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irlos Alle Nachforschungen nach demselben waren Am Sonntag wurde nun die Leiche in der hbe "aeländet. Was den sonst beliebten, jungen sann in den Tod getrieben, ist jedermann ein Rätsel.

* Easiel. Hum Landrabbiner für den Regierungs- Casiel wurde Herr Rabbiner Dr. Gotthilf Lner in Bromberg ernannt.

* Salmünster. Hier fand der in Jena verstorbene inftor der Theologie Grünberg seine letzte Ruhestätte. deutsch evangelischer Pfarrer hatte er aus Straß- wo er über 25 Jahre gewirkt hatte, flüchten .Mit. Er war ein Mann der Wiffenschaft und ge

zu den besten Kennern des Pietismus. Das stete Leben des Flüchtlings zerrieb die Kräfte des ^^ad^Orb. Am 7. September d Js. wird der wchw. Herr Bischof von Fulda in hiesiger Stadt das I Sakranrent der Firmung spenden.

* Brückenau. Der Bauer Rudolf Geist von Gefäll ulk am 17. Mai 1919 m't einem Jouchefaß durch kitloh. Er wurde weil verdächtig, ungehalten und 5 ergab sich, daß in demselben 2 Säcke mit ca. 1^5 Untner Rauchfleisch verwahrt waren, das zur Ausfuhr wch Frankfurt bestimmt zu sein schien. Geist wurde iOm Schöffengel ichte Brückenau am 8. August 1919 ur Gefängnisstrafe von 6 Wochen und zu einer Geld- trafe von 5000 Mark evtl. 3 34 Tage Gefängnis ver- nteilt.

* Gersfeld. Forstgehilfe Saß von der Ziegelhütte choß dieser Tage, ein Wildschwein von 100 Pfund.

* Cassel. (Neuer Landgerichtsdirektor.) Herr Land­richter Keiser aus Hildesheim ist anstelle des nach Frankfurt zurückgekehrten Landgerichtsdirektors Ruhl als Landgerichtsdirektor hierher versetzt worden.

| * Der musikalische Dieb. Ein Dieb brach eines Morgens, so berichtet ein dänisches Blatt, in ein Haus ein, und geriet dabei zufällig ins Musikzimmer. Wen beschreibt sein Entsetzen, als er plötzlich in der früher Morgenstunde Schritte vernimmt, so daß er gezwungen wird, sich hinter einem großen Ofenschirm in der Nähe des Flügels zu verstecken. Und siehe da, von 78 hatte die älteste Tochter des Hauses Klavierhunde, von 9 die zweite, von 910 malträtierte der älteste Sohn die Violine, und von 1011 erhielt der zweite

Unterricht aus der Flöte. Punkt 11 versammelten sich die Geschwister zu einem gemeinsamen Konzert. Das war aber dem Dieb zu viel. Schon nach einer Viertel­stunde stürzte er hinter dem Ofenschirm hervor, fiel auf die Knie und rief:Um Gotteswillen, lassen Sie mich laufen oder machen Sie mit mir, uns Sie wollen!"

Ganz neue Postgebühren.

Berlin, 23. August.

Außer den erheblichen Erhöhungen der Postgebühren sollen, wie eine Berliner Nachrichtenstelle mitteilt, durch ganz neue Gebühren eingeführt werden. So müssen Abholer künftig auch ohne Schließfach eine Postgebühr von sechs Mk. jährlich entrichten. Ferner muß in Zu­kunft für abgeholte Zeitungen die Hälfte der Gebühr bezahlt werden. Postvollmachten werden nur noch gegen eine Ausfertigungsgebühr von 1 Mk. ausgestellt, ebenso Abholungserklärungen. Bei telegraphischen Postanwei­sungen wird eine Schreibgebühr von 25 Psg. eingeführt, ferner eine Erhöhung der Vorzahlgebühr für Nachnah­men von 10 auf 25 Pfg. Die Zustellung-gebühr be­trägt 40, die Einschreibgebühr wird auf 30 Pfennig erhöht, die Gebühr für Einlieferungen nach Schluß der Schalter auf 40 Pfg., dringende Pakete auf 2 Mark für die Dringendgebühr. Auch Bahnhofsbriefe kosten mehr und zwar wöchentlich 5, monatlich 15 Mark. Rückscheine und Laufzettel kosten 40 Pfg., Unbestell barkeitsmeldungen 50 Pfg. Gleichzeitig mit dem In krafttreten der erhöhten Postgebühren wird eine Ver­größerung der Postkarten um 1 Zentimeter in jeder Richtung vorgenommen. Man will damit sowohl den Handelskrisen wie auch der Anfichtskartentndustrie ent­gegenkommen.

