mit „Amtlichem Kreisblatt". — Wochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt.
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Erscheint Mittwoch und Lamrtag — preis mit „Areisblatt vierteljährlich 2,— Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 20 pfg.
M 67.• Mittwoch, den 20. August 1919. 70. Jahrgang
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Der Kohleumangel bedingt, daß jeder elektr. Licht spart 7 soviel er kann.
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Betr. Epcckansgabe.
■ Nr. 3642 K.-G. U. Die christlichen Fettversorgungs- becechtigten erhalten in dieser Woche neben der .Butter - ratton noch eine Zulage von 300 gr Speck pro Kopf, welche von den Butterausgabestellen verabfolgt wird. Preis 4,15 Mk. pro Pfund.
P Schlüchtern, 18. August 1919.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
p Betr. Einsendung der Fragebogen über
Selbstversorgung mit Brot.
: Nr. 7061. K. G. Ich bringe meine Verfügung vom 11. ds. MtZ. Nr. 6859 K. G. in Erinnerung und Wuche die Her.n Bürgermeister und Gutsvorsteher die ordnungsmäßig auSge füllten Fragebogen möglichst sofort, Iätcstens aber bis zum 25. ds. Mts. Hier cintr essend, izusenden.
Schlüchtern, den 19. August 1919.
7________ Der Vorsitzende des KreisausschusseS.
Der Frühkartoffel Erzeuger-Höchstpreis für e Provinz Hessen Nassau wird für die Zeit vom 17. S einschließlich 24. August d. Js. Hiermit auf 10 Mk M Zentner festgese^t.
i Caffel, den 14. August 1919.
Provinzialkartoffelstelle.
Nr. 3505 K.-G. II. Wird veröffentlicht.
I Schlüchtern, den 18. August 1919.
Der Vorsitzende des Krersäusschuffes.
Betr. Mühleuschließnng.
Nr. 7056 K.-G. I. Meine im Kreisblatt Nr. 51 Wm 25. Juni d. Js. enthaltene Anordnung betr. Schließung der Mühle des Müllers Hartmann Jäger M Neuengronau hebe ich mit Wirkung von heute ab auf.
| Schlüchtern, den 15. August 1919.
M Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
U J.-Nr. 10328. Gemäß der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 30. Januar 1917 findet am
N- September d. Js. eine Viehzählung statt. Diese Zahlung erstreckt sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen, Kaninchen uno Federvieh.
I Die näheren Anweisungen für deren Durchführung enthalten die den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern zugehenden Formulare zu den Zählbezirken 0 und den Gemeindeliste« E. Mit dem Inhalt vieser Anweisungen und der Formulare wollen die Herren Pürgermetster und Gutsvorpeher sich alsbald eingehend rcrliüut machen und wegen der Ausführung der Zahlung das Weitere sofort veranlaffen. Ein etwaiger Mehr- Marf an Formularen ist alsbald hier anzumelden. £ Die sorgfältig aufgestellten Zählbezirksliften und Gemeindeltsten sind vollzählig und sobald wie möglich, spätestens aber bis zum 4. September d. Js. W"her einzureichen und zwar die Zählbezirksliften in Zweifacher und die Gemeindelisten in einfacher Ausfer
tigung. Der für die Einsendung der Zählpapiere festgesetzte Termin darf nicht überschritten werden, da zur Zusammenstellung und Nachprüfung der Listen hier nur wenige Tage zur Verfügung stehen.
Da bei den letzten Zählungen in einigen Fällen Tiere verheimlicht worden sind, ersuche ich die Herren Bürgermeister ausdrücklich vor solchen Vergehen zu warnen und darauf hinzuweisen, daß ich neben der Strafe, die das Gesetz zuläßt, auch die verheimlichten Tiere als dem Kreise verfallen ohne Bezahlung abnehmen lassen werde.
Schlüchtern, den 16. August 1919.
Der Landrat: von Trott zu Solz * * *
Die Herren Lehrer und Lehrerinen ersuche ich, sich bei der am 1. September d. Js. stattfindenden Viehzählung zu beteiligen, insbesondere die Herren Bürgermeister bei dem W'edereinsammeln und der Zusammenstellung der Zählpapiere bereitwilligst zu unterstützen.
