für die Stadt und den Kreis Schlüchtern.
M 8. Mittwoch, den 30. Januar 1918.
I .- Nr. 687. Die Herren Bürgermeister ; werden an die Wiedereinsendung der Land- ' sturmrollen des Jahrgangs 1900 erinnert, j Schlüchtern, den 25. Januar 1918.
Der Königliche Landrat. J. V.: Schultheis.
I. Nr. 558. Bezugnehmend auf meine! Verfügung vom 15. 1. 1905 — Nr. 8469 (Kreisblatt 9lr. 4) ersuche ich die Orispolizei- behörden, den Fleischbeschauern die pünktliche Einsendung der Zusammenstellung der Ergebnisse der Schlachtvieh- und Fleischbeschau für das Jahr 1917 nachdrücklichst zur Pflicht zu machen. Die Nachweisungen sind an den Herrn Kreistierarzt zu Gelnhausen einzusenden.
Schlüchtern, den 22. Januar 1918.
Der Königliche Landrat. I. V.: Schultheis.
I. Nr. 416. Die Herren Bürgermeister, die nah mit der Einsendung der Ziegenbak- fprungreg-.ster im Rückstände sind, werden an deren Einrichtung innerhalb 8 Tagen erinnert.
Schlüchtern, den 26. Januar 1918. Der Landrat.
• Betr. Petroteumverteilung im Februar und März.
Nr. 778 K. G. Ich mache die Kreisinsassen darauf aufmerksam, daß nach heute eingegangener Mitteilung in den Sonaten Februar und März kein Haushaltungs- Petrolcuin zur Ausgabe kommen kann.
Schlüchtern, den 24. Januar 1918.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses. * *
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Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, vorstehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise alsbald zur Kenntnis der Gemeindeinsassen zu bringen.
Das den einzelnen Gemeinden zugeteilt werdende Ausgleichspetroleum soll an der Ausgabestelle in Steinau abgeholt werden, Termin für diese Abholung wird noch bestimmt und muß genau eingehalten werden.
Schlüchtern, den 24. Januar 1918.
Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusies.
J.-Nr. 934. Die Ortspolizeibehördenwerden daran erinnert, daß sie von jedem Fall einer Vichseuchenerkraukung nicht allein dem Herrn Kreistierarzt, sondern auch mir Anzeige zu erstatten haben.
Schlüchtern, den 25. Januar 1918.
Der Königliche Landrat. J. V. Schultheis.
An der königlichen Lehranstalt für Wein-, Obst-und Gartenban in Geisenheima.KH. finden im Jahre 1918 folgende Uuterrichts- kurfe statt:
1. Oeffentlicher Rcblauskursus am 11. und 12. Februar.
2. Obstbaukursus vom 11. bis 23. Februar.
3 Baumwärterkursus vom 11. bis 23. Februar.
4. Kriegslehrgang über Gemüsebau vom 18. bis 20. März.
16. KriegSlehrgang über Wintergemüsebau vom 7. bis 9. Oktober.
17. Kriegslehrgang über Obstbau für Gartenbesitzer vom 11. bis 16. November.
18. KriegSlehrgang über Beerenobstbau Svom 9. bis 11. Dezember.
Das Unterrichtsgeld beträgt:
Für den Kursus 1 : Nichts.
Für den Kursus 2 und 10: Preußen und Nichtpreußen 10 Mark. Preußische Lehrer sind frei. Personen, die nur am NachkursuS (Nr- 10) teilnehmen, zahlen 5 Mark.
Für den Kursus 3 und 11: 10 Mark. Personen, die nur am Nachkursus (Nr. 11) teilnehmen, haben 5 Mark zu zahlen.
Für die KriegSlehrgänge 4, 5, 7, 8, 14 bis einschließlich 18; Nichts.
Für den Kursus 6: Preußen und Nichtpreußen 10 Mark.
Für den Kursus 9 : Nichts.
Für den Kursus 12: Preußen 10 Mark, Nichtpreußen 15 Mark.
Für den Kursus 13 : Preußen 6 Mark, Nichtpreußen 9 Mark.
Anmeldungen sind unter Angabe von Vor- und Zuname, des Standes und der Staatsangehörigkeit zu richten:
bezüglich der Kurse 2 bis einschließlich 8 und 10 bis einschließlich 18 an die Direktion der Königlichen Lehranstalt, Geisenheim am Rhein; bezüglich des Kursus 9 an den zuständigen Oberpiäsidenten.
