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Anzeiger lür öie amtlichen Bekanntmachungen im Streife Schlächtern.

LezngspreiS frei Ha«S, vorauszahlbar viertclj. 3,50 Mk., (durch die Post ohne Bestell­geld). Erscheint Dienstags, Donnerstags und SamStags. Druck und Verlag C. Hohmeister, verantwort!,.H.-K. Hohmeister, Schlüchlern. Fern­ruf 65. Erfüllungsort für den gesamten Ge­schäftsverkehr mit der Firma Schlüchtern.

Lchliichterner Lreisdlatt Aeltcste Zeit««- im Kreise; gezrSudet im Jahre 1840. Illustriertes Sonntagsblatt aw

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stSrungen kein Schadenersatz oder Minder-

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F 43

Dienstag, den 13. April 1920.

72. Jahrgang

LoLales und UrovinzieCes.

Schlüchtern, den 12. März 1920.

-* Der diesjährige Nutzholzeinschlag im Schlüch- telner Stadtwald wird am Mittwoch, dcn 14. April von vormittags 9 Uhr ab in der Turnhalle hier Ant!, meistbietend verkauft. Die zum Verkauf kommenden Fichtenstangen sind nur für die Einwohner Echlüchterns bestimmt. Weitere Bedingungen werden im Termin bekannt gegeben.

* Gesetz über Steuernachsicht. Die Frist, inner­halb welcher die Berichtigungen auf Grund des Ge- über Steuernachsicht bet dem Finanzamt erfolgen muffen, läuft am 15. April 1920 ab. Eine Verlänger­ung dieser Frist ist nicht angängig. Da bei der Ueberlastung des Finanzamtes mit Arbeiten nicht damit gerechnet werden kann, daß bis zum Ablauf der Frist noch alle Berichtigungen zu Protokoll genommen. werden können, empfiehlt es sich, die Berichtigungen schriftlich einzureichen. Vermögen, welches bei der Ver­anlagung zur Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs oder zum Reichsnotopser vorsätzlich verschwiegen ist, verfällt kraft Gesetzes dem Reich.

* Der Friedhof wird auf Anordnung des Pres-, pitoriums hergerichtet; es wäre nun auch seitens des Publikums eine würdigere Grabpflege wie seither zu wünschen.

*Die Feinde der Republik" lautete das Thema. Herr Parteisekretär Kunde eröffnete, um 8 Uhr 50 Min. die durch die sozialdemokr. Partei M10. ds.>abends 8 Uhr im Hess. Hof in Schlüchtern einberufenen öffent. Ver- ammlung. Nach kurzer Einleitung erteilte er dem Redner des Aoends, Herrn Paul Röhlc M. d. N. V.), das Wort. Vor einer großen Volksmenge kam der Redner auf die Zustände im Ruhrkohlengtbict zu sprechen. Er wandre sich in schlagenden Ausführungen gegm den Berliner Terror des Herrn Kapp und Ge­nossen, hinter denen die Deutschnationale- und die Vaterlandspartei ständen. Dem im Wiederausblühen begriffenen Deutschen Volke ist durch diesen Köpenick- streich ein spürbarer Schlag ins Gesicht versetzt worden. Einleitend ging der Redner auf die Rechts Parole Fachminister" ein und nannte Persone aus der Kaiser­zeit, die gewiß keine Fachminister waren. Redner kam sodann auf die Finanzpolitik Erzbergers zu sprechen, welche ein Hauptagitattonsmittel der Regierung« gegener bildet. Dunkelmann Luddendorf (Quamquam sind sub aqua, sub aqua maledicere temptant) und der von Kapp zum Kultusminister ernannte Pfarrer a. D. Traub wurden nicht v.rg.ssen. Der Sozialismus ist die natürliche Geburt einer Jahrhunderte alten öko­nomischen Handlung! Mit der Bitte, die sozialdemo- kratische Sache zu unterstützen, schloß Herr Röhle seine Rede. Zur Diskussion meldete sich niemand. In seinen Schlußworten tadelte der Redner das Verhalten mancher Beamten, die den Eid auf die Verfassung geleistet haben und hinter den Kulissen, ja öffurllich, Agitation gegen die vom Volke gewählten Männer der Deutschen Republik treiben. Die Judeohetze von rechts wurde auf das Schärfste verworfen, und ein Sozialdemokrat kann nie Judengegner sein.. Schufte gibt es unter den Juden nicht mehr als unter allen Andersgläubigen. Der Redner erntete großen Bei­fall. Der Erfolg des Abends war glänzend. Die sachlichen Ausführungen des Herren Röhle mußten selbst bet den Gegnern Anklang finden. Schluß der Versammlung 10 Uhr 15 Min.

