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mitAmtlichem Kreisblatt". Wocheubeilage: Illustriertes Sonntagsblatt.

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J£ 42. Samstag, den 24. Mai 1919. 70. Jahrgang.

Antwortnote Memenceaus.

Paris, 21. Mai (Havas)

Im Namen der alliierten und associerten Mächte antwortete Clevrer ccau auf die Note Vrockdorff-RantzauS über die Wiedergutmachung und die Zurückweisung der Schuld der früheren deurschen Regierung am Ausbruch des Krieges:

Herr Präsident!

In Ihrer Note vom 13. Mai erklären Sie, daß Deutschland trotz der Annahme der Verpflichtung zur Entschädigung im November 1918 nicht zugibt, daß diese Annahme die

Verantwortung für den Krieg oder die Handlungsweise der früheren deutschen Re­gierung in sich schließt. Eine solche Verpflichtung kann aber nur verstanden werden, wenn ihr die Verantwort­lichkeit des Urhebers der Schuld als Ursache zugrunde liegt.

Sie fügen bei, daß das deutsche Volk nie einen Angvff-kricg unternommen habe. Das ist aber in der Note des Staatssekretärs Lansing vom 5. November 1918, die Sie billigend anrufen, gesagt, daß aus dem Angriff Deutschlands zu Wasser, zu Lande und in der Luft die Emschädigungspflicht hervorgeht. Die deutsche Regier­ung hat, indem sie keinerlei Protest gegen die Behauptung einlegte, ihre Wohlbegründtheit anerkannt, Deutschland hat also 1918 den Angriff und seine Verantwortlichkeit klar und stillschweigend zugegeben.

Sie erklären weiter, daß das ' cutsche Volk nicht für die Handlungen der früheren deutschen Regierung verantwortlich gemacht werden könne. Deutschland hat indessen nie erklärt und eine solche Behauptung würde allen Prinz p » el - ^ .'überU'fex~ daß eine Veränderung des politischen Regimes oder eine Umwandlung seiner leckenden Persönlichketten genügen würde, um die von der Nation übernommenen Verpflichtungen ungsitig zu machen, und hat weder 1871 gegenüber Frankreich nach der Ausrufung der Republick noch 1917 gegenüber Rußland nach der Abschaffung des Zarismus durch die R.volmion diesem vorgebrachten Prinzip gemäß gehandelt.

Sie verlangen endlich Uebermittelung des Berichtes der Kommission für die Verantwortung Zur Antwort habe ich die Ehre, zu erwidern, daß die alliierten und äffe eiterten Regierungen die Berichte der von der Friedenskonferenz ein gefitzten Kommission als Dokument der inneren Angelegenheiten betrachten, die Ihnen nicht unterbreitet werden können.

Genehmigen Sie, Herr P:äsident, die Versicherung meiner Hochachtung. (gez.) Clemenceau.

Arist öis zum 29. Mai.

Versailles, 22. Mai. Dem Vorsitzenden der deutschen Friedensdelegation in Versailles, Grafen Brockoo'ff- Rantzau, ging am 21. Mai folgende weitere Note Cle- mcnceaus zu:

Paris, 21. Mai 1919.

Herr Präsident!

Ich habe die Ehre, Ihnen den Empfang Ihres BriefeS vom 20. Mai zu bestätigen. Sie hatten die Güte, mich darauf hinzuweisen, die Fragen, über welche die deutsche Delegation Bemerkungen vorzulegen wünsche, seien so verpickelt, daß die Denkschriften der deutschen Delegation in 1er Ihnen am 7. Mai gewährten fünfzehntägigen Frist nicht fertig sein könnten. Sie fordern. infolgedessen die Verlängerung dieser Frist. In Erwiderung hierauf habe ich die Ehre, Euer Exzellenz milzulei'.en daß die alliierten und assoziierten Regierungen einverstanden sind, die Frist bis Donners­tag den 29. Mai, zu verlängern.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

gez. Clemenceau.

Basel, 22. Mai.Daiy Telegraph" meldet aus Paris: Clemenceau hat das Gesuch des Grafen Brockdorff um eine persönliche Unterredung höflich aber kalt abgelehnt.

Verhandlungen wahrscheinlich.

Rotterdam, 22. Mai. Eine Reuterdepesche vom gestrigen Tage enthält ausschließlich englische Presse- stimmen, die sich für ein Eingehen der Alliierten auf die deutschen Anträge nach einem Meinungsaustausch über die Friedensbedingungen aussprechenDaily News" meldet, daß die Eingrbe der liberalen Partei an Lloyd George die Aufforderung enthält, daß Deutschland sogleich und ohne weitere Verzögerung in den Völkerbund ausgenommen wird.

Bei der Ablehn«»g.

