Anzeiger für hie amtlichen Bekanntmachungen im Kreise 8chtüchtern.
Bezugspreis frei Haus, vorauszahlbar viertelj. 2 Mk., (durch die Post ohne Bestellgeld). Erscheint Mittwochs und Samstags. Druck u. Verlag C. Hohmeister, verantwort!. L. Hohmeister, Schlüchtern, Fernruf 65. Erfüllungsort für den mten Geschäftsverkehr mit der Firma lüchtern.
Lchküchterner Lreisßkatt
Aeltefte Zkitusg im Kreise; gegründet im Jahre 1849.
Beilagen: Illustriertes Sonntagsblatt (wag.)
K 89.
Anzeigen: kl. Zeile oder deren Raum 20 Pfg., Reklamezeile 40 Pfg. Bei Betriebsst. k. Schadensersatz oder Mindergebühr einschl. Bezugs. Keine Gewähr für Platz, Aufu.-Zeit und Beleglieferung. Kein Nachlaß bei gerichtlichen ^wischenkosten. Zählkarte Frankfurt a/M.
Amtliche Beilage (Kreisblatt).
rmtt»v»ch, den 5. Nsvember 1919.
70. Jahrgang.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Im Hinblick auf die schwere und bedrohliche Notlage in den Städten des Regierungsbezirks weise ich daraus hin, daß jeder Landwirt, der seinen Kartoffel- lieferungspflichten nicht binnen drei Tagen nach Aufforderung nachkommt, neben gerichtlicher Bestrafung zu gewärtigen hat:
1) Beschlagnahme der Kartoffeln ohne Vergütung,
2) Auferlegung der Kosten, die durch die Beschlagnahme entstehen,
3) Bekanntgabe seines Namens durch die öffentlichen Blätter.
Die Provinzialkaltoffelstelle hat den Preis für den Zentner Kartoffeln einschließlich aller Vergütungen auf 8 Mark erhöht.
Lasfel, den 25. Oktober 1919.
Der RegierungS Präsident. ♦ ♦
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Nr. 9224 K -G. Wird mit dem Hinzufügen veröffentlicht, daß neben dem Höchstpreis eine Lieferprämie von 2 Mk. zur Auszahlung kommt, sodaß sich der Ztr. Kartoffeln auf 10 Mk. stellt. Wer zu diesem Preise noch unerlaubt Kartoffeln zurückhält, versündigt sich schwer an seinen notleidenden Mitmenschen und wird jur Lieferung gezwungen werden.
Schlüchtern, den 3. November 1919.
Der Vorsitzende des KreiLcmsschuffeS.
Landwirtschaftliche Winterschule Gelnhausen.
Beginn des Unterrichts am 10. November d. Js. Nähere Auskunft erteilt Direktor Signet, Gelnhausen, an welchen auch die Anmeldungen zu richten sind.
Schlüchtern, den 3. November 1919.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Nr. 13055. Die Verlustliste Nr. 37 „Unermittelte Leeresangehörige Nachlaß und Fundsachen" betr. kann im Bureau des Landratsamts, Zimmer Nr. 4, einge- sthen werden.
Schlüchtern, den 30. Oktober 1919.
I__Der Landrat. J. V.: Schulcheis.
| J-Nr. 13081. Die durch Verfügung vom 22. v. | Mk. Nr. 11774 (Kreisblatt Nr. 73) angeordnete I Taubcnsperre wird vom 11. d. MtZ. ab wieder auf- I Schoben.
Schlüchtern, den 1. November 1919.
Der Land rat. von Trott zu Solz.
Lergmanns Töchterlein.
Roman von Martin Förster. 38
(Fortsetzung.)
, Angenommen also, d ß alle diese Vermutungen kchtig wären, und so weiter, was würden Sie dann M meinen Freund tun? Wenn Bernhard Franke sich weit finden läßt, einen so großen Gefallen Ihnen zu erweisen, was würden Sie ihm als Gegenleistung versprechen
„Ich würde alles für ihn tun, alles, was billig ist!" Franz mit tief empfundenen Ernst. „Wenn in Bernhard Franke noch eine Spur von Gerechtigkeit dann wird er mit Freuden die Gelegenheit "greifen, ein so ungeheures Anrecht wieder gut zu Sachen. Wenn er überhaupt noch ein Gewissen besitzt, Ed er sein vor vielen Jahren begangenes Veilchen bereuen und mir beistehen, das wiederzuge- was man mir schändlich geraubt hat. Wenn L jedoch nicht genügt, seinen SeelenWden !«sdvergewonnen zu haben, dann will ich ihm mein L/^ort geben und mi$ schriftlich verpflichten, daß 2 M die Rolle, die er in Bezug auf das gefälschte qtament gespielt hat, nicht verfolgt werden soll und Krn^ l^ ^ aIS Lohn zwanzigtausend Mark
L "W werde ihm dies alles mitteilen, Herr Miede- und Sie sollen in diesen Tagen wieder von
L entfernte sich schnell, und Franz trat anS um ihn die Straße hinab mit den Blicken zu während eine Flut von verwirrenden Ge- Mken f^ Blut in Aufruhr brächte. Doch plötzlich
J.Nr. 12892. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, mir pünktlich zum 10. und 25. jedes Monats die Zahl der unterstützte» Erwerbslosen und zwar getrennt nach männlichen und weiblichen Haupt- nuterstützuugsempfängern und Znschlagsem- pfängern anzuzeigen.
