Sonntag, den 8. Septembir, abends 1,8 Uhr A
(ludet im ,,Hotel zum Stern“ ein A
Konzert ?
statt. Verunstaltet von Anna B a r t h (Gesang) <0 piankfurt, Johanna Rahnstadt (Klavier) Frank- ^ fort und Konzertmeister August B ö h m (Violine) « Heidelberg. 0
ger Karton ä 2 Mk., u. 1 Mk. "^E Sind erhältlich bei Herrn Walter (Friseur, sowie in der Buchhandlung L o t z.
5185.
Nachbarhilfe.
Einzelne Fälle verweig-.rter Nachbarhilfe geben mir Veran- lolfung wiederholt darauf hin zumeist n, daß alle auf kürzere'oder [jngete Zeit zurückgestellte Wehe Pflichtigen und alle Beurlaubten vkkpjlichtel sind, aus Anforderung des Bürgermeisiecs oder des Ärtschafteausschuffes anderen Landwirten Hilfe in der Ernte i n’b sei der Feldbestellung zu leisten. Wer das nicht tut, verdient die
AewähUe Vergünstigung nicht und wird wieder eingezogen.
Herren Bürgermeister ersuche ich, hierauf zu achten und mir
Fälle zur Anzeige zu bringm.
Schlüchtern, den 24. August 1918.
Der Königliche Landrat. gez. : von Trott zu Solz. * *
*
Wird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 30. August 1918.
Der Bürgermeister: Stückrath.
Bekanntmachung.
Bestellungen auf Lieferung von
Carbiölaiiipen
werden bis zum 4. September abends 6 Uhr in der Kanzlei des Rathauses entgegen gcnoni men.
Schlüchtern, den 2. Sept. 1918. Der Bürgermeister: Stückrath.
Bekanntmachung.
Betr.Zahlung des Loosholzgeides Die Einzahlung des am 1.
b. Mts fällig gewesenen Loos- HolzgeldeS robb erinnert
Vom 10. September ab werden rückständig gebliebene Posten beigetrieb n
Schlüchtern, den 3 Sept. 1913. Der Magistrate Stückrath
Landwirtschaft!. Kreisverein Schlüchtern
im
General ■ Versammlung
Sonntag, den 8. September, nachm. 3’1? Mr Gasthaus „Zum Stern" dahier.
Tagesordnung"
i. Saatgut und Düngung-fragen für die HecbstauSsaaten, Berichterstatter Herr Gutsinspektor Preiß-Vollmerz
2. Allgemeine landwirtschaftliche Fragen der Zelt.
3. Verschiedenes.
4 Ausnutzung der Schafweiden im besetzten Westgebiet, durch Dorthinschaffung unserer Schafherden.
Alle Mitglieder und landwirtschaftliche Vertrauensmänner werden hierzu eingeladen
Schlüchtern, den 29. August 1918.
Per Vorsitzende des Vorstandes:
von Trott ju Ach.
&k(uu>tmactumg.
