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Bett. W»»eldwng von ^iniuachzncker
J.-Nr. 5076 K. G. Für die Einmachzeit sind mir Ztr. Zucker überwiesen worden. ES macht dies auf Kovf der KreiSinfaffcn rund 1 Pfund 300 Gr. aus.
die eingeganger.cn Mengen unter Angabe der Ablieferer am Schlüsse eines jeden Monats mit.
5 . Der Imker erhält von dem Empfänger des Honigs innerhalb zwei Wochen nach Empfang der Sendung durch Vermittlung der Sammelstelle 2,75 M. je Pfund Schleuderhonig und Honig ähnlicher Güte und 1,75 M. je Pfund Seim- und Preßhonig. Die Sammelstelle hat für ihre Tätigkeit gegenüber dem Empfänger des Honigs Anspruch auf eine Vergütung von 0,10 M. je Pfund.
6 Die Sammelstelle sendet aus Anweisung der oben genannten GeschastSabtcilung der Honigvermittlungsstelle den Honig auf Kosten und Gefahr des EmvfängerS in den ihr zur Verfügung gestellten Gefäßen an die aufgegebene Adreffe. Der H»nig ist unfrankiert als Eilgut durch die Bahn oder bei Sendungen bis zu 10 Pfund durch die Post abzusenden.
Alle Anmeldungen von Sammelstellen oder sonstige die Honiglieferung betreffenden Mitteilungen sind an die obengenannte GeschäftSabteilung der Honigvermittlungsstelle zu senden.
Berlin, den 29. April 1918.
Preußische HonigVermütlungSstelle
Der Vorsitzende: gez. Frank,
Geheimer Regierungsrat.
ftnurf arp L H c t o r - k r r in Schlüchiern
Menge zusammen mit den im Kreise gemachten Ersparnissen ermöglicht eine Ausgabe von rund 3 Pfund Ein- machzucker auf den Kopf. Es ist also erheblich weniger als im vergangenen Jahre.
Zur Musbereitung kann Einmachzucker nicht zur Ver- filgung gestellt werden, ebenso werden Einzelpersonnen, welche nicht einen besonderen Haushalt führen, nur dann Anspruch auf Einmachzucker erheben können, wenn sie als Glieder tiner Haushaltung» anzuiehen sein werden.
Familien, die auf Einmachzucker ganz verzichten, sollen bei der im Laufe des Winters und Frühjahrs stattsindenden . Mus- und Marmeladeverteilung vorzugsweise berücksichtigt werden.
Termin für die Anmeldung des Einmachzucker wird auf die Zeit vom 16. bis einschließlich 25. Mai festgesetzt. Wer innerhalb dieser Zeit die Anmeldung des Einmachzuöers bei dem zuständigen Bürgermeisteramt — Gutsvorsteher — nicht bewirkt, hat keinen Anspruch auf Zuteilung von Ein- mochzucker, worauf ich noch besonders aufmerksam mache.
Schlüchtern, den 11. Mai 1918.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses. J. V.: v. Bülow.
^ 58
lreisNatt
Mittwoch, den 15. Mai
1918
J.-Nr. 5612.
In den kommenden Sommermonaten droht den ohnehin geringen Schweinebeständen große Gefahr durch Auftreten der lstotkanfseuche Daß dem mit allem Nachdruck entgegen gearbeitet werden muß, braucht des näheren nicht ausgeführt zu werden.
Das sicherste Mittel bietet e'ne Impfung. Diese kann von dem zur Zt. hier die Praxis ausübenden Herrn Tierarzt Lenz ausgeführt werden. Damit aber das zur Impfung nötige Serum beschafft werden kann, ist es erforderlich, daß die Zahl aller Schweine, die der Impfung unterworfen werden sollen, nach Altersstufen geordnet hierher mitgeteilt wird.
