Anzeiger für hie amtlichen Bekanntmachungen im Kreise Schlächtern.
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Netteste SeitKHg im Artist; gegründet im Zahre 1849. Illustriertes Sonntagsblatt (iw)
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M U.
Dienstag, den 5. Februar 1920.
72. Jahrgang.
Amtliches.
Vetr.: PetroleuMausgabe.
Nr. 675 K. G. Ja den nächsten Tagen kommt das dem Kreise für den Monat Januar zugeteilte Petroleum zur AuLfuh-. Hiervon sollen auf den Leucht- mittelabschnitt Nr. 3 die Inhaber von elektrischem Licht oder Gas 1 Liter, aSe übrigen 3'/, Liter erhalten. Das Petroleum ist von den Karteninhabern am Wohnorte der Karteninhaber bei den Händlern zu beziihm. Der Preis für 1 Liter ab Laden des Kleinhändlers ist auf 3,20 Mk. festgesetzt worden. Dieser Preis ist Höchstpreis im Sinne des Gesetzes.
Die Bezahlung des Petroleums seitens der Kleinhändler hat beim Empfang an den Ausfahrer zu geschehen.
Schlüchtern, den 30. Januar 1920.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
Betr.: Grtrsideausmahluug.
Das Direktorium der Neichsgetreidestelle hat d.n Mindestsatz bis zu dem die zur BrotmehlherfteLung bestimmten Mengen an Brotgetreide und Gerste auszu- mahlm gemäß § 181 K der ReichSgetreideordnung vom 1. Februar ab bei Roggen und Wetzen auf 90 vom 100 und bei Gerste auf 85 vom 100 heraufgesetzt. Die Festsetzung gilt ganz allgemein für Getreide das die Reichsgetreidestelle, oder ein felbstwirtschastender Kommunalverband oder die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe zwecks Verwendung zar menschlichen Ernährung ausmahlen lassen.
Schlüchtern, den 26. Januar 1920.
Der Vorsitzende des Kreis Ausschusses.
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Die Herren Bürgermeister werden ersucht, die Müller hierauf besonders aufmerksam zu machen.
Schlüchtern, den 2'8. Januar 1920.
Der Vorsitzende des KreiSauSschusses. von Trott zu Solz.
JH'407H DclN^Kreise' ^1^0^920 einige Freistellen in Kinderheilanstalten zur Verfügung.
Anträge auf Gewährung einer Freistelle sind bis spätestens 1. April d. Js. hierher einzureichen.
Schlüchtern, den 27. Januar 1920.
Der Vorsitzende des KreisausschusseS.
J.-Nr. 459 K. A. Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden werden hierdurch veranlaßt, den Vor- anschtag für die Rechnungrperiode 1. April 1920 bis 31. März 1921 al bald aufzustellen und bis spätestens den 15. März d. Js. ein Entwurfsstück hier vorzulegen.
Die Feststellung des Etats durch die GemeindtVertretung hat vorerst nicht stattzufinden.
Bergmann» Tschtevtein.
Roman von Martin Förster. 50
(Fortsetzung.)
„Bleiben Sie lieber am Leben und suchen sie Ihr Anrecht wieder gut zu machen," war die kühle Erwiderung. "Doch wenn sie es vorz'ehen, Ihren eigenen Wrg zum Verderben zu gehen, dann gehen Sie ihn. Ich muß Sie aber darauf aufmerksam machen, daß ich «ich in diesem Falle gezwungen sehen würde, Sie fetalsten zn lassen. Also überlegen Sie sich die Sache! Entweder Bekenntnis, Entsagung der betrügerisch erworbenen Stellung und Besitzung, oder — das Ge> !angnis! Wofür entscheiden Sie sich?"
Der Anwalt erhob sich. Diedrich saß schweigend ta Er zupfte fortwährend an seinem roten Bart, fönst schien er wie erstarrt in seiner Verzwiflung.
„Geben Sie mir eine Woche Bedenkzeit!" stöhnte « endlich.
„Nicht einen Tag," war die unerbittliche Antwort. »Etwa, damit Sie Zeit hätten, Ihren Besitz zu Geld ^ machen und dann zu verschwinden? Nein, Sie unterschreiben heute abend dies Papier oder Sie «andern ins Gefängnis. Nun? Entscheiden Sie sich!"
Der überführte Bösewicht griff mechanisch nach dem Papier, welches der Anwalt ihm reichte, und las mit ^geschlossenen Lippen das Geständnis — sein Ge- ^ndnts — welches der Rechtsanwalt bereits aufgesetzt ^tte. Das Dokument war sehr bestimmt, klar und ^z abgefatzt. Es lautete folgendermaßen: „Ich, Albert Diedrich, Friedensrichter in dem Herrenhause
Langcnau, bestimme hiermit feierlich, daß der mlhere Besitzer des Herrenschachtes, Herr Konrad ^ledemann, soweit eS mir bekannt ist, ohne Testament
Zwei Formulare zum Voranschlag gehen den Herren Bürgermeistern zu. Sie kosten 3,65 Mk. Diesen Betrag ersuche ich an das hiesige Kreisausschußbüro ein- zusenden.
