Einzelbild herunterladen
 

mittelbar durch den Verkehr mit Kranken oder mittelbar durch Zwischenträger, welchen Pockeukeime anhaften, zustande. Zwischenträger können Gegenstände aller Art sein, wie ge­tragene Leib- und Bettwäsche, Kleidungsstücke, Betten, Polster Teppiche, Vorhänge usw., aber auch gesunde Personen, welche mit Kranken in Berührung gekommen sieb. Ebenso kann auch durch die Luft eine Uebertragung auf die Nachbarschaft stattfiuden.

2. Die Erkrankung an den Pocken beginnt etwa zwei Wochen nach Ausnahme des Ansteckungsstsffs mit meist hohem Fieber, welches in der Regel mit einem Schüttelfrost ein­geleitet wirb. Der Kranke klagt über heftige Kopfschmerzen, ein «-fühl von Abgeschlagenheit in den Gliedern und Neigung zu Ohnmachten. Erbrechen wird selten vermißt. Dazu gesellen sich häufig Kreuz- und Rückenschmerzen. In manchen Fällen zeigen sich bald auch masern- oder scharlachartige Flecke am Unterleib und den Oberschenkeln. Gelegentlich kommt es auch zu starken Blutungen (Nasenbluten). Treten diese Erschei­nungen nach Umständen auf, welche eine Pockenansteckung befürchten lassen, so kann jetzt schon der Verdacht auf eine Pockenerkrankung ausgesprochen werden und ist demgemäß Anzeige an die Polizeibehörde zu erstatten.

Am vierten Krankheitstage kommt unter Fiebernachlaß der eigentliche Pockenausschlag zum Vorschein. Es bilden sich rote Knötchen, die zuerst im Gesicht, dann am Rumpfe, später an den übrigen Köperteilen auftreten. Aus den Knötchen entwickeln sich allmählich Bläschen, welche sich mehr und mehr erheben, die Haut schwillt an und erregt spannende, brennende Schmerzen. Unter Umwandlung des Inhalts der Bläschen in Eiter bilden sich Pusteln. Falls diese Pusteln dicht stehen, kann der Kranke durch die Anschwellung des Ge­sichts, das dann wie mit einer eitrigen Maske überzogen erscheint, vollkommen unkenntlich werden; die Augen bleiben tagelang geschloffen. Auch die inneren Teile werden befallen; durch die Entwickelung von Pockenpusteln im Rachen und in der Luftröhre wird das Schlucken und die Atmung erschwert. Die Kranken verbreiten einen unangenehmen Geruch, der von Schweiß und Eiter herrüht. In diese n gefährlichsten Zei».aume steigt das Fieber von neuem... selten verfallen die Kranken in tobsüchtige Unruhe, so daß sie, falls sie nicht sorgsam überwacht werden, leicht gewalt­same Handlungen und Fluchtversuche machen.

Aus den Pockenpusteln entwickeln sich braune Krusten, die sich langsam unter Hinterlassung der bekannten Pocken­narben abstoßen Nicht selten wird auch die Hornhaut des Auges Sitz von Pockenpusteln, was zur Erblindung führen kann. Manchmal treten auch Erkrankungen innerer Teile, beispielsweise der Lungen, auf und verschlimmern den Kranthetrsverlauf. Greift die Erkrankung auf das Gehör­organe über, so ist dauernde Schwerhörigkeit oder sogar Taubheit zu befürchten.

In einer Reihe von Fällen nehmen die Pocken trotz schwerer Anfangsersch-tnungen nicht den schweren Verlauf, sondern eine mildere Form an, wobei nur wenige kleine Bläschen an den verschiedenen Körperteilen, besonders im Gesicht zum Vorschein kommen.

3. Der Ansteckungsstoff ist hauptsächlich in dem Inhalte der Bläschen und Pusteln enthalten; er ist sehr wider­standsfähig und bleibt im eingetrockneten Zustande lange wirksam.

4. Jeder noch so'leichte Pockenfall kann die Krankheit in ihrer schwersten Form auf andere übertragen; er bedeutet daher für seine Umgebung eine große Gefahr, weil gerade Leichtkränke mit mehr Menschen in Berührung zu kommen pflegen als Schwerk anke.

Außer der Umgebung deL Kranken sind diejenigen Personen gefährdet, welche mit Gegenständen zu tun haben,

die mit dem Kranken in Berührung gekommen find (z. B. Wäscherinnen, Desinfektoren, Lumpensammler, Arbeiter in Papierfabriken und Bettfederreinigungkanstalten).

