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Anzeiger für bie amtlichen Kekannlmachungen im Kreise Schlächtern.

Bezugspreis frei Haus, vorauszahlbar viertclj. 2,50 Mk., (durch die Post ohne Bestell­geld). Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Druck und Verlag C. Hohmeister, verantwort!. L. Hohmeister, Schlüchtern. Fern» ruf 65. Erfüllungsort für den gesamten Ge­schäftsverkehr mit der Firma Schlüchtern.

Schlüchterner siireisUntt Betteste Zeit»«« im Kreise; gegründet im Jahre 1849. Illustriertes Sonntagsblatt ti«

Anzeigen: kl. Zeile oder deren Raum 30 Pfg., Reklamezeile 70 Pfg, Bei Betriebs­störungen kein Schadensersatz oder Minder» gebühr einschließlich Bezugs. Keine Gewähr für Platz, Ausnahme-Zeit und Beleglieferung. Kein Nachlaß bei gerichtlichen Zwischenkosten. Zahlkarte Frankfurt a. Main Nummer 11402.

M 22.

Samstag, den 21. Februar 1920.

73. Jahrgang.

Amtliches.

ü II Nr 275 U III A. Für die Handhabung des Erlasses über Elternbeiräte ist der Abdruck im Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung 1919 Seite 662 ff. maßgebend. Der abweichende Wortlaut in Absatz 6 der Wahlordnung in den früher verschickten Exemplaren beruht auf einem Irrtum. Die Wähler müssen demnach ihre Stimme persönlich abgeden. Die Ausübung des Wahlrechts ist somit auch für aus­wärtige Eltern nicht ausgeschlossen; die Abgabe des Stimmzettels durch einen Vertreter kann schon wegen der Schwierigkeit der Prüfung der Vollmacht nicht zu- gelassen werden.

Wenn es nach Lage der örtlichen Verhältnisse ange­bracht erscheint, ist der Wahltag auf einen Sonntag anzuberaumen. Ebenso kann aus demselben Grunde die Wahl durch das Provinzialschulkollegium oder die Regierung auf einen Termin bald nach Ostern verlegt werden.

Berlin W 8, den 2. Februar 1920.

Der Minister für Wissenschaft Kunst und Volksbildung.

* *

B I Nr. 1388. Vorstehenden Ministerialerlaß geben wir im Anschluß an unsere im Amtlichen Schul- blatt Nr. 2 abgedruckte Rundversüung vom 23. v. M. B. L 281 I bekannt. Falls aus irgendwelchen Gründen bei der einen oder anderen Schule die Wahl des Elternbeiräte s am 10. März nicht stattfinden kann, ist sie bis allerspätestenS 10. Mai d. Js. an einem Sonntage in der Zeit von 10 'hr vormittags bis 6 Uhr nachmittags vsrzur.eh-u.,;..

An die Herren Schulleiter, ersten Lehrer und alleinstehenden Lehrer in sämtlichen Volksschulen des Regierungsbezirks Cassel, sowie an die Herren Leiter der der Regierung Cassel unterstehenden Mittelschulen, höheren Knaben- und Mädchenschulen und Privatschulen.

Cassel, den 13. Februar 1920.

Regierung. Abteilung für Kirchen- und Schulwesen.

J.-Nr. 2076. Ich mache wiederholt darauf auf­merksam, daß die Ausstellung von Reisepässen während der Vormittags-Dt-nststundcn im Zimmer Nr. 3 des hiesigen Kreishaufis persönlich nachzusuchen ist.

Mitzubringen sind:

1. eine Bescheinigung der Ortspolizeibehörde darüber, daß der Ausstellung des Reisepasses keine Bedenken entgegenstehen,

2. eine nicht aufgezogene Photographie.

Die Ortspolizetbetzörden ersuche ich um gelegentliche weitere Bekanntgabe dieser Verfügung.

Schlüchtern, den 10. Februar 1920.

Der Landrat. J. V.: Schultheiß

Feindliche Brüder.

Roman von Jost Freiherr» von Steinach. 5

(Fortsetzung.)

Und vorhin sauste es mir in den Ohren, daß ich hätte wahnsinnig werden können. Ich muß entschieden eine Krankheit in mir haben, meinst Du nicht?"

Goswin, der sich bereits gefitzt hatte, war bei tiefen Worten erschrocken aufgesprungen und starrte unruhig sein Gegenüber an.

Na, Du wirst doch nicht? sagte er etwas gepreßt. Allerdings, das find böse Vorboten. Wäre es nicht Her, Du ließest einen Arzt holen?"

Ach, ich denke ja garnicht daran, wo ich den besten ^tjt bei mir h rbe. Dein Humor wird mich schon wieder aufrichten. Erzähle nur die drolligsten Kalauer, ^ Du in der Stadt aufgegabelt hast und mir ist Weich wohler."

