mit „Amtlichem Kreisblatt". — Wochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt.
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M 69.
Mittwoch, den 27. August 1919.
70. Jahrgang
Amtliches.
J.-Nr. 7371. K. A. Am 30. dieses Monats vor- mittags 8'/, Uhr findet im Kreishause ein Kreistag statt.
Gegenstände der Tagesordnung sind:
1. Beitritt des Kreises zum Zweckocrband Ueber« landwerk Fulda-Hünfeld-Schlüchtern.
2. Genehmigung der Satzungen der Mieteini gungsämter für den Kreis Schlüchtern.
Schlüchtern, den 25. August 1919.
Der Landrat: v. Trott zu Solz.
I J.-Rr. 7364. K.-A.
Weuwayl
der Bürgermeister, Beigeordnetenund Schöffen
I in den Landgemeinde«.
Nach § 2 des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung chiedener Punkte des Gemeinde-Berfassungsrechts i 18. Juli 1919 (Gesetzs. S. 118) endigt mit dem Auzut 1919 die Wahlzeit sämtlicher unbesoldeten :germeister, Beigeordneten und Schöffen, auch bergen, welche in der letzten Zeit neu gewählt worden
Da die Wahlen nicht m«hr vor dem 31. August 9 vorgenommen werden können, hat der Krtisaus- ß gemäß § 4 des Gesetzes beschlossen:
1. Die Wahl der Bürgermeister und Beigeord- m in den Gemeinden mit kollegialischem Gemeindesland haben am 12. September 1919 ilattzufindcn.
2. Die Wahlen der Schöffen und Schöffenstellver- er haben am 19. September 1919 stattzufinden.
3. Soweit bei den Wahlen das Verhältniswahl- em vorgeschrieben ist, findet das gleiche System Wendung, welches bei den Wahlen zum Kreistag geschrieben war.
Die Herren Bürgermeister wollen sich mit den limmungen des Gesetzes und der Ausführungs- oeisung, die in Nr. 33 a des Regierungsamtsblattes Horn 20. August 1919 auszugsweise enthalten ist, Angehend bekannt machen und wegen der vorzunehmen- Wn Neuwahlen unter Beachtung des § 46 ff. der Zandgemeindeoidnung das Erforderliche alsbald ver- gnlasien.
■ Im Einzelnen mache ich auf die noch besonders »lgenden Vorschriften aufmerksam:
t L ) Die Wahl der Bürgermeister und der Beigeordneten sowie des SchöffenstellvertreterS (in den Gemeinden ohne kollegialischen Gemeindevorstand) erfolgt mit Stimmenmehrheit. Wahlrecht haben nur die Mitglte- Aer Qber Gemeindevertretung. Bei Stimmengleichheit entscheidet das durch die Hand des Bürgermeisters zu ziehende Los.
M M Die Wahl der Schöffen erfolgt in allen Land- Muelnden nach dem Verhältniswahlsystem durch die Mitglieder der Gemeindevertretung. Die Bürgermeister, Migeordneten und Schöffen haben dabei kein Wahl- Mcht. Es ist zuläfsig, daß Ersatzmänner gewählt werden. c.) Vor der Vornahme der Verhältniswahl haben M Bürgermeister zur Einreichung der Wahlvorschläge aufzufordern. Die Aufforderung kann noch am Tage . vor der Wahl ergehen. Bezüglich der zur Einreichung , c Wahlvorschläge ersorderlrchcn Unterschristenzahl A-nmt § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Anwendung. Mst Wahlvorschlag muß daher mindestens 2 Unter« Masten tragen. Zu den Wahlverhandlungen sind die Mgeschricbenen Protokolle zu verwenden, die nötigen- von der I. G. Cramer'schen Buchdruckerel in Wurt zu beziehen sind.
, . entstchenden Wahlverhandlungen ersuche ich Westens 5 Tage nach der Wahl hier vorzulegen.,
M Z'h bemerke noch, daß die ausscheidenden Gemeindc- veamlcn die Dienstgeschäfte bis zur Einführung der Augnvählten mit ihren bisherigen Pflichten und ; Rechten fortführen.
L Schlüchtern, den 26. August 1919.
M^oorsitzendedcs Kreisausschusses. von Trott zu Solz.
'Mit. 10328. Gemäß der Bekanntmachung des
H-rrn Reichskanzlers ^September 6 Wiese QnßlittiA n<a«.
vom 30. Januar 1917 findet am
|U -r-—vv d. Js. eine Viehzählung statt. k Je Zahlung erstreckt sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Wweine, Ziegen, Kaninchen und Federvieh.
