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n WachlragsöekannLmachung

Nr. W. M. 1300/8. 18. Ä. R. A.

' ^r Bekanntmachung Nr. W. M. 1300/12. 15. K. R. A. L 1. Februar 1916, betreffend Beschlagnahme und Be- ^ndserhebung von Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken für Heer, Marine und Feldpost.

Bon, 31. Anglist 1918.

Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen des «öniglichen Kriegsministeriums hiermit zur allgemeinen . »-nntniS gebracht. ? Artikel 1.

Abs. 2 und 3 be8 § 6 der Bekanntmachung Nr. W. - M 1300/12. 15. K. R. A. werden ausgehoben. 1 * Artikel 2.

Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Verkündung

Frankfurt (Main), den 31. August 1918.

Der Stellv. Kommandierende General.

Riedel, General der Infanterie.

Mmz, den 31. August 1918.

Der Gouverneur der Festung Mainz.

Bausch, Generalleutnant.

in

Illb, Ib. Tgb.-Nr. D. B. 6335.

Mil. Pol. Nr. 58 103/30 019.

Seit. Versendung von Druckschriften ins Ausland.

Auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den Belage- MSzustand vom 4. Juni 1851 in der Fassung des Reichs- «(cgeS vom 11. Dezember 1915 bestimmen wir hinsichtlich der Ausfuhr von Druckschriften ins Ausland sowie in die beichten Gebiete für den Befehlsbereich des 18 Armeekorps iiddcs Gouvernements Mainz mit Wirkung vom 1. September ' 1918 an folgendes:

I. Druckschriften jeder Art dürfen, soweit ihre Aus- suhr überhaupt zugelassen ist, nach dem verbündeten und iein neutralen Ausland und den besetzten Gebieten im Pestwege nur von solchen Firmen versendet werden, die zur Auslieferung bei bestimmten Postämtern zugelassen sind, ^gelassen werden können:

. Drucker für die von ihnen gedruckten, Verleger für die von ihnen verlegten Druckschriften,

2. Buchhändler für die Druckschriften, die sie ihrem Lager i entnehmen oder im Buchhandelswege beziehen,

3. in das Handelsregister eingetragene Firmen für die i Drucksachen, die ihren Geschäftsbetrieb betreffen (Kata­

loge, Geschäftsberichte, Rundschreiben und dergl.)

II. Die Zulassung zur Versendung von Druckschriften ioirb von der Presseabteilung des stellvertretenden General- lommandos zu Frankfurt am Main, Reuterweg 10, erteilt. spie Zulassung ist jederzeit wiederruslich.

III. Ueber die Zulassung stellt die Presseabteilung eine Urkunde aus, in der die Postanstalt bezeichnet wird, bei ler Dich Angabe des Versenders die Auflieferungen erfolgen sollen. Die Zulassungsurkunde ist bei der Aufgabe von -endungen vorzuzeigen. Die Postanstalt kann einen Ausweis erlangen, daß der Auflieferer von der zugelassenen Firma alsandt ist.

IV. Die Versendungsberechtigten sind verpflichtet, ihre Lendungcu äußerlich, d. h. auf dem Umschlag bezw. der inhüllung, durch ihren Firmenstempel oder Firmenaufdruck Mtlich zu machen.

: Für diese Sendungen dürfen entgegen den bisherigen ieslimmungen Aufklebeadressen benutzt werden. Die Ver- ndungsberechtigten sind verpflichtet, das Verpacken der Aus- indssendungen nur durch vertrauenswürdiges, möglichst indizes Personal vorzunehmen. Sie werden von der

^Msil^tin^rlesen'zur Front. Und wieder reiben sich die Feinde wie Hände! Der Feind ist klug. Er weiß für jeden das Pulver-

Die Kämpfer an der Front lockt er. Ein Flugblatt lautet: Deutsche Soldaten! Es ist eine schändliche Lüge, daß hie M Franzosen die deutschen Gefangenen mißhandeln. Wir sind Weine Unmenschen. Kommt nur getrost zu uns herüber! Hier V Habet ihr rücksichtsvollste Aufnahme, gute .Verpflegung und ' Wfriedliche Unterkunft". Man frage hierzu die tapferen Män- uer, denen es unter unsäglichen Mühen gelang, der feindlichen ! W Gefangenschaft zu entrinnen. A u s g e p l ü u d e r t bis auf f letzte, im Drahtpferch ohne Obdach durch Hunger »and Durst für verräterische Aussagen gefügig gemacht oder durch Schläge und Bedrohung mit dem Tode zum Verrat an den Kameraden gezwungen, auf dem Transport zur schweren /«Arbeit von der französischen Bevölkerung bespicen, mit Unrat ur betvorfen!