* Preisfestsetzung für ausländische Wurstkonservm. Die Neichsfleischstelle hat mit Zustimmung des Reichs wirtschaftsministeriums den Kleinhandelspre s für aus Auslandsinneretln hergestellte Wurstkonserven auf 16 80 Mark das Kilogramm festgesetzt.

* Eisenpreise. Der deutsche Stahlbund in Düsseldorfs hat wegen des am 1. März um 18,30 Mk. erhöhten Kohlenpreises vom gleichen Zeitpunkt ab auch seine Eisenpreise um 65, je Tonne heraufgesetzt. Die Zustimmung des Reichswirtschaftsministers mußte diesem Beschluß versagt werden, weil der Unterschied zwischen den vom Reichswirtschaftministerium cb 1. Februar ^gesetzten Preise und den durch den Stahlbund erhobenen Preisen noch auszugleichen war. Außerdem ließ die Valutabesserung vor dem 13. März eher eine Herabsetzung als eine Erhöhung der Eisenpreise gerecht­fertigt erscheinen.

* Der Abschluß des Stadthaushalts wird in diesem Jahre für die Stadtväter ein besonderes Stück Arbeit sein, da nach dem Gesetz über die Reichsein-

kommenstcuer die bisherigen Kommunalsteuerzuschüsse in Wegfall kommen, und auch die gesamte Steuerein­schätzung von den bisherigen Einschätzungskommtsfionen, die doch auf Grund der ihnen meist ungefähr bekannten Verhältnisse der Steuerzahler ein menschliches Rühren verspüren ließen. Jetzt sprechen nur die Reichs- bezw. SiaatSsteuerämtcr, die ihre Aufgabe darin zu erblicken haben, Geld für die Reichskasse herbetzuschaffen. Wie sich da die städtischen Ausgaben decken lassen, wird sich erst nach und nach in der Praxis ergeben. Mancher Stadtkümmerer wird frei nach Schiller sagen: Kann Hunderttausend ich so aus dem Boden stampfen, wächst mir ein Kornfeld in der flachen Hand?"

* Eine nette Bescherung so wird manche Haus, freu nicht ohne Schreck ausgerufen haben, als ihr heute früh für den Laib Brot statt bisher Mk. 2. nun gleich Mk. 3. abverlangt wurden. Wir erfahren zu dieser Beotpreiserhöhung, daß sie bedingt ist durch die Beimischung teurer Streckungsmittel, z. Zt. Mais­mehl. Die Streckung ist wegen des Mangels an Jnlandsgetreide notwendig, sie stellt sich auch noch wesentlich billiger als wenn erst das Brot aus lauter Auslandsmehl hergestellt werden müßte. Eine Ver­schlechterung des Brotes ist durch dir Streckungsmittel nicht zu befürchten, der Nährwert wird wahrscheinlich noch etwas gehoben werden. Aus dem Kreise Geln- Hausen erfahren wir, daß dort infolge der Streckungs- Mittel der Laib Brot jetzt Mk. 3,50 kostet.