Auf Grund des § 76 Abs 1 des Gesetzes zur Aenderung di; ReichsstempelgesttzeS vom 26. Juli 1918, des § 160 ber KifführungSbestimmungen des Bundesrats und der Z ffer 3 bet «ockärftgen Pe. Ausführungsvorschrrft,en dazu, mitgeteilt im Zent. ratblatt der Preußischen Abgabengesetzgebung und Verw atung Nr, ^ v»m 10. August 1918 nebst Beilage bestimme ich hiermit, daß diejenigen, welche im Inland Geschäfte betreiben, die der An, schasfung und der Darleihung von Geld dienen,, ihr Geschäfts, unternehmen nebst den sämtlichen Zweigstellen binnen 2 Woche^ M dem Tage dieser Bekanntmachung der zuständigen St-uerstell anjujcigen verpflichtet sind. Der Anzeigepflichtige ist berechtigte die Anzeige in doppelter Aasfertigung einzureichen und eine Aus- sttiizung mit Bestätigung der Anzeige zurückzuverlangen. '
Die Anzeige hat den Namen (die Firma) und den Wohnort (Sitz der Firma) des Anzeigepflichtigen, die von ihm betriebenen Zweigstellen und den Geschäftssitz dieser Stellen, die Art des Ge Mstsunternehmens und die Angabe des Geschäftsjahres zu ent halten. Sparkassen und Genossenschaften, für die nach der Art ihres Geschäftsbetriebes eine Steuerbefreiung bsteht, haben dies unter Einreichunz ihrer Satzungen und Geschäftsbedingungen bei der Erstattung der Anzeige nachzuwesten. Zweigstellen sind unter Angabe der Hauptniederlassung und ihres Sitzes auch der Steuer- stelle anzuzeigen, in deren Bezirk die Zweigstellen ihren Geschästs- sitz haben. Jede Veränderung des Geschäftsjahres, der Zweigstellen, des Inhabers des Geschäfts, sowie die Aufgabe des Geschäfts und jede Aenderung des Geschäftsbetriebs ist binnen zwei Wochen nach Eintritt der Aenderung in gleicher Weise anzuzeigen. Biu- «t» der gleichen Frist ist eine Verlegung des Geschäfts der bisherigen und sofern das Geschäft in einen anderen Steuerbezirk «kriegt wird, auch der neuen Steuerliche anzuzeigen.
Für die Erhebung der Abgabe von Geldumsätzen, sowie zu den damit zusammenhängenden Enticheldungen sind zuständig : 1 die Hauptzollämter Oberlahnstein, Marburg, Caffel und Sig
maringen, je für ihren Hebebeztik,
a) ba6 Hauptzollamt Wiesbaden für seinen Beznk mit Aus nahm» des Bezirks des Zollamts Biebrich,
b) das Zollamt Biebrich für seinen Bezirk,
& a) da« Hauptzollamt Börseustraße zu Frankfurt a. M. für seinen Bezirk mit Ausnahme des Bezirks ,des Zollamts Höchst a. M.
b) das Zollaint Höchst a M. für seinen Bezirk,
1 ») das Hauptzollamt Hanau für seinen Bezirk mit Ausnahme des Bezirks des Zollamts Fulda,
b) das Zollamt Fulda für feinen Bezirk.
C a s s e l, den 24. August 1918,
Königliche Oberzolldirektion
Wkidgtiilkr wieder eingetroffen. Georg Baader.
Von Moutag, bett S September ab wird wieder Obst zum Dörren — angenommen — Spinnerei Schäfer.
Ein 4 Wochen altes Bullenkalb (Simmentaler) hat zu verkaufen Ludwig Bolender.
lehrmäöchen
sucht
W. Zitzen
Suche für gleich oder 15. Sept.
Mädchen oder junge Stütze die evtl. den Haushall erlernen könnte, nach Frankfurt a. M. Frau HoPPe, geb. Heußner z. Zt. Willingshof Post Sterbsritz
Verloren
eine silberne Mr mit silbernem Armband vom Bahnhof über Schlüchtern nach Niederzell. Abzugeben gegen Belohnung.
Zu crfr. bei der Exped. b. Bl.
Verloren.
E n armes, elternloses Mädchen verlor auf dem Wege von Wall« roth nach Schlüchtern eine schwarze Handtasche mit Geld.
Der ehrliche Finder wird ge beten, selbige gegen Belohnung in Wallroth Hs. Nr. 6 oder in der Exped. b. Ztg. abzugeben.
Ansbildung
zu
Zur Düngung liefert waggonweise Nitrugin - Kompost.
Stickstoffbakterien in streitbarer Form) Zur Düngung aller Kulturgewächse bewährt Dungkalk in Stücken ii. gemahlen frischgebrannt.
Fix. Baumann,
Rückingen bei Hanau a. M.
Kaufm. Bureauangestellton (Kontoristinnen, Kassiererinnen, Buchhalterinnen)
Privatboamtinncn
Postgohülfinnen
Gutssekretirinnen
Schreiberinnen &XS
(Damen und Herren) im Halblahrskursus. Beginn Okt. Anmeldungen frühzeitig erbeten.
Blunck& v. Boehn
C as s el
Hohenzollernstrasse 26, Ecke.
