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MitAmtlichem Kreisblatt". WocheubeNagc: Illustriertes Sonntagsblatt.

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Samstag, den 26. Juli 1919.

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70. Jahrgang

Deutsche WationatversÄMMtung.

Sitzung am 22. Juli.

Die zweite Beratung üb.r den Verfassungsentwurf wird mit Art. 18, betr. die territoriale Gliederung des Reiches fortgesetzt. Dazu liegt ein Kompromitzagtrag 8 her Äozialdemokraten, des Zentrums und der Demo- f traten vor. Nach diesem Anträge bedürfen Gebiets - ändeiungen oder Neubildungen von Staaten der Zu stimmung der beteiligten Länder mit der Bestätigung ; durch Reichsgesetz. U. a. will das Kompromiß einen neuen Artikel 164a aufnehmen, wonach die Bestim- s mungen des Art. 18, die für den Fall gelten, dem die p Länder nicht zustimmen, erst zwei Jahre nach Verkän- [ digung der Reichsverfassung in Kraft treten. Es | liegen ferner Anträge der D. Nationalen und der D. V. P- vor. In Verbindung mit Artl. 18 werden die Artl. 62 und 64 (Stimmrecht der Vertretungen der Länder im Neichsrat) beraten. Nach Art. 62 darf kein Land durch mehr als zwei Fünftel aller Stimmen ver- | treten sein. Deutsch Oesterreich erhält nach seinem. An- T i schluß S tz und Stimme im Reichsrat. Nach Art. 64 werden die Länder im Reichsrat durch Mitglieder ihrer Regierung vertreten, jedoch werden die Hälfte der preußischen Stimmen nach Maßgabe eines LandeSgefitzes Wvon den Verwaltungen der preußischen Provinzen gestellt. Der Kompromch zu Art. 18 wird mit einigen ._U kleinen Aenderungen angenommen. Art. 62 wird in der Ausschußfassung angenommen mit dem Zusatz, daß das Stimmverhältnis im Reichsrat jeweils entsprechend der Volkszählung neu geregelt werden soll. Alt. 64 ^ U und 64 a werden in der Ausschußfassung angenommen.

Die gestern ausgesetzte Abstimmung über den Räte­artikel wird in der Ausschußsafft ry angenommen, findet die üüsgesetzce namentttche Abstimmung über den sozialdemokcatischen Antrag, der die Auf- -Whebung der privaten Regale und des Mutungsrechts verlangt, statt. Der Antrag wird angenommen. Nachmittags wurde die zweite Beratung der Verfassung zu Ende geführt.

Kegen die Auslieferung Deutscher.

Die Unantastbarkeit des Rechtes.

i Gegen die Auslieferung des Kaisers und seiner Berater und Heerführer an unsere Feinde hatte bereits vor Monatsfrist eine BertrauenLmännerversammlung Nn Beamten der Berliner Behörden Stellung genommen, ie Kundgebung dieser Beamten hat in weiten Kreisen er deutschen und preußischen Beamtenschaft lebhaften ^Widerhall gefunden, so daß Zehntausende von - schriftlichen Zustimmungserklärungen von Behörden, Weamtenvereinen und einzelnen Beamten eingegangen rMd. Am 11. d. M. fand eine zweite Versammlung von Vertrauensleuten der Berliner Behörden statt, die einmütig folgende erneute Kundgebung beschlossen hat: M ,,Der Aufruf vom 15. Juni, mit dem Zehntausende i deutscher und preuß.scher Beamter aus allen Teilen des Vaterlandes gegen die Auslieferungsklausel protestiert Waben, ist durch den schmachvollen Frieden von Versailles Werholt. Unserm ausgehungerten Volk ist die schamlose Mge des Schuldbekenntnisses, die ungeheuerliche Selbße.ttehrung der Auslieferung abgepreßt. Die Wrauer um unsere vaterländische Größe schweigt unter Aufschrei tiefer Empörung,., der 60 Millionen Deutscher Herzen erheben läßt.

