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Anzfiger für die amtlichen Bekanntmachungen im Kreise Schlüchtern.

Bezugspreis frei Haus, vorauszahlbar viertelj. 3,50 Mk., (durch die Post ohne Bestell­geld). Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Druck und Verlag C. Hohmeister, verantwort!. H. K. Hohmeister,Schlüchtern. Fern­ruf 65. Erfüllungsort für den gesamten Ge­schäftsverkehr mit der Firma Schlüchtern.

Schlüchteruer Meisßlatt Aeltkste Zeitung im Kreise; gegründet im Jahre 1849. Illustriertes Sonntagsblatt ow)

Anzeigen: kl. Zeile oder deren Raum 40 Pfg., Reklamezeile 1, Mk. Bei Betriebs- störungen kein Schadensersatz oder Minder- gebühr einschließlich Bezugs. Keine Gewähr für Platz, Aufnahme-Zeit und Beleglieserung. Kein Nachlaß bet gerichtlichen Zwischenkosten. Zahlkarte Frankfurt a. Main Nummer 11402

O 37.

Samstag, den 27. März 1920.

73. Jahrgang

Amtliches.

Aufruf

Das Vaterland ist in höchster Gefahr.

Es handelt sich je^t darum, ob wir ein freies, selbständiges Volk bleiben oder unter der Schreckens­herrschaft der kommunistischen Verbrecher nach russischem Muster zusammen brechen sollen. In Thüringen ist einer der Hauptherde der kommunistischen Bewegung. Gelingt es nicht, sie bald nrederzuwerfen, so wird sie auch in unser ruhiges Gebier Überschlagen.

Es gilt, den regierungstreuen Truppen ihre schwere Ausgaben mit allen Bütteln zu erleichtern.

Vor allem gilt es, Land und Stadt ruhig zu halten und unruhige verbrecherische Elemente, die es überall gibt und die die Stunde der Not nicht ungenützt lassen werden, mit aller Kraft zu unterdrücken.

Hierzu muß die Giuwohnerwehr helfen. Jeder, dem fein Vaterland lieb ist, und jeder, der Haus und Hof, Leib und Leben vor Unheil bewahren will, jeder der eine Waffe tragen kann, darf sich jetzt nicht mehr der heiligen Pflicht entziehen, sich zum Wohle seiner Familie und der Allgemeinheit einzusetzen. Jede Lauheit, jede Rücksicht auf Privatinteressen muß weichen. Niemand darf selbstsüchtig denken, es komme nicht auf ihn an, er sei unabkömmlich, die anderen sollen einteiligen, oder es sei keine Gefahr. Die Gefahr ist vielleicht größer und näher als wir ahnen.

Leider sind nicht alle Einwohnerwehren sich ihrer Pflicht voll biwußt. Niemand darf sich dem Ruf des Führers der Einwohnerwehr entziehen. Zersplitterung schadet der Sache, einzelne sind machtlos, nur-festes Zusammenhalten verbürgt Erfolg.

Jedes durch Versäumnis entstandene Unheil fällt den Säumigen zur Last. Sie laden .eine Verantwortung auf sich, die ihnen nie verziehen werden kann. Hat die Einwohnerwehr die Pflicht, den Rücken "der Truppen frei zu halten, Verkehr und Leben in gewohntem Gange zu erhalten, so müssen die Zeitfreiwilligen sich zusammenscharen, um nötigenfalls die Truppe in ihrer schweren Aufgabe, der Aufrührer Herr zu werden, aktiv und unmittelbar zu unterstützen.

Deshalb muß sich jeder gediente Mann, der ab­kömmlich ist, der auf dem Boden der alleinigen Re­gierung steht, der beseelt ist von Liebe zum VcteUand und seiner engeren Heimat, als Zeitfreiwilliger melden.

Die neuen Bedingungen der Regierung, die in Kürze bekannt gegeben werden, sorgen in weitgehendstem Maße für ihn und entschädigen ihn in großzügiger Weise für die dem Vaterland geleisteten Dienste.

Möge dieser Aufruf nicht umsonst erlassen sein, das Unterland ist in Gefahr. Tue jeder seine

Wcht!

Schlüchtern, 21. März 1920. Fulda, 21. März 1920.

von Trott zu Solz, D:ez,

Landrat. Oberst u. Bezirksdefehlshaber.

ßeniialbtaiteS für das Deutsche Reich vom 9. Februar 1920 sind gemäß 8,41 Abs. 1 der ÄusführunzSbe- Gesetz über eine außr- F^ä AbsT^ Stimmungen zum Gesttz über eure Kriegs ordentliche KriegSabgabe für das Rechnungsjahr 1919,

abgabe vom BermögungszuwachS

die Annahmestellen bekannt gemacht worden, bei denen die zwecks Entrichtung der Kriegsabgaben an Zahlungs- fatt hinzugebenden Schuldverlchreibungen oder Schatz- anweisungm der Kriegsanleihen des Deutschen Reiches einzureichen sind.

hiernach kommt für den Veranlagungsbezirk Schlüchtern als Annahmestelle die Regierungshauptkasse in Cossel in Bt tracht.

