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den Haushaltungen jedoch verschieden ist und manche Hans-

1 Haltungen größeren, manche geringen oder vielleicht gar I seinen Bedarf haben, fo hat, um den Mehr- und Minder- bedarf festzustellen und evtl. auszugleichen, die jedesmalige Verteilung durch die mit der Abgabe betrauten Geschäfte uach folgendem Verfahren zu erfolgen:

! 1) Jedem Haushalt ist die für die jeweilige Verteilung

; festgesetzte Menge zur Verfügung zu stellen.

2) Wird von manchen Haushaltungen auf den ihnen .«stehenden Anteil ganz oder teilweise verzichtet bezw. solcher

' In einer bestimmten Frist, die mindestens 5 Tage betragen i«, nicht abgenommen, so ist der hierdurch oder sonst sich ^gebende Ucherschuß in der Welse nochmals zu verteilen, boß die bezugsberechtigten Haushaltungen mit größerem Bedarf je ein weiteres, und wenn der Ucberschuß reicht, auch mehrere Päckchen je nach dem Ucberschuß und der Größe der Haushaltungen eingeteilt bis zur nochmaligen selige der ersten Zuteilung erhalten.

3) Eine anderweite Abgabe als an die bezugsberechtigte Kundschaft ist verboten. Bleibt nach vorschriftsmäßiger Verteilung in einzelnen Geschäften trotzdem ein Restbestand übrig, so ist dieser unter Aufgabe der Menge der Kreiseln, kaussstelle zu melden. Ebenso ist eine etwaige Fehlmenge zu melden, falls der Süßstoff bei der Verteilung nicht ge­reicht hat. Die Kreisetnkaufsstclle wird dann die nötigen weiteren Verfügungen treffen.

II. Abgabe von Süßstoff an Gastwirtschaften, Kaffee­häuser usw.

An Gastwirtschaftsbetrtebe, Speisewirtschaften, Kaffee- Häuser, Konditoreien, Krankenhäuser, Arbeiterkantinen usw. kann zum Versüßen der in ihrem eignen Betrieb zu verab­reichenden Getränke und Speisen, besonders Kaffee, Tee, Kakao u. bergt, eine besondere Zuweisung von Süßstoff erfolgen.

Die Abgabe erfolgt nur in Schachteln mit 500 Ta­bletten von HOfadjer Süßkraft. (1 Tablette ----- Süßwert von 1 bis 17a Stück Würfelzucker) Preis Mk. 1,85 die

Schachtel.

Bestellungen sind unter Angabe der Verwendungs­zwecke an die Kreiseinkaufsstelle zu richten.

III. Allgemeine und Strafbestimmungen.

Die Zuteilungen von Süßstoff an die Verbraucher Haushaltungen sowohl wie Gastwirtschaften, Kaffee­häuser usw. erfolgen nur für den Verbrauch im eigenen Haushalt oder Gewerbebetrieb.

Ein Weiterverkauf ist verboten.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden, sofern nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen etwa höhere Strafen verwirkt find, nach den eingangs erwähnten Bekanntmachungen mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis 1500 Mark bestraft.

Schlückttern, den 2. September 1918.

Der Vorsitzende des Kreisausschuffes. von Trott zu Solz.

Sammelanleitungen für Bucheckern aus der Ernte 1918.

Gemäß vorstehender Verordnung und der Erlasse des Preuß^ StsatSkommissarS für Volksernährung vom 8. August 1918 VIb 2436 ist jedermann das Sammeln von Buch­eckern gegen einen von der Forstbehörde unentgeltlich auSzu- stellenden Ausweises gestattet. Die überaus große Buch- edernernte dieses Jahres ermöglicht es auch hier im Kreis« der Fettnot zu steuern und ich fordere die gesamte Bevöl­kerung zur regen Sammeltätigkeit hiermit auf. Ganz besonders werden die Herrn Lehrer gebeten, die Sammel­tätigkeit der Schulen ähnlich wie bei der Laubheusammlung

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-f^jt in BriefeIl^ur Aront. Un^me^^eiben sich die Feinde die Hände! Der Feind ist klug. Er Weiß für jeden das Pülver- chen zu mischen.

