Den Heldentod fürs Vaterland starb am 17. Mai 1918 in den schweren Kämpfen im Westen unser lieber Sohn, Bruder, Schwager und — Onkel
Heinrich Link
Kanonier in einem Fuss-Art.-Bataillou im 22. Lebensjahr.
In tiefem Schmerz :
Die traueret
I. d. N.: Heim
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Bekanntmachung.
Die Stromabgabe wird wegen größerer Reparatur im Frei- leitungsnetz am Donnerstag, den 30. Mai, Freitag, den 31. Mai und Sonnabend, den 1. Juni 1918 von mittags 13 llhr bis abends 9 Uhr
eingestellt.
Der Magistrat: Stückrath.
Krennkotz
Danksagung
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme anläßlich des Heldentodes unseres lieben, teuren, unvergeßlichen, einzigen Sohnes,
Musketier
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dessen Leiche von Flandern in die heimatliche Erde üb erführt wurde sagen wir hiermit, dem
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Msntag, de vorm versteigere ich in Schlüch gegen gleich bare Zahlung ft 11 Ladentisch, 1 Drogens Glasaufsatz, verschiedene f eichener, 2-türiger Kleide Stühle, 1 großer Küche, Küchengeräte, einige Betts neues Rollseil mit Rc und 1
Schreiöe
J.-Nr. 6288. Ich weise in Anbetracht der Wichtigkeit auch der diesjährigen Ernte für die Volksernährung darauf hin, daß das Lagern von Getreide, Heu, Grummet usw. unmittelbar an Bahnkörpern möglichst vermieden werden muß.
Schlüchtern, den 24. Mai 1918.
Der Königliche Landrat. I. V.: Schultheis.
bung an, an den unterzeichneten Schriftführer der Stiftung zu richten.
Caffel, den 8. Mai 1918.
Stiftung der Brüder George und Conrad Lanoii zur Erziehung von Waisen in Cassel.
B r u n n e r.
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2.
3.
M-ntag,
meine Praxis
Mu und Darle! eingetragene Genoffens,
Vilanz vorr
Vortrag über Gemüse und Obst in Hauan.
Die Reichsstelle für Gemüse und Obst in Berlin wird am Montag, den 3. Juni 1918, nachmittags 4 Uhr in der Aula der Oberrealschule zu Hanau eine öffentliche Versammlung abhalten in der über das Thema: „die staatlichen Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Gemüse und Obst und den daraus hergestellten Erzeugnissen" gesprochen wird.
Alle beteiligten Kreise, Erzeuger, Händler und Verbraucher, die Leiter der Kreisstellen, der Lebensmittelstellen uns die Dezernenten für die Lebensmittelfragen, weiterhin die Vertreter landwirtschaftlichen Fachvereine, bet mehr volitisch gerichteten landwirtschaftlichen Vereine, wie des Christlichen Bauernbundes, des Bundes der Landwirte, die Hausfrauen- und ähnliche Vereine, insbesondere aber auch die Vertreter aller in Frage kommenden Zivil- und Militärbehörden, die mit der Erfassung und Verteilung von Obst und Wildfrüchten (zum Beispiel die Sammelausschüsse des SammelhilfsdiensteS) zu tun haben, werden zu dieser Versammlung eingeladen. In Anbetracht der Wichtigkeit des zur Besprechtzng kommenden Materiales fordere ich die genannten Kreise zur regen Beteiligung aus.
Schlüchtern, den 27. Mai 1918.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses. J. V.: von Bülow.
Abt. in b. 1b. Tgb. Nr. 631/728. j
Abt. 11a Mil. Pol. Nr. 53334/26402.
Betr. Veröffentlichung von Anzeigen über Maschinen die der Beftandserhebnng oder Beschlagnahme unterliegen.
Aus Grund beS § 9 b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Dezember 1915 bestimmen wir für den Bereich des 18. Armeekorps und des Gouvernements Mainz:
Alle Anzeigen über der Bestandserhebung oder Beschlagnahme unterliegende Maschinen sind von den Zeitungen der Presse-Abteilung des stellv. Generalkommandos bezw. des Königlichen Gouvernements der Festung Mainz zur Prüfung vorzulegen.
Wer dieser Bestimmung zuwiderhandelt ober zu ihrer Uebertretung auffordert oder anreizt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Haft oder Geldstrafe bis 1500 Mark erkannt werden.
Frankfurt a/M., Mainz, den 20. April 1918.
18. Armeekorps. Stellvertretendes Generalkommando. Gouvernement der Festung Mainz.
Bekanntmachung betreffs Rücklieferung der leeren Backe der Kreiseinkaufsstelle.
Von der KreiSeinkaufsstelle wird mir berichtet, daß die Empfänger von Waren, besonders die Kaufleute und Krämer des Kreises fortgesetzt die von der Einkaufsstelle bei Ueberfenbung der Waren gestellten Säcke nicht rechtzeitig zurückliefern, teils auch von den Mäusen zerfressen oder sonst in zerrissenem Zustand, vielfach sogar überhaupt nicht zurücksenden.
