Anzelger Mr Die amtlichen Rekanntmachungen im Greise 8chlüchterm
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toteste Zeit»«« im Kreise; gegründet im Jahre 1849. Illustriertes Sonntagsblatt aw)
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Dienstag, den 24. Februar 1920. 73. Jahrgang.
Amtliches.
Grenz Spende.
Nr. 2223. Die Bürgermeister der Stadt- und Landgemeinden mache ich nochmals auf die Bestrebungen des „Deutschen Schutzbundes für die Grenz- und Aus landsdeutschen, Berlin NW. 52" aufmerksam. Der Schutzbund will allen Denjenigen, welche zu den Volksabstimmungen in Lfi=, Westpreußen und Oberschlesien reisen wollen, freie Reise in die Abstimmungsgebiete und Unterhalt gewähren. Da zu diesem Zwecke sehr erhebliche Mittel erforderlich find und das Reich und der Staat Zuschüsse nicht leisten können, bittet er durch öffentliche Sammlungen dem vaterländischen Zwecke zu djenen. Die Veranstaltung von Sammlungen wird überall da, wo solche noch nicht in die Wege geleitet sind, in der Bevölkerung Widerhall finden. Die gesammelten Gelder werden von der Krelssparkasse angenommen.
Schlüchtern, den 20. Februar 1920.
Der Landrat. von Trott ’u Solz.
Der Kreis bedarf zur elektrischen Anlage Masten aus Kiefern ober Lärchenholz und zwar
1. von 11 m Länge und 17—19 cm Zopsstärke ohne Rinde,
2. von 9—10 m Länge und 14—15 cm Zopfstärke ohne Rinde.
Das Holz muß gerade sein und vor dem 1. März d. Js. gefallt sein.
Die Gemeinden und Privaiwaldbesitzer werden zur ML^dert.
Schlüchtern, den 21. Februar 1918.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschuß.
la Nr. 3258.
Verorduurrg.
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 13. 1. 20 ordne ich im Eiuvrstäudnis mit dem Regierungs-Kommisiar Dr. Schwander an:
Gastwirtschaften und Gasthäuser fallen in Erweiterung des § 6 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 13. 1. 20 unter den Begriff b. „lebenswichtigsten Betriebe".
Nach § 6 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 13. 1. 20 ist jede Betätigung durch Wort und Schrift oder andere Maßnahme, die darauf gerichtet ist, lebenswichtige Betriebe zur Stillegung zu bringen, verboten.
Zuwiderhandlungen oder Aufforderung oder An- reizung hierzu werden, sofern nicht die bestehenden Ge- e?? eine höhere Strafe bestimmen, mit Gefüng-
Feindliche Brüder.
Roman von Jost Freiherrn von Steinach. 6 (Fortsetzung.)
Der Herbststurm rüttelte an den Fenstern, und wirbelte die welken Blätter der Platanen im Garten durcheinander. Dann zerriß das Gewölk und der Mond ?og mit seinem bleichen, totenfarbigen Licht daraus hervor. Menschenleer lag die Straße da, die ganze Stadt ruhte von der Arbeit aus, und keiner ahnte, daß dort im ersten Stock am Eckfenster ein müder Mann wit dem Tode rang, ohne noch die Kraft zu besitzen, einen Hilferuf auszustoßen oder sich den eisernen Krallen des Todes entwinden zu können.
2. Kapitel.
Am nächsten Morgen schon verbreitete sich mit Blitzesschnelle die Kunde in der Fabrik, daß in der vergangenen Nacht der verdienstvolle Leiter des ungeheuren Unternehmens plötzlich verschieden sei. In den weiten Höfen der Fabrik bildeten sich überall Haufen von Arbeitern, die über den unvorhergesehenen Fall debattierten und über die zukünftige Wendung der Dinge ihre oft voreiligen Schlüsse zogen. Allgemein sich in den Reden eine gewisse Besorgnis kund. Der alte Freiherr war wegen seiner humanen Gesinnung Un° seines vornehmen Charakters sehr beliebt gewesen, während man seinen Sprossen im allgemeinen nichts Mes zutraute. Wer würde jetzt die Leitung in die Hand nehmen? Das war die große und für die Angestellten besonders wichtige Frage. Die früheren
hatten sich längst von den Geschäften zurück- 8ezogen und kamen gar nicht mehr in Betracht; sie hoben am Ende jedes Jahres ihre nicht unbeträchtlichen «inst» ab und ließen tm übrigen den lieben Herrgott
nis oder Haft oder Geldstrafe bis 'zu 15000 Mark bestraft.
