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Anzeiger für Die amtlichen Bekanntmachungen im Kreise 8chlüchtern

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Beilagen: Illustriertes Sonntagsölatt (i4i«8.)

Amtliche Beilage (Kreisblatt)

Z 96

Samstag, den 29. N-vembe« 1919

70. Jahrgang

Keine Heimkehr der deutschenKriegsgefaugenen aus Frankreich.

1 Berlin, 25. Nov. Dem Vorsitzenden der deutschen * ^iedenS Delegation in Versailles wurde eine von x Amenceau unterzeichnete Note übergeben, in der * Mit wird, daß es der französischen Regierung nicht

* möglich sei, die deutschen Kriegsgefangenen vor der 8 mdgültigen Ratifikation des FriedensvertrageS herauS- * pgeben. In der Begründung wird gesagt, daß die * Macht aus die Bewohner von Nord-Frankreich, deren * Heimstätten die deutschen Gefangenen gerade ange- h langen hätten wieder aufzubauen, dies unmöglich mache. Außerdem wird der deutschen Regierung vorgeworfen, i, ich sie sich der Ausführung der Waffenstillstandsbe-

linzungen entziehe.

1

Der Tod in Wir».

In unserem österreichischen Bruderlande geht der

^ tob um. Die öffentliche Not hat vor allem in Wien tisin Höhepunkt erreicht, der nicht mehr überschritten * «den kann. Wir Reichsdeutsche wissen aus der Zeit

der Blockade und bis auf den heutigen Tag, was

Nger bedeutet. Wir haben ihn alle in unseren , Ageweiden gespürt, und heut noch sieht man in den

jioßw Städten unseres Landes ausgezehrte Steife, gebrochene Männer, erschöpfte Frauen und schlwangige Kinder, die das Stigma der wahrhaft

»englischen" Krankheit an der Stirne tragen. Auch ck sind weit davon entfernt, unsere Notdurft wirklich Wen zu können und entfern »-....--.-L-zlich mrhr darr» bind) die neue Blockade, die von der fortschreitenden taertung unserer Zahlungsmittel über uns verhängt und durch innere Krisen, Transportschwiertgketten, Streiks mb Arbeitsunlust zurtUnerträglichkeit verschärft wird. Aer trotz alledem, wie im unserem Elend erscheinen tinem Oesterreicher, der aus der Hungerwüste seiner Heimat kommt, immer noch fast wir ein gelobtes M; nicht weil bet uns noch Milch und Honig M sondern weil wir wenigstens noch ein Stück 8rst zu essen haben, noch eine Kartoffeln ernten können, N einen Scheffel Kohlen mehr aus unserem Boden ferauszuholen vermögen, wenn wir im Schweiße

K^tes Angesichts mit brüderlich vereinten Kräften n arbeiten. Das ist aber Oesterreich versagt. Nicht H es politisch noch zerrissener ist als Deutschland, N daß der an sich so lebensunfähige Rumpf eines Skates von immer neuen zersetzenden Aufruhrbewegungen mchseucht wird, ist das Schlimmste, sondern daß Oesterreich, selbst wenn es sich zur verbissensten Arbeit Wchte, doch aller Hoffnung bar bliebe, weil eS sich W nie ernähren kann, nie sich das notwendige -Wensminimum" zum Leben aus sich selbst schaffen M, ist das Allerfurchtbarste. Dieser Ausschnitt aus ehemaligen Habsburgw Monarchie, der von der Amte mit teuflicher Berechnung gerade so begrenzt Mie, daß er durch den Friedensvertrag von St. Mrmain alsRepublik Oesterreich" zu einem Uen- Müssen oder Leben-Können verurteilt wurde, Armag unter äußerster Kraftanstregung vielleicht ein Wfi seiner Lebensbedürfnisse hervorzubringen. Die "öligen Dreiviertel muß ihm das Ausland liefern, ^n nicht die unglücklichen Bewohner des ehemals so segneten Landstriches verhungern und erfrieren sollten, ^er das Ausland liefert nicht. Der Tiefstand der ö^rreichischen Zahlungsmittel, der Krone, ist so unerhört, M es sich xine Schweizer Brauerei leisten kann, ihre ^ifhfdjen mit Einkronenscheinen zu etikettieren, weil Hm so billiger kommt, als wenn sie Firmenschildchen n e^er Druckerei eigens dafür herstellen läßi. Clemen- durchkreuzt in unerbittlichem Haß jede Absicht in A Ententeländern, Oesterreich, sei es durch Kreditge- Wung, sei es durch tatkräftige Naturalhilfe, vor dem Wcen Tode zu retten. Die vertragsgemäßen Zufuhren ^.Kohlen aus Mähren und der Tschechoslowakei meiden aus. Der österreichische Staatskommissar für