Wegen Zulassung zum Reblauskurse (Nr. 1) wollen sich Preußen an ihren zuständigen Oberpräsidenten, Nichtpreußen an ihre Landesregierung rechtzeitig wenden.
Weitere Auskunft ergeben die von der Lehranstalt kostenlos zu beziehenden Satzungen.
Die, unter 2, 3, 10 und 11 aufgeführten Kurse, sind Veranstaltungen der LandmirschaftS- kammer in Wiesbaden, werden aber von deren Lehrern an der Geisenheimer Lehranstalt abgehalten.
Der Direktor: Wortmann.
Geheimer Negierungsrat.
5. Kriegslehrgang über die Verwertung der Frühgemüse im Haushalte vom 13. bis 15. Mai.
6. Pflanzenschutzkursus v. 23. bis 25. Mai.
7. Kriegslehrgang über die Verwertung des Frühobstes und der Gemüse im Haushalte vom 17. bis 19. Juni.
8. KriegSlehrgang über die Herstellung der Obst- und Beerenweine sowie der alkoholfreien Weine und Obstsäfte im Haushalte vom 11. bis 13. Juli.
9. WiederholungSkursus für Obstbaulehrer vom 22. bis 26. Juli.
10. Obstbaunachkursus v. 22. bis 27. Juli.
11. Baumwärternachkursus vom 22. bis 27. Juli.
12. ObstverwertungSkursuS für Männer vom 29. Juli bis 8. August.
13. Obstverwertungskursus für Frauen vom 19. bis.24. August.
14. 1. KriegSlehrgang über das Sammeln und Verwerten von Pilzen vom 29. bis 31. August.
15. 2. Kriegslehrgang über das Sammeln und Verwerten von Pilzen vom 5. bis 7. September.
Sämtliche Salz - Großhändler und Kleinhändler des Kreises mache ich nochmals auf die am Mittwoch, dem 23. d. Mts., im KreiSblatt Nr. 7 veröffentlichte Berornnung über die Abgabe von Speisesalz aufmerksam. Im Interesse der rechtzeitigen Versorgung der Gemeinden erwarte ich die nach § 5 und 6 der Verordnung zu erstattenden Borrgts- und Bedarfsanmeldungen sofort.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusies. von Trott zu Solz
J.-Nr. 3544 K. G. II.
Betr. Tischzeugverbot.
Die zuständigen Behörden sind von der ReichsbekleidungSstelle ersucht worden, die Durchführung des Tischzcugverbots in Gastwirtschaften strengstens zu überwachen. Wie sich indessen aus vielfachen Meldungen ergibt, wird daS Verbot auch jetzt noch nicht überall gewissenhaft beachtet. Nach den vielfachen, aufklärenden Veröffentlichungen kann den Gastwirten, die das Verbot jetzt noch nicht beachten, die Enischuldigung einer irrtümlichen Auslegung der einschlägigen Bestimmungen nicht mehr geglaubt werden.
Die Kommrualverbände sind aufgefordert, der Reichsbeklcidnngsstclle fortlaufend alle Gasthansbetriebe, die das Tischtuchverbot nicht beachten, zu benennen. Die Wäschebestände dieser Betriebe sollen sofort enteignetwerden.
Die Enteigneten Borräten können im Falle besonderer Not der ärmeren Bevölkerung den betreffenden Kommunalverbänden selbst zur Verfügung gestellt werden.
linker Hinweis auf meine Verfügung vom 4. Dez. 1917, Nr. 3085 K. @. II. (Kreisblatt Nr. 98 vcvn 8. Dezember 19! 7) ersuche ich die Ortsvolizeibehörden, die Beachtung und Befolgung des Tischzeugverbots seitens der Inhaber von Gastwirtschaften zu über machen und etwaige Vorstöße zur Anzeige zu bringen.
Schlüchtern, den 28. Januar 1918.
Der Vorsitzende des KreiSausichusicS:
________von Trott zu Solz.______ *
J.-Nr. 813. Gemäß § 5 der Schieds- mannsordnung vom 29. März 1879 ist der Schmied Georg Lauer in Salmünster als Schievsmannsstellvcrlreter für den Stadtbezirk Salmünster verpflichtet morden. Schlüchtern, den 22. Januar 1918.
Der Königliche Landrat. J. V.: Schultheis.
Polizeiverordnung,
I betr. das Beschneiden lebendiger Hecken.