Liegen im Einzelfalle besondere Verhältnisse vor, so kann die Aufhebung des Verbots bei den Orts- polizcibehörden beantragt und von ihnen genehmigt werden.
Gaffel, den 11. Februar 1920.
Reichswehrbrigade Nr. 11. Der Mil. Befehlshaber.
gez.: v. Stolzmann, Generalleutnant.
J.-Nr. 12181. Im Monat Januar 1920 sind folgenden Personen Jagdscheine erteilt worden:
a Jahresjagdscheine.
1. Dr. Foucar, Georg, Fabrikdirektor, Karlstadt.
2. Heck, Heinrich, Schornsteinfeger, Schwarzenfels.
3. Steinmetz, Willi, Kaufmann, Frankfurt a. M.
4. Möller, Heinrich, Wallroth.
5. Preiß, Konrad, Gutsinspektor, Vollmerz.
6. Sauer, Nikolaus, Landwirt, Uttrichshausen.
7. Link, Maximilian, Kaufmann, Frankfurt a. M.
b. unentgeltliche Jahresjagdscheine.
1. Döring, Hegemeister, Breunings.
2. Deuner, Forftgehilfe, Weichersbach.
Schlüchtern, den 17. Februar 1920.
Der Landrat. I. V.: Schulthüs.
J.-Nr. 2145. Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, welche mit bei Erledigung meiner Verfügung vom 28. Januar d. Js. Nr. 155 (Schluch- tcrner Zeitung Nr. 14) betreffend Einsendung des Berichts über Nahrungsmittelproben pp.noch im wild- frande find, werden an die si,fr-».i^ Erledigung erinnert.
Schlüchtern, den 20. Februar 1920.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
I. Nr. 2205. Die Zuchthengste des Landesgestüts Dillenburg find wieder eingetroffen.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, dirs ortsüblich bekannt zu geben.
Schlüchtern, den 20. Februar 1920.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 2114. Der Räudeverdacht bet verschiedenen Pferden in der Gemeinde Elm hat sich nicht bestätigt.
Schlüchtern, den 20. Februar 1920.
Der Landrat- von Trott zu Solz. ~
” la Nr. 3265?
Verordnung.
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 13. 1. 20 verordne ich mit Zustimmung der
einen guten Mann sein. Wenn aber Hans, der zweite Sohn des Verstorbenen, die Sache in die Hände nahm, dann gnade Gott allen Angestellten, aber auch gnade Gott dem ganzen, so mühsam aufgerichteten Unternehmen. Herr Hans Freiherr von Ranzenberg war im ganzen Etablissement, abgesehen von einigen Strebern, die im Trüben fischen wollten, wegen seines Hochmuts und Dünkels tief verhaßt, wozu noch erschwerend hinzukam, daß man ihn, wohl mit Recht, der völligen Unkenntnis in den wichtigsten, den Betrieb anlangenden Angelegenheiten zieh. Ferner kannte man seinen nichts weniger als soliden Lebenswandel wohl, und die Bürobeamten konnten aus Erfahrung ein Lied davon singen, wie groß das Interesse des Herrn Hans für das Weltetablissement seines Vaters sei.
So machten sich denn allenthalben Stimmen bemerkbar, die der Zukunft der mächtigen Firma ein schlimmes Prognostikon stellten. Schließlich beruhigte man sich bei dem Gedanken, daß der alte Freiherr, der seine Söhne mindestens ebenso gut gekannt hatte wie sie, schon in feinem Testament das Richtige angeordnet haben würde, was sowohl im Interesse seiner Familie wie in dem des Welthauses, wie schließlich in dem der Arbeiterschaft liege.
Während man hier also schon eifrig die Zukunft besprach, war man in dem Heim des Verewigten noch bet den Sorgen der Gegenwart. Der Hausarzt, Professor Regenwald, war in aller Eile herbetgerufen worden, nachdem der alte Sentus zu seinen höchsten Schrecken am frühen Morgen seinen Herrn leblos auf seinem Lager gesunden hatte, und konnte leider nichts anderes konstatieren, als daß der Greis einem plötzlichen Herzschlag zum Opfer gefallen sei und daß menschliche HUfe hier nichts mehr ausrichten könne.
