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SchWernerMung

mit. Amtlichem Kreisblatt". Wocheubeilage: Illustriertes Sonntagsblatt.

Telefon 65. : Postscheckkonto Frankfurt a. M. 11468 :; Telefon 65.

Erscheint Mittwoch und Samstag. preis mitAreisblatt" vierteljährlich {,80 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zelle oder deren Raum {5 pfg.

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Samstag, den 22. Juni 1918.

69. Jahrgang.

breiteste Zeitung im Kreise

, KrerMM

für die Stadt und den Kreis Schlüchtern.

lalswechsel vermeiden will, der Nur diejenigen auswärtigen stellt haben, können verlangen, :t wird. Wer später bestellt, ßfg. bezahlen. Jede Post-

Ä 48.

Samstag, den 22. Juni

1918.

Belr. Eieransgabe.

J.-Nr. 6638 K. G. Den Eterversorgungsberechtigten |m Kreise werden für den Monat Juni 3 Eier je Kopf zu- gebilligt. Die Ausgabe erfolgt gegen Hergabe der Juni- Eiermarke durch die Eierausgabestellen in den einzelnen Orten. Letztere haben die eingenommenen Eiermarken bis spätestens 1. Juli hieher einzusenden.

Die Eierausgabe für die Stadt Schlüchtern findet Montag den 24. Juni statt und zwar für die Empfangsberechtigten der Brückenauerstraße nachmittags von 2 bis 3 Uhr, der Fuldaer- und Hanauerstr 3 bis 41/2

der übrigen Straßen 41/2 bis 6

Die Einteilung ist zwecks Vermeidung von gedränge

bestimmt einzuhalten.

Schlüchteru, den 19. Juni 1918.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses. I. V.: Hebel.

B-erdlauna von beuttdien .Itrleae. ob« Rtelfn.fnnaenen im Jrrloeatbewä Peb« «m.rh.t.n

II b 4325 H Ang.

AussührmtgsbestimmMgen

zu der

Bekanntmachung über den Handel mit Karton, Papier und Pappe vom 17. Mai 1918.

(R. G. Bl. S. 417).

Auf Grund der §§ 1 bis 7 der Bekanntmachung über den Handel mit Karton, Pavier und Pappe vom 17. Mai 1918 (R. G Bl. S. 417) wird zur Ausführung dieser Bekanntmachung folgendes bestimmt:

Zu §§ 1 bis 5.

1. Für die Ertelluna und den Widerruf der Erlaubnis Ml Handel mit unbedruckrem und unbeschriebenem Pavier, Larron und Pavpe sow.e mr d.e Entziehung der HandelS- befugn:- ist

in Sccsten über 16000 Einwobuer die £nsyolizeiteLöcde, im LerndeLpolnerbezirk BerLu der PolizeiorändeM zu B"l:n, ^n üür.gti der irmbre: and :n den Hobenzoiierr.'chen Lan­den derZberar.oiur.il zuständig.

2. 2 e I^^I am Erteilung der Srlanbr^ ß 2) i Sr.~ö± ".iprr^es. Dem ärnec .st v^ Gest-dr stir die 6ar = r:ozr (Ziffer 4 truTiam

3. ii jorrbeig; Beharre Z."«r 1) ha: ja: üarie- ituul; der u cr.^nd«» Srrirbuu ~üi io er^ erd erstich caSiääE Ertz-rch-rr« -Xjoör. :x. Ste L=s jirc- r: d.r Hdi.iuiu :« tcXzii^G -~- txe iLitbcr:c u ilerststr.^iirr :c J Tg~,>- des ixrrrlxr*t? wr_zr>ex. Hin 6nz S":nesiE" erst rruxi-'.J "rr:e u: :« cTt :ür_: 2« Hamdeübe^-ris st :m SteSgss ^lenexbr: «eSetKtbxcözE# äzu^a JimubKuca u getr.