Ich ersuche daher die Herren Bürgermeister und Guts- »orfleher durch ortsübliche Bekanntmachung und auch sonst die Schweinehalter aufzufordern, Zahl und Alter der zu impfenden Schweine auf dem Bürgcrmcisteramtc zu einer dort anzulegenden Liste anzugeben. Die Liste ist zweckmäßig so zu gestalten:
Lfd. Nr.
Namen
Gemeinde
Schweine unter1/, Jahrf'F—I Jahr
über 1 Jahr
z. B.
Adolf Schmidt Die ausge
füllten
4
Listen sind m
r bis zum
1
20. d. Mts.
spätestens einzureichen.
Der Wichtigkeit der Sache wegen erwarte ich daß die Herren Bürgermeister sich mit Sorgfalt derselben annchmen.
Schlüchtern, den 6. Mai 1918.
Der Königliche Landrat. I. V-: v. Bülow.
B e k a u u 1« a ch n n g,
betreffend Dörrverüot für Frühgemüse vom 7. März 1918.
Aus Grund von § 1 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918 (Reichsgesetzblatt S. 46) wird den Herstellern von Dörr- gemüse das Dörren von Frühgemüse bis zum 31. Juli 1918 untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind die an den Frischmärkten verbleibenden Ueberstände von Früh- gemüse, welche durch Trocknung vor dem Verderb geschützt werden müssen.
Berlin am 7. März 1918.
Reichsstelle für Gemüse und Obst. -
* ♦
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Wird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 8. Mai 1918.
Der Vorsitzende des KreiS-AuSschufftS.
20 Millionen Gemüsepflanzen läßt die Reichssielle für Gemüse und Obst während des ganzen Frühjahrs und Sommers aus erstklassigem Samen heranziehen, und zwar:
Kohlrabi in 3 Sorten
Weißkohl früh und spät
"Wirsingkohl früh und spät
Blumenkohl früh und spät
Zwicbelpflanzcn
durchgängig starke, gesunde, abgehärtete Pflanzen.
Die Herren Bürgermeister und GulSvorfleher werden ersucht, den Bedarf an Pflanzen in den Gemeinden alsbald festznstellcn und die Bestellung an die Krcisgeschäflsstcllc Herrn S. Neuhof in Schlüchtern bis spätestens 1. Juni d Js. einzureichen.
Schlüchtern, 8. Mai 1911. .
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschuffes.
Bekanntmachung über Lo hntroknnng »an Gemüse.
Auf Grund von § 1 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918 (Reichsgesetzblatt S. 46) wird bestimmt:
§ 1. Die Herstellung van Dörrgemüse im Austrage und für Rechnung eines Dritten (Lohntrocknungj ist nur mit Genehmigung der KriegSgcscllschafl für Dörrxemüsc zulässig.
Die Verpflichtung des Auftraggebers, die Genehmigung der genannten Kriegsgesellschaft zum Erwerb des Frisch- gemüseS einzuholen (§ 3 der Verordnung über die Ver- arbeitung van Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918, — Reichsgesetzblatt S. 46), bleibt unberührt.
§ 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach § 9 der erwähnten Verordnung bestraft.
Berlin am 16. April 1918.
Reichsstelle für Gemüse und Obst.
st
Wird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 8. Mai 1918.
Der Vorsitzende des KreiS-AuSschuflcS.
Fn Abänderung meiner Bekanntmachung vom 17. Juli 1917 Kreisblatt Nr. 57 von 1917 werden die Preise für das Schneiden von Vrennholz nach Anhörung der PrciSprüfungSstcllc mit Rücksicht auf die Erhbhung der Preise für Betriebsstoffe pp. wie folgt festgesetzt:
1. 1.90 Mk. je Rm. bei 4 Schnitt und Mengen bis 5
Rm.
4
über 5
2. 1.80
3. 2.20
5 „
„ bis 5
„ über 5
4. 2.10 „ „ „ „ „
Schlüchtern, 8. Mai 1918.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusse«.
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