Die Kämpfer an der Front lockt er. Ein Flugblatt lautet: »Deutsche Soldaten! Es ist eine schändliche Lüge, daß die Franzosen die deutschen Gefangenen mißhandeln. Wir sind feine Unmenschen. Kommt nur getrost zu uns herüber! Hier sinket ihr rücksichtsvollste Aufnahme, gute Verpflegung und friedliche Unterkunft". Man frage hierzu die tapferen Män- iw, denen es unter unsäglichen Blühen gelang, der feindlichen Gefangenschaft zu entrinnen. A u s g e p l ü u d c r t bis auf tos letzte, im Drahtpferch o h n e Obdach d u r ch Hunger und Dur st für Perrätetifcpe Aussagen gefügig gemacht oder durch Schläge und Bedrohung mit beut Tode zum Verrat an den Kameraden gezwungen, auf dem Transport zur schweren Arbeit von der französischen Bevölkerung bespicen, mit Unrat deworfen!

So sieht in Wahrheit das Paradies aus, das der Feind ! dorgaukelt.

i Auch nachgedruckte Originalb riefe von Gefangenen werden .abgeworfem in denen diese" schildern, wie gut es ihnen gehe. Gottlob wird es in England und Frankreich auch noch an- iländige und menschliche Kommandanten von Gefangenen- lagern geben; sie sind aber die Ausnahme. Und die Briefe, die Feind abwirst, sind nur 34 verschiedene. Diese aber sen­det er in vielen Tausenden von Exemplaren vervielfältigt.

.Kleinmütige schüchtert der Feind ein:Euer Kampf ist ' aussichtslos. Amerika wird Euch den Garaus machen. Eure u.-Boote laugen nichts. Wir bauen niehr Schiffe als sie Per« Wen. Euer Handel ist vernichtet. Wir sperren Euch nach dem Kriege die Rohstoffe ab; dann muß Deutschlands In du lüte verhungern. Eure Kolonien seht Ihr niemals wieder". klingt es aus seinen Flugblättern, bald Lockung, bald Drohung.

. Wie steht es i» Wirklichkeit? Wir haben i m O st e n d c n ptliedenerzw ungen und sind stark genug, eS auch

> m W e st e« z u t n n, trotz der Amerikaner! Aber stark und k>mg müssen tvir sein! Das ist es, tvogegen der Feind mit leinen Zetteln und Gerüchten kämpft.

Er will uns den Glauben und die Zuversicht, den Willen uud die Kraft nehmen. Wanim sucht der Feind immer noch

Bundesgenossen im Kantpf gegen uns? Warum trachtet die noch neutralen Völker zum Kampfe gegen uns zu

zu organisieren und sobald die Eckernernte naht, tatkräftig zu betreiben.

Die durch die Schulen und Einzelpersonen gesammelten Mengen können sofort an die Hauptsammelstelle M. Neuhof in Schlüchtern geliefert werden. Jeder Ablieferer von vollwertigen Bucheckern erhält die Genehmigung, Buchickern bis zur Höhe der abgelieferten Mengen für sich in einer im Kreise zugelassenen Mühle zu Ocl schlagen zu lassen, die Ge­nehmigung erfolgt durch Ausstetung eines Oelschlag- scheiwes. Für die an die Hauptsammelstelle abgelieferten Bucheckern werden pro kg 1,65 Mk. ausbezahlt. Ferner erhält der OrtSfammelstellenleiter für seine Muhe eine Ver­gütung von 8 Pfg. je Kilogramm der von ihm an die Hauptsammelstelle abgelieferten Mengen und einen Pfg. Vergütung pro Kilogramm zur Auszahlung an den Forst- nutzungsberechtigten

Den Herren Lehrer werden außerdem aus dem ge­samten Oelanteil der Schulkinder 10*7, Oel für ihre Müh: und Arbeit zugestanden, wobei die Unkosten für das Ocl, ausgenommen des Sammeln selbst, von ihnen anteilmäßig mitzutragen sind.

Zur Erleichterung des Geschäftsganges und des SchlagenS empsi hlt es sich, daß die Herrn Lehrer auch die durch Einzelpersonen gesammelten Mengen an die OrtS- sammelstete heranziehen, gemeinsam abliefern und zusammen Schlagschein beantragen. Die Vergütung von 8 Pfg. für den OrtSfammelstellenleiter und 1 Pfg. für den Forstnutzungs- berechtigten würden dann auch für diese Mengen von der Hauptsammelstele zur Auszahlung gelangen können.