4. £:- Emicht'.drnom 2b» tue Stir.jrru mt Sr- arr.4 t 2) sind cibü^roriliir.i. T:: Gebühr drrräg: ~ Handelsberriebe, du remis :: 6, 8 des Gerverbt-st:uer-

gesetzeS vom 24. Juni 1891 (Gesetzsamml. S. 205) zur Gcwcrbesleuerklasie I veranlagt sind, 50 Mark, für die Ge- roerbefteiierflaffe*!!, 25 Mark, der Gewerbekeuerklaffe III 5 Mark. Für Betriebe der Gewerbesteuerklasse IV und die gemäß §§ 5, 7 des Gesetzes von der Gewerbesteuer befreiten Betriebe ergeht die Entscheidung gebührenfrei.

5. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde (§ 3) beträgt 10 Tage. Ueber sie entscheidet entgültig der Re­gierungspräsident, in dessen Bezirk die zur Erteilung oder Entziehung der Erlaubnis zuständige Stelle ihren Sitz hat, soweit der Landespolizeibezirk in Berlin in Betracht kommt, der Oberpräsident.

6. Fehlt es an einer inländischen Hauptniederlassung des Handellreibenden, so bestimmt, wenn der Handel sich auf ein die Grenzen eines Regierungsbezirks nicht über­schreitendes Gebiet erstreckt oder für ein die Grenzen eines Regierungsbezirks nicht überschreitendes Gebiet nachgesucht wird, der Regierungspräsident die zuständige Behörde (Ziffer 1) ; im übrigen ist der Polizeipräsident in Berlin Mündig.

Zu §§ 6 und 7.

7. Ueber Streitigkeiten, die sich zwischen den Beteiligten aus der Verwertung und der Eigentumsübertragung ergeben, entscheidet endgültig der Regierungspräsident, in dessen Be­zirk sich die zu verwertenden oder zu übertragenben Waren befinden, im Landespolizeibezirk Berlin der Polizeiprändent.

Berlin W. 9, den 28. Mai 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

Anordnung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 13. April 1918 (R. G Bl. S. 186) wird zur Regelung des Fremden­verkehrs in den Gemeinden Wiesbaden, Sonnenberg, Bad Homburg v. d. H., Königsstein, Langenichwalbach, Lwlangen- bad, EmS, Soden, Salzichli f, Renndor-. Z2oben Werra) der Kreise Stadt- und Landkreis Wiesbaden, -Zbertaunus, UnlertLunus, Unter iah u. H- öt, Fulda. GraUchen: r chaum- burg und W^^nbamen mit Zustimmung des Renst-knnzlerL folgendes anaeordne::

ß 1. Ortsfremde derfone» dürfen a den oben ce- :r:r-n Gem::nden zn Knr , 2ihtst.na--un: r":n-rou = - zwecken n:ckt länger als 4 machen dlunnsbet.: uernien und nun deren Abiam des An'-innalt an eurem er.: iren bk ir Orte: 'urtst^n.

§ 2 i . ÄoescheiinA des ; l ;^a krme Ln- wenduLg

1. er Ommren nnemgLüch dehertem renden ,

2. er jKuärxAia. aus 6er ':-< der p Ler- ;« Sdchdddn.gszreck:m beiuk xi nur d enüten ömb in ;:.^ex ckusnetsu-rm::::: a;:in 7-st,st- den 64 'lüden «n u' :u n beglrd- rabc: Ehe st amen. Kinder rnd Sta;

i nr Sm: Kinder und Irrngmawie», ::-: anst 12 übctE ".fini nrb. stn e er ^rr'irni, :ii - annlS«

Talsache kennend, etwas MieöeNch^ieuen!^^ ..... ..... er mindestens ein halbes Jahr lang zu erröten nötig hält?, erwartete.

