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' mitAmtlichem ÄreisblütL". Wocheubeilage: Illustriertes Sonntagsblatt.

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UK 61. Mittwoch, den 30. Juli 1919. 70. Jahrgang

Amtliches.

I J-Nr. 3275 K.-G. II.

Betr. Höchstpreise für Kalbfleisch.

I Auf Grund des Reichsgesetzes betr. die Höchstpreise ,m 4. August 1914 in der Fassung der Bekannt- Kchung vom 17. Dezember 1914 (R.GBl. S. 516) nb der dazu ergangenen Ergänzungs- und Abänder- ngsbestimmungen werden unter Aufhebung der bis geltenden Höchstpreise für Kalbfleisch folgende Höchstpreise für den Kleinhandel festgesetzt:

Kalbfleisch ohne Knochen das Pfv. 3,20 Mk.

mit 2,60

He Preise gelten vom Tage ihrer Veröffentlichung an. 5 Die Erhöhung des Fleischpreises ist durch die «folgte Heraufsetzung des Schlachtreifes für Kälber »dingt.

Schlüchtern, den 29. Juli 1919.

Der Landrat und Vorsitzende des Kreis Ausschusses.

M Anträge auf Ausstellung von Neisepäffen sind min- «estenS acht Tags vor Antritt der Reife von derjenigen ? rfsn hier persönlich zu beantragen, für die der y isepaß ausgestellt werden soll.

f Schlüchtern, den 26. Juli 1919.

Der Landrat. I. V.: Schultheis.

J.-Nc. 6992H -

Ziegenbockbeschüffung.

q Im vorigen Jahre versäumten es verschiedene Ge 4 inoen, sich rechtzeitig für sprungfähige Ziegenböcke

sorgen. Die Folge war, daß die deckfähigen Ziegen tweder gar nicht belegt oder einem fremden Bockver-

nd zugeführt werden mußten. Um eine Wiederholung scs die Züchter schädigenden Zustandes vorzudeugen, uche ich die Herren Bürgermeister, mu allen Nach- nd dafür zu sorgen, daß die vorgeschriebene Zahl rungfähiger Zicgenböcke schon jetzt beschafft wird.

: Schlüchtern, den 25. Juli 1919.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

Nr. 173. 7. 19. B. 2. Für Schäden, die von ^irqiartktten Truppen in den von ihnen auf Grund § 3, 1 Kriege st istungsgesetzes in Anspruch ge- Wmmcnen Baulichkeiten verursach! sind, kann nach den . Zeit maßgtbenden gesetzlichen Bestimmungen Ent- ''Mädlauna aus NeichsmMein nur insoweit gewährt werden, als die Heeresverwaltung eine Ersatzpflicht Msolge VerschuldenShastung aus § 1 Reichsgesetz vorn ^02. 1910 sowie § 831 und 833 Bürgerlichen Gesetz AuchcS trifft:

3 Für die durch unerlaubte Handlungen einzelner Heeresangehöriger entstandenen Beschädigungen und ^nftiger Verluste haften vermögensrcchtiich nur die Mater, es sei denn, daß den zuständigen Truppen- genen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen

fergmatu«# Tsetztevtei»»

Roman von Martin Förster. 15

(Fortsetzung.)

M Sachse war also tot. Seine Anstrengungen waren ^AMgebüch gewesen. Jutta stand nun allein in der Welt. Was würde sie sagen, wie würde sie sich grämen über das schreckliche Ende des Vaters. Der junge Bergmonn vertiefte sich ganz in diese Gedanken, als ein liists Stöhnen ihn plötzlich aufspringen ließ kSachse!" rief er jubelnd aus, als er neben des Unteraussehers Fuß auf die Knie fiel.Gott sei tausendmal Dank! Ihr lebt! Sachse, hört Ihr Mich?

HSüd Ihr es, Degow? tönte eine leise, fast geisterhafte Stimme.

£Ja, ja, ich bin es. Gott sei gelobt! Ihr lebt! Wie geht es Euch? Seid Ihr sehr verletzt?"

Ich weiß nicht, ich glaube nicht. Meine Hände ^und Arme sind frei und in Ordnung, aber meine Füße liegen fest, ich kann sie nicht bewegen. Sie sind wie abgestorben. Könnt Ihr auf irgend einer Weise Hu mir gelangen?"

Ich werde Euch bald frei machen," jubelte Franz | und sprang auf mit wieder gewonnenen Kräften. IKönnt Ihr fühlen, daß ich Euer Bein ergreife?"

| ,Ja, das kann ich," erwiderte der llntcraufseher, I M etwas lauter.Ach beeilt Euch, es ist als wenn ich zusammengequetscht würde."

