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Anzeiger für Die amtlichen Bekanntmachungen im Breise 8chtüchtern.

BezugSpreiS frei HanS, vorauszahlbar viertelt. 3,50 Mk.. (durch die Post ohne Bestell­geld). Erscheint Dienstags. Donnerstags und SamStagS. Druck und Verlag C. Hohmetster, verantwortl. H.-E. Hohmeister. Schlüchtern. Fern- Mf 65. Erfüllungsort für den gesamten Ge» schaftSverkehr mit der Firma Schlüchtern.

M 61.

LHWchtE« Mrisölatt

Netteste Leitung im Kreise; gegründet im Jahre 1849.

Dsirirerstag, den 27. Mai 1920.

Zeile oder deren Raum eile 2, Mk. Bei Betriebs»

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ftörungen kein Schadenersatz oder Minder»

"c"t m *. Keine Gewähr

gebühr einschließlich BezugS.

für Platz. Aufnahme-Zeit und Beleglieferung. Kein Nachlaß bei gerichtlichen Zwischenkosten. Zahlkarte Frankfurt a. Main Nummer 11402.

7S. Jahrgang

Aus Stadt und Kreis.

Schlichter«, im 26. Mai 1920.

* Weshalb wird die städt. Badeanstalt nicht geöffnet ? An Badegästen würde es bei dem heißen Wetter sicher nicht mangeln! Das Waffer konnte schon längst in den Teich gelassen sein, scheint aber vergessen worden zu sein. Weshalb man aber jetzt bei einiger Maßen Wafserstand mit der Eröffnung der Anstalt noch wartet, ist unklar.

* Am Donnerstag abend 8 Uhr findet in der Turnhalle hier eine öffentliche Wählerversammlung der deutschnationalen VolkSpartei statt. (Näheres Inserat.)

* Stotterer werden auf die am Samstag, den 29. Mai von 10 2 Uhr stattfinben Sprechstunden von Herrn H. Steinmeier, vom Sprach-Jnstitut Hagen- burg aufmerksam gemacht, der Besuch dieser Sprach- stunden ist dringend zu empfehlen, da die Steinmetersche Methode sich vorzüglich bewährt. Der Besuch der Sprechstunden ist kostenlos.

* Gesetz über das Reichsnotopfer vom 31. Dez. 1919 R. G. Bl. S. 2188. Die Erhebung des Reichs- notopfers dürfte nicht mehr lange auf sich warten lassen. Da erscheint es angebracht, die Grundbesitzer auf einige Bestimmungen des Gesetzes aufmerksam zu machen, die für die von ihnen zu betreffende Wahl für Entrichtung des Reichsnotopsers von Einfluß sein werden. Die Abgabe, die vom 1. Januar 1920 ab mit 5% zu verzinsen ist, kann entrichtet werden in bar oder in von den Abgabepflichtigen selbst gezeichneter Kriegsanleihe (§ 43 des Gesetzes). Auf Antrag kann statt, der Kapualabgab' derjenige Teil der Abgabe, der auf den Grundbesitz cnifällt, als eine b^/Me jährliche Tilgungsrente auf dem Grundbuchblatt des Abgabepflichtigen eingetragen werden (§ 38). Diese Entrichtung des Reichsnotopsers im Wege einer Tilgungsrente zieht aber die 570ige Verzinsung der Steuer nach sich. Es werden daher doch wohl viele Grundbesitzer die sofortige Kapitalabgabe vorziehen. Um diese auch denjenigen zu ermöglichen, die nicht über die dazu erforderlichen baren Mittel verfügen, bestimmt § 36 des Mesetzes, daß zur Bezahlung des der Rente dem sogenannten Reichsnotzins zu Grunde liegenden Abgabebetrages völlig kostenfrei bei derjenigen öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden Kreditanstalt, die den Grundbesitz an erster Stelle beliehen hat, ein hypothekarisches Darlehn ausgenommen werden kann, das allen anderen Eintragungen im Range vorgeht. Es bedarf also keiner Verhandlung mit den Nach- gläubrgern wegen VorrangSeinräumung und bergl. Als öffentliche Kreditanstalt kommt im hiesigen Regierungsbezirk insbes. außer den Sparküssen die LandeSkredUkasse in Frage, die die gewünschten Ab- lösungsdarlehn derzeit zu 4*///, Zinsen mit 3°/, Kursverlust gewähren könnte. Der abgabepflichtige Grundbesitzer würde also an bin jährlichen Zinsen nicht unerheblich ersparen. Das Reich aber hat ein großes Interesse daran, möglichst rasch in den Genuß größerer Steuerbeträge zu gelangen. Um zu einer baldigen Entrichtung derselben anzuregen, wird daher in § 41 bcS Gesetzes den bis zum 30. Juni 1920 erfolgenden Zahlungen eine Vergütung von 8%, den bis zum 31. Dezember 1920 erfolgenden eine solche von 4°/o eingeräumt, sodaß also anstatt 100 Mark Steuer nur 92 Mark bezw. 96 Mark zu entrichten sind. (Es bleibt zu hoffen, daß diese Fristen erstreckt werden.) Nähere Auskunft erteilen die Landesrentereien und die Sparkassen.