M So sieht in Wahrheit das Paradies aus, das der Feind dorgaukelt.

Auch nachgedruckte Originalbriefe von Gefangenen werden .abgeworfem in denen diese schildern, wie gut es ihnen gehe, ü Gottlob wird es in England und Frankreich auch noch an- -.Mständ^e und menschliche Kommandanten von Gefangenen- 7 a ('gern geben; sie sind aber die Ausnahme. Und die Briefe, die i ^fud abwirst, sind nur 34 verschiedene. Diese aber sen- er in vielen Tausenden von Exemplaren vervielfältigt. _

«J .Kleinmütige schüchtert der Feind ein:Euer Kampf ist Kkks(uefichtslos. Amerika wird Euch den Garaus machen.. Eure "--Boote taugen nichts. Wir bauen mehr Schiffe als sie Ver- ' Men. Euer Handel ist vernichtet. Wir sperren Euch nach AS Kriege die Rohstoffe ab; dann muß Deutschlands Judu- ülie verhungern. Eure Kolonien seht Ihr niemals wieder". "Ar klingt es aus seinen Flugblättern, bald Lockung, bald «ck Drohung.

Wie steht es in Wirklichkeit ? Wir haben imOstenden ' ^iedenerzwungen und sind starkgenug, eS auch d M ül West cn zu t >'. n, trotz der Amerikaner 1 Aber stark und § » .9 müssen hüt fein ! Das ist es, wogegen der Feind mit Mienen Zetteln und Gerüchten kämpft.

Er will uns den Glauben und die Zuversicht, den Willen und die Kraft nehmen. Warum sucht der Feind immer noch L lach Bundesgenossen int Kampf gegen uns? Warum trachtet w< die noch neutralen Völker zum Kampfe gegen uns zu

Zulassung ausgeschlossen werden, wenn Nachrichtenübermitt­lungen in ihren Sendungen vorkommen.

., V- Privatpersonen ist es nichi gestattet, Druck­schriften mit der Post ins verbündete und neutrale Ausland und in die besetzten Gebiete zu versenden oder den unter Ziffer I genannten Versendungsberechtigten zum Verland zu üoergeben.

Die versendungsberechtigten Firmen dürfen die zum Versand zugelassenen Druckschriften nicht ihrem etwaigen Auftraggeber in die Hände geben, auch nicht zur Einsicht auf kurze Zeit.

Die Presseabteilung des stellvertretenden Generalkom­mandos kann in besonderen Fällen für einzelne Sendungen Privater auf schriftlichen Antrag hin Ausnahmen bewilligen.

VI. Feldpostsendungen an Angehörige des Heeres und

Manne >owie an andere Felbpostberechtigte werden durch diese Verordnung nicht betroffen. Ebenso bleibt der Versand der Zeitungen durch die Verlagsvostanstalten (Post­bezug) unberührt.

VII. Durch vorstehende Verordnung werden die bis­herigen Bestimmungen betr. Ausfuhr von Druckschriften nicht aufgehoben.

VIII. Wer diesen Bestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr,' beim Vorliegen mildern­der Umstände mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Die gleiche Strafe trifft denjenigen, der mit der Zulassungsurkunde (Ziffer 3 dieser Verordnung) Mißbrauch treibt, und denjenigen, der es unternimmt, entgegen dieser Verordnung Drucksachen irgendwelcher Art und in irgend­einer Form nicht nur als Kreuzbandsendungen, sondern auch in Briefen und Paketen mittelst der Post in das Ausland zu versenden.

Frankfurt a. M., Mainz, den 15. August 1918.