I , Für den braven, jungen Bergmann bedurfte es | i^ncr Aufmunterung. Mit neubelebtein Mute begann | er wieder zu arbeiten, doch gelang es erst nach Verlauf | halben Stunde, den unteren Teil von SachseS | Wer freizulegen.

wird, die die Haftpflicht her Heeresverwaltung aus Gesetz vom 22. Mai 1910 begründet.

Im übrigen sind alle Schäden durch den nach § 9 a. a. O. zu gewährenden Servis als abgegolten «nzusehen, soweit die durch diese Schäden verursachten Kosten in der zuständigen Quartterentschädigung keine Deckung finden, erübrigt nur sie als Kriegsschäden nach § 35 Küegsleistungs Gesetz zu behandeln. Ob und wann das dort vorges.hene Sondergesetz erlassen wird, ist von Entschließungen abhängig, tue von den gesetz­gebenden Körperschaften erst nach Erledigung der auf die Ausführung des Friedensvertrages bezüglichen Fragen gefaßt werden können. Bis dahin fehlt jede Möglichkeit, für Schaden der genannten Art Ersatz gewähren zu können.

Berlin, den 12. Juli 1919.

Kriegsministerium. Armee-Verwaltungs,Departement.

I. A.: gez. Unterschrift.

* *

J.-Nr. 9458. Vorsteyender Etlaß wird den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern zur Kennt­nis mitgeteilt.

Schlüchtern, den 28. Juli 1919.

Der Landrat. I. V.: Schultheis.

Eine Anzahl beteiligter Handwerker hat bei mir die Errichtung einer Zwangsinnung für alle diejenigen be­antragt, welche im Kreise Schlüchtern das Wagner- Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreiben, gleichviel, ob dieselben der Regel nach Gesellen oder Lehrlinge halten oder nicht.

Ich habe daher auf Grund der Bestimmung unter Ziffer 100 der AusführungSanweisung zur Reich^ge- werbeordnurg vom 1. Mai 1904 den Herrn Landrat in Schlüchtern und im Behinderungsfalle dessen Ver­treter zu meinem Kommissar bestellt zur Ermittelung, ob die Mehrheit der büeMgien Handwerker W Bezirk der geplanten Zwangsinnung der Einführung des Bci- trittszm mgs zustimmt. (A. II. GL 5179).

Gaffel, am 11. Juli 1919.

Der Regierungspräsident. J. A. : Heffter.

*

I -Nr. 9104. Die vorstehende Verfügung wird hiermit veröffentlicht.

Die Aeußerungen für oder gegen die ErrichtunL der Zwangsinnung für das Wagnerhandwerk im Kreise Schlüchtern sind schriftlich bis zum 8. August d. Js. oder mündlich in der Zeit vom 1. bis einschließlich 8. August d. Js. bei mir abzugebiN.

Die Abgabe der mündlichen Aeußerung kann während des angegebenen Zeitraums werktäglich von 9 bis 12 Uhr vormittags in ten Diensträumen des Landratsamts erfolgen.

Ich fordere hierdurch alle Handwerker, welche im Kreise Schlüchtern das Wagnerhandwerk betreiben, zur Abgabe ihrer Aeußerung mit dem Bemerken auf, daß

Es schien wie ein Wunder, daß der Verunglückte nicht durch den Einsturz erdrückt war. Eine zentner­schwere Felsmasse hing gerade über seinem Kopf in der Schwebe. Wäre sie heruntergcfallen, mußte sie unbedingt seinen Schädel in eine formlose Masse ver­wandelt haben, so lehnte sie sich gegen ein anderes Felsstück und bildete nun einen Bogen über Brust und Gesicht des Daliegenden.

Nach fünf Minuten hatte Franz den Verletzten in die Galerie geschafft, teils getragen, teils gezogen.

Dank, tausend Dank," sagte Sachse aufatmend. Mein linkes Bein ist gebrochen, glaube ich, aber eS te schlimmer werden können. Wie lange mag ich gelegen haben?"

Gewiß mehrere Stunden. Saht Ihr nicht nach der Uhr, ehr Ihr auf die Trümmer klettertet?"

Ja, ja, ganz recht. Es war halb elf."

Und nun ist es fast ein Uhr."

Aber das kann nicht richtig sein. Ich bin doch nicht so lange vergraben gewesen? Mir ist als wäre es nur einige M nuten?"

Ich gebe Euch die Versicherung, daß Ihr zwischen zwei bis drei Stunden vergraben gewesen seid, Sachse, erwiderte Franz, während er sich die Stirn trocknete und die Kappe wieder auffitzie.Ich glaubte, ich würde Euch niemals wiederfinden. Gott sei gelobt! Wie wollen wir nun zur Einfahrt zurückgelanzen?"

Ebenso, wie wir gekommen sind."

Aber Ihr seid nicht im stände zu gehen."

Dann werde ich kriechen müssen."

Wäre es nicht b.ffer, wenn ich Hilfe holte?"

