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mit. Amtlichem Kreisblatt". Wocheubeilage: Illustriertes Sonntagsblatt.

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69. Jahrgang.

ArerMat!

für die Stobt und den Kreis Schlüchtern.

ine Rede: Fürst ÖUmart hat he in der häuslichen Tradition ib Frau eine festere Bürgschaft unft, als in Igend einer Bastion > glaube dieses Wort hat auch Rag ein Teil der Frauenwelt gen wollen, die Wurzeln ihrer ib Familie, und diese Wurzeln st nicht lockern und gefährden." ügte sich das Haus mit Einzel- est des Haushalts ohne Debatte l der nächsten Sitzung die Be­tt Angriff zu nehmen.

M 46

Samstag, den 15. Juni

1918

Die Vertretung des Herrn Landrals von Trott ist bis auf weiteres dem Unterzeichneten übertragen worden.

Schlüchtern, den 12. Juni 1918.

Der Königliche Sinbrat. J. V.: Hebel.

J.-Nr. 7210. Die Herren Bürgermeister der zum Amtsgerichtsbezirk Sleinau gehörenden Gemeinden werden hierdurch veranlaßt die Weisenräte zu einer Bersamm lang auf:

Dienstag, den 35. Juni d. Js.

Vormittags 9'/, Uhr in das Amtsgerichtsgebäude in Steinau zn laben.

Die Waisenräte haben die in ihren Händen befindlichen Verzeichnisse mitzubringen.

Schlüchtern, den 13. Juni 1918.

Der Königliche Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 6876. Die Herren Bürgermeister zu BreuningS Eckardroth, Elm, Gundhelm, Kerbersdorf, Klosterhöfe, Kreffenbach, Neustall, Oberkalb ack, Schwarzenfels, Ultrichs- Hausen, Wahlert, Wallroth und Weichersbach werden an die sofortige Erledigung der Verfügung vom 6. Mai d. Js. Kreisblatt Nr. 36 betr. die Schulunterhaltungskosten erinnert.

Schlüchtern, den 10. Juni 1918.

Der Königliche Landrat. J. V. Schultheis.

J.-Nr. 7121. Diejenigen Herren Bürgermeister, welche mit meiner Verfügung vom 6. Mai d. Js. J.-Nr. 5612. Kreisblatt Nr. 38, betr. Schweineimpfung noch im Rückstände sind, werden an deren alsbaldige Erledigung erinnert.

Schlüchtern, den 11. Juni 1918.

_________Der Königliche Landrat. I. V. Schultheis.

J.-Nr. 7132. Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, welche mit der Einsendung des Verzeichnisses über die von Privathengsten abstammenden Fohlen (evtl. Fehlanzeige) noch im Rückstände sind, werden hiermit daran erinnert.

Schlüchtern, den 12. Juni 1918.

_________Der Königliche Landrat. J. V. Schultheis.

Die Aufnahme der Verfügung vom 6. b. Alts. Nr. 6956 in das Kreisblatt Nr. 45 beruht aus einem Versehen der Kreisblatt-Druckerei.

Schlüchtern, den 13. Juni 1918.

Der Königliche Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 7170. Gemäß § ö der Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879 ist der Lehrer Ludwig Schreiber in Oberkalbach als SchiedSmannsstellverlreler für den Schieds- mannsbezirk Oberkalbach verpflichtet worden.

Schlüchtern, den 12. Juni 1918.

Der Königliche Landrat. I. V.: Schultheis.

Polizei-Verordnung, betreffend die Ausübung des Frisier-, Barbier- und Haarschneidegewerbes.

Aus Grund der §§ 6 und 12 der Verordnung über sie Polizei-Verwaltung in den neuerworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) und der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landes- Verwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195) verordne ich unter Zustimmung des Bezirks-AuSschusses für die im Regierungs-Bezirk Gaffel belegenen Stadt und Landge­meinden mit 2000 und mehr Einwohnern, sowie für die Bade- und Kurorte Bad Nenndorf (einschließlich der Ge­meinden Groß- und Klein-Nenndors), Salzschlirf, Sooden a. b. Werra, Soden (Kreis Schlüchtern), Carlshafen, Gersfeld und Rauschenberg:

§ 1. In den Frisier-, Barbier- und Haarschneide­stuben, sowie bei Ausübung des Frisier, Babier- u. Haar- schmidegewerbes hat der Geschäftsinhaber für peinliche Sauberkeit zu sorgen.

Barbiere und Friseure müssen bei der Ausübung Ihres Berufs in öffentlichen Geschäftsstuben stets saubere, leicht waschbare Uebertreibung tragen.

Die öffentlichen Geschäftsstuben dürfen als Schlaf­stellen nicht benutzt werden.

§ 2. Personen, welche an einer Haut- oder Haar­krankheit oder an einer ansteckenden Krankheit leiden, dürfen das Gewerbe des FrisierenS, Barbierens und Haarschneidens nicht ausüben.

§ 3. Vor jedem Frisieren, Barbieren und Haar- fchnciden haben sich die diese Tätigkeit ausübenden Personen die Hände durch Waschen mit Seife und Bürste gründlich zu reinigen.

§ 4. Für jeden Kunden find reine, seit der letzten Reinigung noch nicht gebrauchte Tücher oder Seidenpapier, das nach jedesmaligem Gebrauche zu vernichten ist, zu verwenden.

Die Kopfstützen an Rasir- und Frifierstühlen sind bei jedesmaligem Gebrauche mit einem reinen, seit der letzten Reinigung noch nicht benutzten Tuch oder einem frischen Stücke Seidenpapier zu bedecken.