Ich hoffe, daß der Kreis Schlüchtern auch bei dieser Sammlung mit den übrigen Kreisen gleichen Schritt hält. Bei dem hohen Semmellohn ist den Sammlern ein guter Verdienst geschert und das ihnen zufallende Del wird ihnen zur B-Hebung der Fettknappheit im eigenen Haushalt sehr willkommen sein.

Schlüchtern, den 24. August 1918.

Der Vorsitzende der Kreisausschuffes. von Trott zu Solz.

Abt. nib T,b. Nr. 18969/4084.

Abt. Mil. Pol. Nr. 58163/30086.

Betr. Verhalten bei Fliegeralarm- Verord«u«g.

Aus Grund des § 9b des Gesetzes über den Be­lagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimmen wir für den Befehlsbereich des 18. Armeekorps (mit Ausnahme des Re­gierungsbezirks Arnsberg) sowie denjenigen des Gouverne­ments Mainz;

Bei einem Fllegerarlarm ist jeder Bewohner eines Hauses verpflichtet, Unterkunft Suchenden unverzüglich Vor- gartentor und Haustüre zu öffnen und ihnen den Aufenthalt an einer geschützten Stelle des Hauses bis zur Beendigung der Fliegergefahr zu gestatten.

Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände mit. Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.

Frankfurt a./M., Mainz, den 19. August 1918.

18. Armeekorps. Stellvertretendes Generalkommando. Gouvernement der Festung Mainz.

Der mit der Uederwachung der kriegswirtschaftlichen Anordnungen beauftragte Herr Ludwig Flemmig in Schlüchtern ist von mir als Polizeibeamter für den Kreis Schlüch­tern bestellt und gemäß der Verordnung vom 2'0. September 1869 über die Polizeiverwaltung in den neuerworbenen Lan- berteilen vom Herxn Regierungspräsidenten bestätigt worden.

Schlüchtern, den 5. September 1918.

Der Königliche Landrat: von Trott zu Solz.

Großes Hauptquartier, 2. September 1918.

von Hindenburg, Generalfeldmarschall.

Eine erfreuliche Kundgebung. Eine Anzahl von Vertretern natwralcr Arbeiter- und Angestellten« verbände, die auf Einladung des Reichskommissars für die Ostseegcbiete und Litauen kürzlich eine Reise du-ch die baltischen Lande gemacht haben, sandten ihrem Reiseführer, Schriftsteller Adolf Damaschke, das folgende, in vieler Hinsicht sehr e-ftculiche Schreiben: Nach Abschluß unserer Reise nach den dal'ischen Provinzen drängt es uns, Ihnen folgendes zu sagen: Wir sind Ihnen von Herzen dankbar dafür, daß Sie uns die Reise ermöglicht haben. Was wir in der Hauptstadt Livlands, in den Kurländischen Städten und Städtchen, was wir im weiten Lande um Goldin- gcn gelten und in mannigfachen Unterhaltungen mit Deutschen-Balten sowohl als mit Vertretern der let­tischen Bevölkerung vernommen haben, war uns^ig neu eine Offenbarung. Daß hier jahrhundertelang deutscher Geist und deutsche Tatkraft sich inmitten der Fremdherrschaft unerfälscht erhalten haben, das ist uns in überwältigender Weise bewußt geworden. Eindring­licher, als irgendwelche L.teratur es vermocht hätte, haben diese Dokumente deutscher Kultur in den bal­tischen Ländern auf uns eingcwirkt. Und wenn etwas uns zur Gewißheit geworden ist, so das eine, daß die Zukunft dieses so reich gesegneten und noch so entwick­lungsfähigen Landes nie mehr ohne engste Verbindung mit der Zukunft des gesamten deutschen Vaterlandes gedacht werden kann. Vielleicht haben Sie Gelegenheit, diese unsere Eindrücke an zuständiger Stelle zur Kennt­nis zu bringen." Folgen die Unterschriften: Joh. Becker, Red. der Baugewerkschaft, Franz Behrens, M. d. N Vors. d. christl.-nationalen Arbeiterkon- gresseS, Wilhelm Gutsche, Vors. der Reichskartells der Gtaatsangestelltenvnbände, Gust. Hartmann, Vors. d.

Telefon 65.