Aber wäre es doch nicht ratsamer," wagte der Freund schüchtern einzuwenden.

Doch der Freiherr unterbrach ihn, indem er trübe sächelnd meinte:O, ich weiß schon, Du hast Angst, könnte ganz plötzlich «bügeln und Dich so ohne weiteres in Deiner Not zurücklassen."

Aber ich bitte Dich," protestierte der andere, ob- W man ihm ansah, daß etwas Wahres in den Ber­atungen des Freiherr» steckte.

Mach doch keine Zicken, alter Junge," fiel ihm ^anz-nberg wieder in die Rede,das ist doch ganz ^nschlich, und ich denke gar nicht daran, Dir dies "ur im geringsten Übel zu nehmen. Es ist doch klar, y Du für Deine alten Tage versorgt fein mögtest. ^un denn, Goswin, sieh her," und dabei wies er auf M vor ihm liegende Aktenstück,was Tu hier stehst,

J-Nr. 2075. Diejenigen Herren Pfarrer, welche Zinsscheinbogen von den bei der LandeSkredttkasse in Cassel hinterlegten 4°/, HessenNassauischen Renten- briefen der vereinigten Schul- und Küstervermögen in Händen haben, ersuche ich, diese Zinsscheinbogen bei der hiesigen Landesrenterei zu hinterlegen.

Schlüchtern, den 18. Februar 1920.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

' J.-Nr. 1732 K.-A. ÄüfUund der Bekannt- machung über die Errichtung von Preisprüsungsstellen und die Versorgungsregelung, vom 29. September 1915 (R.G.Bl. Seite 607) und der dazu ergangenen Aenderungen (R.G.Bl. S. 728) (1915) (R.G.Bl. S. 673) (1916) wird für den Kreis Schlüchtern folgende Anordnung getroffen:

§ 1. Die Ausfuhr von Stalldünger aus dem Kreise wird verboten. Ausnahmen sönnen von dem Vorsitzenden des Kreisausschuffes bewilligt werden.

§ 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 17 der Bekanntmachung vom 25. September 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.

§ 3. Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Ver­kündigung in Kraft.

Schlüchtern, den 8. Februar 1918.

Der Kreis Ausschuß.

Merordnung über die Erhöhung des Holzsirrsch^ zur Linderung des Mangels an Nutz und Brennholz.

Vom 29. November 1919.

Auf Grund des Gesetzes über die vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Zwecke der UebergangLwirt- fchaft vom 17. April 1919 (Reichs Gesetzbl. S. 394) wird vom Reichsministerium mit Zustimmung des ReichSrats und des von der verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung gewählten Ausschusses folgendes verordnet:

§ 1. Der Reichswirtschaftsminister wird ermächtigt, für vie Zeit vom 1. Oktober 1919 bis 30. September 1920 und mit Zustimmung des Reichsrats auch für die Zeit vom 1. Oktober 1920 bis 30. September 1921 den Mindesteinschlag an Derbholz im Reiche festzusetzen und ihn nach einheitlichen Grundsätzen auf die einzelnen Länder zu verteilen.

Der Reichswirtschaftsminister kann für die Unter­verteilung in den Ländern und die Durchführung des Einschlags Richtlinien aufstellen.

Die Grundsätze und Richtlinien bedürfen der Zu­stimmung des Reichsrats.

ist nichts mehr und nichts weniger als mein Testament."

Dein Testament?" fragte der andere aufs höchste interessiert.

Aber Du sagtest mir doch"

Ebenfalls richtig. Ich sagte Dir, daß mein Testament auf dem Gericht liege. Jawohl, da lag es bis jetzt; wie Du weißt, war darin meine Frau als Universalerbin aufgeführt, während ich meine drei Söhne auf Pflichtteil gesetzt hatte. Doch seit der letzten Geschichte mit Otto, wobei er sich so unverantwortlich benommen, drängte mich meine Gattin, ihn ganz zu enterben, wozu ich nach Lage der Dinge ja auch gesetzlich berechtigt war!"

Bei diesen Worten lächelte er fein und bemerkte: Was sagst Du denn dazu?"

Ich? meinte der andere fast erschrocken.Du mußt doch am testen wissen, was Du zu tun hast. Ich bitte Dich dringend, ich beschwöre Dich, mein Freund, mich nicht in diese rein internen Familienan­gelegenheiten mit zu verwickeln."

Dabei lugte er aber doch voll kaum zu verhehlender Neugier nach dem so überaus wichtigen Dokument, das nicht nur das künftige Schicksal der Familie Ranzenberg sondern vielleicht auch sein eigenes barg.

Ich habe mir also das Testament zurückgeben lassen, fuhr der Freiherr fort, um es entsprechend zu ändern. Ich hoffe, auch Du wirst mit mir zufrieden sein. Und sehr erstaunt," fügte er geheimnisvoll hinzu, ich sage Dir, aufs höchste erstaunt."