* Haftung des Wirts für die Garderobe der Gäste. Es wird uns geschrieben: Im Vorraum eines Restaurants in Hannover befindet sich eine Garderobe, in der der Kaufmann B. auf Anweisung des Oberkellners seinen kostbaren P-'z abaeg-ben . hatte. Als er das Restaurant wieder verlassen wollte, war der Pelz verschwunden. Er verklagte nun den Wirt auf Ersatz des Wertes des Pelzes von 3000 Mark. Der Wirt hielt sich hierfür nicht für verpflichtet, weil er den Garderoberaum mietweise an seine Gäste abgebe und mit ihnen keinen Aufbewahrungsvertrag über ihre Garderobestücke abgeschlossen habe. Dies gehe auch daraus hervor, daß die Ausbewahrung der Garderobe unentgeltlich fei und für die einz luen Stücke keine Marken abgegeben würden. Das Oberlandesgericht Celle verurteilte den Wirt zur Zahlung der 3000 Mk., indem es ausführte: Die Benutzung der Garderobe wurde dem Kläger nicht mietweise gestattet. Es komme nicht nur darauf an, daß dem Kläger Gelegenheit geboten wurde, seinen Pelz irgendwo abzulegen, sondern vor allem darauf, daß dieser aufbewahrt wurde. Daß der Wirt diese VerwahrungSpflichten auch über­nehmen wollte, erhelle daraus, daß in dem Restaurant selbst keine Unterbiingsungsmözlichkeit bestand, während draußen eine besondere Garderobe eingerichtet war, in der sich ständig eine Aufsichtsperson befand. Der Wirt gab mit dieser Einrichtung seine Bereitwilligkeit zu erkennen, Garderobsstücke der Gaste in Verwahrung zu nehmen. Dieser Verwahrungsvertrag war auch entgeltlich. Wenn auch für die Ausbewahrung ein besonderes Entgelt nicht gezahlt wurde, so war doch gln Entgelt in den dem Wirte für Speise und Getränke gezahlten Preisen zu erblicken, die ja auch zur Deckung der Geschäftsunkosten bestimmt waren. Aus diesem Vertrage sei der Wirt nicht nur zur Aufbewahrung, sondern auch zur Rückgabe der Sachen verpflichtet, bezw. zum Schadenersatz.

- * M ndesipreise für Getreide und Kartoffeln. Druch dieVerordnung über die Preise für landwirt­schaftliche Erzeugnisse aus der Ernte 1920 vom 13. März 1920" sind für Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und Karte ff ln aus der Ernte 1920, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften ab zuliefern sind, folgende Mindestpreise fellgetzt worden: 1. für die Tonne Weiz.n, Spelz (Dinkel, Fesen), Einer Einkorn 1100 Mk. 2. sür die Tonne Roggen, Gerste oder Hafer 1000 Mk.

3. für die' Tonne Kartoffeln 500 Mk. Diese Preisfest- sestung ist nicht entgültig, vielmehr wird bis zum Beginn der ©inte geprüft werden, inwieweit bis dahin die Produktionskosten der Landwirtschaft weiter gestiegen sind. Diese Feststellung wird dann der endgültigen Festsetzung der entsprechend erhöhten Preise zugrunde gelegt werden. Um feste Anhaltspunkte für die Püfung d s Anwachsens der Produktionskosten zu gewinnen, sollen sogenannte Jndixzffern ausgestellt werden, über deren Anwendung zu gegebener Zeitrzoch Näheres bekannt- gegeben werden wird.

Hk. Die allgemeine Gütersperre, welche am 6. ds. Mts. w-gen DienstkohlenmangelS angeordnet werden

mußte, ist wieder aufgehoben. Bestehen bleiben nur die bisherigen Sperren für gewisse Strecken.

* Verbandswahlkreis Hessen. Der Entwurf des ReichstagswahlgesetzeS, der jetzt der Nationalversamm­lung zugegangen ist, steht 122 Wahlkreise vor, die zu 21 Verbandswahlkceisen zusammenqefaßt werden. Vor­gesehen ist auch ein Verbandswahlkreis Hessen. Dieser Verbandswahlkreis Hessen soll sich wie folgt zusammen­setzen: 1. Wahlkreis 59 (Caffel): Bestehend aus Stadt­kreis Cassel, Landkreis Cassel, Kreis Fritzlar, Kreis Hof- geismar, Kreis Homberg, Kreis Melsungen, Kr. Witzen- hausen, Kreis Wolfhagen, Kreis Waldeck (ohne Kreis Pyrmont, Kreis Pyrmont gehört zum 52. Wahlkreis Herford-Minden). 2. Wahlkreis 60 (Hanau): Bestehend aus: Kreis Eschwege, Kreis Fulda, Kreis Gelnhausen, Kre'S Gersfeld, Stadtkreis Hanau, Landkreis Hanau, Kreis Hersfeld, Kreis Hünseld, Kr. Rotenburg (Hessen- Nassau, Kreis Schlächtern, Kreis Ziegenhain; 3. Wahl­kreis 61 (Marbrg): Bestehend aus Kreis Biedenkopf, Dillkreis, Kreis Frankenberg, Kreis Kirchhain, Kreis Limburg, Kreis Marburg, Oberlahnkreis, Oberwester- waldkrets, Unterwesterwaldkreis, Kreis Westerburg, Kre<s Wetzlar ; 4. Wahlkreis 62 (Wiesbaden); 5 Wahl­kreis 63 (Frankfurt a. M.); 6. Wahlkreis HO Darmstadt; 7. Wählt. 111 Gießen; 8. Wahlk. 112 Mainz. Es sind für die Wahlkreise 59 bis 63 je 4 Abgeord­nete, für den Wahlkreis 110 5 Abgeordnete, für die Wahlkreise 11L und 112 je drei Abgeordnete, zusammen also für den Verbandswahlkreis Hessen 31 Abgeordnete vorgesehen.