Die Einkommensteuer, die bekanntlich nach der Steuerreform vom Reich und nicht mehr von den Einzelstcaten und Kommunen erhoben wird, wird dieses Jahr noch auf Grund der Veranlagung zu der bis- Hengen einzelstaatlichen Einkommensteuer erhoben. Eine neue Einschätzung für das Jahr 1919 erfolgt also nicht. Auch findet bet Beamten usw. der Steuerabzug noch nicht an der Quelle statt. Eine Neuveranlagung für bas Jahr 1920 wild so erfolgen, daß das tatsächlich gesamte vereinnahmte Einkommen versteuert wird. Da nun in den neuen Reichssteuersätzen die unteren Einkommenklaffen besser gestellt find, als in der Preußischen Einkommersteuer + 350 Proz. Kommunal' freuet wird das, was evtl. auf Grund der alten Ein­kommensteuer dieses' Jahr zu viel gezahlt wird, das nächste Jahr gutgeschrieven werden.

* Erhöhte Paßgebühren. Es kosten jetzt Jn- landspässe 15 Mk., Jnlavdspäffe im Verkehr mit dem

besetzten rheinischen Gebiete und Abstimmungsgebieten und Ostpreußen 5. Mk., Auslandspässe 25 Mk, einfacher Sichtvermerk 15 Mk., Rückreise 25 Mk., Dauer 30 Mk.

* Verwaschene weiße Voileblusen lassen sich durch Spülen der gewaschenen noch nassen Bluse im Wasch­becken, dem ein Löffel voll rote oder blaue Tinte zugesetzt ist, und durch nachfolgendes Trocknen nach dem Ausringen (also nicht nachträglich nochmal ausspülen)! in rosafarbene bezw. Hellblaue Blusen von äußerst zarter Farbentötung und frischem Aussehen verwandeln. Allerdings muß dieses Verfahren nach jeder neuen Wäsche wiederholt werden, weil die Farbe dabei wieder ausgeht. ,

* Wo sind die nach Frankreich gesandten Ge- fangcuenpakete geblieben? In den letzten Monaten vor der Rückkehr der deutschen Gefangenen aus Frank­reich häuften sich die Klagen bei allen zuständigen deutschen Behörden darüber, daß so zahlreiche nach Frankreich abgesandte Gefangenensendungen den Em­pfänger nicht erreichten. Viele Angehörige haben damals angenommen und in ihren Beschwerden auch zum Ausdruck gebracht, daß ein großer Teil der Sendungen wohl schon auf deutschem Gebiete -in unred­liche Hände gefallen sei. Von den übrigen Sendungen sei dann ein großer Teil jenseits der deutschen Grenzen weggenommen oder beraubt worden. Das damalige rätselhafte Verschwinden so vieler Gefangenensendungen hat jetzt eine gewisse Aufklärung gefunden. Nach Frankfurt a. M. find vor kurzem nicht weniger als fünf Eisenbahngüterwagen mit Paketen und Päckchen für deutsche Gefangene in Frankreich zurückgekommen, die die französischen Behörden den Empfängern nicht mehr zugestM ^2a. Auf d^u Sendungen finden sich Bemerke wie Rapatrie oder Retour a fenvojeur. Die Sendungen haben durch das lange Unterwegssein, durch Nässe und Druck außerordentlich gelitten, der Inhalt ist vielfach verdorben oder abhanden gekommen. Aufschriften sind verloren gegangen. Postsetttg wird alles versucht werden, diese unbestellbaren Sendungen oder ihre kümmerlichen Reste den Absendern wieder zuzustellen. Die Angehörigen der Gefangenen und diese selbst, die jetzt meistens wieder zu den Ihrigen zurückgekehrt sind, mögen aber hieraus entnehmen, wie wenig die deutsche Postverwaltung und ihre Ange­stellten an den seinerzeit so schmerzlich empfundenen Pakeiverlusten schuldig gewesen find.