Die genaue Einhaltung der Termine ist unbedingt notwendig.
Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
Schlüchtern, den 31. Oktober 1919.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
Bekanntmachung.
Nr. F. R. 60/10. 19. K.RA.
Auf Grund der die wirtschaftliche Demobilmachung betreffenden Befugnisse wird nach Maßgabe des Er- laffes, betreffend Auflösung des ReichsministertumS für wirtschaftliche Demobilmachung vom 26. April 1919 (Retchs-Gesetzbl. S. 438) folgendes bestimmt:
Artikel 1.
Die Bekanntmachung Nr. Ch. 1802,3. 17. K.R.A., betreffend Bestandserhebung von Holzverkohlungser- zeugniffen und anderen Chemikalien vom 1. Juni 1917 tritt außer Kraft.
Die Meldungen, um die in der den Betroffenen namentlich zugegangenen Verfügung des Preußischen Kr'egsministertums, Kriegs-Rohstoff Abteilung Nr. Ch. 730/12. 17. K.RA. vom 28. Dezember 1917, (betreffend Holzverkohlungsprodukte), er-'ucht worden war, find nicht mehr zu erstatten.
Artikel 2.
Diese Bekanntmachung tritt am 8. Oktober 1919 in Kraft.
Berlin, den 8. Oktober 1919.
Der Reichswehrmtnister. I. A.: Wolffhügel.
Die ZLefteiung vom Weligiottsunterricht.
Der Minister für -Wissenschaft, Kunst und Volksbildung hat in einem neuerlichen Erlasse die Frage der Befreiung vom Relegiosunterricht geregelt.
Der Absatz 2 des Runderlasses vom 22. August 1919, welcher lautet: „Die Befreiung vom Religionsunterricht findet zu Beginn des SchulhalbjahreS für das Schul- Halbjahr statt," war vielfach dahin mißverstanden worden, als sollte die dahingehende Meinungsäußerung des Erziehungsberechtigten halbjährlich wiederholt und halbjährlich neu darüber entschieden werden. Das entspricht selbstverständlich weder dem Sinn, noch der Absicht des Erlasses. Gemeint ist vielmehr folgendes: Die
besann er sich, verließ eilig das Zimmer und traf einen Mitbewohner des Hauses auf dem Treppenabsatz.
„Sahen Sie einen Mann fortgehen, Connelly?" fragte er hastig.
„Ja, mein Herr," entgegnete der Jrrländer zuvorkommend. Er gehörte zu jenen, welche durch den großen Streik ihre Arbeiter verloren hatten, und Franz hatte sich schon verschiedentlich mir ihm unterhalten. „Er verließ das Haus, als ich die Straße herauskam," setzte er hinzu.
„Würden Sie ihn wiedererkennen?"
„O sicher. Er hatte etwas ganz Besonderes an sich."
„Dann folgen Sie ihm schnell 1 Beobachten Sie ihn genau, suchen Sie zu erfahren, wer er ist, und s hen Sie zu, wohin er geht! Hier, nehmen Sie dies."
Der Inländer steckte das Geld ein, aber Degows sichtliche Aufregung hatte mehr Eindruck auf ihn gemacht als die klingende Münze. Er machte sofort kehrt und lief die Treppe hinunter auf die Straße. Franz trat an das Fenster zurück, gerade zur rechten Zeit, um Longhsim um die Ecke verschwinden zu sehen. Der Jrrländer folgte ihm auf dem Fuße. Franz Degow setzte sich sofort an seinen Schreibtisch und verfaßte einen langen Brief an seinen Rechtsanwalt, Herrn Willroth. Er teilte ihm in einfachen Worten alles mit, was zwischen ihm und Mr. Norton Longholm verhandelt war, und bat ihn zugleich um eine weitere Geldsendung, um seine Nachforschungen, die endlich Erfolg versprachen, weiter fortfitzen zu können. Auf diesen ersten Brief folgte ein zweiter, welcher die Ueberschrift: „Mein Liebling" trug und in zärtlich tröstenden Worten von Liebe und Hoffnung sprach, von baldiger Rückkehr und guter Aussicht auf Erfolg.
