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Erscheint UUttwoch und bamstag. preis mitAreisblatt" vierteljährlich 1,80 ZHf. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 15 pfg.

69 Jahrgang,

breiteste Zeitung im Kreise

KreisUM

alswechsel vermeiden will, der Nur diejenigen auswärtigen ielll haben, können verlangen, t wird. Ger später bestellt, tfg. bezahlen Jede Post

F 76

Samstag, den 28. September

1918

J.-Nr. 10817 K. G-

Betr Hausschlachtung von Rindern.

Nachdem auf Grund des Erlasses des Herrn Staats- sclretärs des Kriegsernährungsamtes vom 13. Juli 1918 A II 6473 bestimmt worden ist, daß die für Haushaltungs- jroede bestimmte Schweine bis zum 15. September bet dem Herrn Bürgermeister angemeldet sein sollten, hat der Kreis Ausschuß in seiner letzten Sitzung beschlossen, auch für zur Hausschlachtung bestimmte Rinder einen Anmeldetermin vorzuschreiben. Demgemäß bestimme ich, daß jeder Haus- haliungsvorstand verpflichtet ist, die in seinem Besitz befind­lichen, zur Selbstversorgung bestimmten Rinder, Stier oder Kühe deren Schlachtung in der eigentlichen Hausschlachtungs- pertobe vom 15. September bis 28. Februar 1919 in Aussicht genommen ist dem Herrn Bürgermeister bis zum 8. Oktober anzuzeigen. Auch für Rinder bestcht die Vor­schrift, daß sie nur dann hausgeschlachtet werden dürfen, wenn sie mindestens 3 Monate vom Schlachtenden selbst gefüttert worden find. Bet Versäumnis der Anmeldepflicht wirb die Genehmigung zur Hausschlachtung voraussichtlich nicht erteilt werden können.

Schlüchtern, den 25. September 1918.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

Betr. Oel-Liefprung.

J.-Nr. 10793 K. G Im vergangenen Erntejahr hat ein Teil der Oelfrucht Ablieferer das zustehende Oel nicht erhalten können, weil von anderen Oelfruchtablte erern die lorgeschriebenen Bescheinigungen nicht an die Firma Strauß n Kirchhain zurückgesandt worden sind. Ich werde nun »ersuchen durch den Kriegsausschuß für pflanzliche und ierische Oele und Fette in Berlin das noch fehlende Del |u erlangen, muß aber vorher wissen, wer noch Oel zu be- lluspruchen hat.

Zu diesem Zwecke fordere ich die Berechtigten hiermit luf, mir bis zum 8. Oktober mitzuteilen wieviel Oelfrucht w abgeliefert haben. Wer widerrechtlich nochmals Anspruch >uf Oel erhebt, obgleich er solches bereits erhalten, macht H strafbar.

^ Meldungen, die nach dem 8. Oktober hier eingehen, onncn nicht mehr berücksichtigt werden

Schlüchtern, den 26. September 1918.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

Betr. Saatgut Menge

Ich gebe hiermit bekannt, daß dem Anträge des KreiSausschusses auf Erhöhung der Saatgutmengen bei Roggen und Gerste nicht entsprochen werden konnte. Es sind

als Saatgutmengen zugelassen worden bei Winter-Roggen je ha 170,5 kg bet Handsaat Winter-Roggen 160 Drillsaat

Winter-Weizen 200 Handsaal

Winter-Gerste 176 Handsaat

Mehr zu säen ist nicht erlaubt und ersuche ich die Herren Bürgermeister die Einhaltung dieser Sätze zu überwachen.

Schlüchtern, den 24. September 1918.

Der Vorsitzende des Krels-Ausschuffes.

Abt. 1111). Tgb. Nr. 10552/3099.

Betr.: Entwendung von Garten und Feldfrüchteu. Verordnung.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit bestimme ich auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den Belagerungs­zustand vom 4. Juni 1851 in der Fassung des Reichsge- setzes vom 11. Dezember 1915 für den mir unterstellten Korpsbezirk und im Einvernehmen mit dem Gouverneur auch für den Befehlsbereich der Festung Mainz!

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen' mildernder Umstände mit Haft oder Geldstrafe bis 1500 Mark, wird bestraft, wer Gartenftüchte, Feldfrüchcc oder andere Bodenerzeugnisse aus Gartenanlagen aller Art, Weinbergen, Obstanlagen, Baumschulen, von Aeckern, Wiesen, Weiden, Plätzen, Wegen oder Gräben entwendet:

Frankfurt a. M., den 11. Mai 1917.

18. Armeekorps. Stellvertretendes Generalkommando.

^ie Herren Bürgermeister werden ersucht, vorstehende «anntmachung ortsüblich zur Kenntnis der Gemeinde- mwohner zu bringen.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

J.Rr. 10918.

Verkehr mit Kriegsgefangenen

Das Stellvertretende Generalkommando des 18. Armeekorps erinnert daran, daß gemäß Verordnung vom 25. November 1914, lila Nr. 44110/3575, das Zustecken von Eßwaren oder anderen Sachen, sowie das unbefugte Verkaufen, Vertauschen oder Verschenken von Sachen an Kriegefangene mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft wird. Hierzu gehört auch das Zustecken von Geld. Ebenso ist es aus militärischen Gründen Unbefugten verboten, sich mit Kriegsgefangenen zu unterhalten, ganz abgesehen davon, daß die Kriegsgefangenen unnötig von der Arbeit abgelenkt werden.