Schlüchtern, den 23. März 1920.

Zweigbüro des Preuß. Staatssteueramts Fulda. Crull.

1. a. 3697. Der Herr RUchswehrmtntster hat im Einvernehmen mit dem Herrn ReichSaümster des Innern , n Minister des Innern Dr. Fulda zum RegierungS- rommiffar für den Freistaat Hessen, den Staattminisier Paulsen zum Regierungskemmissar für Thüringen ^annt. (R. W. M. Nr. 1074 u. 1075. 2. 20. T. 1 A. 3 vom 18. 2. 1920.

Caffel, den 27. Februar 1920.)

Reichswehrbrigade 11. gez. v. Stolzmann.

Der Kreisrat für E. W. Schlüchtern, den 22. März 20. im Kreise Schlüchtern.

Tgb. Nr. 115.

Beksuutmachuttg.

1. Die für die Mitglieder der Einwohnerwehren von den Gemeinden zu entrichtenden Versicherungsbei­träge sind bisher nur von einzelnen Gemeinden einge- zahu worden. Die Herrn Bürgermeister werden erfüllt, die baldige Einsendung der Beiträge (1 Mk. für jedes Mitglied) zu bewirken. Für neuhinzutretende Mit­glieder empfiehlt es sich den Versicherungsbeitrag gleich- zeitig mit der Anmeldung der Mitglieder einzusenden.

2. Gemäß Verfügung des Ministeriums des Innern (Zentrale für Einwohnerwehren) vom 15. 9. 19 Nr. 6082 müssen Mitglieder der Einwohnerwehren bei Ausübung ihres Dienstes äußerlich als im Dienste be- findlich erkennbar sein. Als Erkennungszeichen gehört zum Waffenschein noch die Armbinde. Bestellungen von Armbinden, die zum Preise von 1,40 Mk. p. St. beschafft werden können, ersuche ich bis spätestens 30, März vorzulegen.

3. Zur freien ärztlichen Behandlung der im Dienste verletzten Mitglieder der Einwohnerwehren haben sich bisher folgende Aerzte bereit erklärt:

Dr. Müller in Steinau.

Dr. Haas in S.'einau.

Geh Sanitätsrar Dr. Kasprack in Soden.

Dr. Koch in St-rbfritz.

Kolb, Kreisrat.

ZeitfreiwMgenveröände

werden in nachgenannten Orten aufgestelt; ZeitfrsiwiKiL -w,yye«r sich melden:

a) Infanterie.

In Kassel: Jnfant. Kaserne, Frankf.-Straße.

Arolsen: in Infanterie Kaserne 83.

Gießen: in Jafanterie-Kaserne 116.

Butzbach: in Infanterie-Kaserne 168.

Coburg: in Infanterie Kaserne 95.

Fulda: in Artillerie-Kaserne 47.

b) Artillerie.

In Fritzlar: in Artillerie-Kaserne 11.

Fulda: in ArLillerte-Kaserne 47.

Gießen: in Infanterie-Kaserne 116.

c) Pioniere.

In Hann. Münden: Pionier Bataillon 11.

ä) für Nachrichtenformation.

In Kaffei Neeoerzwchren: Kas. Fuß Art. 18.

e) Sanitätsformation.

In Arolsen: bei der Sanitätskompagnie 11.

Abil. 1. a. Nr. 4312,20. Auf Grund der Ler ordnung des Reich:Präsidenten vom 13. 1. 1920 ver­biete ich mit Zustimmung des RegrerungskommiffarS Oberpräsident Dr. Schwauder auf die Dauer von 6 sechs Wochen Druck, Verlag und Vertrieb der in Erfurt erscheinenden ZeitungDer Kommunist", Organ der kommunistischen Partei für die Bezirke Thüringen, Nordbeyern und Mitteldeutschland auch in irgendwie veränderter Form.

Gleichzeitig wird d^e Berechtigung zur Beschlag­nahme der Nummer 8 vom 5. März 1920 dieser Zeitung in der Redaktion, allen öffentlichen Verkaufs­stellen und Lokalen erteilt.

Zuwiderhandlungen gegen das Verbot, sowie auch die Aufforderung oder Anreizung dazu werden, sofern die bestehenden Gesetze keine höheren Freiheitsstrafen androhen, mit Gefängnis oder Haft oder Geldstrafe bis zu 15000 Mark bestraft.

Gründe: Der ArtikelDazu braucht man die Arbeitsgroschen" ist seinem Inhalt nach wahrheils- widr-g und für die Angehörigen der Reichswehr ver­letzend, untergräbt das Ansehen der Milttärbefehlshaber und der Regierung und gefährdet die öffentliche Ruhe und Sicherheit.

Caffel, den 11. März 1920.

Reichswehrbrigade 11.

Der Militärbefehlshaber.

gez-von Stolzmann, Generalleutnant.

