chuchtemer Zeitung
Änzeiger für die amtlichen Bekanntmachungen im Greife Schtüchtern.
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§chtüchter««r Kreisölatt
Aeltefte ZeltMg im Kreise; gegründet im Zahre 1849.
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Beilagen: Illustriertes Sonntagsblatt ow) Amtliche Beilage (Kreisblatt).
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K 93. Hlittw«^, den 19. November 1919. 70. Jahrgang.
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Amtliches.
Befreiung Kriegsbeschädigter u. Kriegshiuter« blirbener von d?r Grunderwerbssteuer.
Kriegsbeschädigte und Kriegerwitwen, die mittels der Abfindungssumme, die ihnen nach dem Kapitalab- findungsgesetz an Stelle eines Teils ihrer VersorgungS- gebührnisse gewährt wird, Grundstücke erwerben, haben hierfür die Grunderwerbsteuer, die sonst nach dem Grunderwerbsteuergesetz vom 12. September 1919 bet Eigentumsübergang an inländischen Grundstücken erhoben wirb, nicht zu zahlen.
Kreis-Fürsorgeamt.
Zum Nuß- und Nettage.
Herr, eigene und des Volkes Sünde Bedrücken schwer.
Wir schau'n in tiefe Höllenschlünde, Wild wogt ein Meer
Von arger Gottvergissenheit — x Die Reu ist lang und kurz die Zeit.
Ach, wo ist Hilfe und Genesen?
Gott, nur bei dir!
Laß uns erforschen unser Wesen
Mit Heilsbegier.
Weck schlafende Gewissen auf,
Zieh unsre Herzen stark hinaus!
Schaff durch den Geist erneutes Leben,
Send uns dein Wort!
Die Hände wir zu l ir erheben
Am heiligen Ort;
Voll Inbrunst sei's von dir erfleht:
.Herr, gib uns Buße und Gebet!
Bußtag.
Der Winter steht vor der Tür, die Blätter fallen In welkem Gelb zur Erde, und frostig pfeift der Novem- derwind über die kahlen Felder. In trübes Grau hüllt der Nebel die Atmosphäre. So stirbt nach kurzem Leben die Natur langsam ab. Das ist die rechte Stimmung für den Tag der Buße, den Staat und Kirche als solche eingesetzt haben, daß der Mensch sich innerlich befreit und auf sich selbst besinnt. Der Termin des Bußtages ist für Preußen einheitlich geregelt und auf den Mittwoch ror den Totensonntage gelegt. Das Frühjahr und der Wonnemonat, indem die Natur ringsum zu frischem, grünen Leben erwacht, gehen für Stunden der Buße nicht den stillen und schmucklosen Rahmen ab. Der Spätherbst mahnt eher an alles, »as ildisches Vergehen bedeutet. Ernster tritt an diesem Tage an jeden, der Gelegenheit hat, zu andern in reden, die Verpflichtung heran, mit einzustimmen in das heute weit hinausschallende Mahnwort: „Laff t uns Buße tun!" Selbsterkenntnis ist, wie ein allbekannter Ausspruch sagt, der erste Schritt zur Besserung ; in der Uebung der Selbsterkenntnis liegt also auch etn Stückchen Buße. Füssen wir unser inneres Wesen ernst ins Auge und gehen wir mit und einmal derb und ehrlich ins Gericht, dann werden wir vielleicht dazu kommen, unsere Eigenliebe hier und da zu über- ®tnben, Feinden versöhnt die Hand zu reichen, Gerech ligteft zu üben, wo w.r blind verurteilten, Milde, wo M hart und erbarmungslos waren, freundliches Ent- Aentommen da, wo wir bisher nur selbstsüchtige Kälte kannten. Versuchen wir also mit der Selbster- »nninis, zu der die Bußtagsglocken und rufen, dann Werden wir uns selbst das Urteil sprechen!
$k bisherige Entwicklung der öffentlichen Lebensversicherung in Deutschland.