U Für uns Beamte kommt ein weiteres hinzu. Unser E^us ruht auf der Unantastbarkeit des Rechts, das W Ausliestrung deutscher Bürger verbietet. Ein auf MSelloser Gewalt gestützter Friede läßt dies sittlich Mbcgründete Recht unberührt. Jede M.twirkung Nuslieferungsverhandlungen zerstört die sittlichen Grundlagen, auf denen die staatliche Ordnung beruht die die Beamtenschaft auch in tiefer vaterländischer zu wahren entschlossen ist. Wir erwarten, daß Beamtenschaft jeder mittelbaren und unmittelbaren Beteiligung an solchen Handlungen um ihrer selbst W um des Vaterlandes willen sich enthält.

, ^m Hinblick auf diese Unantastbarkeit des Rechts Weben wir noch einmal unsere Stimme. MSchte sie die erreichen, die unter der Belastungsprobe des Wellkcieges den Sinn für Recht und Ehre sich wahrten üch erinnern, daß es von je als schlimmste Mgewaltigung und ungeheuerlichster Rechtsbruch galt, Kläger und Richter dieselbe Person sind und ein S« der Grundlage fester, nicht erst nachträglich Dchasicner Rechtsnormen entbehrt. Im Namen dieses das die Voraussetzung für den Wieder- ~ der Welt bildet, im Namen der nationalen für die die Heften Geister aller Völker kämpften, w ^»men der Toten, die für ihr Vaterland starben,

im Namen einer grossen' Geschichte, deren lebendige Kräfte allen Völkern der Welt zugute gekommen sind, protestieren wir gegen die ungeheure Schmach, mit der der si-gestrunkene Frind ein großes, auch im Unglück stolzes Volk unaustilgbar beflecken will.

Mit diesem aus tiefstem Herzen kommenden und mit bebender Empörung ausgesprochenen Protest gedenken wir in treuer Anhänglichkeit des Kaisers und seiner todkranken Gemahlin, in heißer Dankbarkeit der bedeutenden Männer, die pflichttreu Deutschlands Schwert geschliffen und geführt haben, in stolzer Bewunderung der heldenmütigen Führer in Heer und Flotte, an deren Taten Kinder und Enkel sich begeistern werden. Mit der heißen Vaterlandsliebe, die wir von ihnen lernten, werden wir nicht aufhören, unsere Helden zu ehren. Mit der Beharrlichkeit und opferwilligen Pflichttreue, die den Erfolg verbürgt, werden wir daran arbeiten, das Verständnis für die ungeheure Schmach der Foederung ihrer Auslieferung tief einzugraben in das geistige und sittliche Empfindungsleben unseres Volkes, bis aus der tiefen Schmach, die wir erleben, die sittliche und nationale Wiedergeburt erwächst, auf der Deutschlands Zukunft beruht."

Die neAe Saatgutverordnung.

Durch Verordnung vom 20. Juni 1919 hat der Reichsernährungsminister Bestimmungen über den Saatgutverkehr mit Brotgetreide und Gerste erlassen. Während nach der neuen Reichsgetreideordnung von einer Regelung des Verkehrs mit Saatgut von Hafer, Hülsenfrüchten und den andern nicht mehr bewirtschafteten Bodenfrüchten abgesehen worden ist, wurde für Brotgetreide Gerste im wesentlichen an der bisherigen Regelung fsstgehalten. Nach ^ vor bilorr der Saatgutverkeyr eine der Hauptstraßen, auf denen sich der Schleichhandel zu bewegen versucht. Der Saatkartenzwang muß daher beinhalten werden. So unbequem diese Bestimmung für die Landwirtschaft auch ist, so erscheint sie doch unumgänglich notwendig, umMchbrärchen vorzubeugen. Die im Vorjahre geschaffenen neuen Einrichtungen, die Saatkartenausstellung betreffend, haben sich inzwischen so eingeführt, daß für das kommende Wirtschaftsjahr eine schnelle und glattere Abwicklung des Saatgutverkehrs erwartet werden kann.

Deutsches Reich.

