Schlüchterner Zeitung
^ Anzeiger für die amtlichen Bekanntmachungen im Kreise 8chtüchtern.
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Schlüchterner Meisökatt Weiteste Zeituua im Kreise; gegründet im Jahre 1849. Illustriertes Sonntagsblatt ow)
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O 24.
Donnerstag, den 26. Februar 1920.
73. Jahrgang
Amtliches.
Betr. Höchstpreis für Zucker.
J.-Nr. 969 K. G. Infolge Erhöhung des Zuckerpreises und der Frachten sehe ich mich veranlaßt, den Preis für Zucker vom 25. Februar ab wie folgt festzusetzen : für das Pfund gemahlenen Melts, Raffinade und Cristallzucker auf Mk. 1,45 sür das Pfund Würfelzucker „ „ 1,45 „ „ „ schwarzen Kandis „ „ 1,55 „ » „ gelben ,, „ „ 1,60 Die Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes. Schlüchtern, den 24. Februar 1920.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: von Trott zu Solz.
Betr. Betriebsstoffzuweisurrg.
Dem Kreis sind durch die Landwtrtschafiskammcr
700 kg Benzin
600 kg Benzol und 900 kg Benzol-Petroleum zugeteilt worden.
Bestellungen hierauf find bis zum 28. Februar d. Js. hierher zu richten.
Schlüchtern, 23. Februar 1920.
Der Vorsitzende des Kreis Ausschusses.
Nach § 13 der Polizeiverordnung über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage vorn 7. Dezember 1907 (Reg. AmtSbl. S. 379) sind vom Sonntag Reminiscere, das ist in diesem Jahre der 29. Febr., bis zum ersten Oftertage öffentliche Schaustellungen, Tanzmusiken und ähnliche Lustbarkeiten verboten. Mich dürfen in der Karwoche weder öffentliche noch private Tanzmusiken, Bälle und ähnliche Lustbarkeiten in öffentlichen Räumen veranstaltet werden.
Die Ortspolizeibehörden u:.d die Herren Gendarmerie-Wachtmeister werden ersucht, die Einhaltung dieses Verbots zu kontrollieren und bei Zuwiderhandlungen sofort einzuschreiten.
Schlüchtern, den 21. Februar 1920.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
J.-Nr. 2224. Die Herren Bürgermeister und GuiSvorsteher ersuche ich, dafür zu sorgen, daß auch die Wanderschafherden und alle etwa aus anderen Orten der Gemeindeherde zugetriebenen Schafe unter dem Namen des betreffenden Besitzers in die Viehzählungs Wen ausgenommen werden. •
Schlüchtern, den 23. Februar 1920.
- Der Landrat. von Trott zu Solz.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht bis zum 30. d. Mts. hierher zu melden, ob und welche Invaliden Rentenempfänger Ausgleichsunter- stützungen aus der Armenpflege erhalten. Die evtl. süi 1919 gezahlten Beträge sind genau anzugeben und wuß der angesetzte Termin unbedingt eingehalten werden. Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
Schlüchtern, den 24. Februar 1920.
Kreis-Fürforgeamt. von Trott zu Solz.
Äartvffelsaat.
Nr. 1149 K.G. Der Kreis hat sich eine größer^ Menge Saatgut durch Vertrag gesichert. Hiervon wird ein Teil durch die Ortsvereine des landwirtschaft- Wen Kretsvereins, ein Teil durch den Kommissionär Kreises, Herrn Meter Neuhof in Schlüchtern unter Oberaufsicht der Kreisverwaltung verteilt werden.
Da das Saatgut aus guten Saatgutwirtschaften und der Zweck der Vermittlung der ist, den ^ltrffrlanbau im Kreise zu verbessern und zu heben, wuß agxg daran gefitzt werden, daß das Saatgut such wirklich gesteckt wird und nicht im Verzehr ver- ichwindet. Es muß auch von den Empfängern verlangt werden, daß sie nach Vermögen für die empfangene Me Saatware aus ihren Karroffelbeständen die ent- iplechende Menge an Kartoffeln als Speisekartoffeln udgeben, die der Kreis zur Versorgung stiner Bevöl- ^ung noch in erheblichen Mengen dringend bedarf.
