mit „Amtlichem Kreisblatt". — Wochtsbeilage: Illustriertes. SonÄMsblatt.
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jj Mittwoch, den 26, Februar 1919. 70. Jahrgang.
Einwohner, Frauen und Bürger von Schlüchtern u ben mil 2, 21101*5 1919 stattfindenden Stadtvevsrdneten watzten beginnt, die Vorschlags-
6 - liste der sozialdemokratischen-Partei mit dem Namen
Heinrich StieMingy Stadtbanbeamter.
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A«ft«f!
Regierung und Waffenstillstandskommission haben mit allen Mitteln versucht, die beschleunigte Rückgabe der deutschen Kriegs- und Zivllgefangencn vom Gegner zu erwirken. Alle Anträge hat der Gegner abgelehnt.
Nur eines kann heute noch fruchte«!
Ein Appell des deutschen Kolkes an das Genüssen der Welt!
Auf, ihr Hunderttausende, die ihr um Vater und Gatten, um Bruder und Sohn euch sorgt. Auf, ihr Ausgetauschten, oie ihr dio ^» .«...t der Gefangenschaft kennt! Auf deutsche Fra'lfl^' -Aus alle Deutschen, die ein Herz haben für die zurückgehaltenen Brüder und Schn/stern in Feindesland. Einigt euch in der Forderung, die laut durch die Welt erschallen muß:
Befreiung unserer Gefangenen!
Für jeden von uns haben sie gekämpft, für jeden Blut und Freiheit eingesetzt. Darum darf keiner in der Heimat zmückstehen. Helft uns ihnen die Freiheit wiederzugeben, nach der sie lechzen. Unser Streben hat Erfolg, wenn es von Millionen Stimmen, wenn es von dem glühenden Willen eines ganzen Volkes getragen ist.
Aber: Bis der letzte Gefangene nicht den Seinen Wiedergegeben ist, müssen wir für sie sorgen.
Sie sollen missen, daß die Heimat ihrer ärmsten Brüder gedenkt; reiche Gaben sollen ihre Not lindern.
Sie sollen missen, daß auch für sie der Krieg zu Ende ist, daß sie keine Sklaven mehr find.
Sie sollen wissen, daß auch sie ein Recht zur Mitarbeit an der politischen Neuordnung des Landes haben, für das sie kämpften und litten.
Der Meichsöund zum Schutze der deutschen Kriegs- und Mitgefangenen Ortsgruppe AranKfurt a. W.
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Anmeldungen zum Veitritt nimmt entgegen:
Iran Karl Druschel, Schlüchtern, Iuldaerstr. 7.
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Bekanntmachung
über die Vornahme kleiner Viehzählungen.
Vom 30. Januar 1917.
Der Bundesrat hat axf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 Reichsgesetzbl. ®. 327 folgende Verordnung erlassen.
§ 1. Vom 1. März 1917 beginnend, ist im Deutschen Reiche lii auf weiteres vierteljährlich eine kleine Viehzählung vorzunehmen dir sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe und Schweine erstreckt. Sir erfolgt nach Maßgabe des beiliegenden ErhebungsmusterS, in dem die Angabe des ZählungStageS jeweils entsprechend abzuändern ist.
§ 2. Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung. Sie sind befugt, weitergehende Erhebungen anzustellen.
§ 3. Dem Statistischen Amte ist nach beiliegendem ZusammenstellungSmuster bis zum 15. Tage nach der Zählung eine nach größeren Verwaltungsbezirken geordnete Uebersicht der Zählergebnisse cinzusenden. Der ersten Einsendung sind die von den BundeSstaaten erlassenen Ausführungsvorschriften beizufügen.
§ 4. Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er auf Grund dieser Verordnung oder der nach § 2 erlassenen Bestimmungen aufgefordert wird, nicht erstatten oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, Wirb mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit
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Geldstrafe bis zu 10000 Mk. bestraft; auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden.
§ 5. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung In Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 30. Januar 1917.
Der Stello. des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
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Bekanntmachung über die Erweiterung der vierteljährigen Viehzählungen.
Vom 9. Auzust 1917.
Nr. 6987. Der Bundesrat hat auf Grund des $ 3 der Gefttzrs über die Ermächtigung bei Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 Reichsgesetzbl. S. 327 folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1.