Schlüchtern, den 16. August 1919. _
Der Landral: von Trott zu Solz.
Kreispolizei-Verorduuug.
Auf Grund des § 142 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 und des § 6 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 wird für den Umfang des Kreises Schlüchtern zur Ausführung des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 mit Zustimmung des KreisausschusseS folgendes verordnet.
§ 1. Der Aufenthalt in den Feldern und auf den Feldwegen für die Zeit von 9'/« Uhr abends bis 5 Uhr morgens ist bis auf Weiteres für Jedermann mit Ausnahme der in Ausübung ihres Dienstes begriffenen Polizei- und Forstschutzbeamten untersagt Dies gilt auch für den Eigentümer eines Grundstückes, soweit daS Betreten der Feldwege in Frage kommt.
§ 2. Zuwiderhandlungen werden, soweit sie nicht durch allgemeine Strafgesetze mit höherer Strafe bedroht sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk oder entsprechender Haft bestraft.
§ 3. Vorstehende Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Schlüchtern, den 28. 8. 1917.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
* *
J.-Nr. 10277. Ich ersuche die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher vorstehende Polizeiverordnung wiederholt ortsüblich bekannt zu machen und die Feldhüter zu erhöhter Wachsamkeit zu ermähnen.
Schlüchtern, den 1. August 1919.
Der Landrat. J. V.: Schultheis, Kreissekretär.
J.-Nr. 3602 K.-G. II. Mine Bekanntmachung vom 8. Mai 1918 - Kreisblatt Nr. 38 — betr. Höchstpreise für Schneiden von Brennholz tritt mit dem heutigen Tage außer Kraft.
Schlüchtern, den 18. August 1919.
Der Vorsitzende des Kreis-AusschusseS.
J.-Nr. 10316. In Bad Brückenau ist die Pferderäude festgestellt worden.
Schlüchtern, den 16. August 1919.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Bekanntmachung.
Ich weise darauf hin, daß alle Anträge Gestattung von Haussammlungen für das Jahr 1920 mit dem vorgeschriebenen Kollektenorgantsationsplan spätestens bis zum 25. August d. Js. mir einzureichen sind.
Bei Kollekten, die sich über den hiesigen Bezirk hinaus auf den Regierungsbezirk Wiesbaden erstrecken sollen, sind für jeden Bezirk getrennte Anträge einzureichen.
Anträge die nach dem 25. August d. Js. eingehen, können nur dann Berücksichtigung finden, wenn die Kollekten zur Beseitigung eines Notstandes dienen sollen und die Anträge nicht vorher eingereicht werden konnten
Cassel, den 9. August 1919.
Der Rcgierungs-Präsident. J. V. gez.: Lewald.
A. II. 6243. Um der in den Kriegsjahren besonders gestiegenen Säuglingssterblichkeit auch durch Aufklärung der Mütter zu steuern, ist von dem Frauen- beirat beim Retchsernährungsamt im vergangenen Jahre ein Flugblatt „Säuglingsernährung im Kriege" herausgegeben worden.
Das Flugblatt verdient angesichts der harten Frie- densbedingungen (Abgabe von Milchkühen pp.), durch die die Ernährung der Säuglinge sich noch viel schwieriger gestaltet, zur Aufklärung aller Volksschichten weiteste Verbreitung.
Der Preis des Merkblattes, das im Verlag des Flugblattes „Säuglingssterblichkeit im Kriege" in Berlin S. W 61, Großbeerenstraße 17 erschienen ist, beträgt bei portofreier Zustellung: Unter 1000 Stück jedes Hundert 6 Mk., 1000 Stück 4 5 Mk., bei 2000 Stück 42,50 Mk., bet 5000 Stück 40 Mk, bet 10000 Stück 37,50 Mk. jedes TausM. .
Caffel, den 4. August 1919.
Der Regierungs-Präsident.