Äussührungsbestimmunge«

für die Getreidepreife.

Durch Verordnung vom 18. Juli 1919 hat der ReichsernährungSminister die für die Durchführung der Bewirtschaftung erforderlichen Ausführungsbestimmungen über die Preise für Getreide, Hülsenfrüchte und Buch­weizen erlassen. In diesen Bestimmungen wurden auch die Uebernahmepreise festgesetzt, die von der Reichsge­treidestelle für die im Wege der Landlieferung einzu ziehenden Mengen an Hafer, Hülsenfrüchten und Buch wetzen zu zahlen sind.

Die Hafer-Uebernahmepreise wurden in Höhe des Gerstenpreifes festgesetzt, also 400 bis 415 Mk. für die Tonne je nach den einzelnen Preisgebieten. Die Ueber- nahmepreise für Hülsenfrüchte und Buchweizen ent« sprechen den bisherigen Höchstpreisen, die als ausreichend gelten können. Im übrigen lehnen sich diese Bestim­mungen an die bisherige Regelung an, und bringen Vorschriften über die für die Verwertung der Früchte geltenden Grundsätze über Sackleih, Kommifions-, Ver- mittelungs- und ähnliche Gebühren

In den Bestimmungen sind auch die Höchstpreise für Saatgut geregelt. Ortginalsaaten sind wie bisher preis frei gelassen, während für anerkanntes u. sonstiges S -atgut Zuschläge festgesetzt wurden Die Zuschläge betragen 130 Mk. für erste, 100 Mk. für zweite, 80 Mk. für dritte 2lbfant und 40 Mk. für Handelssaatgut.

Sport.

1. Hanauer Fußballklub 93, 3. Mannschaft Seminar-Fußballabteilung 1. Mannschaft 3:1 (Halb­zeit 2:1). Beide Mannschaften trafen sich Sonntag nachmittag 1 Uhr auf dem Sportplatz 1. H. F. K. 93. Seminar war mit 3 Mann Ersatz angetreten, die sich jedoch dem Spiele gut anpaßten.

Seminali hatte Anstoß und brächte den Ball vor das feindliche Tor. Größtenteils mußte 1. H. F. K. 93 das Spiel in seiner Hälfte verlegt sehen, doch wurde vom Seminarsturm nur ein Ball zum Tor verwandelt. Ein vom Publikum stürmisch begrüßter Durchbruch Spindlers von der Mitte aus endete nach Umspielen der Läufer und Verteidiger beim Torwächter. Drei rasche Durchbrüche der Hanauer waren erfolgreich. Ein vom Seminar verschuldeter Elfmeter wurde vom Torwächter gut gehalten.

Beim Seminar machte sich das durch die vier- wöchentlichen Ferien unterbrochene Training bemerkbar.

Wetterbericht.

Am 27. August (Mittwoch): Trübung, etwas wärmer, Regen.,

Am 28. (Donnerstag): Zeitweise heiter, vielfach wolkig, vereinzelte Regenschauer, etwas kühler.

Am 29. August (Freitag): Bald heiter, bald wolkiges meist trockenes, Nachts etwas kühleres, am Tage etwas wärmeres Wetter.

Aeffentliche Mahnung zur Zahlung drr Steuern für II. Vierteljahr 11)19

Unter Bezugnahme auf die von den Herrn Ministern des Innern und der Finanzen verfügte Aenderung des Mahnverfahrens M- vergleiche Bekanntmachung des Magistrats vom 7.3.1918 Schlüchterner Heilung Nr. 20 werden alle rückständigen Steuerpflichtigen hierdurch ausgefördert den Steuerrückstand fürs II Vierteljahr '1919 bis zum Freitag den 29. August b. Js. einzuzahlen.

Nach Ablauf dieser Frist beginnt die kostenpflichtige Zwangsbei- Heibung.

Binnen gleicher Frist sind auch die Schulgelder für II Viertel- jahr 1919 einzuzahlen.

Schlächtern, den 22. August 1919.

Der Magistrat: Stückrath.

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Schlächtern, d. 26. August 1919.

Der Magistrat: Stückrath.

Bekanntmachung.

Nachdem die Zuschläge zu den Verpachtungen der Neidhofäcker erteilt worden sind, werden die Höchstbietenden aufgefordert, in den nächsten Tagen das Verpach­tungsprotokoll ' durch Namensun­terschrift in der Kanzlei des Rat­hauses anzuerkennen.

Schlächtern, den 26. Aug. 1919. Der Magistrat: Stückrath.

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