,m/7, näheren Anweisungen für deren Durchführung yatten die den Herren Bürgermeistern und Gutsvor- Wern zugehenden Formulare zu den Zählbezirken 0
Gemeindcliste» E. Mit dem Inhalt oüser Sn»«' un£) der Formulare wollen die Herren ver^?.^br und Gutsvorfleher sich alsbald eiugehend ?W raut machen und wegen der Ausführung der Zahlung
das Weitere sofort veranlassen. Ein etwaiger Mehrbedarf an Formularen ist alsbald hier anzumelden.
Die sorgfältig aufgestellten ZählbezirkSlisten und Gemeindelisten sind vollzählig und sobald wie möglich, spätestens aber bis zum 4. September d. Js. hierher einzureichen und zwar die ZählbezirkSlisten in zweifacher und die Gemeindelisten in einfacher Ausfertigung. Der für die Einsendung der Zählpapiere fest- gefitzte Termin darf nicht überschritten werden, da zur Zusammenstellung und Nachprüfung der Listen hier nur wenige Tage zur Verfügung stehen)
Da bei den letzten Zählungen in einigen Fällen Tiere verheimlicht worden sind, ersuche ich die Herren Bürgermeister ausdrücklich vor solchen Vergehen zu warnen und darauf hinzuweisen, daß ich neben der Strafe, die das Gesetz zuläßt, auch die verheimlichten Tiere als dem Kreise verfallen ohne Bezahlung abnehmen lassen werde.
Schlüchtern, den 16. August 1919.
Der Landrat: von Trott zu Solz. * *
*
Die Herren Lehrer und Lehrcrinen ersuche ich, sich bei der am 1. September d. Js. stattfindenden Viehzählung zu beteiligen, insbesondere die Herren Bürgermeister bei dem Wiedereinsammeln und der Zusammenstellung der Zählpapiere bereitwilligst zu unterstützen.
Schlüchtern) den 16. August 1919.
Der Landrat: von Trott zu Solz.
Wekannlmachung über die
Erweiterung der vierteljährlichen Viehzählungen.
Vom 9. August 1917;
(Nr. 5987). Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1814 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen.
Artikel 1.
Der erste Satz des § 1 der Verordnung über die Vornahme kleiner Viehzählungen vom 30. Januar 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 81) erhält folgende Fassung:
Vom 1. September 1917 beginnend ist im Deutschen Reiche bis auf weiteres vierteljährlich eine kleine Viehzählung vorzunehmen, die sichauf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen und.Federvteh (Gänse, Enten und Hühner) erstreckt.
Artikel 3.
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkün- dung in Kraft.
Berlin, den 9. August 1917.
Der Stello. des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Vereidigung des Aeichsprästdenten.
Die Vereidigungsfeierlichkeit des Reichspräsidenten hatte schon lange vor Beginn der Sitzung der Nationalversammlung eine große Menschenmenge nach dem Platz vor dem Nationaltheater gezogen. Kurz nach 4 Uhr rückte mit klingendem Spiel eine Ehrenkompagnie Leibjäger auf den Platz in Paradeuniform und Stahlhelm. Knapp vor 5 Uhr erschien das Automobil des Reichspräsidenten. Die Musik spielte. Am Haupteingang wurde der Reichspräsident durch die Vizep.äsidenten Dr. Hausmann und Löbe und die Schriftführer Dr. Naumann-Hofer und Dr. Pfeiffer empfangen. Sie geleiteten den Reichspräsidenten zu dem seiner im Vor- raum des Nationalcheaters harrenden Präsidenten Fehrenbach. Als der Reichspräsident das Haus betrat, ertönte rauschender Orgelklang. Der Sitzungssaal hatte einfachen aber wirkungsvollen Blumenschmuck erhalten. Von den Vizepräsidenten und Schriftführern geleitet, betrat der Präsident den Saal und wurde vom Präsidenten Fehrenbach in die Mitte des Raums vor die Präsidialtribüne geleitet. Die versammelten Mitglieder des Reichsrates erhoben sich zur Begrüßung ebenso die gesamte Nationalversammlung, die sehr stark besetzt war, während die Plätze der Deutschnationalen und der Unabhängigen leer geblieben waren.
Präsident Fehrenbach ratete an den Reichspräsi- deuten folgende Worte:
Herr Präsident! Artikel 42 unserer in Kraft getretenen Reichsvelfassung ordnet an, daß Sie den
Eid auf die Verfassung
zu leisten haben. Ich habe zur Vornahme dieser ernsten feierlichen Handlung diese Sitzung anberaumt. Ich bitte, das gesamte Haus, sich von den Plätzen zu erheben, (Geschieht). Nachdem die die Eidesformel
enthaltene Urkunde dem Reichspräsidenten überreicht worden war, fährt Präsident Fehrenbach fort: Ew. Exzellenz! Ich bitte Sie, den vorgeschriebenen Eid zu leisten.