Bekanntmachung
Nr. F R. 420/7. 19. K.R.A.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über die wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 1918 (N.G.Bl. S. 1292), auf Grund des ErlaffeS des Rates der VolkSbeauftragten über die Errichtung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung vom 12. November 1918 (N.G.Bl. S. 1304) und auj Grund des Erlasses der Reichsregierung, betreffend Auflösung des Retchsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung vom 26 April 1919 (N.G.Bl. S. 438 wird folgendes angeordnet:
Artikel 1.
In der Uebersichtstafel zu der Bekanntmachung Nr. Ch. 1. 1/3. 16. K.R.A., betreffend BestandS- erhebung und Beschlagnahme von Chemikalien und ihre Behandlung, vom 1. März 1916 fällt die Klaffe» fort.
Artikel 11.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 1919 in Kraft.
Berlin, den 1. August 1919.
Der Reichswehrmtnister. J. A. Hedler.
Q a » k ni 11 f e I Laßt gleich ausdreschen und liefert L U H V IV ll l l ; Brotgetreide ab!
Deutsches Reich.
$ — Die neuen Steuern. Die Rechtsparteien für die Vermögensabgabe. Staatsminister Helffrtch widerspricht „Kreuzzeitung" dem Versuch, den Rechtsparteien «nzuvichten, daß ihre ernsten Bedenken gegenüber ?an<?en Maßnahmen Erzbergers ihre Absicht bemäntelten der Mitarbeit an der Vermögensabgabe zu ent I (je«. Die Deutschnationale Partei habe sich von ''sarig an grundsätzlich auf den Boden der Vermögensabgabe gestellt.
|L 7" Die Reichseinkommensteuermarkr. Erzberger n^ den Mitteilungen des bayerischen ü anzministers Speck mit dem Gedanken, die Beträge ^kichseinkommensteuer von den Löhnen und der Angestellten durch das Markensystem r erheben und dadurch Steuerhinterziehungen unmög- "lachen. Die Schwierigkeiten dieses Marken- ßifvit ,"hen darauf, daß verschiedene Lohn- und R valtsempfänger noch andere Einnahmen aus Kapitalien,
Grundbesitz usw. haben. Dieser Teil der steuerpflichtigen Einnahmen müßte naturgemäß vom Rentamt heran- gezogen bczw. von diesem beschlagnahmt werden. Trotz aller Schwierigkeiten kann aber mit Bestimmtheit damit gerechnet werden, daß das Markensystem kommen wird.
— Folgen der Kohlennot. Die Kohlennot in Bayern wird sich nach Aussage des bayerische» HandelS- Ministers Hamm so katastrophal gestalten, daß der Münchener Magistrat j?ßt schon beschlossen hat, im Winter voraussichtlich zwei Drittel, vom Beginn des neuen Schuljahrs an aber schon ein Drittel der sämtlichen Schulen zu schließen, mehrere größere Betriebe und Anstalten stillzulegen und sofort mit der Nieder- legung des städtischen Waldes zu beginnen.
— Gegen die Kapitalabwanderung. In da» Gesetz über die ergänzenden Maßnahmen gegen die Kapital- adwanderung wurde ein neuer Paragraph aufgenommeen der dem Reichsfinanzminister die erforderliche Ermächtig»
ung zur Einziehung der im Umlauf befindlichen Banknoten und DarlchnSkassenscheine zum Zweck des Umtausche» und zu sonstigen Maßnahmen zur steuerlichen Erfassung geflüchteter oder versierter Vermögen erteilt. Außerdem wird der Finanzminister dadurch ermächtigt, Verordnungen und Vorschriften über den Geschäftsbetrieb der Banken zu erlassen und unzuverlässige Banken gegebenenfalls zu schließen. Als Strafen werden Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren und Geldstrafen bis zu 100 000 Mk. angedroht. Die betreffenden Verordnungen bedürfen der Zustimmung eines zehn- gliedrigen Ausschusses des Reichstages und müssen auf« gehoben werden, wenn der Reichstag es verlangt.
— Das Schicksal der Generäle Liman von Sanders und Mackensen. Die Heimsendung des Generals Liman von Sanders ist nunmehr zugestanden worden. Feldmarschall von Mackensen geht nach Saloniki. Seine Auslieferung wird im Zusammenhang mit der allgemeinen Rückführung der deutschen Kriegsgefangen im Auge behalten.