Als Träger der öffentlichen Lebens- und Vo'ksver Arung bestehen in Preußen zur Zeit 12 Provinziell- ^cvenrverstcherungsanstalten, die zu einem „Verbände öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in Deutschland"
— Sitz Berlin — vereinigt sind. Damit ist der preußische Staat von der öffentlichen Lebensversicherung durchorganisiert worden. In neuerer Zeit ist auch im Freistaat ^Sachsen die Errichtung einer öffentlichen Lebensversicherungsanstalt von einer großen Zahl öffentlicher Sparkassen beschlossen worden. In anderen nicht preußischen Ländern sind die Aussichten für die Errichtung öffentlicher Lebensversicherungsanstalten ebenfalls nicht ungünstig. Bis zur Gründung eigener Anstalten ist der genannte „Verband" mit seinen Verwaltungsstellen in München für Bayern, Weimar für Thüringen, Dresden für das ehem. Königreich Sachsen und Schwerin für die beiden mecklenburgischen Staaten als Schrittmacher und Platzhalter in diesen Ländern unmittelbar tätig.
Ende 1918 verfügten der „Verband" und die ihm' angeschlossenen Anstalten zusammen über einen eingelösten Versicherungsbestand von 389 300 Versicherungen über 363 568 294 Mark Versicherungssumme. Hiervon entfiel auf die Volksversicherung ein Bestand von 202 933 778 Mark Versicherungssumme. Im Jahre 1919 ist eine weitere wesentliche Steigerung des gesamten Versicherungsbestandes eingetreten und zwar bis Ende Sept. 1919 auf etwa 460 Millionen Mark.
Diese Werbeerfolge hat die öffentliche Lebensversicherung innerhalb des kurzen Zeitraumes von noch nicht ganz 8 Jahren errungen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Organisationsausbau naturgemäß nur schrittweise erfolgen konnte "^ daß biete Erstilge «08 des außerotdenMü) schweren Druckes des Weltkrieges erzielt worden sind. Des weiteren muß man bedenken, daß der Geschäftsbereich der öffentlichen Lebensversichung sich auch jetzt noch nicht über das ganze deutsche Reich erstreckt.
Die Bedeutung dieser Entwicklung erhellt aus einem Vergleich m.t der Entwicklung privater Lebens- versichecunzsgesellschaft: Einen Versicherungsbestand von mehr als 450 Millionen Mark haben in Deutschland von 42 Lebensversicherungsgesellschaften b Sher nur 11 aufzuweisen und diese haben zur Erreichung des angegebenen Versichcrungsbestandes Jahrzehnte gebraucht.
Etwa Dreiviertel der deutschen LebenSversicherungs- gesellschaften haben einen Verficherungsbcstard von 450 Millionen Mark, den die öffentliche Lebensversicherung innerhalb von ca. 8 Jahren erzielt hat, bisher üb.r- Haupt noch nicht zu erreichen vermocht, obwohl sie durchweg auf eine jahrzehntelange Tätigkeit zurückblicken. Hierbei ist freilich zu berücksichtigen, daß der Lebensversicherungsgedanke als solcher in den GründungS- jahren vieler privaten Gesellschaften noch nicht die Ausbreitung wie in der Gegenwart hatte, auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen ungünstiger waren, aber der Vergleich mit privaten Unternehmen, die unt.r ähnlichen Verhältnissen wie die öffentliche Lebensversicherung ihre Tätigkeit begonnen haben, schlägt ebenso zu Gunsten der Letzteren aus.
Die obigen Angaben beweisen mehr als alles andere den siegreichen Gedanken der öffentlichen Lebensversicherung, der für unsere Provinz Hessen-Nassau durch die einheimische, von den beiden Bezirkeverbänden Wiesbaden und Cassel errichtete Heffen-Nossauische Lebensversicherungsanstalt in Wiesbaden wirksam verkörpert wird.
Deutsches Reich.
— Der Vorsitz im Schulvorstand. Ueber den Vorsitz im Schulvorstand hat der Minister für Kunst und Wissenschaft eine bemerkenswerte Verfügung an sein Bereich erlassen. Das Interesse der Schule verlangt, heißt es darin, daß die am meisten geeignete Persönlichkeit ohne Rücksicht auf Stand, Beruf und Partei bestellt wird. Der Runderlaß vom April sollte lediglich die Vorschrift beseitigen, daß mit Rücksicht auf die geschichtliche Entwicklung meistens der Ortsschul-
inspektor als die am besten geeignete Person anzusehen ist. Der Lehrer und der Gemeindevorsteher kann ebensogut wie der OrtSschulinspektor dazu passen. Die Auswahl soll künftig möglichst vorurteilslos unter dem Gesichtspunkt der größtmöglichen Förderung der Schule erfolgen. Dem Lehrer steht die Sachkunde auf dem Gebiet der Erziehung zur Seite, der Gemeindevorsteher hat als gesetzlicher Vertreter des Schulver- bandes ebenfalls erhebliche Anwartschaft auf den Vorsitz. Ob dabei bei gleicher persönlicher Geeignetheit der Stirer oder der Gemeindevorsteher vorzuziehen ist, muß nach den örtlichen Verhältnissen des einzelnen Falles entschieden werden.
