Bekanntmachung.
Das Ergebnis der Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung wird am 25. Januar 1919, nachmittags 4 Uhr, im Schwurgerichtssaale des Justizgebäudes hier (Schloßplatz 8, 1. Stock) durch den Wahlausschuß ermittelt werden.
Als Mitglieder des Wahlausschusses sind zu diesem Zwecke berufen: , r
1. der Buchhalter Heinrich Bechmann,
2. der Vizepostdtr-ktor Adolf Leineweber,
3. der Generalstaatsanwalt a. D. Wirkl. Geh. Rat Supper,
4. der Schlosser Wilhelm Winter, sämtlich zu Cassel, und als Vertreter bei Behinderung eines der vier Beisitzer:
1. der Landesbibliothekar Nr. Wilhelm Hopf,
2. der Rechtsanwalt Heinrich Pabst, beide zu Cassel.
Cassel, den 18. Januar 1919.
Der Wahlkommissar des 19. Wahlkreises für die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung Fritsch, Oberlandesgerichtsprästdent.
Sämtliche Wahlvorsteher ersuche, darauf hinzuweise«, daß nach §§ 48, 43 Abs. 2, 44 der Wahlordnung vom 30. November 1918 Reichsgesctzbl. S. 1362 dem Wahl- protooll, das spätestens am 22. d. Mts. in die Hände des Herrn Wahlkommissars hier, Schloßplatz, 8111, gelangen muß, beizufügen find:
1. die Wählerliste ( beide müssen vom Wahlvorstand unter 2. die Gegenliste f schrieben werden.
3. die Stimmzettel (fortlaufend nummeriert) mit dem beanstandeten Umschlägen (§ 44)
Cassel, den 16. Januar 1919.
Der Regierungspräsident. I. A. Dirksen.
J.-Nr. 791. Die Herren Wahlvorsteher werden darauf hingewiesen, daß die Wahlen zur preußischen Nationalversammlung in derselben Weife stattfinden, wie diejenigen zur deutschen Nationalversammlung.
Aus besonderer Veranlassung mache ich die Herren Wahlvorsteher darauf aufmerksam, daß die Wahlhandlung unb die Ermittelung des Wahlergebnisses öffentlich find und zum Wahlraum alle Wahlberechtigten, auch solche aus andern Stimmbezirken, ohne Unterschied der Partei Zutritt haben. Das Verweilen einzelner Wahlberechtigter im Wahllokal ist zulässig, sofern ve; Raum es gestattet und das Wahlgeschäft im übrigen dadurch nicht gestört wird.
Schlüchtern, den 2©. Januar 1919.
Der S.-A.- und B.-Rat. Der Landrat.
Henrichs. I. V. Schultheis.
(Nr. 11723.) Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Landesversammlung vom 21. Dezember 1918 (Gesetzsammlung S. 201) Vom 9. Januar 1919
Die Preußische Regierung verordnet mit Gesetzeskraft was folgt:
§ 1. Für die Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Landesversammlung findet die Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz) vom 28 Dezember 1918 (Reichsgesetzblatt S. 1479) mit der Maßgabe Anwendung, das die gemäß Artikel I § 2 a. a. O. auszustellende Bescheinigung den Vermerk trägt: Nur gültig für die Wahlen am 26 Januar. Die erforderlichen Anweisungen an die militärischen Dienststellen ergehen vom Preußischen Kriegsministertumund vom Retchsmarineamt.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. '
Berlin, den 9. Januar 1919.
Die Preußische Regierung
Hirsch. Braun. Eugen Ernst. Fischbek. Südekum. Reinhardt.
J.-Nr. 703. Die preußische Regierung erläßt an alle preußischen Beamten die folgende Bekanntmachung;
Zur Beachtung bet den bevorstehenden Wahlen werden die Beamten darauf hingewiesen, daß ihnen außerhalb des Dienstes jede ihrer Ueberzeugung entsprechende politische Betättgung freisteht; indessen haben fie dabei die Grenzen tnnezuhalten, die ihnen die Rücksicht auf die Unparteilichkeit ihrer Amtsführung auferlegt. Unzulässig ist selbstverständlich jede Berquickung amtlicher und politischer Tätigkeit. Insbesondere darf das Vorgesetztenverhältnis niemals zu einer Einwirkung auf die polttische Gesinnung und Betättgung dienstlich unterstellter Personen mißbraucht werden.
Ebenso selbstverständlich wie die Wahrung der Wahlfreiheit der Beamten ist, daß kein Beamter die in seiner Hand befindliche amtliche oder soziale Macht zur Einwirkung auf die Abstimmung der Wähler benutzen darf.
Schlüchtern, den 17. Januar 1919.
Der S.- A.- und B.-Rat. Der Landrat.
Henrichs. I. V. Schuttheis.
J.-Nr. 294 K.-A. Der bei Frau L-'g Stern in Dienst stehenden Dienstmagd Maria Kaufmann ist für 25jährig e treue Dienstzeit eine Prämie von Mk. 25.— aus KreiS- mitteln bewilligt worden.
Schlüchtern, den 16. Januar 1919.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.