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BezugöpreiS frei Haus, ' vorauszahlbar viertelj. 2,50 Mk., (durch die Post ohne Bestell­geld). Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Druck und Verlag C. Hohmeister, verantwort!. L. Hohmeister, Schlüchtern. Fern­ruf 65. Erfüllungsort für den gesamten Ge­schäftsverkehr mit der Firma Schlüchtern.

chlüchtttnerZeitung

Anzeiger tßr Die anrllichen Bekanntmachungen im Breite 8chlüchtern.

Schlüchterser LreisUatt

Aeltefte ZeitMg im Kreise; gegründet im Jahre 1849. Illustriertes Sonntagsblatt aw)

Anzeigen: kl. Zeile oder deren Raum 30 Pfg., Reklamezeile 70 Pfg. Bei Betriebs­störungen kein Schadensersatz oder Minder- gebühr einschließlich Bezugs. Keine Gewähr für Platz, Aufnahme-Zeit und Beleglieferung. Kein Nachlaß bei gerichtlichen Zwischenkosten. Zahlkarte Frankfurt a. Main Mummet 11402.

50.

Amtliches. Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1 und 4 der Verordnung über Me wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 1918 ordne ich, mit Rücksicht auf den großen Mangel an Betriebsstoffen, durch den es kaum möglich ist die für die Volksernährung arbeitenden sowie sonstige lebenswichtigen Gewerbebetriebe mit dem nötigen Be­triebsstoff zu beliefern, wie folgt an:

§ 1. Vom 8. November 1919 an ist bis auf weiteres

1. an Sonn- und Feiertagen,

2. zur Nachtzeit

der Verkehr mit Kraftfahrzeugen (Personen-, Lastkraft­wagen und Motorräder) verboten, soweit er nicht ausschließlich für Notfälle, wie zur Herbeischaffung ärztlicher Hilfe, für Krankentransporte, für im Auftrage einer Behörde eiligst auszuführenden Lebensmitteltrans- porte, bei Brand oder Unglücksfällen erforderlich ist.

§ 2. Als Nachtzeit gelten in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März einschließlich die Stunden von 8 Uhr abends bis 6 Uhr morgens, vom 1. April bis 30. September einschließlich die Stunden von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens.

§ 3. BU den in § 1 genannten Ausnahmefällen hat der Fahrer des Kraftfahrzeuges durch Bescheinigung oder auf andere Weise den Notfall nachzuweisen.

An diesen Notfahrten dürfen nur die zur Behebung des Notfalls unbedingt erforderlichen Personen tcilnehmen-

§ 4. Zuwiderhandelnde werden mit Gefängnis bis zu 2 Jahren und mit Geldstrafe bis zu 100000 Mk. bestraft; bet mildernden Umständen kann getrennt auf einer der beiden Strafen erkannt werden. Abgesehen hiervon wird das Kraftfahrzeug- ohne Rücksicht ob es dem Täter odlr Teilnehmer gehört oder nicht von mir für verfallen erklärt. Der im Besitze des zuwider- handelnden vorhandene, in dessen Carage oder sonstigen Räumen noch lagernde Betriebsstoff wird sofort be« schlegnahmt und zu den gesetzlichen Höchstpreisen an Verbraucher abgegeben.

Darmstadt, den 31. Oktober 1919.

Der Staatskommissar für die wtrtschaftl. Demobilmachung in Hessen.

I. V. gez. Dr. Berheim.

^-Nr. 27237 "

Vergütungen für Kriegsleisturrgerr.

Die Vergütungsanerkenntnisse aus den Monaten November 1915 bis Oktober 1919 über Forderungen für Naturolqrart'cr, Stallung, Naturalverpflegung, Fourage, gekittete Vorspann- und Spanndienste, sowie Hergabe von Grundstücken und Gebäuden sind bet der staatlichen Kreiskasse in Schlüchtern einzulösen.

Schlüchtern, den 5. März 1920.

Der Landrat. I. V. Schultheis.

J.-Nr. 2618. Den Herren Bürgermeistern der Gemeinden, in denen ländliche Fortbildungsschulen bestehen, ist in den letzten Tagen das Formular für die Ueber- stcht über die Verhältnisse und die Ausgaben der länd­lichen Fortbildungsschule im Winterhalbjahr 1919/20 sugegangm. Bet Ausstellung der Uebersicht ist folgendes genau zu beachten.

1. Ueber sämtliche Ausgaben find der Uebersicht Quittungen beizufügen. Falls etwa das Lehrer- Honorar noch nicht ausgezahlt worden ist, ist die Honorarrechnung mit Richiigkeitsbescheinigung zu "ersehen.