* Postgebühren nach dem Saargebiet. In der Geschäftswelt besteht große Unklarheit darüber, welche Postgebühren nach dem Saargebiet zur Erhebung kom­men. Die amtlichen Bekanntmachungen zählen die Gebiete, für die ausnahmsweise die Julandssätze zur Anwendung kommen, auf: Freistaat Danzig, Lrxmburg Memelgediet, Oesterreich, Ungarn und die an Polen abgetretenen deutschen Gebiete, ohne das Saargebiet zu erwähnen. Hieraus wird vielfach geschlossen, daß nach dem Saargebiet Auslandsportosätze erhoben würden. Aber zu Unrecht. Räch dem Saargebiet gelten nach wie vor die Jnlandsportosätze. Das Saargebiet brauchte nicht besonders erwähnt zu werden, da es was in vielen Kreisen immer wieder überschen wird durch den Friedensvertrag zwar der französischen Zollhoheit unterstellt, staatsrechtlich und territorial aber beim Deutschen Reiche geblieben ist.

* Steinau. Am Samstag, den 29. Mai wird hier im Eckardts Saal (Weißt s Rot) die weltberühmte Liliputaner-Künstler Gesellschaft eine Nachmittags- und Abendvorstellung veranstalten. Es herrscht hier großes Interesse, und es ist wohl anzunehmen, daß die Dar- btetungen der kleinen Künstler wie überall durch recht zahlreichen Besuch der Vorstellungen belohnt werden.

* Liliput in Soden. Die lustigen Liliputaner, wel­che Mit ihren interessanten Vorstellungen in Schlüchtern allgemeinen großen Beifall errungen haben, veranstalten im Kurhaus Soden zwei Tage lang Gastspiele. (Stehe Inserat). Nach den Darbietungen in Schlüchtern kön­nen wir den Besuch bestens empfehlen.

* Salmünster. Herr Pfarrer Kurz von hier wurde zum Pfarrer in Niedertsfigheim, Kl. Windecken, ernannt.

* Maijoß. Herr Förster und Forstschreiber Stück­rath bei der hiesigen Oberförsterei wird am 1. Juli b. Js. nach NiederbetShetm, gl. Oberförsterei, versetzt.

Aus Provinz und Wachöargeöiet.

§ Vom Eichsfelde, 25. Mai, Zur Lage des Ta- bakhandels auf dem Eichsfelde teilt die Geschäftsstelle

des Tabakbauverbandes mit, daß die Abnahme der Tabake seit einigen Tagen ihren Anfang genommen hat. Auf allseitiges Drängen der Pflanzer u. der Behörden haben sich die Händler endlich bequemt, die Tabake mit 69 Proz. Zuschlag abzunehmen, nachdem sie die Ab­nahme etwa sechs Wochen lang verschleppt haben.

§ Hann. Münden, 25. Mai. Das hiesige Durch­gangslager wird nun zu Wohnungen für die aus dem Osten geflüchteten Deutschen verwendet. Die ersten beiden Familien trafen bereits ein; wettere werden erwartet.

§ Aus dem Werragrunde, 25. Mai Roggen­halme von IVs Meter Länge findet man jetzt im Werragrunde schon massenhaft; sie dürften um diese Jahreszeit in dieser Länge doch wohl zu den Selten­heiten gehören. Einzelne Roggenhalme haben bereits eine Höhe von 1,70 Meter erreicht. Die meisten Lehren sind fast ausgewachsen und machen den Eindruck, als ob sie dicht vor der Blüte stehen. Bei weiter günstiger - Witterung dürfte in jener Gegend auf die Roggenernte diesmal schon in der ersten Julthälfte zu rechnen sein.