. Die Herren Vorsitzenden der Ortsvereine des land- ^"schafli. Kretsvereins und des DarlehnSkaffenvereinö, für ihre Mitglieder Saatgut bestellt haben und die ^°lren Bürgermeister erhalten demnächst eine OclSitfte, ^ sich alle diejenigen, die Saatgut zu beziehen Elchen, einzutragen haben. Lediglich diese Liften iür die Belieferung maßgebend. Der Kreis behält W vor, die Bestellungen zu kürzen, wenn sie höher
sind als die vorhandene Saatgut-Menge, oder wenn nach dem Gutachten Sachverständiger nicht die not- wendige Anbaufläche vorhanden ist oder von vorhandenem Saatgut nicht die entsprechende Menge an Spetsekartoffeln als Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird. Die Listen enthalten entsprechende Erklärungen.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, dies ortsüblich bekannt zu machen und bei Aufstellung und Nachprüfung der Listen, den Wirtschaftsausschuß zuzuziehen. Hierbei ist vor allem darauf zu achten, daß die Angaben der Anbaufläche einer Nachprüfung unterzogen werden, wobei ich noch darauf Hinweise, daß diese Angaben auch maßgebend sein werden für die Kartoffelumlage im Herbst, • falls bis dahin die Zwangswirtschaft noch besteht. Sämtliche Listen, auch die von dem OrtSverein des landwirtschaftlichen Kretsvereins und der Darlehns- kassenvereine find mir mit Bescheinigung der Bürgermeister, daß die Angaben durch ihn oder eine Orts- kommtssion auf ihre Richtigkeit geprüft sind, bis zum 10. März spätestens einzureichen.
Schlüchtern, 21. Februar 1920.
Der Vorsitzende des KretsausschusseS. von Trott zu Solz.
J-Rr. 2228. Der Räudeverdacht an dem Pferde des Wagners und Landwirts Heinrich Spielmann in Steinau hat sich nicht bestätigt.
Schlüchtern, den 23. Februar 1920.
________ Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Anordnung des Herrn Ministers für Volkswohlfahrt betr. Einführung einer Höchstgrenze für Mtelzinsfleigerungen vom 9. Dezember 1919, Pr. G. S. S. 187 ff., haben wir im Benehmen mit dem Herrn Vorsitzenden des Mtetetnigungsamtis für die Stadt Schlüchtern und nach Anhörung des von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Ausschusses die Höchstgrenze für MielzinSsteigerungen in der Stadt Schlüchtern wie folgt festgesetzt:
Zu dem am 1. Juli 1914 für die Wohnung oder Mieträume anderer Art oder für das Quadratmeter benutzten Fläche vereinbart gewesenen Mietzins darf im Höchstfälle ein Zuschlag von 20% diese Betrages treten.
Falls ein Mietzins nicht vereinbart oder aus be- sonderen Gründen außergewöhnlich niedrig gewesen ist, so wird der am 1. Juli 1914 für die Wohnung oder sonstigen Mieträume oder Quadratmeter benutzter Fläche gleicher Art und Güte ortsüblich gewesene Mietzins eingestellt; dazu darf im Höchstfälle ein Zuschlag von 20% dieses Betrages treten.
Gemäß § 6 der eingangs bezeichneten Anordnung ermäßigen sich alle biS zum Erlasse dieser Anordnung vereinbarten oder durch das Mieteintgungsamt festgesetzten Mieten vom nächsten MtctzahlungStermin ab von selbst auf Ue zulässige Höchstgrenze.
Nach Erlaß dieser Anordnung unter Ueberschreilung der Höchstgrenze abgeschlossene oder mit alten Mietern verlängerte Verträge gelten als zur Höchttgrenze abgeschlossen. Insoweit der MieiztnS die Höchstgrenze übersteigt, kann er nach Maßgabe der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückge fordert werden.
Als Mietzins gilt auch jede geldwerte Leistung des Mieters, an den Vermieter, insbesondere die Uebernahme derjenigen Reparaturkosten durch den Mieter, die nach § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Vermieter zu tragen hat. Die Höhe der geldwerttn Leistungen setzt im Streitfall endgültig das Eintgungsamt fest.
Entgegenstehende Vereinbarungen find unwirksam.
Der Vermieter hat dem Mieter wahrheitsgemäß Auskunft über die Höhe deS am 1. Juli 1914 für die Wohnung oder sonstigen Mieträume vereinbart gewesenen Mietzinses mit der Versicherung der Richtigkeit seiner Angabe zu geben. Insbesondere hat der Vermieter einen in feinem Besitze befindlichen Mietvertrag über die Wohnung oder sonstigen Mieträume, aus dem der für den 1. Juli 1914 vereinbart gewesene Mietpreis hervorgeht, dem Mieter vor der nächsten Miet- Zinszahlung vorzulegen. Auf Antrag des Mieters hat das Einigungsamt den Vermieter zur Abgabe eidesstattlicher Erklärungen vor dem Amte anzuhalten. Im Streitfälle setzt das Eintgungsamt den Mietzins auf Anrufen der Parteien endgültig fest.
