Einzelbild herunterladen
 

L *<W

4

fn

d ^

jimyteme?

! ,

k

KreiMM

für die Stadt und den Kreis Schlächtern.

M 86. Samstag den 2. November

1918

t

>,1

1 I

er deren Raum (3 pfg,

K. A. I Nr. 497.

Kleinhandelshöchstpreise für Weizeugries, Graupen und Kaffee Ersatzmittel.

Beim Verkauf an die Verbraucher dürfen folgende Preise nicht überschritten werden:

bei Weizengrietz 48 Pfg. für das Pfund

bei Graupen (geschälte Gerste) 44 Pfg. das Pfund

bei Kaffee Ersatzmittel

a) in geschloffenen Paketen oder Behältnissen

1,16 Mk für das Pfund.

b) für andere War- 1,12 Mk. für das Pfund bei Kaffee-Essenz in Pakctenvon 125 Gramm

0,50 Mk. für das Paket.

Beim Verkauf kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eines Pfennigs auf ganze Pfennige nach oben abgerundet werden.

Die Preise sind Höchstvreise gemäß der Höchstpreis- verordnung vom 29. August 1916.

Schlüchtern, den 23. Okc. 1918.

Der Vorsitzende des KreisausschuffcS. von Trott zu Solz.

Betr Ausdreschen von Frucht.

J. Nr. 11859 K. G. Auf Grund der §§ 5 und 6 der ReichSgelreideordnung für die Ernte 1918 vom 29. Mai 1918 (R. G. Bl. S. 434) habe ich den Endtermin bis zu welchem alle Frucht ausgedroschen sein muß, auf den 30. November 1918 festgesetzt. Auf eine Verlängerung dieses Termins für das Ausdreschen kann nicht gerechnet werden.

Die Nichteinhaltung des für das AuSdreschen festge­setzten Termins hat für die Säumigen die in den §§ 6, 71 Abs. 2 angegebenen Folgen.

Schlüchtern, den 26. Oktober 1918.

Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.

Betr. Höchstpreise für Petroleum

J.-Nr. 11901 K. G- Durch die Bekanntmachung des ReichSkanlers über Aenderung der Verordnung über Höchst­preise für Petroleum und die Verteilung der Petroleumbe­stände vom 17. Oktober 1918 <R.G.Bl. S. 1240) sind die Preise w e folgt geändert worden:

Der Preis für je 100 kg Reingewicht Petroleum darf beim Verkäufe von 100 kg und mehr 40 Mk. nicht übersteigen.

Uebernimmt der Verkäufer das Zurollen nach dem Lager des Käufers oder die Versendung nach einem anderen Orte, so kann er nur seine baren Auslagen und bet Ver­wendung eigenen Fuhrwerks eine Vergütung bis zu 2 Mk. für je 100 kg Reingewicht berechnen.

Ferner darf berechnet werden:

1) für die käufliche Ueberlassung von Holzfässern eine

Vergütung bis zu 16 Mk. für je 110 kg Reingewicht des verkauften Petroleums, wird der Rückkauf des Fasses ver­einbart, so darf der Rückkaufspreis nicht geringer sein als 13 Mark für je 100 kg Reingewicht

2) bei Lieferung in Verkäufers Eisenfässern und Kannen eine Vergütung bis zu 3 Mk. je 100 kg Reinge­wicht einschließlich Füllgebühr und, wenn diese Gefäße nicht binnen 60 Tagen vom Lieferu-gstag an gerechnet zucückgegcden werden, eine fernere Vergütung für jede weiteren angefangenen 30 Tage bis zu 2 Mk. für jedes Faß und bis 0,75 Mk. für jede Kanne.

3) für Füllen von Gebinden des Käufers eine Ver­gütung bis zu 50 Pfennig für je 100 kg Reingewicht.

4) Bet Verkäufen von weniger als 100 kg darf der Preis für je 1 Liter Petroleum bei Lieferung vom Lager oder Laden des Verkäufers ab 45 Pfg., bei Lieferung in das Haus des Käufers 50 Pig. nicht übersteigen.

Für die Ue.erlassunz und das Füllen von Behältnissen darf eine Vergütung nicht berechnet werden.