Paris 22. Mai. Der Bierrat pulste heute die von Marschsll Foch nach seiner kürzlichen Reise an den Rhein vorgeschlagrnen militärischen Maßnahmen für den Fall der Richtunterzeichnunz deS FriedenSvertrage». Präsident Wilson soll seine Zustimmung zu den geplanten militärischen Maßnahmen gegeben haben. Mehrere Mitglieder der amerikanischen Delegation, dto sich dieser Tage nach den Vereinigten Staaten ein­schiffen sollten, haben ihre Abreise verschoben.

Kopenhagen, 22. Mai. Gestern sind weitere acht englische Kriegsschiffe durch den Sund in der Richtung nach Osten gefahren.

Deutsches Reich.

Übertragung der StaatZeisenbahnen auf das Reich. Kürzlich fand unter dem Vorsitz der preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten Oeser und unter Beteiligung von Vertretern der Reichsregierung die erste Sitzung des Fachausschusses der deutschen Eisenbahnverwaltungen zur Feststellung der Be­dingungen für die Uebertragung der StaatZeisenbahnen auf das Reich statt. Ueber die weitere Art des Vor­gehens wurde volle Uebereinstimmung erzielt. Zur Beschleunigung der Arbeit werden Unterausschüsse gebildet. Die Tätigk it der Ausschüsse soll mit allen Kräften so gefördert werden, daß die Durchführung der in Anssichc genommenen Übertragung auf das Reich zum festgesetzten Zeitpunkt gewährleistet werden kann.

Berlin. (Die Pfalz soll deutsch bleiben. Zu der Versammlung in Spiyer, in der die Schaffung einer selbständigen R-pubuk unh Zustimmung aller Kreise vw Bevölkerung eUgelehn« und betont wo.den ist, daß die Pfalz unlöslich zum Deutschen Reich ge­höre, erklärt dieDeutsche Allgemeine Zeitung" folgen­des : In eingewethten Kreisen wird damit gerechnet, daß die unverantworifichen landesverräterischen Elemente, die für eine Lostrennung der Pfalz agitieren, und die rm wesentlichen aus Ehrgeizigen und Habgierigen be­stehen, ihre Agitation auch nach der ersten Niederlage nicht aufgeben werden. Es ist mit weiteren Umtrieben von ihrer Seite zu rechnen. Da diese landesverräte­rischen Persönlichkeiten aber tatsächlich über keine Ge­folgschaft und keinen größeren Einfluß in der Bevölke- rung verfügen, so ist mit einem vollkommenen Mißglücken ihrer weiteren Agitation zu rechnen.

Feldmarschall von Hindenburg hat b i der schweizerischen Behörde um die Erlaubnis zu einem Sommeraufenthalt in der Schweiz nachgesucht.

Versail'es. Feste Haltung der holländischen Re­gierung.Echo de Paris" meldet, daß der Fünferrat am Sonntag die belgischen Forderungen wegen Rcvi- d erung des Vertrages von 1839 erörterte. Hyman legte den belgischen Standpunkt und die territorialen Forderungen dar und erinnerte an die Nachteile, die Belgien aus den ungenügenden Garantien des Ver­trages von 1839 erwachsen wären. Mehrmals hätten die Deutschen die Grenze von Holländisch Limburg über­schritten, anderseits werde Belgien erst dann wirtschaft­lich unabhängig, wenn die Scheldeschiffahrt frei sei. Belgien rechne auf die Unterstützung der Alliierten, damit dieser Zustand abgeändert werde. Der holländische Minister des Aeußern von Karnebeeck erwiderte, Belgien würde Holland geneigt finden, ihm die Erfüllung seiner Wünsche zu erleichtern, namentlich soweit sie die Scheide- schiffahrt beträfen. Jedoch sei man im Haag der An ficht, daß nicht die Rede sein dürfe, Hollands Bevöl­kerung unter eine frembe Herrschaft kommen zu lassen. Die Lösung der von Belgien aufgestellten Probleme müsse möglichst außerhalb jeder territoriale» Veränder­ung gesucht und gefunden werden. Belgien x. Holland könnten an dieser Aufgabe gemeinschaftlich arbeit«». Die Lösung lasse fich im Wege einer wirklichen V«r- ständigung finden. WieMatin" hervorhebt, war die Erklärung Karnebeecks in sehr versöhnlichem, aber gleichzeitig entschiedenem Tone gehalten.

Ein englischer Stützpunkt im Finnischen Meer­busen. Der in Abo erscheinendeUnderrättelser" bringt unter Vorbehalt folgende Nachricht: Der Friedens kongreß beabsichtigt, Finnlands Grenze auf der karelischen Lansbrücke näher nach Wiborg zu verlesen. Die dortigen Inseln sollen Rußland, aber die den Finnischen Mee-busen beherrschende Insel Hogland den Engländern zufallen. Als Kompensation für Finnland wird das ostkarelische Gebiet bei Repola genannt. L iese Nachricht erhöht die Besorgnisse der Finnländer über die Ge­staltung ihrer Grenzen um so mehr, als es heißt, der

Friedenskongreß wolle die Alandsinsrln an Schwedeu geben.