— Die Pest ist nach einer Mitteilung des Internationalen Roten Kreuzes in Konstantinopel ausgebrochen.
— Berlin, 14. November. (Die Friedensbedin- gungen der russ. Regierung.) Londoner Blätter melden, daß die russische Räteregierung England folgende Friedensbedingungen unterbeitet hat: 1. Alle innerhalb der Grenze des früheren ruffischen Kaiserreichs bestehenden Regierungen bleiben bis zu einer endgültigen Entscheidung im Amte, keine darf mit Gewalt gestürzt werden. 2. Aufhebung der Blockade und Wiederaufnahme der Handelsbeziehungen. 3. Der Räteregierung maß das Durchgangsrecht auf allen Verkehrswegen und in allen Häfen des ehemaligen Zarenreiches zugesichert werden. 4. Freier 'Zutritt aller Bürger des bolschewistischen Rußlands in allen assoziierten und alliierten Ländern unter der 5B#biB^$^b»fr-4w^-fie^^^ innerpolitische Verhältnissen einmtschen. Die RStere- gierung bietet Gegenseitigkeit an. 5. Vollständige gegen« fettige polttische und militärische Amnestie. 6. Rückzug der fremden Truppen aus Rußland, Einstellung der milttärischen Hülfe durch die Alliierten und gleichzeitige Verminderung der bestehenden Truppenoerdände. 7. Die Räteregierung anerkennt alle Finanzoerpssichtungen des früheren russsschen Kaiserreiches
— Berlin, 16. November. (Ernteergebnisse in Preußen.) Laut „Statistischer Korrespondenz" sind in Preußen nach den Vorschätzungen der SaatenstandSbericht« erstatter ausschließlich der abgetretenen Gebtere an Brotgetreide einschließlich der zu Nährmitteln dienenden Getreidearten, wie Gerste, Hafer, Buchweizen und Gemenge im ganzen 10,54 Millionen Tonnen gegen 10,27 Millionen 1918 eingeerntet worden. Äet den Hülsensrüchten und den zugehörigen Gemengen überwiegen die diesjährigen Bettige jedoch nicht sehr bedeutend die vorjährigen. Für Kartoffeln und die übrigen Hackfrüchte sind die Erttäge sämtlich geringer als im Vorjahre. Sie betragen 16,4 gegen 11,7 Millionen Tonne im Vorjahre.
— Versailles, 15. Nov. (Ein unmündiger K-nig von Uigarn.) Die Proklamierung des Erzherzog» Otto, des 7jährigen Sohnes des früheren Kaiser» Karl, zum König von Ungarn soll unmtttelbar bevorstehen.
— PariS drängt zum Frieden. Inkrafttreten am 20. November. In Paris ist man fest entschlossen, nun endlich den Friedensvertrag in Kraft zu fetzten, ttotzdem über die Entwickelung der Dinge in Amerika noch völlige Unklarheit herrscht. Die Ansichten über die Haltung des amerikanischen SenatS sind noch nicht- klar, doch überwiegt die Auffassung, daß schließlich wegen der sogenannten gemäßigten Borbehatte ein Kompromiß zwischen Wilson und der Opposition zustandekommen und daß diese Regelung auch durch der Senat angenommen werde. Ob nun Amerika ratifiziert oder nicht, jedenfalls ist der Oberste Rat entschlossen, den Friedensvertrag in Kraft treten zu lassen, und zwar etwa um den 20. November. Bei dieser Entscheidung soll es dann bleiben, wenn Wilson durch die Opposition genötigt wird, den Vertrag zurückzuziehen. Die Laufzeit für den Beittitt zum Völkerbund wird am 20. Januar nächst! n Jahres zu Ende gehen.
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