J.-Nr. 4332. Gemäß Anordnung des Herrn Re- gierungS Präsidenten zu Caffel vom 10. d. Mts. soll der Bahnversand von Brennholz (Stockholz, Schnitt- oder Klobenholz, Knüppel- oder Prügelholz) in ganzen Wagenladungen von der Erteilung eines UrsprungschetneS abhängig gemacht werden. Dieser Schein ist für das Holz aus Staatsforsten und aus

sämtlichen unter Staatsaufsicht stehenden Waldungen von dem zuständigen Staats Oberförster, für Jnteressen- ten- und Privatforsten von dem zuständigen Landrat (Polizeipräsidenten usw.) auszustellen. Bei der Bean­tragung des Ursprungscheines hat der Antragsteller den Ursprung der Brennholzmenge, erforderlichenfalls durch Belege, einwandfrei nachzuweisen. Die Wagengestellungen werden nur genehmigt werden, wenn die Frachtbriefe mit dem Ursprungsschein verbunden und von der zu­ständigen Oberförsterei bezw. dem Landratsamt usw., abgestempelt, find.

Diese Bestimmung bezieht sich auch auf solche Brennholzsendungen, die als Dienstgut aufgegeben wer­den sollen.

Sendungen, deren Begleitpapiere den oben be­zeichneten Vorschriften nicht entsprechen, werden von der Güterabfertigung zurückgewiesen.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dies den beteiligten Einwohnern bekannt zu geben.

Schlüchtern, den 22. März 1920.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 4257, Vom Preußischen Statischen Lan- desamt in Berlin wird eine Erhebung über die Löhne und Gehälter für Arbeiter und Angestellte vorgenommen werden. Eine Inanspruchnahme der Ortsbehörden findet bei diesen Erhebungen nicht statt, die Versendung der Fragebogen erfolgt vielmehr unmittelbar an die in Betracht kommenden Betriebe. Diese Betriebe ersuche ich, um eine sorgfältige Ausfüllung der Fragebogen und die pünktliche Einhaltung der Einsenduugsfctst be­müht zu sein.

Schlüchtern, d n 22. März 1920.

.--Scnbrat von Trott zu Solz.

Laut Entscheidung des Herrn ReichswirtschaftS- ministers bleibt die Beschlagnahme der Tabak­erute ISIS auf Grund Gutachtens des aus allen WtttschastSkretsen zusammengesetzten * WirtschaftSrateS unter Beibehaltung der Rahmenpreise von Mk. 325. bis Mk. 450, per 50 kg zuzüglich der festgesetzten Prämie von 2O°/o bestehen. Wir bitten deshalb um gehend für Ablieferung an die Bezugsberechtigten Sorge tragen zu wollen.

Eine Verweigerung der Ablieferung würde die Ent­eignung nach § 4 und die unberechtigte Veräußerung oder Verarbeitung die strafrechtliche Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft nach § 14 der Verordnung vom 10. Oktober 1916 (ReiaMesitzblatt S. 1145) zur Folge haben.

Deutsch: Tabakhandsisgesellschaft Mannheim.

II. 6. Nr. 665. Das Oberlandcsgericht in Celle hat die Berufung gegen das durch Runderlaß vom 7. Januar d. Js. 16 Nr. 45 mitgeteilte Urteil des Landgenchts in Hannover vom 13. Dezember 1919 S. Q. 147/19. unter den 29. Januar 1920 2 U. 3/2012 zurückgewiesen und den Rechtsweg gegen die Beschlagnahme von Wohnungsteilen als unzulässig erklärt. Da gegenteilige Urteile vereinzelter Landgerichte, sowie gegen, bei den ordentlichen Gerichten erhobene Klagen und Anträge auf diesbezügliche einstweilige Verfügungen der Kompetenzkonfl'ckt gemäß § 5 der Verordnung über Kompetenzkonflikte vom 1. August 1879 in der Fassung des Gesetzes vom 22. Mai 1902 G. S. S. 145 grundsätzlich erhoben werden soll, können weitere das Vorgehen der Gemeinden störende Urteile der Gerichte bis zur Entscheidung über den Kompttenzkonflikt nicht ergehen. Die Zwangsmietverträge können durch die Zwangsmittel des § 132 L. V. G. zur Durchführung gebracht werden.

Berlin W. 66, den 19. Februar 1920.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. Im Auftrage gez. Conze.

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An sämtliche Herren Regierungspräsidenten. J.-Nr. 1305 K. A. Wird veröffentlicht. Schlüchtern, den 23. März 1920.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. B. 1049. Beim Gastwirt Carl Bahrenburg in Zeven, Neg.-Bez. Stade, ist am 22. Januar 1920 ein Pferd eingestellt und nicht wieder abgeholt worden. Der Besitzer und Einsteller des Pferdes ist unbekannt. Es handelt sich um eine Schimmelsiute im Alter von 1114 Jahren.

Stade, den 27. Februar 1920.

Im Auftrage. (Unterschrift.)