2. Sämtliche Rechnungen und Quittungen müssen für die ländliche Fortbildungsschule ausgestellt werden.

, 3. Sämtliche für die ländliche Fortbildungsschule ^schafften Lehr- und Lernmittel, einschließlich der Bücher müssen inventarisiert und auf den Belägen muß gemerkt werden, unter welcher Nr. die Inventarisierung stottgefunden hat.

r Ferner wird auf die Anmerkungen unter der Ueber- Hingewiesen, wozu ich bemerke, daß der zuständige Minister sich neuerdings damit einverstanden kmärt hat, daß die Stundenvergütungen für den Unter- W für dieses Jahr von den Gemeinden selbst fest- resetzt werden.

Schlüchtern, den 6. März 1920.

Der Laudrat. von Trott zu Solz.

Dsniierstag, den II. März 1920

J-Nr. 2727. Die Liste der Handwerker, die an der Abstimmung über die Errichtung einer ZwangS- tnnung für das Bäckerhaudwerk im Kreise Schlüchtern teilgenommen haben, wird vom 15. bis einschließlich 29. März d. Js während der üblichen Geschäftsstunden im Geschäftszimmer des Landratsamts zur Einsicht und Erhebung etwaiger Einsprüche der Beteiligten öffentlich ausgelegt. Alle nach Ablauf der AuSlegungSfrist ange­brachten Einsprüche bleiben unberücksichtigt.

Schlüchtern, den 8. März 1920.

Der Kommissar, von Trott zu Solz. Landrat.

I. a. 3265 u. I. c. 3855. Auf Grund der Ver­ordnung des Reichtzpräsiventen vom 13. Januar 1920 verordne ich mit Zustimmung des R,gierungskomm!ssars, Oberpräsident Dr. Schwander für den Bereich der Reichswehr-Brigade 11:

Sämtliche Versammlungen sind anmeldepflichtig mit Ausnahme von Versammlungen, die Kultus- und wissen­schaftlichen literaischen oder künstlerischen Zwecken dienen.

Die Versammlungen sind von den Veranstaltern und Leitern spätestens 5 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung und Rednerliste, sowie Ort und Zeit den Ortspolizeibehörden anzumelden.

Diese haben die Anmeldung sofort mit ihrem Gutachten den zuständigen mtlitärif^en Bezirksbefehls­habern weiterzugeben.

Zuwiderhandlungen oder Aufforderung oder Anrei- zung zu solchen, werden, sofern nicht die bestehenden Gesetze, eine höhere Strafe bestimmen, mit Gefängnis, oder Haft, oder Geldstrafe bis zu 15000 Mark bestraft.

Caffel, 11- Februar 1920.

Retchswehrbrigade. Der mil. Befehlshaber: gez. v. Stolzmann, Generalleutnant.

J.-Nr. 2751. Mit Bezug auf § 19 b der An­weisung für die Schulverbände vom 25. März 1912 (Beilagen zum amtlichen Schulblatt Nr. 4) ersuche ich die Herren Vorsitzenden drr Gesamtschuloerbändr die Abschrift von dem Schulhaushaüspian für 1920 a!8= bald hierher einzureichen.

Schlüchtern, den 5. März 1920.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Die Hessische Kriegsversicherung rechnet zum 10. Mai etc. ab.

Es werden daher alle Besitzer von Anteilscheinen, die mit der Anmeldung ihrer Ansprüche noch im Rückstand sind, ersucht, die Anteilscheine mit einer großen standesamtlichen Sterbeurkunde sofort an die zuständige LandeSrenterei oder an die Landeskreditkasse Cassel einzufenden.

Wer bis 10. Mai tc. keine Anmeldung bewirkt hat, geht aller Ansprüche verlustig.

Anteilscheine, auf die bereits Abschlagszahlungen erfolgten, sind nicht mitetnzureichen, da weitere Leistungen auf solche infolge der hohen Kriegsverluste nicht staltfinden können.

Direktion der Landeskreditkasse.

J.-Nr. 2715. Die Herren Bürgermeister ersuche ich vorstehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise bekanntzugeben und auf eine sofortige Anmeldung hinzuwirken.

Schlüchtern, den 5. März 1920.

Der Landrat. J. V. Schultheis.

Bekanntmachung. Mr. Menenzucker.

An die Imker!

Infolge der überaus schlechten Lage der Zuckerver- sorgung kann jetzt noch keine Gewähr dafür übernommen werden, daß das Reich auch in diesem Jahre wieder Zucker zur Fütterung der überwinterten Bienenvölker zur Verfügung stellt. Es sind aber alle Schritte getan, um es trotz der zeitigen Notlage zu ermöglichen, daß den Imkern wieder Zucker, wenn auch nicht im bis­herigen Umfange, zur Verfügung gestellt wird. Die Erwägungen über die etwa zu verteilende Menge werden erst in den nächsten Tagen zum Abschluß gelangen. Doch dürfen die Hoffnungen nicht zu hoch geschraubt werden. Es wird keinesfalls viel Zucker geben, dafür wird aber von der Verpflichtung zur Abgabe von Honig Abstand genommen werden.