Schüler und Schülerinnen dürfen naturgemäß nicht das Recht haben, nach Belieben einmal von der Religions- stunde fortzubletben, zu der nächsten Stunde wieder zu erscheinen, sondern wer sich einmal entschlossen hat, von der Dispensationsbefugnis keinen Gebrauch zu machen und also am Religionsunterricht teilzunehmen, der soll solange daran teilzunehmen verpflichtet sein, bis die Befreiung ordnungsmäßig auf Grund einer Mitteilung des Erziehungsberechtigten ausgesprochen ist. Dieser Befreiungsantrag soll -tunlichst nur zu Beginn eines Halbjahres eingeretcht werden, damit nicht irgendein Vorkommnis während des Religionsunterricht, zum Beispiel ein Tadel oder eine dem Schüler unbequeme häusliche Aufgabe, zu feiner Einreichung Veranlassung gibt. Wer aber einmal befreit ist, bleibt selbstverständlich dauernd befreit. Natürlich soll auch die gedachte Ordnungsvorschrift nicht hindern, daß ein aus Gewissensbedenken gestellter Antrag auf Befreiung auch im Laufe des Halbjahres Berücksichtigung findet. Gleichzeitig bemerkt der Kulusminister ausdrücklich, daß es nicht zulässig ist, den vom Religionsunterricht befreiten Kindern Ersatzunterricht in anderen Unterrichtsfächern, zu erteilen.
Deutsches Reich.
— Ratifizierung am 11. November. (Der Jahrestag des Waffenstillstandes.) Der englische Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt, Harmswort, erklärte im Unterhaufe, buß der ^FrtrtzcnLErag üN^k-NssEber, dem Jahrestage des Waffenstillstandes, ratifiziert werden und von diesem Tage in Kraft treten werde.
— Ein bayerischer Notruf. Die „Bayerische Staatszeitung" bringt einen alarmierenden Artikel über die ErnährungS- und Wirtschaftsfrage in Bayern, worin es heißt, daß wir der gewaltigsten Katastrophe entgegengehen, welche jemals über ein Land gekommen ist, und daß die Katastrophe schon vor der Tür stehe. Der völligsZusammenbrucherscheine kaum noch abwendbar. In zwölfter Stunde könne das Allerschlimmste nur noch verhindert werden, wenn der GemeinschaftSgedanke von Stadt und Land wieder lebendig werde.
— Frieden mit Uruguay. Die „Times" melden aus Montevideo, daß der Präsident der Republik Uruguay den Friedensvertrag mit Deutschland unterzeichnet und ein Dekret erlassen hat, durch das die politischen und kommerziellen Beziehungen zu Deutschland wiederhergcstellt werden.
— Berlin. Laut „Lokalanzeiger" ist in der Republik Polen die Prügelstrafe eingeführt worden.
Nachdem Franz beide Briefe geschloffen hatte, ging er in die Stadt und brächte sie persönlich zur Post. Bei seiner Rückkehr fand er den Jrrländer seiner erwartend.
„Nun", fragte er, als sie allein waren, „haben Sie etwas ausfindig gemacht?"
„Nicht viel, Herr. Ich folgte ihm in die Restauration des Grandy Hotels und setzte mich in seine Nähr. Er sprach mit dem Oberkellner, und als er fortging, erkundigte ich mich nach ihm. Aber alles, was der Kellner mir sagen konnte, war, daß sein Name Long—Long—Longholm sei, und daß man ihn in Verdacht hätte, der Anführer der Streikenden in dem Bergwerk von Pinkerton zu sein. Ich wollte ihm dann noch nachgehen, konnte ihn aber nirgens erblicken. Es war, als wenn die Erde ihn verschlungen hätte."
„Ich danke Ihnen, Connelly. Sie könnten wohl öfter einmal ins Hotel gehen und zu erfahren suchen, ob er wieder dagewesen ist.'
Es verging eine volle Woche, und der Mann, welcher sich Norton Longholm genannt hatte, kam nicht wieder. Daß dieser Name ein Pseudonym war, unter welchem sich Bernhard Franke versteckte, schien Franz Degow zweifellos, und daß der schlaue Bursche sich trotz seines bestimmten Versprechens nicht blicken ließ, diente nur dazu, den gefaßten Verdacht zu bestätigen.
Zu wiederholten Malen hatten er und sein Hausgenosse Connelly die Restauration von Grandy besucht, aber stets vergeblich nach Longholm gefragt; zahllose Stunden war er in den Strassen umhergewandert, um nach der großen hageren Gestalt mit den schlauen Zügen und dem struppigen Bart auszuschauemtForts^olat).