Der erste Satz der § 1 der Verordnung über die Vornahme kleiner Viehzählungen vom 30. Januar 1917 Reichrgesetzbl. S. 81 erhält folgende Fassung:
Vom 1. September 1917 beginnend ist im Deutschen Reiche bis auf weiteres vierteljährlich eine kleineVichzählung vorzunehmen, die sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen und Federvieh (Gänse, Enten und Hühner) erstreckt.
Artikel 3.
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 9. Augnst 1917.
Der Stellv. des Reichskanzlers. Dr. Helffer'ch.
J.-Nr. 2416. Die Ort-polizeibehörden ersuche ich auf die vorstehenden Bekanntmachungen wiederholt aufmerksam zu machen.
Schlüchtern, den 24. Februar 1919.
Der Landrat. I. V. Schultheis.
I -Nr. 2396. Die Herren Bürgermeister^ersuche ich, mir bestimmt am 10. 20. und 30. jeden Monats die Zahl der Erwerbslosen, getrennt nach Erwachsenen männlichen, erwachsenen weiblichen und jugendlichen Personen, sowie ferner den Gesamtbetrag der bis zum Stichtage auSgezahlten Erwerbslosen Unterstützung und den Betrag der am Stichtage selbst ausgezahlten Unterstützungen anzuzeigen. Stichtage sind der 9. 19. und 29. jeden Monats.
Die genaue Einhaltung der Termine ist unbedingt erforderlich.
Schlüchtern, den 84,8^805 4äS^ ------
Der Landrat. von Trott zu Solz.
Die ernsten Worte, dio Herrn Superintendent Orth gegen die Tanzlust gerichtet hat — sie sind heute noch- etnmal in diesem Blatte zu lesen — scheinen im Kreise noch nicht genügenden Widerhall gefunden zu haben, denn es laufen noch immer Anträge auf Genehmigung von Tanzlustbarkeiten bei mir ein.
Ich habe die meisten derselben bisher genehmigt, da ich den durch vier lange Jahre zurückgehaltenen Drang der Jugend nach Vergnügen verstehe, und da ich die Abkehr nicht durch Druck von oben, sondern durch Einsicht und Einkehr der Menschen insbesondere der heimgckehrten Krieger selbst erhoffte.
Ich erachte aber den Zeitpunkt für gekommen, auch meinerseits alle Einsichtigen im Kreise aufzurufen, namhaft gegen solche Veranstaltungen aufzutreten und ihre Einstellung zu fordern. In einer Zeit, in der unsere Feinde in West und Ost auf deutschem Boden stehen und bereit sind, weiter einzurücken, wenn wir uns nicht ihren drückenden Bedingungen unterwerfen, in einer Zeit, in der der Schmerz um unsere gefallenen Brüder und Kameraden uns allen unvergeßlich sein sollte, in einer Zeit, in der uns der VernichtungSwille unserer Feinde durch die schmachvolle Zurückhaltung von Hunderttausenden Gefangenen Deutschen recht zu« Bewußtsein gebracht wird, wo wir von Hunger bedroht und durch Arbeitslosigkeit gelähmt dem wirtschaftlichen Niederbruch entgegengehen, ziemt uns allein, zu trauern. , L „
Wir wollen nicht mehr, daß getanzt wird, sollten Alle rufen, wir wollen arbeiten und uns wieder ausrichten.
Schlüchtern, den 18. Februar 1919.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
Deutsches Reich.
— München, 21. Febr. Eigner ermordet. Heute vormittag wurde Ministerpräsident Eisner auf dem Wege vom Ministerium der Auswärtigen nach dem Landtagsgebäude in der Prannerstraße von einem Leutnant Graf Arco-Valley durch zwei Kopfschüsse von hinten getötet. Der Täter wurde durch einen Posten schwer verletzt xnb liegt im Sterben. Die Leiche EiSnerS wirb« <x das Ministerium des Äußern gebracht, wo sie in der PortierSlog« aufgebshrt wurde. Dort erschienen alsbald gerichtliche und Polizeibehörden znr Aufnahme der Tatbestandes. In den Straffen macht sich große Erregung bemerkbar. Der Landtag, der heute zu seiner ersten Sitzung zusammentrat, setzte die Beratungen unter dem Eindruck dieser Nachricht einstweilen aus. — Weitere Mordtaten,