- Versailles. (Deutschland soll 200 Milliarden zahlen.) In der gestrigen Sitzung des Friedensausschusses der Kammer berichtete Dubois über die Wiedergut- machungsklausel des Friedensvertrages mit Deutschland. Er berechnet die von Deutschland zu zahlende SchadenS- summc auf 200 Milliarden, die sich zusammensetzt aus 119 Milliarden für Materialschäden, in denen sich 23 Milliarden durch entgangenen Gewinn durch Stillegung der Industrie befinden. Die Summe der kapitalisierten Miütäipensionen beziffert sich auf 43 051 Millionen. Für Entschädigung minderjähriger- Kinder berechnet er 6 920 Millionen, für Entschädigungen an Hinterbliebene 2 519 Millionen, für solche an Witwen und Verwundete rechnet er 6 Milliarden, für militärische Instandsetzungen nach dem Gesetz vom 5. August 1914 18215 Milliarden und . schließlich an Zuwendungen für Kriegsgefangene 153 670 000 Francs. Dabei seien die Kriegskosten nicht eingerechnet, die Belgien allein mit 5 286 Millionen zurückerftattet würden. Davon entfielen auf Frankreich 1993 Millionen, auf England die gleiche Summe und auf Amerika 1 306 Millionen. Der Berichterstatter wi.d Dienstag seinen Bericht fortfitzen.

Fürsorge für Kriegsbeschädigte und KctegShinter- bliebene aus den besetzten deutschen Gebieten. Kriegs­beschädigte und KriegShintcrbliebene, die aus den besetzten deutschen Gebieten in andere Landesteile übergefiedelt sind, können infolge des gesperrten Post- verkehrs nicht in den Besitz ihrer Versorguungsgebühr- nisse gelangen. Das KriegSministerium hat daher die Generalmilitärkasse in Berlin, Kochstr. 3, angewiesen, in diesem Falle auf Antrag Vorschüsse auf die Ver­sorgungsgebührnisse zu zahlen. Die Anträge sind von Kriegsbeschädigten an die Rentenabteilung der General- milttärkasse, von den Hinterbliebenen an die Versor- gungsabteilung für Hinterbliebene zu richten. Sie müssen enthalten: den Namen des AntragSstellers, Angabe üoer den letzten Dienstgrad des AntragSstellers, oder des Verstorbenen, über die bisherige und die jetzige Wohnung, die zuletzt zuständige PensionsregelungS- behörde und die jetzige Wohnung, die zuletzt zuständige PensionregelungSbehtrde und die zuletzt zuständige Postanstalt, die bisherige Stammkartennummer und das Katasterzeichen, die Höhe der monatlichen Gebührnisse, den Zeitpunkt, bis zu dem die Gebührnisse auSgezahlt

worden sind, und eine Erklärung, daß eine Vollmacht zur Weiterabhebung der Gebührnisse in dem früheren Nohnort nicht erteilt worden ist. Rentenbescheid, Rentenbuch und Militärpaß sind vorzulegen.

Die ersten deutschen Reisenden seit Kriegsbeginn haben am Donnerstag englischen Boden betreten. ES waren mehrere deutsche Bankiers, die in London ein» trafen u. die mit englischen Firmen über den Abschluß einer größeren Anleihe für deutsche Ankäufe verhandeln wollen.

Weitere Verkehrserleichterungen. In Frage kommen Verkehrserleichterungen, die fchon in wenigen Tagen in Kraft treten und andere endgiltige, die sich nach der Ratifikation des Friedensoertrages ergeben. Die entgiltige Entscheidung über die vorläufigen Ver­kehrserleichterungen soll in einer zweiten Zusammenkunft der Franzosen am 24. in Kaiserslautern fallen. Außer­dem findet am 8. August in Wiesbaden eine Konferenz von Vertretern der Besatzungsmächte, wahrscheinlich unter Hinzuziehung deutscher Vertreter, statt, in der die Verkehrslage nach Inkrafttreten des Friedensver­trages festgelegt werden soll. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß die Einreise aus dem unbesetzten in das besetzte Gebiet auf Grund eines deutschen Personalausweises gestattet sein wird, der allerdings das Visum einer der Besatzungsmächte tragen muß. Von einer besonderen Einreiseerlaubnis wäre demnach nicht mehr die Rede.