Schlüchtern, den 28. Januar 1920.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
J.-Rr. 155. Die Herren Bürgermeister und Guts» Vorsteher des Kreises ersuche ich, mir bis zum 15. Febrpar d. Js. bestimmt und unerinnert über Folgendes aus dem Jahre 1919 zu berichten:
1 . Ueber die an die Versuchsstation zu Marburg eingesandten oder anderweitig untersuchten Trinkwaffer- und Nahrungsmittelproben und das Ergebnis der Untersuchung;
2 U-ber die Zahl des Schlachtviehes — mit Ausschluß der Schweine — sowie derjenigen Fälle, in welchen das Fleisch ganz oder teilweise für ungenießbar erklärt und vom öffentlichen Verkehr autge chlossen wurde;
3. Ueber die sogenannten Haltekinder (Pflegekinder bis zu 6 Jahren). Diese sind unter Angaben der Namen und Geburtsdaten, der Namen der Pflegeeltern und des Gesundheitszustandes näher zu bezeichnen;
4. Ueber die Zahl der in Privatpflege befindlichen Geisteskranken.
Ich bemerke, daß nur ein Bericht zu erstatten und darin auf die Ziffern dieser Verfügung hinzuweisen ist.
Der Termin ist genau einzuhalten.
Den gleichen Bericht ersuche ich in Zukunft bis zum 5. Januar j. Js. zu erstatten.
Schlüchtern, den 28. Januar 1920.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
J.-Nr. 1078. An den Pferden des Landwirts Kaspar Heilmann in Elm ist Räudev.rdacht festgestellt worden.
Schlüchtern, den 29. Januar 1920.
Der Landrat. I. V.: Schultheis.
J.-Nr. 1077. An zwei Pferden des Hutmachers und Landwirrs Karl Weitzel in Steinau und an einem Pferde des Cölestin Herber in Ulmbach ist die Räude festgestellt worden.
Schlüchtern, den 29. Januar 1920.
Der Landrat. I. V.: Schultheis.
Kas neue AmsuHsteuergeseH.
(Aus dem Kasseler Tageblatt.)
1. Was wird Lurch das Umsatzsteuergesetz besteuert?
Alle Lieferungen und Leistungen, die jemand in selbständiger gewerblicher oder beruflicher Tätigkeit auSübt.
g"L—|—■IMiHWmWiWIW »^„„WMMMEIWW ^g SS gestorben ist. Das Testament, von dem man annahm, daß er es gemacht hatte, war ein gefälschtes, das von dcm.Rechts- anwalt Bernhardt Franke und von mir unterzeichnet wurde, Die Zeugen dieses Testamentes unterschrieben dasselbe ohne zu wissen, was sie taten. Der genannte Bernhardt Franke empfing zwanzigtausend Mark von mir für seinen Anteil an dem verübten Betrug.
„Diese Bedingungen sind glimpflich genug, Herr Diedrich," mahnte der Rechtsanwalt in strengem Tone. „Für weit geringere Verbrechen als das Ihre haben Leute jahrelang im Gefängnis schmachten müssen. Ich glaube, Franz. Sie zögern nicht mehr, die Polizei herbeizurufen!"
„Bleiben Sie! Ich will unterschreiben!" kam es mit erstickter Stimme aus der Kehle des Bedrohten.
Degow nahm wieder Platz, und der Rechtsanwalt zerrte die Glocke. Als das Mädchen hereinkam, befahl er: „Bringen Sie Frder und Tinte."
Einige Minuten später hatte Albert Diedrich mit zitternder Hand seinen Namen unter das demütigende Bekenntnis geschrieben, dann tat der Rechtsgelehrte dasselbe.
„Wir müssen noch einen oder zwei Zeugen haben," sagte Willroth, dessen steinerne Züge keine Neigung von M-.ttleid zeigten, „Wer befindet sich noch im Hause?"
„Mein Neffe und Polizei-Inspektor Kahle," murmelte Diedrich völlig vernichtet.
„Ich werde sie rufen lassen."
Bald darauf traten der Polizeibeamte und der Kassierer des Herrenschachtes in das Zimmer. Beide starrten ratlos auf die ihnen völlig unbegreifl.che Szene.
Zur gewerblichen Tätigkeit gehört die Herstellung, wie auch der Handel. Besteuert werden auch die Leistungen der selbständigen freien Berufe, also z. B. von Schriftstellern, Aerzten, Rechts anwälten, Künstlern, Lehrern, soweit diese nicht angestellt sind und feste Gehälter beziehen.
