KreiSvlalt
für die Stadt und den Kreis Schlüchtern.
A 104. Samstag, den 29. Dezember 1917.
■ n die Herren Standesbeamten des Kreises J.-Nr. 13279. Unter Hinweis ans «die Mvreisblatt Verfügung vom 10. Dezember 1913 W-J. Nr, 13361 (Kreisblatt Nr. 50/1913)— ■ütfu^e ich die Herren Standesbeamten, die MAuszüge aus dem Geburtsregister über die im * Jahre 1901 geborenen männlichen Personen ^en Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern Mofort zu übersenden.
■ Zugleich ersuche ich die Herren Standes- Weamten, über jede verstorbene männliche ■Person, welche das 25. Lebensjahr noch nicht ÄoHenbet hatte, einen Auszug aus dem Sterbe- Megister des Jahres 1917 bestimmt bis zum ■5. Januar 1918 hierher einzusenden.
■ Schlüchtern den 20, Dezember 1917.
Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.
■ J.-Nr. 6348 K. A. Ich mache daraus Wrufmerksani, daß die Kriegerwitwen mit allen ihren Versorgungsangelegenheiten und Gesuchen ■im Unter ntzungen oder Teurungszulagen Wms Mitteln des Dtilitärctats sich stets an Mie amtlichen Fürsorgestellen für Kriegshinter- Mliebenen, das ist für den Kreis Schlüchtern ■ Herr Pfarrer Kurz, Salmünster Mvenden müs
W Ferner weise ich darauf hin, daß Kriegs- Kltern, falls sie neben Kriegselterngeld oder Inner wiederruflichen Zuwenduug einer weiteren Mnterstützung bedürfen, sich an den Kreis- Wiusschuß zu tuenden haben.
■ Schlüchtern, den 24. Dezember 1917,.
J.-Nr. 13290. Die Herren Bürgermeister erjenisen Denreinden, in welchen sich Weiseninder hefinden, deren Pflege und Erziehung tuj Kosten des ev. Weisenhauses zu Hanau ewünscht wird, haben die bezüglichen Anträge bis zum 15. Februar f. Js. hierher einzu- reichen, vorher jedoch solche dem Herrn Orts- zeiflüchen zur Beifügung seines Gutachtens wrzulegen. Auf die Kreisblattverfügung vom 15. November 1892 —J.-Nr. 8028— Kreis - blatt 3tr. 49 wird hingewiesen.
Schlüchtern, den 20. Dezember 1917
Der Königliche Ladrat I. B. Schultheis.
J.-Nr. 12124. Die jenigen Herren Bürgermeister, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 26. v. Mts. —J.-Nr. 12124— letr. hilfsdienstvflichtige Holzhauer, noch im 6102 IVd lH3nVSlN3 .
Rückstände find werden an deren alsbaldige Erledigung erinnert.
Schlüchtern, den 22. Dezember 1917.
Der Königliche Landrar I. V. Schultheis.
Betr. Petroleum Ausgabe.
Nr. 11069 K. G., Für den Monat Januar darf auf die lila Petroleum-Marken ein Liter auf die gelben Petrleum Marken Liter Petroleum abgegeben werden.
Schlüchtern, den 23. Dezember 1917.
Der Vorsitzente des Kreis-Ausschußes von Trott zu Solz.
J.-Nr. 11127 K. G. Unter Aufhebung der im Kreisblatt Nr. 86 veröffentlichten Butterhöchstpreise wird mit Wirkung vom 1. Januar 1918 ab für den Kreis Schlüchtern der Kleinhandelshöchstpreis für ein Pfund Molkereibutter auf 2,90 Mk., für ein Pfund Landbutter auf 2,70 Mk. restgesetzt. Der Erzeugerhöchstpreis für gute Landbutter wird auf 2,35 Mk. festgesetzt. Die bisherigen Aufschläge der Butrer-Aufkäufer und - Verkaufsstellen bleiben unverändert.
Schlüchtern, den 24. Dezember 1917. Namens des Kreisausschusses: Der Vorsitzende.
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Die Herren Bürgermeister ersuche ich um öffentliche Bekanntmachung vorstehender Anordnung.
Schlüchtern, den 24. Dezember, 1917.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
J.-Nr. 13327. Auf dem Gut Einraffshof, Gemeinde Schondra, und in der Gemeinde Dettec, Bezirksamt Brükenau ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.