Der Präsident sprach mit markiger Stimme die vorgeschriebene Eidesformel.
Hieraus richtete der Präsident der Nationalversammlung an den Reichspräsidenten folgende Ansprache: Herr Präsident! Durch die Leistung des Eides auf die Verfassung sind Sie
dem deutschen Volke verpflichtet worden, das durch seine erwählten Vertreter Sie an die Spitze der deutschen Republik berufen hat. Namens des deutschen Volkes beglückwünsche ich Sie und spreche die Ueberzeugung aus, daß Sie das in Sie gefetzte Vertrauen erfüllen werden. Sie sind aus dem Volke hervorgegangen. Wir bide, die heute bei diesem denkwürdigen Vorgang einander gegenüberstehen, wissen und bekennen es mit vollem Eingedenken an unsere Heimgegangenen Eltern, daß bescheidene Heimstätten des Badener Landes, am Fuß des Odenwaldes und auf der Höhe des Schwarzwaldes die Tage unserer Kindheit beschirmten.
Es ist ein dornenvolles Amt, das in der schwersten Zeit des Vaterlandes auf Ihre Schultern gelegt wird. Möge es Ihnen, Herr Präsident, beschteden sein, das ganze deutsche Volk wieder zu einer
vaterländischen Gesinnung zurückzusühren, zur Ordnung und Arbeit und die Wege zu weisen zu langsamen aber sicheren Aufstieg unseres geliebten Vaterlandes.
Der Reichspräsident erwiderte auf die Ansprache mit folgenden Worten:
Herr Präsident! Ich danke Ihnen von ganzem Herzen für Ihre Worte.
Das muß uns bleiben, wenn wir unser Vaterland auf Grundlagen aufbauen wollen, die unvergänglich und unzerstörbar sind: Die
einige Liebe zur Heimat, zum Volksstamm, aus dem jeder einzelne entsprossen ist, und dazu dann die heilige Arbeit des Ganzen, das Sicheinstellen in die Interessen des Reiches. Das Wesen unserer Verfassung soll vor allem Freiheit sein, Freiheit für alle Volksgenossen. Aber jede Freiheit an der Sie beteiligt sind, muß ihre Satzung haben: Diese haben Sie nun festgestellt. Nun aber wollen wir sie festhalten. Aus Ihrem Vertrauen bin ich an die erste Stelle des Reiches gestellt worden. In Ihre Hand habe ich das Gelöbnis abgelegt, die von Ihnen für das deutsche Volk geschaffene Verfassung zu wahren" Ihr Vertrauen wird mir Kraft geben, immer der erste zu sein, wenn es gilt, Bekenntnis und Zeugnis abzu- legen für den neuen Lebensgrundsatz des deutschen Volkes:
Freiheit und Recht!
Die Versammlung zollte den Worten des Reichspräsidenten lebhaftesten Beifall. Der Reichspräsident nahm darauf in der ersten Reihe der Sitze für die Mitglieder des ReichsrateS neben dem Reichskanzler Bauer Platz. Wieder ertönt Orgelllang. Oer Präsident Fehrenbach besteigt das Präsidium und hält vom Präfidentensitz aus folgende Ansprache an die Versammlung :
Mit der Vereidigung des Reichpräsidenten hat auch
die Stunde des Aschieds von Weimar geschlagen. WaS wir von Weimar erhofften, haben wir gefunden, und unser Abschied vollzieht sich nicht ohne eine gelinde Wehmut. Wir scheiden von Weimar und dem schönen Thüringen mit herzlichem Dank für die erwiesene Gastfreundschaft und versprechen für das uns entgegengebrachte Wohlwollen ein treues Gedenken. Zum Ausdruck unserer dankbaren Gesinnung haben wir für die Zwecke des Theaters und des Schillerbundes einen einmaligen Zuschuß von 300 000 Mk. bewilligt. Die Nationalversammlung darf sich vor Gott und der Geschichte das Zeugnis ausstellen, daß sie in unermüdlicher Arbeit und in edler vaterländischer Gesinnung die ihr gestellten Aufgaben gelöst hat. In den Händen unseres Volkes liegt unser Schicksal, ob wir zugrunde gehen, oder ob wir, wenn auch langsam und unter vielen Opfern, zu neuem staatlichen Gedeihen auf- erstehen.
Wir glauben an das deutsche Volk.
Auch diese Ansprache des Präsidenten Fehrenbach fand bei der ganzen Versammlung Widerhall und lauten Beifall.
Zur Geschäftsordnung erhält darauf das Wort der Abg. v. Payer (Dem.) und spricht dem Präsidenten den Dank des Hauses aus. Bewegt dankt Präsident Fehrenbach. Bet den Verhandlungen hatten auch die Schriftführer