Dann haucht er ihm etiva§ in daS Ohr:Und Ihre Waschfrau denn nach Ihrer Schneeweißheit haben Sie eine hat eine Großmutter, die mal für jemand, der mit einem befreundet gewesen, der mal Aepsel stehlen wollte, ein paar Röllchen gewaschen hat. Be­denken Sie, RöUchen. Ich gebe mich der ange- nehmen Erivartnng hin, daß Sie nieinals wieder bei dieser Dame reinigen lassen, Herr Fähnrich Klaube."

Hans Klaube, wegen des beständig auf seinem apfelroten Knabengesicht liegenden uugläubigenLächelns ^.Hänkchen ®loobe" genannt, schwankt tin Augenblick

oisyer vuvon ziiliiiigehättkil, sich Msne üVIVt ?S "zu nähern, wie er eS nach dem ersten Sehen beabsichtigte. Man kann gar nicht vorsichtig genug in der Heirat sein, sagte er sich zur Beruhigung. Er gedenkt erst ab» zuwarten, wie sich die Kaureraden, die jetzt lichterloh brennen, auf die Dauer verhalten. Da ist z. B. ein Graf Wartenbrink. Alte Familie, triefend von Feudalität. Der gesteht ebenfalls unumwunden feine Bewuiideruitg für Bibras schöne Schwester 511. Im übrigen wird daS fei­nem Schandmaul keinen Einhalt gebieten. Findet er et­was heraus, wird er es fraglos zum besten geben, schweigt er, nimmt man in der Gesellschaft ebenkeiuerlei Anstoß an der Todesursache.

Weiln er aber nun Ernst machte dieser Graf

ner Zeit«ug".

Ministers, worauf sich Erzelleni g erhob und, nachdem er betont schaft in diesem Kriege fast Unmög- mhrte, sein Erlaß befürworte nur, n Wort und Schrift der Agitation ernhalten. Jeder Beamte betätige te Verantwortung, er dürfe aler :S gegen die Politik der StaatS- diese Politik aber auch nicht als lezeichnen. Die Regierung werde . deutsche Art und deutsches Wesen .gen. Nach der Rede des Ministers rtagung gestellt und nach Ab- und einigen Abgeordneten auch

Nold-Anka«fswoche für sseu-Naffau.

r Sache des Gold- und Juwelen« ie vor eine dringende kriegswirt- U darstellt, von deren Erkenntnis rtige, sondern vor allem auch die Wirtschaftskraft Deutschlands ab» geh BOB Ab i in

Man eine besondere Juwelen- He statt. Se. Erzellenz der Herr sminister von Trott zu Solz, last über die Veranstaltung über- nz Hessen-Nassau ist zwar gegen» ;en und Bundesstaaten hinsichtlich Gold und Juwelen bisher nicht äß sich aber zweifellos noch er« (cn, wenn jeder nochmals ernstlich Zuwelen- und Gold-Ankaufswoche uten Ansporn zu geben und unter Gemeinsamkeit die Opfersreudig- t von wirklichem Opfer überhaupt an», da ja der volle Goldwert rsetzt und für Juwelen hohe AuS- werden. In anderen Provinz.« haben die Gold»Ankaufswochen je gebracht. Die B völkerung der u wird an Einsicht und Ovfer- zurücksiehen.

sich in Snipru^ näg iie? Tu» geWlig.

Haben sie lrch a cht 21 ) so c:el nbnn!» aber Vastrr zehnmal

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Rastingen entschuldigt sein Verneinen mit unetttäg» lichen Kopfschmerzen. Ab» er »hält sein Glas einfach in die Hand gedrückt und muß mit ihnen an stoßen.

Als feine Augen über den Kelch denen BibraS begeg­nen, steht er in ihnen ein eigenes, schelmisches Leuch­ten. Der Kamerad flüstert ihm zivei Namen in8 Ohr. Den ersten läßt er gelten.

Ruth. Aber den anderen. WaS soll der? Ma­rie Luise.

Erich Rastingen denkt einen Moment angestrengt nach, ob er daS vielleicht geträumt haben könne.

Er kann plötzlich nicht trinken. Er stellt [ein ®lal zurück und verneigt sich gegen die Runde.