Zuckerindustr^ und Achtstundentag. Der Verein der deutschen Zuckerlndustrie hat an den ReichsarbeitS- mintster und den Reichsernährungsminister eine längere Eingabe gerichtet, in der die Notwendigkeit betont wird, für die Rüben verarbeitenden DchMm eine generelle Ausnahme von dem Achtstundenarbeitstag für die Be­triebszeit gesetzlich festzulegen.

Kriegsgesellschaften. Zur Auflösung der Kriegs­gesellschaften wird uns mitgeteilt, daß die Gesellschaften für Brot, Getreide, Fleisch, Kartoffeln, Speisefett vor­läufig beibehalten die anderen aber so rasch wie möglich aufgelöst werden, sobald eS der Abbau im Rahmen der ErnährungSwirtschaft gestattet. Beispielsweise wird die Obststelle sofort aufgelöst werden, sowie feststeht, daß das Herbstobst nicht mehr für die allgemeine Ernährung erfaßt werben muß.

Vorbereitung für den Völkerbund. WieDaily NewS" meldet, hielt Sir Douglas Haig in Aberdeen eine Rede, in der er erklärte, jeder Heranwachsende junge Engländer müsse im Gebrauch des Gewehres unterwiesen werden, damit, wenn die nächste Probe komme, wie sie eines Tages sicher kommen werde, England eine Nation in Waffen sei, bereit und vor­bereitet, um sich dieser Probe gewachsen zu zeigen.

Das Siegesfest wurde in London mit großem Pomp gefeiert. Eine ungeheure Menschenmenge beobachtete den Marsch der alliierten Truppen, die unter Führi'ng von Haig, Beatthy und Pershing nach der Stadt zogen.

Berlin. (Japans Rüstungen.) DerTemps" meldet aus Tokio: Das japanische Parlament hat den Heeres- und Marinevoranschlag einstimmig ange­nommen, der eine finanzielle Mehrbelastung von jährlich 1 Milliarde Ien bringt.

-- Die Propeller-Eisenbahn. Wenn auch die Entente unser ganzes Wirtschaftsleben und damit unsern Er­findergeist lahmlegen möchte, so wird sie sich darin hoffentlich täuschen. Schon heute in der Zeit^ der Eisenbahnmaterialnot regt sich wieder deutsche Schaffens­kraft, welche für die vielen abgegebenen Eisenbahnen Ersatz schaffen will. So führte kürzlich, wie die Zeit­schriftUeber Land und Meer" (Deutsche Verlagsan­stalt Smttgart) Dr. ing. Steinitz vor versammelten Vertretern der Eisenbahnbehörde, Minsterien und Reichs­ämtern, seinen neuen Dringoswagen vor. Derselbe verfügt bequem über eine Schnellzugsgeschwindigkeit, darf aber aus Sicherheitsgründen nur Pcrfonenzugs- geschwindigkeit annehmen. Er wiegt zirka 14 Tonnen und faßt 40 Personen. Der Eisenbahnwagen ist mit zwei Fliegermotoren und mächtigen Propellern versehen. Die erste Probefahrt ist glänzend gelungen. Von den aufgeführten Vorteilen sei besonders die Verwendung der vorhandenen Flugmotorenbestände sowie die Erspar­nis an totem Gewicht und dadurch bedingte Wirtschaft­lichkeit gegenüber den anderen Triebwagenspftemen erwähnt.

Amsterdam. LautAllgem. Handelsbl." ist die Pferdeausfuhr aus den Niederlanden nach, Deutschland wiederhergestellt.

Genf. (Der große Betrug.) Aus Paris wirb gemeldet, daß die Aufhebung des Streikbeschlusses für Frankreich bereits am Freitag abend feststand, aber von