* Frankfurt a. M. Die Besetzung Frankfurts und die M-ffe. Die Vorbereitungen für die zweite Frankfurter internationale Messe sind während der letzten Wochen rüstig vskangeschpitten und nähern sich ihrem Ende Die Messe wird noch bedeutend stärker beschickt sein als die erste. Für den Fall, daß die Besetzung Frankfurts durch die französischen Truppen während der Messe noch andauern wird, find die notwendigen Schritte ein­geleitet worden, um die Zuretse zur Messe und die Wiederausreife aus dem besetzten Gebiet nach jeder Seite hin zu erleichtern. Die französischen Behörden haben stch bereit erklärt, für den Fall, daß die Besetzung längere Zeit andauern wirk, für Aussteller und Ein­käufer, die zur Frankfurter Messe reisen und von ihr kommen, weitgehendste Erleichterungen vorzusehen. Nähere Mitteilungen werden in den nächsten Tagen bekannt gegeben.

Die Einfuhrkontrolle.

ImReichsgesetzblatt" wird demnächst dieVerordnung über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917" in ihrer neuen Fassung veröffentlicht werden. Die neuen Abänderungen schaffen die Rechtsgrundlagen zur Schließung der Löcher im Westen, Norden und Osten. Sie passen die Verordnung an die veränderte Sachlage an, wie sie durch die Besatzung des linken Rheinufers und der Abstimmungsgebiete geschaffen ist.

Die Bedeutung dieserLöcher" besteht bekanntlich darin, daß auf Anordnung der alliierten Mächte an einzelnen Abschnitten der Reichszollgrenze die Kontrolle über die deutschen Ein- und Ausfuhrverbote mit wenigen Ausnahmen nicht gehandhabt werden darf. Bisher konnte im Verhandlungswege ein befriedigendes Ergebnis nicht erzielt werden. Zur Verhinderung der ungehemmten Einfuhr mit ihren für das deutsche Wirtschaftsleben geradezu verheerenden W.rkuagen blieb daher als alleiniges Mittel, die Befolgung der deutschen Einfuhr- vorschrtften wenigstens dort zu erzwingen, wo der R.ichsixekutive keine Schranken gesetzt find.

In Verwirklichung dieses Gedankens ermöglicht die neue Verordnung unter wesentlicher Verschärfung der bisherigen Strasvorschriften den Zugriff auf die verbots­widrig hereingeschoben,n Waren nicht nur wie bisher an der Grenze, sondern auch im Innern des Reichs. In Zukunft können daher solche Waren in der Hand jeden Gewahrsamsinhaders im Verwaltungswege ohne Entschädigung für verfallen erklärt werden. Zur Ver­hinderung unlauterer Machenschaften mußte die Verord­nung sogar grundsätzlich rückwirkende Kraft erhalten, soweit sie sich auf diese Verfallerklärung bezieht.

Die Rückwirkung ist allerdings im Interesse des reellen Handels wesentlich abgeschwächt. Innerhalb einer Ausschlußfrist von drei Wochen beginnend mit dem Inkrafttreten der AuSführungsbestimmungen kann auf Antrag eine Freigabe erwirkt werden. Die Anträge find für Waren, die im unbesetzten Deutschland lagern, an den Reichsbeauftragten für die Überwachung der