Ihr würdet den Weg nicht finden, und wenn auch. Die alten Gänge find so niedrig, daß die Leute mich doch nicht tragen könnten. Nein, Degow, wir müssen

nur solche Erklärungen, welche erkennen lassen, ob der Erklärende der Errichtung der Zwangsinnung zustimmt oder nicht, gültig sind nnd daß nach Ablauf des obigen Zeitpunkts eingehende Aeußerungen unberücksichtigt bleiben.

Die Abgabe einer Aeußerung ist auch für diejenigen Handwerker erforderlich, welche den Antrag auf Er­richtung einer Zwangsinnung gestellt haben.

Schlüchtern, den 24. Juli 1919.

Der Kommissar, von Trott zu Solz. Lanhrat.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die vorste­hende Bekanntmachung sofort in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen.

Schlüchtern, den 24. Juli 1919.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

Nachtrag zum Ortsstatttt für die Berwaltuug und Benutzung des Elektrizitätswerkes in Schlüchtern.

Der § 6 des Ortsstatuts für die Verwaltung und Benutzung des Elektrizitätswerkes in Schlüchtern vom 24. Mai 1918 erhält folgende Fassung:

Die Berechnung des elektrischen Stromes erfolgt nach Elektrizitätsmessern, der Preisberechnung liegt die Kilowattstunde zu Grunde:

Der Preis pro Kilowattstunde beträgt:

a) für Beleuchtungsstrom 0,90 Mk.

b) für Kraft-, Heizungs- usw. Strom 0,60 Mk.

Auf St.omlieferung für Elektromotoren u. Accu- mulatoren, welche zur Erzeugung elektrischer Energie für Veleuchtungszwccke Verwendung finden, ist der Preis für Beleuchtungsstrom zu entrichten.

Schlüchtern, den 13. Mai 1919.

Der MMräk: gez. Stückrath.

* *

Schlüchtern, den 13. Mai 1919.

Vorlage in der heute abgehaltenen Sitzung des Ma­gistrats, zu welcher sämtliche Mitglieder ordnungsmäßig geladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren.

Beschluß einstimmig : Der vorstehende Entwurf des Nachttages zum Ortsstatut für die Verwaltung und Be­nutzung des Elektrizitätswerkes wird genehmigt.

Der Entwurf geht nach öffentlicher Auslegung an die Stadtverordnetenversammlung mit dem Anttage auf Zustimmung.

Der Magistrat: gez. Schäfer, Gutermuth, Siemon. *

* *

Bescheinigung.

Es wird bescheinigt, daß der vorstehende Entwurf des Nachtrages zum Ottsstatut für die Verwaltung und Benutzung des Elektrizitätswerkes in Schlüchtern vom 24. 5. 1918 in der Zeit vom 18. Mai bis einschließ­lich 1. Juni d. Js. im Rathaus Stadtsekretariat

uns selbst helfen. Mein Bein schmerzt jetzt nicht sehr, wir müssen unser bestes versuchen."

Degow machte keine weiteren Einwendungen, denn er wußte, daß Sachse recht hatte, und daß es fast unmöglich gewesen wäre, längs der alten Galerien, die stellenweise nur einest Meter hoch waren, jemanden auf einer Bahre zu tragen. Er war ein namenlos schwieriges Unternehmen, sich mit gebrochenen Gliedmaßen durch die engen, schadhaften Gänge hin- durchzuzwängen. Aber nach endloser Mühe und vielen Schmerzen wurde auch diese Prüfung glücklich über- standen, und der lebendig Begrabene mit seinem Retter begrüßte wieder das Tageslicht.

4. Kapitel.

Albert Diedrich ging langsam mit gemessenem Schritt und nachdenklichem Gesicht durch die Felder und zupfte mit seinen dicken, roten Fingern an seinem struppigen Bart. _

Es war etwa drei Wochen nach Sachses Unfall an einem köstlichen Sommerabend und die ganze Luft von Blumendüsten erfüllt. Aber der Minenbesitzer achtete nicht auf das Grünen und Blühen ringsum. Er hatte andere und wichtigere Dinge zu bedenken, und zwar allem Anschein nach unerfreuliche.

In seinem Innern lebte das Bild der reizenden Jutta Sachse. Sie hatte sich bis dahin noch nicht entschließen können, ihm auf seinen in vielen Beziehungen verlockenden Antrag eine günstige Antwort zu erteilen, und die verlängerte Zeit der Ungewißheit und des Wartens trug nur dazu bei, die Leidenschaft des alternden Mannes immer stärker zu entfachen. Er hielt die so heiß Begehrte in jeder Beziehung für die Perle ihres Geschlechts, fühlte sich aber durch ihre Zurückhal­tung tief enttäuscht und gedemütigt. (Fortsetzung folgt.)