KreisUall
für die Stadt und den Kreis Schlüchtern
25.
Samstag, den 30 März
1918
Nr. 1099. K. G. Die außerordentlich irtge Versorgung der Groß-Städte und striebezirkc mit Lebensmitteln erfordert eub die Beseitigung aller derjenige«. Rechte
Schlücken auf Kosten der Allg meinheit größeren Vorrat an Lebensmitteln als mdig ist, verschaffen. Hierzu gehört auch ws Gewohnheit oder Recht beruhende pü.gung von Eiern an Gesinde und 3 der Konfirmanden an Lehrer und liche zur Osterzeit. Im Interesse der iten Volkswirtschaft muß für die Datier Rstchens der kriegswirtschaftlichen Maß- m eine derartige Eier Verabreichung «leiben, und es muß überall da, wo ein chcr Anspruch aus eine derartige Natural- mg besteht, der Geldwert an beten ► steten.
«lüchtern, den 6. März 1918.
ter Vorsitzende des Kreis Ausschusses.
Nr. 2735.
raudftnrm-Musteruuk 1918
e Musterung der Landsturmpflichtigen Jahrgangs 1900, d. s. alle im Jahre geborenen männlichen Personen, findet n nachstehend angegebenen Terminen im e des „Hessischen Hofes" hier statt und
m Donnerstag, Dem 4. April d.
Vormittags 8 Uhr für die Mann-«sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis die en aus Ahl, Ahlersbach, Altengronau,' natürlichen Blattern überstanden hat;
Breitenbach, Breunings, Eckardroth, j 2. Jeder Zögling einer öffentlichen Lehr- Gundhelm, Herolz, Heubach, Hinter-. anstatt oder einer Privatschule mit Ausnahme u, Hohenzell, Hundsrück, Hütten, Jossa, j der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb Mors, Klosterhöfe, Kressenbach, Linden-,des Jahres, in welchem der Zögling das 12.
Äarborn. i Lebensjahr zurückgelegt, sofern er nicht nach
m Freitag, dem 5. April d. Js., i ärztlichem Zeugnis in den letzten 5 Jahren mittags 8 Uhr, für die Mannschaften die natürlichen Blattern überstanden hat oder Marjoß, Mottgers, Nenengronau, Neu-«mit Erfolg geimpft worden ist.
, Mederzell, Niederkalbach (Gutsbezirk),! Zur Ausführung dieser Bestimmungen Each, Oberzell, Reinhards, Romsthal,! haben nach § 8 des Reglements vom 4. Mler, Sannerz, Sarrod mit Raben- März 1875 (Amtsblatt Seite 118/19) zu- unb Rebsdorf und Schlüchtern. 'nächst:
m Sounabend, dem 6. April d. 1. Die Herren Standesbeamten vollständige Vormittags 8 Uhr, für die und genaue Listen der in der Zeit vom 1. ^Gasten aus den ?rten Schwarzenfels, Januar bis einschließlich 31.Dezembers vorigen mroth, r
-■•"“), Soden, Steinau, Sterbfritz, Jahres geborenen und noch am Leben be-' nähme von Futlerreisig und Laubheu Um mit Klesberg, Ulmbach, UttrichShausen, findlichen Kinder für jede Gemeinde ihres' den landwirtschaftlichen Kreisen die Möglich-
Vollmerz mit Ramholz und Hinkelhof, einschließlich Gutsbezirk Ramholz, Wahlert, Wallroth, Weichersbach, Weiperz und Zün- tersbach.
-_.Die Herren Bürgermeister und Gutsvor steher. ersuche ich, alle Gestellungspflichligen zu den Musterungsterminen pünktlich aus 8 Uhr vormittags zu laden und anzuweisen, mit rein gewaschenem Körper und in nüchternem Zustande zu erscheinen.
Unentschuldigtes Fehlen im Musterungs- termin oder ungebührliches Benehmen werden streng bestraft.
Befreiungsgesuche (Reklamationen) sind nur in ganz dringenden Fällen zulässig und rechtzeitig vor dem Musterungstermin hierher einzureichen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher müssen bei der Vorstellung der Gestellungspflichtigen ihrer Gemeinde im Musterungstermin anwesend sein.
Schlüchtern, den 14. März 1918.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungsbezirks Schlüchtern: von Trott zu Solz.
J.-Nr. 2819/2984. Nach § 1 des Jmpf- gesetzes vom 8. April 1874 (Reichs Gesetzblatt Seite 31) soll der Schutzpockenimpfung unterzogen werden:
1. Jedes Kind vor dem Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres,
1. Die Herren Standesbeamten vollständige
Januar bis einschließlich 31.Dezembers vorigen
Bezirks besonders aufzustellen und alsbald hierher einzusenden;
?. Die Herren Lehrer bezw. Schulvorstände der oben unter 2 bezeichneten Unterrichts- Anstalten Listen über diejenigen Kinder, welche im laufenden Jahre aus 12. Levensstchr zurücklegen, sowie ein Verzeichnis über diejenigen Schüler aufzustellen und hierher ein- zureichen, für welche der Nachweis der Impfung bisher nicht erbracht worden ist und
3. die Herren Bürgermeister eine Uebersicht über diejenigen Kinder, welche aus anderen Bezirken zugezogen sind, aufzustellen und alsbald hierher einzureichen oder Fehlanzeige zu erstatten.
Die Herren Bürgermeister werden hiermit veranlaßt, diese Verfügung den Herren Lehrern bezw. Leitern der oben unter 2 gedachten Unterrichtsanstalten, sowie denjenigen Standesbeamten, welche nicht zugleich Bürgermeister sind, mit dem Ersuchen vorzulegen, für die Anfertigung und Einsendung der unter 1 und 2 gedachten Listen, zu welchen Formular- Papier bereits übersandt worden ist, ungesäumt Sorge zu tragen.
Schlüchtern, den 22. März 1918.
Der Königliche Landrat. I. V.: Schultheis.
Nr. 3044. Der Spnagogenälteste Siegmund Neuhof in Schlüchtern ist auf weitere 3 Jahre als solcher verpflichtet worden.
Schlüchtern, den 26. März 1918.
Der Königliche Landrat. J. V : Schultheis.
J.Mr. 3239. Die Ortsvolizeibehörden ersuche ich, die nachstehende „Vogelschutz- Strafbestimmung" aus § 368,11 R. Str. G. in ortsüblicher Weise wiederholt zu veröffentlichen.
„Wer unbefugt Eier oder Junge von jagdbarem Federwild oder von Singvögeln aus- nimmt, wird mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
Schlüchtern, den 25. März 1918.
Der Königliche Landrat. I. V.: Schultheis-
Betr. Gewinnung von Baumreisig und Laubheu zn Futterzwerken.
Die allgemeine Futterknappheit zwingt in
diesem Jahre zur weitgehendsten Jnanspruch-
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