18. Armeekorps. Stellvertretendes Generalkommando. Gouvernement der Festung Mainz.

Wachiragsöekanntmachung

Nr. W. 4. 300/9. 18. K R. A. zu der Bekanntmachung Nr. W. 4. 300/12. 17. K. R. A. vom 22. Dezember 1917, betreffend Beschlagnahme und Meldepflicht aller Arten von neuen und gebrauchten Segel­tuchen, abgepaßten Segeln einschließlich Liektauen, Zelten (auch Zirkus- und Schaubudenzelten), Zeltüberdachungen, Markisen, Planen (auch Wagendecken), Theaterkulissen, Panoramaleinen.

Vom 7. September 1918.

Nachstehende Bekanntmachung wird hierdurch auf Er­suchen des Königlichen Kriegsministeriums mit dem Bemerken Zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung gemäß § 5 der Bekanntmachung über Auskunstspflicht vom 12. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 604) bestraft wird. Auch kann der Betrieb des Handels­gewerbes gemäß der Bekanntmachung zu Fernhaltung un­zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs Gesetzbl. S. 603] untersagt werden.

Artikel 1.

§ 8 Abs. 1 Ziffer 3 der Bekauntmachung Nr. W. 4. 300/12. 17. K. R. A. erhält folgende Fassung:

3. beschlagnahmte Markisen, solange sie im Sinne des § 5 für ihren bisherigen Zweck weiterverwendet werden.

Artikel 2.

§ 8 Abs. 2- der Bekanntmachung Nr. 4. 300/12. 17. K. R. A. erhält folgende Fassung:

Die Meldungen haben nach Maßgabe des § 10 zu erfolgen und sind an das Webstoffmeldeamt der Kriegs-Rohstoff-Ab-

Großes Hauptquartier, 2. September 1918.

Von Hindenburg, Generalfeldmarschall.

Deutsches Reich.

Eine erfreuliche Kundgebung. Eine Anzahl von Vertretern nationaler Arbeiter- und Angestellten» verbände, die auf Einladung des Reichskommissars für die Ostsergcbiete und Litauen kürzlich eine Reise durch die baltischen Lande gemacht haben, sandten ihrem Reiseführer, Schriftsteller Adolf Damaschke, das folgende, in vieler Hinsicht sehr e,f culiche Schreiben: Nach Abschluß unserer Reise nach den baltischen Provinzen drängt es uns, Ihnen folgendes zu sagen: Wir sind Ihnen von Herzen dankbar dafür, daß Sie uns die Reise ermöglicht haben. Was wir in der Hauptstadt Livlands, in den Kurländischen Stätten und Städtchen, was wir im weiten Lande um Goldin- gen ges hen und in mannigfachen Unterhaltungen mit Deutschen-Balten sowohl als mit Vertretern der let­tischen Bevölkerung vernommen haben, war uns vöUg neu eine Lff-nbarung. Daß hier jahrhundertelang deutscher Geist und deutsche Tatkraft sich inmitten der Fremdherrschaft unerfälscht erhalten haben, das ist uns in überwältigender We se bewußt geworden. Eindring­licher, als irgendwelche L.teratur e5 vermocht hätte, haben diese Dokumente deutscher Kultur in den bal­tischen Ländern auf und eingewirkt. Und wenn etwas uns zur Gewißheit geworden ift, so das eine, datz die Zukunft dieses so reich gesegneten und noch so entwick­lungsfähigen Landes nie mchr ohne engste Verbindung mit der Zukunft des gesamten deutschen Vaterlandes gedacht werden kann. Vielleicht haben Sie Gelegenheit, diese unsere Eindrücke an zuständiger Stelle zur Kennt­nis zu bringen." Folgen die Unterschriften: Joh. Becker, Red. der Baugewerkschaft, Franz Behrens, M. d. R Bors. d. christl.-nationalen Arbeiterkon- grcsseS, Wilhelm Gutsche, Bors, der Reichskartells der Gtaatsangestelltenverbände, Gust. Hartmann, Vors. d.

Telefon 65.

Feile oder deren Raum (5 pfg.

