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1918

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Mittwoch, den 21. August

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Ort, Datum, Stempel, Unterschrift.

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satz in schriftlicher Form erteilt:

Bei Versendung mit der Bahn im WagenladungSverkehr ist der Versender verpflichtet, den Beamten der Gürcrab-

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mit, Amtliche»! Kreisblatt". Wochesbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt Telefon «8. Postscheckkonto Frankfurt a. M. 114«» :: Telefon «5.

69. Jahrgang

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I. Nr. 9599. Gemäß der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 30. Januar 1917 findet am 2 September d Js. eine Viehzählung statt Diese Zahlung erstreckt sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen, Kaninchen und Federvieh.

Die nähreren Anweisungen für deren Durchführung halten die den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern zugehenden Formulare zu den Zählbezirkslisten C und den Gemeindelisten E. Mit dem Inhalt dieser An­weisungen und der Formulare wollen die Herren Bürger­meister und Gutsvorsteher fich alsbald eingehend vertraut machen und wegen der Ausführung der Zahlung das Weitere sofort veranlassen. Ein etwaiger Mehrbedarf an Formularen ist alsbald hier anzumelden.

Die sorgfältig ausgestellten Zählbezirkslisten und Ge­meindelisten sind vollzählig und sobald wie möglich, spätestens aber bis zum 4. Sept. d. Js. hierher einzureichen und zwar die Zählbezirkslisten in zweifacher uno die Ge- meirdelisten in einfacher Ausfertigung. Der für bte Ein­sendung der Zählpapiere festgesetzte Termin darf nicht über- chrillen werden, da zur Zusammenstellung und Nachprüfung der Listen hier nur wenige Tage zur Verfügung stehen

Da bei den letzten Zählungen in einigen Fällen Tiere verheimlicht worden sind, ersuche ich die Herren Bürger­meister ausdrücklich vor solchen Vergehen zu warnen und darauf hinzumetsen, daß ich neben der Strafe, die das Gesetz zuläßt, auch die verheimlichten Tiere als dem Kreise verfallen ohne Bezahlung abnehmen lassen werde.

Schlüchtern, den 20. August 1918.

Der Königliche Landrat. v. Trott zu Solz.

Die Herren Lehrer und Lehrerinnen ersuche ich, sich auch bei der am 8. Sept. d. Js. stattfindenden Viehzählung zu beteiligen, insbesondere die Herren Bürgermeister bei dem Wiedereinsammeln und der Zusammenstellung der Zählpapiere bereitwilligst zu unterstützen.

Schlüchtern, den 20. August 1918.

Der Königliche Landrat. v. Trott zu Solz.

J.-Nr. 9660. Der geisteskranke Paul Müller aus lilmbach hat sich am Mittwoch, dem 14. d. Mts., von seinem Wonort entfernt und ist bis jetzt nicht wieder dahin zurückgekehrt Müller ist 65 Jahre alt ,erwa 1,63 m groß, hat graues Haar und trägt grauen Bollbart.

Die Ortspolizetbehörden und die Herren Gendarmerie- Wachtmeister werden ersucht, nach dem p. Müller zu forschen und ihn im Ermittelungsfalle der Ortspolizeibehörde zu .Ulmbach zuzuführen.

Schlüchtern, den 16. August 1918.

Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.

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« iwr nnren Mß,stäyt stch eilt fTftWi Ton yeiT däi, der ihn ansschreckle.

AIS wenn ihn eine Stimme trösten wollte, die voller Tränen war.

»Stark sein! Aushalten I" .

»Nerven," dachte er ingrimmig und biß die Zähne Minimen.Ist das vielleicht ein Wunder? Einnnd- °">ßig Tage gehofft^ wenig gegessen, mehr getrunken, C8 es der alten Gewohnheit entsprach, niemals or- gütlich ansgetrocknet, miserable Quartiere, bisweilen «um ein anständiges Bett, und dabei immer das jermürbende Hoffen und Wünschen. Wem» Du Heim- ginnst.* Und darauf diese VlittäuschnnA.

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über Herbstgemüse und Herbstobst der Ernte 1918 .

, Auf Grund der §§ 11 und 1- der Verordnung über Gemüse, 064 und Südfrüchte vom 3. April 1917 (R-ichs- gesetzbl. S 307) wird bestimm::

§ 1. Absatzbeschräntung.

Im Gebiete des Deutschen Reiches dürfen

a; an Herbftgemüse (Kantrollgemüse): Weißkohl, Rotkohl, Wirsingkohl, Grünkohl, Möhren aller Art und Zwiebeln, b) an Herbstobst (Kontrolloofi): Aepfel, Birnen und Zwetschen (Hauspflaumen, Hauszwetschen, Muspflaumen, Bauern­pflaumen, Thüringer Pflaumen, Bcennzwetichcn) .

nur mit Genehmigung der zustänbigen Landessteile für Ge­müse und Obst, in Preußen des LandeSantes oder der von diesen ermächtigten Provinzial- oder Bezirksstelle für Gemüse und Obst, abgesetzt werden. Die Genehmigung ist insbe­sondere dann zu versagen, wenn die Jnnehaltung der von der Retchsstelle über die Verteilung ausgestellten Richtlinien gefährdet würde.

§ 2 Verteilung der erfaßten Mengen.