RcgierungskommissarS, Oberpräsident Dr. Schwander, für den Bereich der Reichsw. Brigade 11:
Sämtliche Versammlungen sind anmeldepflichtig mit Ausnahme der Versammlungen, die Kultus- wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Zwecken dienen.
Die Versammlungen find von den Veranstaltern und Leitern spätestens 5 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung und Rednerliste sowie Ort und Zeit den Polizeibehörden anzumelden.
Diese haben die Anmeldung sofort mit ihrem Gutachten den zuständigen militärischen Bezirksbefehls- Habern weiterzugeben.
Zuwiderhandlungen oder Aufforderung oder An- reizung zu solchen werden, sofern nicht die bestehenden Gesetze eine höhere Strafe bestimmen, mit Gefängnis oder Haft oder Geldstrafe bis zu 15000 Mk. bestraft. Cassel, den 11. Februar 1920.
Reichwehrbrigade Nr. 11. Der Mil. Befehlshaber,
gez-: v. Stolzmann, Generalleutnant.
Verordnung
über die
Preise für Sommerungssaatgut von Brotgetreide und Gerste.
Vom 12. Januar 1920.
(Nr. 7240) Auf Grund des § 10 der Verordnung über die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse und für Schlacht- und Nutzvieh vom 15. Juli 1919 (Reichs- Gesetzbl S. 647) sowie auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der VolkSer- ... 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) na^rung vom i8;^/2<^ ^J^ wird verordnet:
§ 1. Die in den §§ 15, 16 der Ausführungsbestimmungen über die Preise für Getreide, Hölsenfrüchte und Buchweizen vom 18. Juli 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) für Saatgut von Brotgetreide und Gerste festgesetzten Höchstpreise werden, soweit es sich um Sommergetreide handelt, wie folgt, geändert:
Der Preis für die Tonne Sommerungssaatgut darf nicht übersteigert:
a) bet Roggen und Gerste für die 1. Absaat 1015 Mark
„ „ 2. „ 915 „
„ „ 3. „ 815 „
„ sonstiges Saatgut (Handelssaatgut) 765 „ b) bei Weizen, Spelz, (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn für die 1. Absaat 1065 Mark
„ „ 2. „ 965 „
w // 3. „ 865 ,,
„ sonstiges Saatgut (Handelssaatgut) 815 „
Die Baronin, eine große, imposante Erscheinung, hörte ihm ziemlich gefaßt zu und beklagte nur, daß ihr Gemahl in seinem gewohnten Starrsinn schon seit Jahren auf getrennten Schlafzimmern bestanden habe, um, wie er sagte, sie nicht zu stören, wenn er des Nachts zu arbeiten habe; dadurch sei sie der Wirklichkeit beraubt worden) ihm Hilfe zu bringen und ihm in seiner Todesstunde beizustehen. Bet diesen Worten schien sich aber doch die Rührung ihrer Seele zu bemächtigen, denn sie warf sich plötzlich vor der Leiche nieder und brach in herzzerreißendes Schluchzen aus, indem sie ihr Antlitz in den Kiffen des Lagers barg, auf dem der Freiherr entfielt vom Lebenskämpfe aus- ruhte, ein verklärtes Lächeln über die bleichen Züge gebreitet.
Während sie sich noch ihrem Schmerze hingab, tat sich leise die Tür auf und herein trat sporenklirrend ein schneidiger Husarenleutnant, Edgar, der jüngste Sproß des Hauses, der augebetete Liebling seiner allzu nachsichtigen Mutter.
Ungefähr' Mitte der zwanziger Jahre, war er tn der Tat eine schöne, jugendliche Erscheinung, voll selbstbewußten Stolzes, der auf das weibliche Geschlecht faßt nie seine Wirkung verfehlte. Und daß er ein verwöhnter Salonlöwe war, der in den Herzen des schöneren Geschlechts gewohnt war, die größten Verheerungen anzurichten, das konnte man an seinem ganzen Auftreten erkennen, aus der beinahe weiblichen Eitelkeit, mit der er sein Exterieur herausstaffiert hatte, und an der koketten Maruert, sich zu bewegen. Sich auf den Zehen erhebend, ging er auf das Bett zu, den Schleppsäoel sorgfältig aufgehoben, damit er nicht raffele. Drei Schritte vor der Leiche blieb er stehen, zog das Sacktuch hervor, schweigend in dieser Stellung,