Kohlenversorgung muß erklären: Es handelt sich nicht darum, daß Wien mit Kohlenversorgt" wird, sondern daß Wien noch leben kann, oder daß es stirbt. Wien stirbt! In den letzten Zügen liegt diese einst so glückliche lebenslustige Stadt. Der Tod geht um in ihr und findet kaum ein Wehren mehr, das sich ihm entgegenstellt und sich ans Leben klammert. Man liest in den Zeitungen: In welch unbeschreibliches Elend Wien durch die Kohlenkatastrophe geraten ist, geht aus einem Bericht hervor, wonach in der Gebährklinik Säuglinge infolge Unterkühlung starben. Die Kranken­schwestern stürtzten weinend zum diensthabenden Professor und erklärten, den grauenhaften Zustand nicht mehr mit ansehen zu können, wie da die Neugeborene bei einer unerträglichen Temperatur gehalten werden, so daß sie an Lungenentzündung erkranken müssen. Fünf Säuglinge, die bereits in Gefahr des Erfrierens schwebten, wurden darauf in einem kleinen Zimmer um einen Gasofen gelegt und die Temperatur schrittweise auf 21 Grad C. erhöht, worauf es gelang, drei der Kleinen zu retten.

Das ist kein Entsetzensschrei mehr, der aus dieser Nachricht aus dem kühlen sachlichen Bericht aufschrillt, das ist nur mehr ein schwaches letztes Wimmern, ein kraftloses Röcheln des Todes. Aber es muß, wenn die ganze Welt sich auch taub stellt, sich in unsere Ohren krallen, es muß uns aufwecken zur Tat, Heraus- reißen aus dieser entsetzlichen Stumpfheit, die uns

Verbrechern angeführt, ihre Hilfe versagt. Teilen müssen wir das letzte Stücklein Brot, von zwei Kohlen eine aus unserem Ofen nehmen und wenn wir selbst darob hungern und frieren werden, mehr noch als bisher. Der Tod ist in Wien, er wütet unter unseren Brüdern an uns ist es, den Kampf gegen ihn auf. zunehmen mit jeder Zähigkeit und mit allen Kräften, die uns irgendwie noch zu Gebote stehen.

Deutsches Reich.

Die neuen Steuergesetze. Das zur Vorlegung an die Nationalversammlung bestimmte ReichSeinkommen- steuergesetz bemißr die steuerfreie Grenze des Ein­kommens auf 1000 Mark. Der steuerfreie Einkorn« mensteil erhöht sich für die erste zur Haushaltung des Steuerpflichtigen zählende Person um 509 Mk., für jede wettere um 300 Mk. Ein Ehepaar mit sechs Kindern darf also 3300 Mk. als steuerfreies Einkommen beziehen. Erst für das Einkommen, das höher ist als dieser freigelassene Teil beginnt die Berechnung der Steuer und zwar beträgt die Einkommensteuer für die nächsten angefangenen oder volle« tausend Mark des steuerpflichtigen Einkommens 10 Prozent, für die wetteren tausend Mark 11 Prozent usw. bis 24 Prozent, für die alsdann folgenden angefangenen oder vollen 2000 Mk. 25 Prozent usw. bis 29 Prozent, für die nächsten angefangenen oder vollen 3000 Mk. 30 Prozent usw. bis 34 Prozent usw. Der Höchstsatz beträgt 60 Prozent. Zur Beurteilung der Höhe der Steuersätze ist zu berücksichtigen, daß künftig nur noch das Reich Steuerempfänger ist. Zuschläge dazu dürfen von den Gemeinden nicht mehr erhoben werden. In dem Kapitalsteuerertragsgesetz, das an zweiter Stelle der Nationalversammlung unterbreitet werden soll, wird bestimmt, daß von den Erträgen aus Kapital­vermögen eine besondere Steuer erhoben wird; also von Dividenden, Zinsen, Ausbeuten und sonstigen Gc- winnen, welche auf Aktien, Kuxe, Genußscheine usw. entfallen. Dazu gehören auch Zinsen von Anleihen, die in öffentlichen Schuldbüchern eingetragenen Hypo- thckenzinsen, Grund- und Rentenschulden, Zinsen aus Darlehen, aus Einlagen bet Sparkassen, Bank n und anderem Kreditanstalten. Von der Steuer befreit find insbesondere solche Kapitalserträge, die Unternehmen

zufließen, welche der Anschaffung und Darleihung von Geld dienen. Die Steuer beträgt in einigen Fällen 10, in anderen 20 vom Hundert des Ertrages. Das dritte Gesetz, das im Retchsfinanzministerium fertigge­stellt ist, regelt die Steuerordnungen der Länder, Ge­meinden und Gemeindeverbände. Danach ist die Er­hebung von Zuschlägen zur Reichssteuer nur auf Grund reichsgesetzlicher Ermächtigung gestattet. Verpflichtet sind die Länder, u. a. Steuern vom Ertrage des Grundvermögens sowie des Gewerbebetriebes zu er­heben. Die Gemeinden sind verpflichtet, Vergnügungs­steuern zu erheben.