Im einzelnen Falle kann dem Vermietet auf Antrag für einen fest zu bestimmenden Zeitraum durch
das Mietseinigungsamt ein über den Höchstsatz der Miete hinausgehender Zuschlag zur Miete zugebilligt werden, wenn er nachweist, daß:
a) er ohne solchen Zuschlag bet der Verwaltung des fraglichen Grundstücks unverschuldete Zubußen zu leisten haben würde, und außerdem
b) die Zubußen bei der Verwaltung nur entweder durch notwendige, im letzten Jahre ausgeführte oder bevorstehenden Jahre auSzuführende bauliche Jnstand- fitzungsarbeiten oder durch Erhöhung der vom Grundstücke zu entrichtenden öffentlich rechtlichen Angaben verursacht find.
Schlüchtern, den 21. Februar 1920.
Der Magistrat: Stückrath.
Deutsches Reich.
— Einjährtgenzeugnis-Ersatz. Die Kommifftons- Prüfung über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährigfreiwilligen Militärdienst ist weggefallen, da auch die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst aufgehört hat. Einen Antrag auf Abhaltung solcher Prüfungen an der Knabenmittelschule in Neukölln hat der Minister ausdrücklich abgelehnt. Der Rektor der Schule ist aber ermächtigt worden, die Schulzeug- nisse mit folgenden Vermerk zu versehen: „Dieses Zeugnis entspricht dem bisher ausgestellten Zeugnis für die Zulassung zur Kommissionsprüfung über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst. Die Prüfung selbst ist infolge Veränderung des Heerwesens in Fortfall gekommen." — Diese Anweisung ist jetzt allen Regierungen und Provinzal- schulkollcgtcn zugegangen.
— Lord Fisher und der Neberfall der deutschen Flotte. Der bekannte englische Admiral und Erste Seelord Lord Fisher hatte während des Friedens mehrfach angeregt, die deutsche Flotte zu überfallen. Mit geradezu verblüffender Offenheit gibt er diese Tatsache in seinen soeben erschienenen Erinnerungen zu. Er schreibt u. a.: „Dieser Brief an König Eduard folgte auf eine lange geheime Unterredung mit Se. Majestät, in der ich darauf drängte, daß wir die deutsche Flotte in Kiel ä la Nelson „kopenhagen" sollten, und ich bedauerte, daß wir weder einen Pitt noch einen Btsmark hätten, um den Befehl zu geben" und an anderer Stelle: „Es wird zugegeben, daß es nicht ganz anständig von Nelson war, hinzugehen und ohne weiteres die dänische Flotte in Koppenhagen zu vernichten, aber „La raison du plus fort est toujoursla meilleure4'. Daher schien es mir einfach klug von England, die deutsche Flotte zu nehmen, wenn es so leicht und wahrscheinlich ohne Blutvergießen ausgeführt werden konnte, wie ich Se. Majestät dar legte! — Der Druck und die Unfertigkett in Deutschland waren (• groß, daß es besonders zeitgemäß war, Nelsons Kopenhagen zu wiederholen." — So dachte, schrieb und wollte einer der ersten und fähigsten Engländer in einflußreicher Stellung handeln. In Deutschland sind ähnliche Pläne niemals aufgetaucht und ernsthaft erwogen. Aber doch sind wir die Barbaren und Hunnen, die Verletzter des Völkerrechtes, England hat es aber verstanden, die Augen der Welt zu täuschen und spielt sich als Verfechter des Rechtes, der Zivilisation und der Kultur auf. Wie lange wird dies noch andauern? Werden diese zynischen Bekenntnisse Lord Fishers endlich einmal das heuchlerische Gewebe zerreißen, das die Entente bisher so geschickt gesponnen hat?
— Berlin, 23. Febr. (Einbruch im Charlottenburger Mausoleum. Der Sarg der Königin Luise gesprengt uns beraubt ) Gestern wurde ein Einbruch in dem Charlottenburger Mausoleum entdeckt. Einbrecher haben den Sarg der Königin Luise gesprengt, nach Schmucksachen durchsucht und beraubt. Die Deckel anderer Särge widerstanden. Von den Sargdeckeln Kaiser Wilhems, der Kaiserin, des Prinzen Albrecht und der Fürstin von Lieznitz sind goldene, silberne und vergoldete Kränze und Zweige geraubt worden. Von den Eittbrechern fehlt noch jede Spur.
- Berlin. (Das Urteil.) Das Urteil gegen den Fähnrich a. D. Olswig v. Hirschfeld lautet wegen gefährlicher Körperverletzung unter Zubilligung mildernder Umstände auf 1'/, Jahren Gefängnis unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 26 Tagen. Der Haftent- laffungsanrrag wurde mit Rücksicht auf die Höhe der Strafe abgelehnt. Der Staatsanwalt hatte 2 Jahre Gefängnis beantragt.