Bet Lieferung aus Straßentankw rgen darf ohne Rücksicht auf die Größe der abgegebenen Mengen der P eis für je 1 Liter Petroleum bei Lieferung frei Haus des Käufers bis zu 40 Pfg., wenn der Straßentankwagen oder Petroleum aus ihm vom Orte des Befüüung abgcholl wird, bis zu 37 Pfg. betragen.

Die Verordnung, auf welche im Uebrigen Bezug ge­nommen wird, tritt am 20. Oktober 1918 in Kraft.

Schlüchtern, 28. Oktober 1918.

Der Vorsitzende des Kreis-AuSschusses.

Betr. Abgabe von Naturalien an landtvirtschaft- liche Arbeiter.

J.-Nr. 11913 K. G Der Prcuß. Staalskommifsar für Volksernährung macht daraus aufmerksam, daß die bei der Anwerbung von landwirtschaftlichen Arbeitskräften aus­gestellten Verpflichtungsscheine auch jetzt noch häufig den vollen Betrag der in Friedenszeiten als Naturalien üblichen Lebensmittelmengen enthalten ohne ausdrücklichen Hinweis darauf, daß eine Ausgabe dieser Lebensmittelmengen in Natur wegen der zur Zeit geltenden KricgSwirtschaftsbestim- mungcn nicht möglich ist, der die zulässige Menge über­steigende Betrag vielmehr in Geld ausbezahlt werden muß.

Ich gebe Hiervo i den Beteiligten Kenntnis zur Nach- achtung.

Schlüchtern, den 29. Oktober 1918.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 12191. Der Landesausschuß zu Crffel hat beschlossen, für das Jahr 1919 eine Viehseuchenabgabe für Pferde usw. in Höhe von 2 Mark und eine solche für Rindvieh in Höhe von 10 Pfg. für jedes Stück zu erheben

69. Jahrgang.

cktritt der Generalquartiermeister» )er MehrheltSparteien, bei aller ragenden militärischen Leistungen «Mischen Standpunkt als eine empfunden, die sich in den letzten . In den Kreisen der rechts- :scht naturgemäß über den Rück- t ganz frei von Erbitterung ist. achfolgcr nennt man den General in der letzten Zeit vielfach die ls Ludendorff ausgeübt hatte, isposition gestellt.) Seine Maje- Röntg haben den General der Erster Generalquartiermeister inbeur der 25. Jufanteriebrigade, seines Abschiedsgesuches mit der Disposition gestellt. Gleichzeitig mit einer Order an den General das N-ederrheinische Füsilier, rn Chef der General bereits seit in den Namen General Luden-

je Uebersicht, tlaut der Note.

W.B. Amtlich). Die deutsche )en Wortlaut:

rung hat' von der Antwort des ten Staaten Kenntnis genommen.

die tiefgreifenden Wandlungen en Velfaffungsleben Vollzogen

Die FciedenSverhandlnngen Legierung geführt) in deren den Machtbefugnisse tatsächlich uhen. Ihr sind auch nie mili« t^elnklUV, mit i^u« i i gekennzeichnet hat. atssekretäc des Auswärtigen.

Atttwort arl Wilso».

Z. B.) Nach Blältermeldun-cn garische Antwortnote an Wilson ab wird heute den mHgebenden n. Die Note ist, wie die Blätter ommcndem Tone gehalten. Sie morgen abgcsendet.

and ProvinsieLes.

item, den 1. November 1918.

twoch den 6. d. MK. mittags 1 ina der 9teit KriegSanleihd' ge tritt kochmäls allen Leser« dieses legen, sich zK fragen: Was habe 'ann ich noch tun, um auch dieser reise iülebet zu einein großen Er-

Dieser Erfolg, ist nötitz, um zum 'Hinein gu.cn Frieden kommen, alle Jührer des deutschen Volks

und SatkehenskaOnschrin«, hLndett töricht. Sie sind zinslos,

. ?Ä« ^.^rS.* ®cr Kneg^apItt^k §dd?ttd/ ha^ldelk Elug. ^«n K-ld ist ebenMtchiV oüMSt wie in Banknoten,und noch

XXX er W* * ** **