69. Jahrgang.

der deutschen Gerwerkvereine, Joh. Joos, der Westdeutschen Arbeiter-Zeitung, M.-

Kriegshinterbliebene. Den Kriegshinter- tb erneut nahe gelegt, beim Tode ihres Er- sofort an die örtliche Fürsorgestelle für sticbene zu wenden. Diese Fürsorgestellen, allen Orten, auf dem Lande vielfach bei sämtern, errichtet sind, stehen den Krieger- en unentgeltlich mit Rat und Tat bei, nträge auf Gewährung der gesetzlichen und interbliebenenbezüge auf und helfen den blicbcncn im Falle der Not durch Ver- a Beihilfen oder Gewährung von Unter- L tzd.res ist besonders dann von Weit, reils auSgeschiedener Heeresangchörzer stirbt Familie in Bedrängnis hinterläßt. Die der Veisorgurgsgebührnisse beansprucht sieben Fällen längere Zeit, weil erst geprüft i, ob die TodesurMche mit einer Dienstbe- der Kriegsdienstbeschädigung des Verstorbe- nmenhang steht. Um einer wirtschaftlichen wbeugen, w. nde man sich dahw sobald wie :e Fürsorgestelle..

neue AuSgangSschrift. Seit längerer Zeit tinet Reihe preußischer Schulen Versuche tuen SLr-.it wsise nach dem Leitfaden des Ludwig Sütiedin gemacht. Diese Schreib- der Zusammenarbeit Sütterlins mit and e- m hervorgcgaagcn und durch einen Aus- achverständigen eingehend geprüft und gc- i. ' Die Versuche müssen aber noch einige etzt werden, bevor über die Frage einer inführung der neuenAusgangsschrift" rben kann. D!e Gerüchte, der Schreib- Preuß- werde hon t«an auf Grund Leitfadens erteilt, sind also mindestens

olitische Uebersicht.

tviune norwegischer Reeder.

r kann man von den Norwegern sagen, rend des Krieges alle Dinge zum besten fordert der U Bootkcieg seine Opfer zischen Handelsflotte, aber die Nachteile liegen wohl dabei völlig einseitig aus ruernswerten Seeleute, während sich die t von ihnen gebrachtenOpfern" recht ' e Tonnage ist der Wertgegenstand ge- ch besser als alle anderen zum Jobbern eignet.DekSch:ffsraumbcsitzer und ihre Geldmänner auch die kleinen Spekulanten in Schisfahrtsaktien, können daher von Triumph zu Triumph schreiten. Außer den indi-keeKn Kurszetteln weiß auch das ftaiistische Jahrbuch und die Liste der mit Kriegswinn- stcuer Belegten einiges zu erzählen. Der Verdienst an den Frachten, der 1914 nur 211 Millionen betrug, fttca bis 1916 auf 1,062 Mill onen Kronen, also um rund 400 v. H.! Das ist selbst für norwegische Ver- Hältnisse ganz rffpekrab.l.______________

Lokales und Provinsielles.

Schlüchlera, den 6. September 1918.

* Der Vorsitzende des hiesigen Kriegervereins Weiß- bindcrmeistcr Nikolaus Basermann erhielt das Vec- dienstkreuz für Kriegshilfe.

* Auf vielseitigen Wunsch hat Herr Karussellbe- sitzcr Heinrich Kießlich im Hofe bir Frau Akardurger, Hosp.lalstcaße dah:er, sein hochelegantes Eragen-Ka» russell ausgestellt. Wir bitten die geehrten Einwohner soon Schlächtern und Umgebung Herrn Kießlich in einem Unternehmen gütigst ilntcrstützen zu wollrn, in dem sie am kommenden Sonntag da das Karussell zum letzten Ma'.e spielt, es eifrigst benutzen.

* Wie aus dem Inseratenteil unserer heutigen Nummer ersichtlich, ist kow.mcnden Sonntag, den 8. September, nachmittags von 3 Uhr ab die SicherheitS- Lustlchaukel der Frau Bernhard März im Hofe der Turnhalle" Grabenstr. dem geehrten Publikum von Schlüchtern und Umgebung zur gefälligen Benutzung geöffnet. Wer Freuve und Vergnügen an dem Schaukeln hat, versäume nicht Sonntag Mittag nach der Turnhalle zu gehen und die Sicherheits-Lustschaukel zu benutzen. .

* An Stellen, die viel von Wespen ausgesucht werden, stellt oder hängt man ein MedizinglaS, das etwa zur Hälfte mit Wasser gefüllt und dessen Hals innen mit Gelee bestrichen ist. Gar ba;b ist eine Menge Wespen gefangen. Eine reichliche Benutzung solcher einfachen Wespenfallen ist zu empsehl.n