Die Verteilung der aus Grund dieser Verordnung erfaßten Gemüse- und Obstmengen auf die verarbeitenden Betriebe und den Frischverbrauch erfolgt durch die Reichs- stelle. Diese bestimmt namentlich, welche Mengen für den Frischverbrauch zurückbehalten werden dürfen und wchm der Ucberschuß zu liefern ist.

§ 3. Genehmigungsschein.

1. Bei der Beförderung mit Eisenbahn, Schiff, Wagen, Ka re oder Tier wird die Genehmigung zum Ab­

fertigung bei der Auflieferung des Gutes einen Genehmig­ungsschein nach anliegendem Muster in doppelter Aus- fertigung vorzulegen. Die eine dieser Ausfertigungen ist zu, Versendung mit der Post an die für den Absen­deort zuständige Landes-, Provinzial- oder Bezirksstelle freizumachen.

Der Genehmigungsschein wird von dem Kommunal- verbande ausgestellt, in dessen Bezirk die Versandstation gelegen ist.

Bei Versendung mit der Bahn im Stückgutverkehr wird der Frachtbrief (die Eisenbahnpaketadreffes unmittelbar unter der Inhaltsangabe von dem Kommunalverband mit folgendem Genehmigungsvermerk versehen:Zur Beförderung mit der Eisenbahn zugelassen bis zum...........

i U-Boot. DasB. T." die Kronprinzessin daselbst neu ist, das den Weg von r unter Wasser zurücklegte. r Kriegsbeschädigte. Wenn für die Luvendorff Spende d Haussammlungen, nun- Tetlen des Reiches durch- ße Werk doch noch keines- ;n schweren Kämpfen, die (t wieder an der Westfront -e Zahl der Kriegsbeschädig- bie Aufgaben der Kriegs- angreich, daß auch noch so chen werden, um unseren den Kriegern so weitherzig en Vaterlandes würdig ist nt'pricht. Wer also noch rde für Kriegsbeschädigte so viel, wie er nach seinen wäre, dem bietet sich jetzt r Beitrag zu dem großen en. Spenden nehmen alle lkassen, die Banken und durch Plakate kenntlich m.

:en. Im ReichSgesetzblaft tz über die Erhöhung der hren verönentlicht worden, tritt und den gesamten pbrn-!tlehr erheblich peer- tig das Porto für Briefe über 20 bis 250 Gramm hr 15 Sh., über 20 bis Postkarten tm Ortsverkehr je 10 Pf., für Drucksachen 50 bis 100 Gramm 7*/, Warenproben über 100 Mischscndungen, Postauf- nd Rohrpostkarten tritt zu ein Zuschlag von 5 Pf., ;en bis 100 Mk-, während ,ag 10 Pf., beträgt. Bei auf Entfernungen bis 75 5 Pf., bei weiteren Ent- Pf. erhoben; bei Paketen sprechenden Zuschläge 30 echanschlüsse und die ein« je erfahren eine Erhöhung Gebühren, während beim ünstig das einzelne Wort rd. Gewisse Ausnahmen imerhöhung sind zugunsten

daß ich nur einmal wäh- Zlück gejeut habe. Jener ler ein, und der andere Beeskower Garde. Ich je. Es konnte aber nicht Urlaub, um sich zu ar« ich verschlagen. Der Strii- u Jahr nicht znsaininen- lich auf. Wie Sie sehen, Gedächtnis."

ino und erwartet Sie, Si«

f und zwei bekannte In­st. Ich habe mich unter Mahle». Natürlich maß sähe sonst ja aus, als nt nicht so genau. Das ber ich möchte nicht gern ,aitj unmöglich, daß Sie

Gewiß, Rastingeu. DaS tue ich schon lange. Und ich wäre sonst sicherlich bei) letzte, der Sie trotzdem zu überreden versuchte. Ich würde Sie ins Bett packen und mich nicht von Ihrer Seite rühren bis der verd Schüttelfrost aus den Knochen wäre. Aber bebauten sie doch, was ich Ihnen gesagt habe."

Sie erzählten mir das vorher alles so überstürzt, daß ich wirklich nur die Hälfte verstanden habe. Wie kommt dieser Graf Uhlmarken denn plötzlich hierher?"

Bibra zwingt sich zu einem Scherzwort.

Wie ich ihn kenne: erste Güte, trotzdem ihm das Messer wieder an der Kehle zu sitzen fdjeint.Jlm die­se» Zustand zu ändern, ist er eben zu mir gekommen.

~ hen, würde Ihnen meine ------------------ können. Sie müssen ihm

s, so scheußlich das auch ten heute nicht mal den Latz wreaerhülMTllM neneil "Mf Ihnen des öfteren das rebellische Blut beruhigte. Es wäre unnütze Quälerei. Das heutige Spiel wird Ihnen auch Ihr Schwieger­vater nicht übel nehmen, wenn etwas davon vor seine Ohren kommen sollte. Es ist einfach Ehrenpflicht."

Daß weiß ich. Trotzdem dieser Uhlmarken über kurz oder lang ein toter Mann sein wird, hat er seinen Anhang. Schmarotzer, die sich an seinem alten Namen festfkmge», Leute, die es sich immer noch zur Ehre rech­nen, ihn satt zu machen. Denen würde er es austischen, wenn ich mich jetzt fern hielte. Auch auf unser Regiment würde noch ein Schatten getragen werden."