Ich bemerke hierzu: *
All? von der Einkaussstelle gelieferten Säcke sind nur leihweise überlassen. Der dafür in Rechnung gestellte Betrag gilt nur als Pfand. Niemand hat das Recht die Säcke zu kaufen oder zu verkaufen. Solche find und bleiben Eigentum des Kreises. Zuwiderhand- lnngen sind straffällig.
Die Empfänger haben die Säcke alsbald nach Empfang auszuleeren und in gutem Zustand längstens innerhalb 14 Tagen nach Empfang ftacht- und portofrei an die Einkaufsstelle zurückzusenden. Kaufleute und Krämer, die diese Bedingungen nicht einhalten, müssen von der Verteilung der Waren ausgeschlossen werden, da sie durch ihr Verhalten die Versorgung des Kreises erschweren und in Frage stellen.
Ich erwarte bestimmt, daß alle rückständigen Säcke bis spätestens zum 10. Juni d. Js. zurückgeliefert sind, andernfalls ich geeignete Schritte gegen die Säumigen veranlassen werde.
Schlüchtern, den 28. Mai 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. I. V. v. Bülow.
Nr. 312/18 L. St.
Ausnahme von Waisen!
In der Lenoir'scheu Waisenanstalt auf dem Teichhof bei Heff.-Lichtevau, die dazu bestimmt ist, Waisenkinder ohne Rücksicht aus das religiöse Bekenntnis und die Orts- oder Landesongehörigkeit der Eltern zu erziehen, können in der Zeit vom 1. Juni — Ende September 1918 wieder etwa 20 Mädchen Aufnahme finden.
Voraussetzungen für die Aufnahme sind?
1. Gänzliche Mittellosigkeit des Zöglings.
2. Geistige und körperliche Gesundheit des aufzu- nehmenden Kindes, die durch Beibringung einer Bescheinigung des Kreisarztes, nach einzuholendem Muster, nachzuweisen ist.
3. Ein Alter von 6 oder 7 Jahren.
Die Kinder verbleiben bis zum vollendeten 16. Lebensjahre in der Anstalt und werden dort der natürlichen Familie entsprechend in Familienkreisen erzogen, auch für einen sväteren Lebensberuf unter möglichster Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und Neigungen vorbereitet.
Ordnungsmäßig entlassenen Zöglingen können auch in ihrem späteren Leben noch Unterstützungen (z. B. Ausstattung, Beihilfe in Unglückssüllen) zu gewendet werden. Die Vormundschaft über die in der Waisenanstalt aufzu- nehmcndcn Kinder ist auf den Anstaltsleiter, Hausvater Lotze, zu übertragen.
Aufnahmegesuche sind unter Darlegung der persönlichen Verhältnisse innerhalb 4 Wochen, vom Tage der AuSschrei-
Kassenbestand am Jahr» Darlehen und Kaufgeld Landwirtschaftliche Zent. für Deutschland a) Einz b) GN
Guthaben bei Mitgliede 5. Wert der Mobilien
4.
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1.
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Beteiligung bet genoff. * Forderungen aus Waren Einnahmereste auf Zinse-
Geschäftsguthaben der '
Sparkaffengelder Schuld aus lausender l
4. StiftungSsonds 1 nach
5. Reservefonds l I
Mitgltederzah^' Zugang im I Abgang im I Ende 1917
Bekanutmachuxg, betreffend Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit fettlosen Wasch- und ReinigungS- mitte'n °- v"°b«r 1916 (Reichz-Ges-tzbl. 6. 1130)
" 21. Jum 1917 WUchS-G-sktzbl. S. 344)
Vom 11. Mai 1918.
(Nr. 6339). Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung über den Verkehr mit fettlosen- Wasch- und Reinigungsmitteln vom ^^^ wird
folgendes bestimmt:
§ ’ ■ Fettlose Wasch- und Reinigungsmittel jeder Art dürfen unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeich-
Sei
Stoppel, Gerlach,
Vom 1. Juni ab werden nachstehende Züge neu eingelegt: Pz. 803 Franksurt H. ab 12,10 Nachm. Hanau Ost an 12,54 Nachm. wird täglich bis Bebra durchgesührt und zwar Hanau Ost ab 12,58 Nachm., Gelnhausen ab 2,15, Schlüchtern ab 3,10, Fulda ab 3,57, Hünfeld ab 4,22, Hersfeld ab 4,58, Bebra an 5,16 Nachm. Pz. 806 Bebra ab 11,50 Nachm. Hersfeld ab 12,£7 Vorm. Hünfeld ab 1,06, Fulda ab 1M, Schlüchtern ab 2,54, Gelnhausen ab 3,52 Hanau Ost ab 4,39, Frankfurt H. an 539 Vorm. Die Züge halten an allen Zwischenstationen mit Ausnahme des Pz. 803, der die Stationen Kerzell, Marbach (Kr. Fulda) und Mecklar durchführt.
MontagSpz. 808 Bebra ab 1,07 Vorm., Frankfurt H. an 5,^ Vorm. fällt fort.
Königliche Eisenbahndirektion Frankfurt (Main).
imrrnrrr 6 Monate alt, hat abzugeben. Bürgermeister Ilirmer, Neuengronau.
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Schlüchtern.
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