Haag. (Holländischer Kredit an Frankreich.) Da» Nieder!- Korr. Büro erfährt aus sicherer Quelle, daß lehn niederländischen StaatSrat ein Gesetzentwurf eingegangen ist, wonach die Niederlande Frankreich einen Kredit von 25 Millionen Gulden gewähren. Das Geld ist für die Finanzierung der für den Wieder­aufbau von Frankreich bestimmten Warenlieferungen bestimmt.

Abfindung von Kriegerwitwe« im Falle der Wied erverheiratung.

Bekanntlich verlieren Kriegerwitwen im Falle ihrer Wiederverhetratung das Recht aus den Bezug des Kriegs- witwengeldes, sie können aber eine einmalige Anfindungs- summe erhalten. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Bedürfnisses. Während aber nach dem ersten kriegS- mi»tsterirl!eu Erlaß vom 30. Dezember 1916 für die Prüfung dieses Bedürfnisses noch recht enge Vorschriften bestanden, find nach und nach wesentliche Erleichterungen geschaffen worden. So wurde schon durch den Erlaß vom 1. Dezember 1917 bestimmt, daß die Frage des Bedürfnisses in wohlwollender Weise ohne jede Engherzig­keit zu prüfen und ein peinliches Eindringen in die Privat- verhältnisse zu vermeiden sei. Auch wurde von der Forderung eines bestimmten VerwegdungSnachweises im einzelnen abgesehen; vielmehr sollte genügen, daß eine sachliche und zweckdienliche Verwendung der Abfindungs­summe gewährleistet erscheine.

Weitere wesentliche Erleichterungen bringt ein neuer Erlaß deS Kriegsministeriums vom 27. März 1919. Danach wird nunmehr von der Forderung eines Ver- wendungSnachweiseS überhaupt abgesehen und den Für- syraesteilen, denen die Abfindungssumme irr. der-MgLl.-. _ überwiesen werden soll, nur anheimgestellt, in geeigneter Weise darüber zu wachen, daß das Geld in zweckent­sprechender und nicht in unwirtschaftlicher Weise ver­wendet wird. Das wichtigste aber in dem neuen Erlaß ist, daß eine nützliche und zweckdienliche Verwendung der Abfindungssumme auch dann angenommen werden kann, wenn sie zur wirtschaftlichen Stärkung, zur vor- läufigen zinSbringenden Anlage oder auch zur Fürsorge für Kinder au» früherer Ehe dienen soll, während nach den bisherigen Grundsätzen ein bestimmte« Bedürfnis (Beschaffung von AuSfte»er, Möbel, Begründung eines Geschäftes und dergl.) nachgewiesen werden mußte und die Verwendung für die Kinder aus früherer Ehe ausgeschlossen war. Damit wird nunmehr in allen Fällen, in denen überhaupt Aussicht auf eine sachliche und wirtschaftliche Verwendung deS Geldes besteht, mit der Bewilligung der Abfindungssumme gerechnet werden können.

Die Auflösung der Fidriks»»iffe.

1. Der W«ld.

Von den Regierungen der verschiedenen BundeS- staat«» wird erwogen, den Volksvertretungen demnächst G-setzrntwärfe über die Aufteilung der Fideiksmmisse zugehen zu lassen. Die Sache ist im wesentlichen so gedacht, daß der Großgrundbesitz, also in erster Linie daS standeSherrliche Eigentum zerschlagen und dem Staat in erster Linie und schließlich auch dem Kleingrundbesitz zu eführt wird.

Wie so manches der allerneuesten Gesetze, so trägt auch dieses als hervorstechendsten Charakterzug den der Uebereilung. Nachdem der Großgrundbesitz jahrhun­dertelang bestanden hat, sollen nun in aller Eile andere Verhältnisse geschaffen werden, ohne daß man sich dar­über klar zu sein scheint, welche ganz außerordentlichen wirtschaftlichen Folgen damit verbunden sein müssen.

$n erster Linie, wie beispielsweise in Hessen, richtet sich ><| Gesetz gegen den großen Privatwald. Nun ist e« aber eine alte Erfahrungstatsache, daß die staatliche «aldwirtschsst sehr oft Anlaß zur Un-ufriedenheit ge- geben Hai. Abgesehen von der schwerfälligen Verwal- Lung«art, hat die staatliche Waldwirtschaft niemals die finanziellen Erfolge erzielt, die man im Interesse der Steuerzahler billig von ihr hätte erwarten dürfen. Das wird auch in Zukunft nicht anders werden und alle schönen Theorien werden an dieser Tatsache nichts ändern.

Bei den Holzkaufern im weitesten Sinne ist der staatliche Forstbetrieö nie beliebt gewesen. Alle diese Vorteile, die das holzkaufende Publikum genoß, werden, sollte der Entwurf Gesetz werden, in Wegfall kommen. Diese Vorteile waren: Verkauf aus der Hand ohne Inanspruchnahme des Dienstwegs, weUestgehende Be­friedigung durch Handabgaben, langfristige Zablunnü-