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Auf Grund der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Poiizeiverwaltung in den neuerworbenen Landesteilen von 20. September 1867 (G. S. S. 1529) in Verbindung mit den §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195) wird mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirk Gaffel nachstehende Poliei Verordnung erlassen;
§ 1. Das »Beschneiden lebendiger Hecken ist in der Zeit vom 1. März bis 31. Juli eines jeden Jahres verboten und darf in der übrigen Zeit nur mittels der von der zuständigen Polizeibehörte zum ordnungsmäßigen Gebrauch bestimmten Werkzeuge (Heckenscheren usw.) vorgenommen werden.
§ 2. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften bkfer Polizeiverordnung werden nach § 34 des Feld- und Fortstpolizeigesepes vom 1. April 1880 (G: S. S. 230) mit Geldstrafe bis zu einhundcrlundfünfzig Mark oder mit Hast bestraft.
§ 3. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Gleit - zeitig tritt der § 23 der Polizeiverordnung vom 22. April 1892 (Amtsblatt Seite 109) außer Kraft. (All. 607.)
Cassel, am 25. Februar 1908.
Der Negier »ngs-Präsident. Graf v. Bernstoff.
I., Nr. 13466. Das ini vorigen Jahre vielfach beobachtete außerordentlich starke Auftreten der Goldafterraupe läßt zur Verhütung einer Obstmißernte in diesem Jahre die gründliche Bekämpfung dieses SchädlingS unbedingt notwendig erscheinen. Seine Vernichtung geschieht (bekanntlich) in her Weise, daß die nach dem Laubabsall sttzl gut sichtbarcnRauven- nester (Gespinste) spätestens bis Ende Februar aus den Bäumen durch Ausschneiden entfernt unb verbrannt werden.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich deshalb, die Besitzer von Obsibäumen unter Hinweis auf die Strafbestimmungen im § 368 des R. St. G. anzuhalten, das Reinigen der Obstbäume alsbald vorzunehmen.
Schlüchtern, den 22. Januar 1918.
Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.
I Berr.: Höchstpreis für Brot. ♦ *
Nr. 962 K. G. In Abänderung der Anordnung vom 29. November 1917 (Schlucht. Zeitung Nr. 96 vom 1. 12. 1917) wird mit Wirkung vom 1. Februar ds. Js. ab der Höchstpreis für ein 4 Pfund Laib Roggenbrot, h ergestellt aus R. G. und Kartoffelstärkemehl, auf 83 Pfennig festgesetzt.
Die Preise sind Höchstpreise im Sinne der gesetzlichen Stimmungen. Ihre Ueber- schreitung wird bestraft.
Schlüchtern, den 29. Januar 1918.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusies. von Trott zu Solz.
Betr.: Abschlachtung von Ziegen.
Nr. 961 K. G. , Die Abschlachtung von Ziegen bezw. der Verkauf von Ziegen zur Schlachtung nimmt einfn solchen Umfang an, daß die Ziegenzucht int Kreise darunter zu leiden beginnt. Ich sehe mich deshalb veranlaßt, die Ausfuhr von Ziegen und Ziegen- mutkerlämmern zu Schlachizwecken oder geschlachtet. zu untersagen.
Schlüchtern, den 29. Januar 1918.
Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusses, von Trott zu Solz.
Gegen Bezahlung werden in Empfang genommen :
Altmetalle von J. Huben Söhne, SchmidtS- gasie 15,
Altpapier von Lehrer Flemmig,
Brenneffelftengel von Vollzieh.-Beamt. Adam,
Hauauerstraße,
Teckränler von Oberlehrer Keller (Seminargebäude),
Obstkerne und Akaziensamcu von Frau Kaufmann Fehl, ,
Getrocknete Früchte und Samen versch. Art von M. Neuhof.
Preise für das kg in Pfennigen. Messing und Bronze 100, Blei u. Zink 40, Aluminium 250, Neusilber 180, Kupfer 170, Rcinnickel 450, Altpavier (keine Tapeten) 6, Steinobstkeruc 10, Kürbis 15, Brennessel- stengel 14, gutgetrocknete, junge Brombcer-, Himbeer-, Erdheer- u. Johannisbeerblätter 200, Weißdornfrüchte (luftgetrocknet) 20, Hagebutten 30, Sonnenblumensamen 40, Bucheckern 15, Akaziensamen 70, Eicheln 9, Kastanien (getr.) 7.
Schlüchtern, den 4. Januar 1918.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
Druck von ». H ohmelster in SchlSchtevn.