Menarsttzung der Kandelskanmer zu Kanau am 5. Mai 1920.

Die Handelskammer beschäftigte sich mit einigen wichtigen Fragen, zu welchen die Errichtung einer eigenen Geschäftsstelle Fulda der Vereinigten Handels­kammern Frankfurt a. M.«Hanau Anlaß gegeben hat und beschloß, dieser Geschäftsstelle ihren Anteil am Vermögen der Handelskammer anszuzahlen und ihr das Einziehen der Handelskammerbetrräge in ihrem Bezirk, d. h. den Kreisen Fulda, Hünfeld und Gersfeld zu übertragen. Angesichts der wesentlich gestiegenen Aus- »aben hat die Hande^kammer Ach entschlossen, den Beitrag von 10 auf 157 der staatlich veranlagten Gewerbesteuer zu erhöhen. Sie beeidigte Herrn Handelslehrer Georg Kraus zu Hanau als öffentlich angestellten Bücherrevisor, sprach sich für eine Erhöhung der Gebühren für amtliche Weinuntersuchungen aus und für Unterstützung des Antrages eines hiesigen Bücherrevisors auf Zulassung als Bevollmächtigter und Beistand in Steuersachen. Soweit sich die Eingliederung der Handelskammern in die künftige Reichswirtschafts- Organisation übersehen läßt, werden sie entweder paritäti!ch zusammengesetz oder neben ihnen Arbetts- nehmerausschüsse eingerichtet werden. Die Handels­kammer sprach sich für das letztere System aus. In eingehender ^Verhandlung wurde die gegenwärtige Organisation der Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle be­sprochen und hinsichtlich der Erhebung einer Ausfuhr­abgabe beschlossen, zusammen mit der Handelskammer zu Frankfurt den Herrn Handelsminister telegraphisch zu bitten, daß er für ein Hinausschieben des Inkraft­tretens des Abgak eutarifs und für dessen Revision unter Hinzuziehung von Sachverständigen eintreten möchte. Empfohlen wird, die Abgabensätze in einer nach Steigen oder Fallen des Markkurses gleitenden Scala aufzu- stellen. Die Handelskammer nahm folgende Resolution einstimmig an:

Die Handelskammer hält die durch § 6 der Ver­ordnung vom 20. Dezember 1919 eingeführte und durch die 88 9 ff der Ausführungsbestimmungen vom 8. April geregelte Erhebung einer Abgabe von der Ausfuhr für eine verfehlte und gefährliche Maßnahme. Sie ist geeignet, nicht nur die Konkurrenzfähigkeit des deutschen Exports zu bedrohen, sondern auch die Aus­landsstaaten zu veranlassen, die von Deutschland schlecht­hin lebensnotwendig gebrauchten Lebensmittel- und Rohstoffzusuhren im Vergeltungswege mit Ausfuhrzöllen zu belegen und entsprechend zu verteuern. Ueberdies erscheint eine solche Ausfuhrabgabe volkswirtschaftlich bedenklich angesichts der Zwangslage, welche die ge­steigerte Ausfuhr möglichst hochwertiger Erzeugnisse za einer unerläßlichen Vorbedingung für Deutschlands Wiedererstarken gemacht hat, und sie erscheint finanz­politisch verkehrt in einer Zeit, in welcher die sogenannten Valutagewinne im Schwinden begriffen sind, der Aus­landsabsatz empfindliche Stockungen aufweist und durch Jnlandsstcuern bereits die Geschäftsgewinne aus Industrie und Handel in weitgehendem Maße in Anspruch genommen werden. Aus diesen Gründen spricht die Handelskammer sich dafür aus, daß die Arsfuhrabgabe nicht zur Durchführung gelangt, zum mindesten jedoch der mit der Bekanntmachung vom 17. April veröffentlichte Tarif, welcher in seinen Sätzen bis zu 10 v. H. ganz übermäßige und für viele Erzeugnisse und Länder prohibitive Belastungen bringt,