2. Wann tritt das neue Umsatzsteuergesetz in Kraft? Das neue Gesetz vom 24. Dezember 1919 gilt bereits für alle Umsätze nach dem 1. Januar 1920. Er unterscheidet sich gegenüber dem bisherigen Umsatz- steuergesetz vom 26. Juli 1918 hauptsächlich durch die Verdreifachung der Steuersätze.
3. Wie hoch ist die neue Umsatzsteuer? Sie beträgt für alle Umsätze l1///.. Für Luxusartikel wird eine besondere, weit höhere Umsatzsteuer von 1-'/. erhoben, und zwar in der Regel von dem Umsatz des Herstellers, bet besonderen Artikeln aber vom Umsatz des Kleinhändlers. Endlich ist für Zeitungsanzeigen, für Vermietung von Schlaf- und Wohnräumen zu vorübergehendem Aufenthalt und für Vermietung von Reittieren eine besondere Vmsatzsteuer in Höhe von 10°/0 des Entgeltes zu entrichten.
4. Welche Gegenstände unterliegen der LuxuSum- satzstcuer von 157, beim Hersteller? Alle Gegenstände aus Gold, Silber oder Edelmetallen, Schmuckgegenstände aller Art, auch aus Nachahmungen von echten Stoffen, Gegenstände aus Edelsteinen und ihre« Nachahmungen, Seidenwaren, Stickereien, Gegenstände aus Ton, Glas, Elfenbein, Kupfer, Zinn, Nickel, Spiegelglas, optische Gläser, Waren aus Horn, Leder, Luxusschuhe, Möbel aus Edelhölzern, Korbgeflecht, photographische Apparate, Klaviere, Kinderwagen und vieles andere.
5. Für welche Gegenstände ist die erhöhte Luxus- Umsatzsteuer vom Kleinhändler zu zahlen? Für alle Gegenstände des Juweliergewerbes oder der Gold- und Silberschmiedekunst, für Originalwerke der Plastik, Malerei und Graphik, für Antiquitäten, für Blumen und Zierpflanzen im Preise von mehr als 80 M., für Steife und Kutschpferde,. sowie lebendes Wild.
6. Wer hat die erhöhte Umsatzsteuer für Anzeigen zu entrichtn? Die Unternehmer, die Anzeigen i« Zeitunzen, Zeitschriften u. dergl. übernehmen, oder Flächen und Räume zur Aufnahme von Ankündigungen überlassen oder endlich in fosstiger Weise, z. B. durch Lichtreklame, Umhertragen von Tafeln, Ausrufen, Ankündigungen verbreiten. Sie Höhe der Steuer richtet sich in diesen Fällen nach der Höhe des Jahresumsatzes.
7. Wer zahlt die erhöhte Umsatzsteuer für Gastbe- triebe? Jeder, der eingerichtete Schlaf- und Woh«- räume in Gasthöfen, Pensionen oder Privathäusern zu vorübergehendem Aufenthalt abgibt, wenn das Entgelt
„Lesen Sie das Papier und unterzeichnen Sie es, sagte der Anwalt mit einem raschen Blick auf die beiden angekommenen.
Kahle trat zuerst vor, laß in äußerster Erregung das Bekenntnis und rief dann völlig fassungslos: „Ist das wahr, Herr Diedrich? Soll ich das wirklich auf Ihren Wunsch unterschreiben?"
„Ja," kam es leise aus dem Munde des Gefragten. Er saß wie gebrochen da und wagte sein Haupt nicht zu erheben.
Der Inspektor warf kopfschüttelnd seinen Namen auf das Blatt, und Hermann fügte wie geistesabwesend den seinen hinzu. Dann bedeckte der Anwalt das Papier mit einem Löschblatt, faltete es sorgfältig zusammen und steckte es in seine Tasche.
Es war alles das Werk eines Augenblicks gewesen. Die sämtlichen Anwesenden hatten sich während desselben wie unter einem Bann befunden. Jetzt, wo das inhaltschwere Papier vor ihren Augen verschwunden war, sprang Franz Degow-Wiedemann von seinem Stuhle auf und sagte mit einem Blick auf den jüngeren seiner Nebenbuhler: „Jetzt frage ich Sie, Hermann Diedrich, wie kamen Sie dazu, mich des Straßenraubes anzuklagen?
Der Angeredete maß den Sprecher mit einem höhnt vollem Blick, dann sagte er in festem Tone: „Ich tat es, weil ich Sie haßte und aus dem Orte zu vertreiben wünschte. Sie standen mir im Wege bet meinen Bewerbungen um Jutta Sachse. Das war der Grund."
„Sie wußten, daß ich unschuldig war."
„Was kümmert mich ihre Unschuld ? Ich bin kein Feigling und kein Narr wie mein Dnkel dort!
(Schluß folgt.)