Die Ausgabe des Frühjahrszuckers auf Grund der vorjährigen OrtSlisten hat zu großen Mißhelligkeilen geführt. Neue OrtSlisten müssen zu Grunde gelegt

73. Jahrgang

und deshalb mit größter Beschleunigung aufgestell werden, damit zu gegebener Zeit mit der Verteilung des Zuckers sofort begonnen werden kann. Zu dem Zwecke hat sich jeder Imker, der Bienenzucker zu erhalten wünscht, sofort in die Ortsliste, die vom 11. bis 15. März bei der Gemeindebehörde offen liegt, einzutragen. Die Eintragungen werden zum Zwecke der Ausstellung der zollamtlichen Berechtigungsscheine nachgeprüft werden. Verspätete Anmeldungen können keinesfalls berücksichtigt werden. Eine Fristverlängerung kann nicht eintreten.

Die Verteilung des Bienenzuckers erfolgt durch den bienenwirtschaftlichen Provinzialverband bczw. durch die örtl. Jmktlvereine, auch für die Imker, die nicht Mitglie- der'dieser Organisation sind. Die auf das Volk entfallende Zuckermenge wird noch besonders bekanntgegeben werden.

Schlüchtern, den 9. März 1920.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

I. Nr. 2862. An den Pferden des Johann Klein- Hens in Breilenbach, Bezirksamt Brückenau, tst.Räude- verdacht festgestellt worden.

Schlüchtern, den 8. März 1920.

Der Landrat.

J.-Nr. 2861. An einem Pferde des Martin Binheim in Brückenau ist die Räude festgestellt worden.

Schlüchtern, 8. März 1920. '

Der Landrat.

Deutsches Reich.

Direkte Wahl des Reichspräsidenten. Den Reichsbürgerrat verlangt, daß die Wahl des Reichs­präsidenten nicht durch die gesetzgebenden Körperschafter sondern durch eine Volksabstimmung erfolge.

Pa ole Hindenburg. Eine Berliner Nachrichten­agentur verbreitet folgende Meldung: In weiten vater­ländischen Kreisen ist immer lauter der Wunsch ertönt, den Generalfeldmarschall von Hindenburg als Kandidaten für die bevorstehende Neuwahl des Reichspräsidenten aufzustellen. Wenn einer geeignet ist, die Hoffnungen zu erfülle», die das Volk in dem neuen Reichspräsiden­ten setzt, so ist es Hindenburg, der über allen politi­schen Gegensätzen und allem Streit der Parteien stehend das Vertrauen des ganzen Volkes genießt und in seiner Person den EinheitS und Ordnungswillen aller wahren Freunde unseres Vaterlandes verkörpert. Es besteht bestimmter Grund zu der Annahme, daß der General­feldmarschall trotz dem ihm zugemuteten Opfer sich einem solchen Wunsche nicht versagen wird, sofern er ihm aus unserem Volke heraus entgegengebracht wird. Schon in nächster Zeit wird ein Aufruf von führenden Män­nern und Frauen aus allen Teilen deS deutschen Reiches, aus allen Berussständen und Bevölkerungsgruppen sich an unsere deutschen Volksgenossen wenden u. zur Wahl HindenburgS zum Reichspräsidenten auffordern.

Hanover. Nur bedingte Zustimmung Hmden- burgs. Unter der UeberschriftPräsident Hindenburg" schreibt der Hannoversche Kurier" an der Spitze seines Leitartikels; Wir wir aus der Umgebung des General- feldmarschalls von Hindenburg hören, ist die Nachricht von seiner Geneigtheit, eine Wahl zum Reichspräsidenten anzunehmen, in der Form zutreffend, daß Se. Exzellenz bereit sein würde, seine Dienste zur Verfügung zu stellen, falls dies den Wünschen der weitesten vater­ländischen Kreise entspreche.

Die deutschen Beamten ist Posen. Die deutsche Regierung wird am 1. April die unmittelbaren Staats­beamten aus den an Polen abgetretener Gebieten herausziehen. Mittelbare Staatsbeamte und Lehrer werden von dieser Anordnung nicht betroffen. Neuer­dings macht sich bei der polnischen Regierung 3er Wunsch bemerkbar, Verhandlungen über die Beamtenfrage auf- zunehmen. Angesichts der Haltung, oie die polnische Regierung in verschiedenen Fragen, insbesondere hin­sichtlich des Verkehrs nach Ostpreußen eingenommen hat, ist deutscherseits die Neigung, dem polnischen Staat weiterhin Beamte zur Verfügung zu stellen, begreiflicher­weise gering. Jedenfalls könnten solche Verhandlungen nur dann zu einem Ergebnis führen, wenn die polnische Regierung äußerste Garantien zur Sicherstellung der deutschen Beamten geben würoe und außerdem die Durchführung des Artikels 89 des Friedensvertrags von ihr gewährleistet würde.

Deutsche ärztliche Hilfe für Sowjetrußland. Eine deutsche Expedition zur Bekämpfung des Flecksiebertz