Schlüchtern, den 21. September 1918.

Der Königli^e Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 10430. Die Liste der Handwerker, die an der Abstimmung über die Errichtung einer Zwangsinnung für das Schlosser- und Schmiedehandwerk im Kreise Schlüchtern

ter Zeitung"._______

l St. 'Äiihiel gefangenen Ame- inem deutschen B richterstatter er die ihnen von Seiten der de gute Behandlung Wie sie ! ihren Kompagnieführern immer e Dentschen die amerikanischen m, ihnen ungenügend zu essen geringsten Disziplinlosigkeit er» in bin von den Zeitungen inigten Staaten würde kein nschlich die Deutschen ihre Ge-

e Uebersicht.

reitung der Grippe.

gemeldet wird, sind infolge der letzten Wochen in Birmingham Todesfälle zu verzeichnen. gen berichten über das seuchen- rippe in den verschiedenen Pro- ttf" erklärt, wegen ihrer starken die Kconkbett die Bevölkerung als auch *uu Cuv^ i-. rs:- sche Regierung beschloß infolge itung der spanischen Grippe im

Herbstmanöver ausfallen zu

arester Frieden.

presse" bespricht die Erklärung llgemeinen Zeitung" über die er Friedens und erklärt: Die g in dem festen Willen, den Brecht zu erhalten und keine die den Osten wiederum in änicn habe allen Grund, den zu bedenken.

kerror in Rußland.

Versammlung von Mitgliedern des Reichsrats des früheren i, um die Frage zu beraten, in or in Rußland zu bekämpfen ist. men über 40 Politiker teil von der Rechten, Oktobristen und

ollte, mir jederzeit durch Imm- edits bei Jguaz die Summe zeitig beschaffen könnte. Meiner »Ich also nicht in Gefahr."

»ge» und zu dem Freund ge»

Sie gesagt. Das ist doch ein

n e8. Die fündig gab ich Ihnen bitte gehorsamst, diesen Irrtum

r Oberst."

n ivieder auf feinen Stuhl zu- astiugen nicht ivieder unierbre- Fretind im letzten Augenblick weg gefunden hat, der ihn rettet. Er will nicht sterben. Leben will in, und wenn er das Glück mich rügte. Er hat bisher nicht gewußt, n Hängen taun: am Licht, an es Köings Rock. Er will) ihn en. Wenn ein Mann ivie Na»

^K^mmr iege rqmieine ^ano m vas Feuer. nt tern~ ihnen noch einmal ganz kurz das Resultat der DrederS- lebenschen Unterredung mit und bittet zuerst Bibra, sich darauf zu äußer».

The Bibra dazu fontmen kann, tritt Rastingen vor.

. »Darf ich Herrn Oberst gehorsamst um die Erlaub­nis^ bitten, vor Bibra zu sprechen. Meine Erklärung durste die feine überflüssig machen."

Der Oberst nickt Zustimmung, wenn sich auch ein deutliches Befremde» tu seinem offenen Gesicht a»S- ipnchl Bibra macht eine Beivegung, als wolle er irgend "was Ungeheuerliche» tun etwa, sich eor dem Mauu, sein Leben in der Hand hält, auf die Ritte wer- Einzig RaslingeuS Blick, von dem eS wie starker zu­versichtliches Trösten auf ihn überströmt, hält ihn anfrecht. , Das alles kailn Marie Luise natürlich nicht sehen, «lver die nämliche Ansregung zittert auch in ihrem Glie-

----MiAbehFbeTl. Bt4 Stunde weiß ich nicht genaukanr der Oberleutnant von Bibra zu mir, um mich in das Kasino abzuholen. Er erzählte mir, daß der Graf llhlmarken auf Besuch gekommen sei, und daß er ihm Revanche für einen Spielabend geben müsse, bei dem jener stark im Verlust gewesen. Ich konnte nicht mitgehen, weil ich mich zn krank fühlte. Wir besprachen die Angelegenheit längere Zeit zusammen. Der Herr Oberst ivisse», daß der Oberleutnant von Bibra während der sieben Monate meines Hierseins keine Karle ungerührt hat. An jenem Abend aber war er moralisch verpflichtet, sein innerliches Gelobius zu brechen ihn seiner eigenen und um bet Ehre seines .He» gimentS halber. Bibras Barbestand betrug, wie er mir auf meine Frage mUteilte wenige bunbert WlatL Das erschien nur zu gering. Ich jnmng ü)in bte 6000 SPhirt aus, in der sicheren Hoffnnng, daß ich, selbst

gingen zu einer Lüge greift, so kann nichts Verächtliches dabei sein.

Bibra hatte Unglück," fuhr Rastingen emtonig fort. Er verlor die ganze Summe und semeiiMemeüswechsel noch zur Hälfte. Er ivußte aber, daß ich am 2. nach­mittags 6000 Mark zu zahlen hatte. Darum fuhr er sofort am Morgen zu seinem Onkel und versprach, mir das Geld telegraphisch aniveisen zu lassen. Für alle Fälle versuchte ich mich auch noch hier zu sichern. Es gelang mir indes nur aur Hälste. So ivartete ich denu in fieberhafter Angst Stunde »m Stunde auf das Eintreffen des Geldes. Es blieb aus. Bibras Onkel war nicht zu Hanse newesen.

Da gab es einen Augenblick von Besinnnngslo- figteit in meinem Leben. Herr Oberst wissen, daß ich während BibraS Abwesenheit mit der Verwaltung der Kasinokasse betraut war. 229,lse