§ 5. Die gemeinsame Benutzung von Schwämmen, Puderquasten und Schnurrbartbinden für mehrere Kunden ist verboten.

§ 6. Verletzungen, die beim Rafiren oder Haar­schneiden entstehen, dürfen von dem Barbier oder Friseur nicht mit dem Finger berührt werden. Eine Blutung ist durch Andrücken von reinen Wattebäuschchen, die nach dem Gebrauche zu vernichten find, zu stillen.

cheu Abgeordnetenhaus«,

zeordnetenhaus setzte seine Be-

Kunst und Wissenschaft weiter :. Schmidt sprach seine Geaug- ch dem Thema seitens der Ab- Begeisterung entgegengebracht begann das Haus mit der 2. Wahlrechts- usw. Vorlagen.

hes Reich.

Dem Reichsausschuß für KriegS- 000 Mk. in Kriegsanleihe zu-

jluß sollen, wie der Minister Landtage mitteilte, Eilzüge ein« die 4. Klaffe mitführen. Solche schon jetzt von der Eisenbahn- chen.

tng aus der Ukraine ist in den rltn eingetroffen. Auf dem f sind 40 Wagen ukrainische«

;ab wurden von Beamten der nofang genehm ... -. h .^.^ Betreibe und eS steht zu hoff«, ;b größere Sendungen folgen

e Uebersicht.

he Bartarei.

r eroberten Schlachtfelder in Truppen eine harte Arbeit ge» on bei unserem ersten Einbrüche it es sich gezeigt, daß die Eng­er der Gefahrzone ordentliche r, an der Frönt jedoch ihre lnehrerbirttgsten Weise vor den l unbestattet Herumliegen laffen. ig sind allein im Raume zweier die Begräbnirkommandos jetzt erbigt worden, welche die Eng­sten unbestattet hatten liegen Frontabschnitt aber liegen jetzt

rgensteins möchten sie gerne für . Sie selbst ist nicht abgeneigt, i von Hheim hat sich sogar ojett ausgesprochen. Den bür» jen Entscheidungen um Gatte» Sie wissen eS doch »och von ih»

ei diesen Worten daS Gefühl, . schlagen. Er sprang auf und nmer auf und nieder. Sibra

mm, Qupm poj ipirm uns mrnrhhihu^»^^-v «»heben würde. Danach bogen sie regelmäßig in die Büllftrnße ab und ritten an der Regensteinschen Villa korbei, das Tempo ihrer Gäule nach der mehr oder min­der starken Sehnsucht richtend, mit der sie den Gegeu- lwnd ihrer Anbetung entweder im Garten oder auf der Luanda zu sehen hofften.

Erich Rasruigen war der einzige von den ledigen El- 'kni der sich nicht an diesen Distanzritten um das Glück beteiligte.

Seit der Teestuude an jenem Sonnabend war er nur iweimal mit ihr zu ammei.^eiveien. Tat erf:t Mal. um Regensteui'chcn Garten auf Beiehl des Obersten ^wn Tem ? mitzuspielen; bal zweite Mal, um sein Weil über Rich Regensteins neue? Rcitpstrd adzu« Sehen. Bei berten Gelegenheiten bebaudelte ihn Marie ^';e mit nufj-Uuib« A&lie. <116 Nasiiugen war lern

Die anderen Kameraden fanden RastiiigeiiS oeräii* derteS Wesen nur verständlich. Sie hätten sich im Ge' genteil gewunbert, wenn seine schiverblütige, nachdenk­liche Art, die schon die einfachsten Geschehnisse so lang- sam überwand, den Verlust des VaterS leichter überwun­den hätte. In, Dienst war er ja auch gan, der alte. Er führte gründlich und ein wenig pedantisch wie immer seinen Zug, fuhr zweimal wöchentlich nach Boldroivo hinüber, um Matulchek» Klagen und Berechnungen an. zuhöreu, und brächte e» in der Zwischenzeit noch fer- h^ mit Sibra täglich noch eine Shuibe Russisch zu arbeiten.

Sie saßen auch heute wieder hinter ihren Büchern und begannen fi<b in da? sestgeietzde Pensum zu rertie- se Aber Sibra war od'olu: nicht bei der Lache. »r t - . r» sein H,.^ zu und warf die Arme »Mvor.

y um seinen Preis etwas ge» llung dieser Aussicht wäre für Ren geworden. Marie Luisens feine zerrütteten Nerven nicht ------------ sich längst nicht mehr, wie T5 mu r^n «|iem war. Er liebte sie. Seine unausge­setzte Beherrschung war ein stampf. der ihm da» Mark aussog. Und doch mußte sie immer noch verstärkt wer­den.

Er durste niemals nach dem, waS sein Vater getan hatte, feine Hand nach ihr auSftreden! Es fei denn, daß er sich zuvor durch eine ungeheure Sühne lösen könnte.

Die furchtbare Angst zwang ihn, allen Ein fluß, den er allmählich auf Sibra gewonnen, anSzunben, damit wenigstens dieser Kelch an ihm vorüber ginge.

,Da« würde ich an Ihrer Stelle niemals erlauben, Bibra. Sie haben doch noch eine Mutter. Hat Ihr« Schwester der gegenüber nicht Pstichten zu erfüllen, bie bezahlte Hände niemals leisten können?

Bibra war erblaßt. Alle Sorglosizkest schien mit fet»

M1I- ;,.,,.. r*a«__m.nx. ...»..arx» m:_ « L -