Goswin war über diese dunklen Andeutungen so in Erregung geraten, daß er am liebsten seinem Gegenüber, das ihn so auf die Folter spannte, das Dokument aus den knöchernen Händen gerissen hätte. Von früh auf

§ 2. Die Landeszentralbehörden und die von ihnen beauftragten Behörden werden ermächtigt,

1. die für die Länder festgesetzten Teilmengen des jährlichen Emschlagssolls der Art und Menge nach auf die öffentlichen und privaten Forsten weiterzuverteilen und im Zweifelfalle die Person des Einschlagspflichtigen zu bestimmen,

2. die Verpflichteten durch Ordnungsstrafen bis zu einhunderttausend Mark in jedem Einzelfalle zur Vor­nahme des ihnen auferlegten Einschlags anzvhalten,

3. den Einschlag nach fruchtlosem Ablauf der für die Vornahme des Einschlags festgesetzten Frist durch Dritte auf Kosten des Verpflichteten vornehmen zu lassen und den vorläufig zu bestimmenden oder den endgültig festgesetzten Kostenbetrag im Zwangsweg von dem Verpflichteten einzuziehen. Die zu erstattenden Kosten dürfen drei Viertel des Erlöses nicht übersteigen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 29. November 1919.

Der Reichswirtschaftsminister. I. V.: Dr. Peters.

Zur EruShruugsfrage.

Einigungsverhandlungen zwischen Stadt und Land über die Ernährungsfrage.

Berlin, 17. Febr. Zwischen Vertretern der Land­wirtschaft und Vertretern des deutschen Städtetages begann gestern eine mehrtägige Verhandlung wegen der Gestaltung der Er nährungswirtschafe für das Wirt­schaftsjahr 1920/21. Die Zustände der bisherigen Zwangswirtschaft wurden eingehend erörtert und Maß­nahmen zur Abstellung der Uebel gründlich besprochen, insbesondere der Abschluß von Verträgen zwischen den Erzeugerorganisationen und den Städten zur Deckung des notwendigen NahrungSbedarfes. Zur weiteren Prüfung der Frage wurde eine Kommission zu gleichen Teilen aus Vertretern der Landwirtschaft und des Städtetages eingesetzt, die bereits heute ihre Verhand­lungen aufnehmen und mit Rücksicht auf die Dring­lichkeit mit größter Beschleunigung zu Ende führen wird. Jedenfalls wollen Landwirtschaft und Städte den ernstlichen Versuch machen, in dieser das ganze Land berührenden Ernährungsfrage Hand in Hand zu arbeiten.

Deutsches Reich.

Berlin. (Kirchliche Feiern am 1. Mai.) Der Gedanke der kirchlichen Feier am 1. Mai als ständige Einrichtung wird zurzeit in kirchlichen Kreisen Deutsch­lands erwogen. Es sind, wie derLokal-Anzeiger" hört, vorbereitende Schritte im Gange; der Gedanke

gewohnt, den Weltmann nie zu verleugnen, faßte er sich jedoch und sagte nur:Du wirst es schon recht machen, Kuno, ich vertraue mich vollständig Deinem Hochsinn und deiner unverbrüchlichen Freundschaft an."

Und Du tust ganz recht daran," versetzte der Freiherr, indem er das Schubfach seines Schreibtisches öffnete und das Testament darin verschloß.

Noch eine Weile plauderten sie von allem Möglichen, wobei aber der Hauptanteil der Unterhaltung dem witzigen Goswin zufiel, doch plötzlich erklärte der Frei» Herr, daß er furchtbar übermüdet set, und daß er sich doch lieber zu Bett legen wolle. Besorgt schaute ihn der ehemalige Kamerad an; so erinnerte er sich, noch nie den, wenn audj in der letzten Zeit von Sorge und Kümmernissen gequälten, doch trotz alledem immer lebensfrohen Mann gesehen zu haben. Alle feine Besorgnis aber verscheuchte der Alle als unbegründet und so blieb ihm nichts anders übrig, als dem Wunsche seines Freundes zu willfahren und für heute Abschied zu nehmen.

Ich muß aber doch diesen Otto gelkLentlich darauf vorbereiten, was ihm nach dem Tode seines Vaters bevorsteht," murmelte er beim Hinausschreiten.Denn wie ich ihn kenne, ist er eine sehr dankbare Natur, dank­barer als die anderen Söhne, von denen ich sicher nicht das Geringste zu erwarten habe. Am besten wäre es vielleicht sogar" Er wagte gar nicht, das Ungeheure bis zu Ende zu denken, sondern hüllte sich fester in seinen schon ziemlich abgetragenen Paletot und schritt in die sturmdurchtobte Nacht hinaus.

In den Fenstern der Ranzenbergschen Villa erlosch ein Licht nach dem andern, und bald lag das ganze Gebäude wie ausgestorben da.

(Fortsetzung folgt.)