Zeile oder deren Raum (5 Pfg.

der deutschen Gerwerkvereine, Joh. Joos, der Westdeutschen Arbeiter-Zeitung, M.- Kriezshinterbliebene. Den KriegShInter- cd erneut nahe gelegt, beim Tode ihres Er- sofort an die örtliche Fürsorgestelle für üübene zu wenden. Diese Fürsorgestellen, allen Orten, auf dem Lande vielfach bei sämtern, errichtet sind, stehen den Krieger- rn unentgeltlich mit Rat und Tat bei, nträge auf Gewährung der gesetzlichen und inteebliebcnenbezüge auf und helfen den blicbcnen im Falle der Not durch Ver- i Beihilfen oder Gewährung von Unter- L tzt-res ist besonders dann von Wert, reüs auSgeschiedener Heeresangchörzer stirbt Familie in Bedrängnis hinterläßt. Die der Veisorgurgsgebührnisse beansprucht rlchen Fällen längere Zeit, weil erst geprüft

ob die Todesursache mit einer Dienstbe- der Kriegsdienstbeschädigung des Verstorbe- nmenhang steht. Um einer wirtschaftlichen ubeugen, mnde man sich daher sobald wie ;e Fütsorgcstclle..

neue AusgangSschrift. Seit längerer Zeit nner Reihe preußischer Schulen Versuche tuen SchrUl weise nach dem Leitfaden des labnüg Sütterlin gemacht. Diese Schreib- der Zusammenarbeit SütterllnS mitande- ui hervorgegangen und durch einen AuS- achverständigen eingehend geprüft und gc-

Die Versuche müssen aber noch einige etzt werden, bevor über die Frage einer iinführung der neuenaa-gangsschrift" eben kann. D°e Gerüchte, der Schreib- Prruß wnfil.n aus Grund - Leitfadens erteilt, sind also mindestens

wiune norwegischer Reeder. r kann man von den Norwegern sagen, rend des Krieges lBc Dinge zum besten fordert der U Bootkcieg seine Lpfer zischen Handelsflotte, aber die Nachteile liegen wohl dabei völlig einseitig auf

ruernswerlen Seeleute, während sich die i von ihnen gebrachtenOpfern" recht :e Tonncge ist der Wertgegenstand ge- ______ch besser als alle anderen zum Jobbern "gnet. Der^ L-ch.ffsraumbcsitzw und ihre Oelbmänner auch die kleinen Spekulanten in Schiffahrtsaktien, können daher von Triumph zu Triumph schreiten. Außer den indiskretur Kurszetteln weiß auch das staliftische Jahrbuch unb die Liste der mit Kcicgswinn- stcuer Belegten einiges zu erzählen. Der Verdienst an den Frachten, bet 19,4 nur 211 Millionen betrug, stieg bis 1916 auf 1,662 Mill oncn Kronen, also um rund 4üO v. H.! Das ist selbst für norwegische Ver­hältnisse ganz rffpckwb.l.

Males und ProoinjitSrs.

Lchlllchrer»/den 6. September 1918.

* Dcr Vorsitzende des hiesigen Kricgcrvcreins Weiß- bindcrmeistcr Nikolaus Basermann erhält das Vec- dienstkreuz für Kricgshiife.

* Auf vielseitigen Wunsch hat Herr Karuffellbe- sitzcr Heinrich Kießlich im Hofe der Frau Mardurger, Hospüalstcaße dah:cr, sein hochelegantes Erazen-Ka- russell ausgestellt. Wir bitten die geehrten Einwohner svon Schlüchtern und Umgebung Herrn Kießlich in einem Unternehmen gütigst unterstützen zu wollen, in dem sie am kommenden Sonntag da das Karussell zum letzten Male spielt, es eifrigst benutzen.

* Wie aus dem Inseratenteil unserer heutigen Nummer ersichtlich, ist kommenden Sonntag, den 8. September, nachmittags von 3 Uhr ab die SicherheitS- Luftschaukel der Frau Bernhard März im Hofe der Turnhalle" Grabenstr. dem geehrten Publikum von Schlüchtern und Umgebung zur gefälligen Benutzung geöffnet. Wer Freude und Vergnügen an dem Schaukeln hat, versäume nicht Sonntag Mittag nach der Turnhalle zu gehen und die Sicherheits-Luftschaukel zu benutzen.

* An Stellen, die viel von Wespen ausgesucht werden, stellt oder hängt man ein MedizinglaS, das etwa zur Hälfte mit Wasser gefü.it und dessen Hals innen mit Gelee bestrichen ist. Gar bald ist eine Menge Wespen gefangen. Eine reichliche Benutzung solcher einfachen Wespenfallen ist zu empfehlen