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ArveitS- »«d Woh«ungswechfe1s seitens der hilfs-
dienstoflichtigen Arbeiter und deren Arbeitgeber an den Ein- derselbe muß im Rechnen und Schreiben gut bewän!
berufungsausschuß, in den in Frage kommenden Betrieben und die französische Sprache besitzen, 1 Aufseher
dauernd ausgehängc werden und die betr. Vorschriften selbst * ....... - -
au den für öffentliche Bekannnnackungen bestimmten Stellen öffentlich auszuhängen. Die benötigten Abdrücke des Aus- bangs sind bei der Kriegsamtstelle Abtlg. I sofort anzu- fordern.
vorgebildeter
Aufseher für
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2. Die Betriebe, welche hilfsdienstpflichtige Arbeiter beschäftigen und nach § 12 der oben angezogenen BundeS- ratSaerordnung zu dem dauernden Aushang der Vorschriften über die Meldung verpflichtet sind, werden ersucht, ihren etwa noch erforderlichen Bedarf an Aushängen bei den OrtSbedörden alsbald anzunielden.
3. Die Arbeiter und Arbeitgeber, welche die Meldung unterlassen bei». unrichtig oder unvollständig erstatten, weise ich auf die ©trafbeftimmungen §§ 15, 16 und 17 der genannten Verordnung hin.
Schlüchtcrn, den 6. Mai 1918.
Der Königliche Landrat. J. V.: von Bülow.
U«gü1ti-keits - Erklärung.
Der auf dem Lernen des Peter Fuß aus Jossa unterm 18. Februar b. Js. für das Jahr 1918 zum Dreh- orgclspielen erteilte Wondergewerbeschein dir. 79 ist angeblich verloren. Er wird hierdurch mit dem Bemerkest für "ungültig erklärt, daß dem Fuß ein Ersip-Wandergewerbeschern erteilt worden ist
Achtung!
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Die im Fuss b dürfen — auch wenn gewaschen, gebügt naht seitlich zu liegen
Werden die !
Widitiger V
In falTifuuwr
In der Zeit »om 8. Acai bis 15. Mai 1918 vormittags 10 Uhr haben sich
1. ale gedienten (einschl. Ersa tzreserve und ehemalige D. U.) a. zu Zuchthausstrafe verurteilte
b) durch Slraserkenntnis aus dem Heere oder der Marine entfernte und
c) mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf bestimmte Zeit bestrafte •
Mannschaften sämtlicher Jahrgänge «einschließlich Jahrgang 1869) bei ihrem Bezirksfeldwebel
2. ale ungedienten Mannschaften einschließlich D. U. der unter a—a aufgeführten Gattungen bei ihrem zuständigen Landratsamt zu melden.
Die Meldung hat aus Befehl des Kriegsministeriums zwecks Durchführung der restlosen Kanirolle aller im wehr- pstichtiaen Alter stehenden Personen zu erfolgen.
Militärpoptere stnd bei Meldung vorzulegen. Hanau 30. April 1918. Schlüchtern, 6. Mai 1918. Königl. Bezirkskammando. Königl. Landratsamt.
§ür b<5 besetzte Gebiet werden für sofort nachverzeich- nete Helfer und Helferinnen gesucht: 14 kräftige und gesunde Arbeiter für schwere Arbeiten, 1 energischer, techn.
Eisenbahnbeladung, 1 kräftiger Mann als Bote, 4 für Eisendahnbüro, 1 Briefsorlierer, 4 Buchhalter, füt uungshWptbüro und Kasse, 1 Buchhalter für Gros, denterei, 2 Buchführer 'für Garnisonverwaltung, 2 % 3 Dcpefchendolcn, dieselben müssen gut zu Fuß sein, pedienl, 7 Fleischer für Etappen-Magazine, 1 Haus, für Zugpersonalheim, 1 Hausmeister für Bahnhof, 6 aller Art, dieselben müssen die franzöfische Sprach- ständig beherrschen, 2 Kassierer für Magazin und Magadt 12 Kaufleute für Etappenmagazin, 2 Koche für Manns küche, 1 Kutscher, 6 Lageraerwalter für Mehl,-8 Niittel- und Hartfutterinagazine, 7 Lagerverwallei Zigarren und Proviantausgavestelle, 26 Magazinm für Etappeneisenlager, 1 Nachtwächter für' Eis« werkstätte, 8 Ordonnanzen, darunter 2 jüngere, 1' für Garnisonverwaltung, 1 Pferdcpflcgcr und 1 Hu die gute ausgebildete Pferderpfleger und, J Registrall Schreiber für alle vorkommenden Schreibarten, 2 Sped 1 Telefonist, tO Verkäufer für Kantine und Großma terei, dieselben müssen im Schreiben un^ Rechnen ; wauderc ein, 1 BahnhofSwächter, 1 Zugabsertiger, mit Handschrift und guten Augen, 1 Torwärter für Äul £ Lageraufseher für einen großen Aucopark, 1 jü SAreiber für Ortskommandantur, 1 Zeichner für Büi, und Anfertigung von kleineren Lichtpausen, 1 Schreit kapieren und einfachen Zeichnungen, 1 Schreiber für Sch rel, 1 Bäroleiter für Wagenfabrik, 2 Telefontstim Stenotppiuinnen, 10 Handtchreiberinnen, mehrere du kaufm. gebildete Damen für Großmarladenterei und L mittelauSgabestelle, mehrere Hausmädchen für Helfer und Soidacenhe.me, i Verkäuferin für Lesehalle, 1 gkt haste Verwalterin für Molkerei, (Vertrauensstellun Wäscherinnen 'ür Frauenbad und Waschanstalt, 1 J sowie mehrere Fabrikarbeiterinnen für die Gummiadt eines Autoparks und mehrere Putzfrauen.
3n Betracht kommen nur solche Leute die ni wehrpflichtigen Alter stehen, es seien denn Kriegsbesch deren Erwerbsunfähigkeit 50^, der VoLrente übelstes Weibliche Personen müssen mindestens 20 Jas fein. Bewerber, die noch nicht volljährig sind, habe schriftliche Einwilligung ihrer Eltern oder deren ®1 tretet vorzulegen.
Allen Meldungen und beizufügen und bei der fertigten Hilfsdienstmeldestelle abzugeben ; ein selbstgeschri Lebenslaus, Abschriften der vorhandenen Zeugnissen,» weit vorhanden ein Lichtbild des Bewerbers (unausge
Hanau, den 6. Mai 1918.
Hilfsdienstmeldestelle
für Stadt und Landkreis Hanau, Gelnhausen u. Schlü in Hanau, Langstraße 48.
Druck son «. H ohmeistrr tu SchlLchter«.
E^mmTklhj (Ullim doppelte HadK&n una dpiBenJ das~Paar 75 Pfennige. (Letztere ist aber ungenügender Haltbarkeit wegen nicht zu empfehlen).
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