Am Uhrturm.
Arbeitsbüchrr,
sind zu haben in der Buchdruckerei
(L. Hohmcister
Gastwirtea i Hmäi
zur gest. Kenntnisnahme:
Infolge der am 1. September 1918 eintretenden Steuer auf Mineralwasser, Limonaden, Grundstoffe rc. erhöht sich der Preis z. B. bei Limonaden um 5 Vfg pro Flasche.
__Brauerei W. Thaler, Schlüchtern.
8. Kriegsanleihe v.frühjahr dJs.
Die Stücke zu 100, 200 und 500 Mk können in Empfang genommen werden.
Kreissparkasse Schlüchtern.
Karpfen - Verkauf
indet am 23. d. Mts., Vormittag bei Weiherhos n kleineren Mengen bis höchstens 40Pfd. pro Person gegen bar zu )cn gesetzlichen Höchstpreisen an solche statt, welche ihren Bedarf bei uns bis 16 d. Mts angemeldet haben werden und soweit freigegebener Vorrat reicht.
Wächtersbach, den 2. September 1918.
Fürstliche Rentkammer
Schönes ^inmadiAtmit!!
Weißkraut liefert bis zum 15. September in Waggonladungen
Iss«ph Spatzn,
Kgchsi Kr. Gelnhausen, Obst- u. Gemüse Großhandlung, NB. Weißkraut ist vom 15. September ab beschlagnahmt und das Oktoberkraut fällt sehr schlecht aus.
Am 31. August 1918 ist eine Nachtragsbekanntmachung Nr. W. M. 1000/8. 18. K. R A. zu der Bekanntmachung Nr. W. M. 1000/11. 15 K. R. A vom 1. Februar 1916, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Web-, Wirk- und Strick waren und eine
Nachtragsbekanntmachung Rr. W. M 1300 8. 18. K N. A. zu der Bekanntmachung Nr. W. M 1300/12 15. K. R A. vom 1 Februar 1916, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken für Heer, Marine und Feldpost erlassen worden.
Der Wortlaut der beiden Nachtragsbekanntmachungen ist in den Amtsblättern und durch Anschlag veröffentlicht worden.
Stellv. Generalkommando 18. Armeekorps.
V e r o d n u n g.
1. Auf Grund des § 5 Absatz 3 der Reichsgetreide, ordnung für die Ernte 1918 (R. G Bl S. 435) sowie der dazu ergangenen Ausfüh ungsanweisung vom 12. Juni 1918 ordne ich hiermit für den Umfang des Regierung-be- zirks Caffel cn, daß alles Ausdreschen von Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Mais, Erbsen, Bohnen, Linsen, Wicken, Lupinen, Buchweizen und Hirse, allein oder in Gemenge, unter ortspoiizeilichcr Uedermachung zu erfolgen hat.
Zu diesem Zweck haben die B.sttzer von derartigen Flücht.n oder deren Stellvertreter am Tage vor Beginn des AusdreschenS 1er O-tSprolKibehörde ihrer Wchnntzgemcinde hiervon Anzeige zu machen und binnen 24 Stunden das Ergebnis des Ausdrusches bei vorhergehenden Tages dieser anzuzeigen. Die Or spoliz idehöide hat nach besondern, von den Vorständen der Kommunatverbände zu erteilenden Anordnungen dir Richtigkeit der Angabe zu überwachen und ein Verzeichnis über das D rücheegednis zu führen.
2. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung iverden gemäß § 80 a. a. C. mit Gefängnis bis zu e.mm Jahr und m t Geldstrafe bis zu 50000 Mark oder m t einer dieser Strafen bestraft. i
3. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Ver fünbigung in Kraft
Caffel, den 3. Juli 19i8.
Der RegierungS Präsident.
♦
Wird Hirmil ueröffcntl cht.
Schlüchtern, den 22 Juli 1918.
Der Bürgermeister. Stückrath.
Pkk Mr WzUftioti i*taut»ertlüh: öin« 6e6mti8tt. »ruck ua» Bering eon 4 HohmriNtr In Schlachte».