5. Um eine Verschleppung im Seuche zu verhüten, ist jeder Verkehr von dem Kranken fernzuhalten. Es ist ratsam, den Kranken nicht zu Hause, sondern in einem geeigneten Krankenhause zu verpflegen, weil dort die Absonderung und Pflege leichter durchgeführt werden kann.

Es besuche niemand ein Pockenhaus, den nicht seine Pflicht dahin führt; ebensowenig nehme man Besuche aus solche Häusern an.

6. In jedem, der Pocken auch nur verdächtigen Falle ist es dringend geraten, alsbald einen Arztzuzuziehen.

7. Während des Bestehens der Krankheit ist peinlichste Reinlichkeit mit sorgfältiger Desinfektion nach ärztlicher An­weisung zu verbinden. Das Krankenzimmer ist täglich auf- zuwaschen und fleißig zu lüften. Leib- und Bettwäsche des Kranken find möglichst häufig zu wechseln und nach dem Gebrauche sofort zu desinfizieren. Jedes Tröpfchen vom Inhalte der Bläschen und Pusteln, auch eingetrocknet oder zerstäubt, enthält den Ansteckungsstoff in wirksamer Form; deshalb sind Berbandskücke und dergleichen alsbald zu des­infizieren oder durch Feuer zu vernichten.

8. Der Genesende ist so lange für seine Umgebung gefährlich, als Krusten und Borken sich noch an seinem Körper finden. Er soll daher einen häufigen Gebrauch von Bädern und Seifenabwaschunzen machen und, bevor er wieder in Verkehr tritt, eine Desinfektion seines Körpers nach ärztlicher Anweisung vornehmen.

9. Wird ein Zimmer, in welchem eiu Pockenkranker sich befunden hat, frei, so ist dasselbe mit seinem ganzen Inhalte sofort einer gründlichen Desinfektion nach ärztlicher Anweisung zu unterziehen.

10. Auch von Pockenleichen kann eine Ansteckung leicht erfolgen. Sie sind daher sobald als möglich aus dem Sterbe- Hause in eine Leichenhalle überzuführen oder, falls eine solche nicht vorhanden ist, in einem abgesonderten verschließbaren Raume aufzustellen. Das Waschen der Leichen, ihre Aus­stellung im offenen Sarge, Bewirtungen im St-rbehause usw. sind im hohem Grade gefährlich und deshalb unzulässig.

11. Kleidungsstücke, Wäsche und sonstige Gebrauchs­gegenstände von Pockenkranken dürfen unter keinen Umständen in Benutzung genommen oder an andere abgegeben» gerben, ehe sie desinfiziert sind. Auch dürfen sie nicht undesinftric ' nach anderen Orten verschickt werden.

12. Das beste Schutzmittel gegen die Erkrankung an Pocken ist die Schutzpockenimpsung. Fast immer bleiben Personen, welche innerhalb der letzten zehn Jahre mit Erfolg geimpft oder wiedergeimpft worden find, von den Pocken verschont oder werden nur von einer leichten Form dieser Krankheit befallen. Die Gefahr zu erkranken ist um so geringer, je frischer noch der durch die Impfung erworbene Schutz ist. Für die Angehörigen und die Pfleger des Kranken, auch wenn sie schon früher mit Erfolg geimpft oder wieder­geimpft worden sind, kann die sofortige Impfung nicht dringend genug angeraten werden. Ebenso sollten beim Ausbruch einer Pockenepidemie diejenigen Personen, welche ihr Beruf in unmittelbare oder mittelbare Berührung mit Pockenkranken bring! n kann Aerzte, Geistliche, Krankenpfleger und -Pflegerinnen, Hebammen, Desinfektoren, Leichenschauer und Leichenfrauen, Briefträger, sich sobald als möglich wieder- impfen lassen. Zeitweilige Wiederimpfung ist namentlich auch Arbeitern solcher Betriebe anzursten, in welchen Waren verarbeitet werden, welche Träger des AnsteckungsstoffeS sein können. Zu solchen Betrieben gehören die Verkaufsstätten, Lagerräume und Reiuiguugsanstalten für Bettfedern, Roß­haare, Lumpen, ferner die Papierfabriken, Kunstwollfabriken und dergleichen.

Druck von C. Hohmetster in Schlächtern.