Schadenersatz für Verlust oder Beschädigung an Frachtgütern. Die immer noch anhaltende Transport- unstcherheit auf den Eisenbahnen schädigt die Verkehr- lreibenden wie die Eisenbahnverwaltung selbst bei der ungeheuren Wertsteigerung aller Güter in hohem Maße. Die Frage der Wertbestimmung bei Schadenersatzfor­derungen gegen die Eisenbahn gewinnt hierdurch eine erhöhte Bedeutung. Besonders strittig ist die Auslegung des Begriffesgemeiner Handelswert", den die Eisen­bahn nach § 88 der Verkehrsordnung zu ersetzen hat. An dessen Stelle tritt, wenn ein solcher nicht Nachweis« bar ist, dergemeine Wert", den Güter derselben Art und Beschaffenheit am Del der Abfindung zur Zeit der Auflieferung des Gutes hatten, während der uoSe Schaden, d. h. ein besonderer individueller Wert, ent- gangener Gewinn usw., von der Essenbahn nur dann zu erstatten ist, wenn sie den Schaden durch Vorsatz oder grob- Fahrlässigkeit Verschiedet- hat. Bei den teuren Einkaufspreisen für Auslandsware bzw. den viel niedrigeren Höchstpreisen für entsprechende inländische Waren läßt sich der gemeine Handelswert meist schwer bestimmen. Nach einer im amtlichen Organ des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen besprochenen Entschei­dung des Krmmergerichts, auf dieDer Staatsbedarf" näher eingeht, wird zu der Schadenersatzpflicht der Eisenbahn gesagt, daß als gemeiner Wert nur der be­hördlich festgesetzte Warenpreis, d. h. der Höchstpreis anzusehen ist ohne Rücksicht auf den etwa vom Rekla- manten im Auslande bezahlten höheren Preis. Beson­dere Ueberpreise könnten daher nicht geltend gemacht werden. Das Reichsgericht hat diese Entscheidung bestätigt und dazu bemerkt, daß die Ersatzpflicht bezüg­lich des gemeinen Handelswertes die Eisenbahn nicht dazu zwingt, stehtS den Betrag zu ersetzen, zu welchem sich der Geschädigte die Ware wieder von neuem beschaffen kann. Vielmehr soll der Wertersatz grund­sätzlich nur insoweit geleistet werden, als eine Preis­bildung nach allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten stattgefunden hat. Deshalb muß die im Schleichhandel erfolgte Preisbildung unberücksichtigt bleiben. Aber auch besondere Werte, wie z. B. von den Behörden aufgewendete hohe Einkaufspreise, find nicht zu erstatten, zumal es ja der Absender in der Hand habe, sich durch Deklarierung seines Interesses vor Schaden zu bewahren. Letztere Begründung erscheint recht anfecht­bar, da die Jntereffendeklaratton, falls nicht eine private Wertversicherung des Gutes stattgefunden hat, nur für die Lieferfristüberschreitung in Frage kommt, aber für die Ersatzpflicht bet Verlust oder Beschädigung unmaß­geblich ist.

Wider den Schleichhandel und die Preistreiberei. Der Reichsrat hat dem Entwurf einer Verordnung über Sondergerichte gegen Schleichhandel und Preis­treiberei (Wuchergerichte) seine Zustimmung erteilt und ihn an die Nationalversammlung zur Beschlußfassung weitergeleitct. Ein solches Wuchergericht soll in jedem LandgerichtSbezirk errichtet werden und auf Gefängnis­strafe und Geldstrafe bis zu 500 000 Mark erkennen können. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus bis zu fünf Jahren und Geldstrafe bis zu 500 000 Mark. Die umfängliche Verordnung dürfte wohl bis zu ihrer Gesetzwerdung mancherlei Abänderun­gen unterliege».

Deutsche Dpar-Prämienanleihe

jährlich

Hauptgewinne

10 mal 1.000.000 Mark

Erste Gewinnziehung im März

1920