Schlüchtern, den 21. Dezember 1917.
Der Königliche Landrat. I. V. Schultheis.
J.-Nr. 11093 K. G. Gemäß Anordnung der Landesfettstelle wird vom 1. Januar 1918 ab die Buttermenge für Selbstversorger von 120 gr auf 100 gr pro Kopf und Woche herabgesetzt.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, dies ortsüblich bekannt zu machen und auf vermehrte Ablieferung von Milch nnd Butter zu achten.
Schlüchtern, den 24. Dezember 191.7.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
Die alsbaldige Einzahlung der Kranken- verstcherüngsbeilräge für die Monate Oktober, November und Dezember 1917 wird hiermit in Erinnerung gebracht.
i Diejenigen Herren Arbeitgeber, die noch im Besitze der für 1917 bestimmten namentlichen Aaszüge sind werden ersucht, solche umgehend zur Eintragung der Beiträge hierher einzusenden.
Die Hebetermine finden statt:
1. in Steinau, für die Stadt Steinau und die umliegenden Ortschaften am:
Sonnabend, den 12. Januar 1918 von vormittags 10' , Uhr bis nachmittags 3 Uhr in der' „Eckart'schen Gastwitschaft" daselbst'
2. in Sterbfritz, für Sterbfritz und alle naheliegenden Orte am:
Mittwoch, den 16. Januar 1918 von vormittags 81 , Uhr bis 12 Uhr in der „Böhm' fchen Gastwirtschast" daselbst.
3. in Salmünster, für.Salmünster und Ahl am:
Mittwoch, den 23. Januar 1918 von morgens 8 bis 11 \a im Gasthause „zum Engel" daselbst und
4. in Soden, für Soden, -Romsthal, Eckhard- roth, Kerbersdorf und Wahlen ebenfalls am Mittwoch, den 23. Januar 1918 von nachmittags 1 Uhr bis 4-/-Uhr in der„Zehner' schen Gastwirtschaft" daselbst.
Die Quittungsbücher und Karten ersuchen wir bei der Zahlung vorlegen zu lassen.
Wegen des Jahresabschlusses müssen alsdann alle verbliebene Rückstände unvorzüglich zur zwangswessen Einziehung kommen.
Die Herren Bürgermeister bitten wir im Interesse aller Zahlungspflichtigen ihrer Gemeinde, dieses wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen.
Besonders dürste sich für die Orte Steinau, Sterbfritz,Salmünster und Soden eineBekannt- machung an den Hebetermintagen sehr empfehlen.
Schlüchtern, am 28. Dezember 1917.
Der Vorstand
der Allgemeinen Ortskrankenkaffe!
Am Montag, dem 24. Juni 1918, vormittags 8 Uhr, und an den folgenden Tagen soll in den Räumlichkeiten der hiesigen König-
ltcht Kunstakademie eine Prüfung für Zeichen- t lehrer und Zeichenlehrerinnen gemäss der Prüfungsordnung vom 34. Januar 1902 abge- halten werden.
Anmeldungen zu dieser Prüfung find unter Angabe des demnächsligen Wohnortes .und unter Beifügung der vorgeschriebenen Schriftstücke spätestens bis zum 1. Mai nächsten Jahres an uns einzureichen.
Die vorzulegenden Studienblätter usw. sind bis zu demselben Zeitvunkte von auswärtigen Prüflingen unmitelbar der Direktion der hiesigen Königlichen Kunstakademie zu- zustellen. (S. Nr. 17640.)
Cassel am 20. November 1917.
Königliches Prvvinzial-Schulkollegium. Paehler.
Abt. Illb. Tgb.-Nr. 23722-6554.
Betr.: Werbung von Heeresangehörigen für politische Vereine.
Verordnung!
Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in der Fassung des ReichsgesetzeS vom 1 i. Dez. 1915 verbiete ich volitischen Vereinen, insbesondere Wahlvereinen jede Tätigkeit, die aus Werbung von Mitgliedern im Heere und der Marine abzielt.
Znwiederhandlungen werden mit Gefängnis bis tu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Anst oder mit Geldstrafe bi* zu 1500 Mark bestraft.
Frankfurt (Main), den 28. Dezember 1917 18 Armeekorvs Stelln. Generalkommando.
Ha in lmMt» AchtsPtaU K Bm-, M-i um Atttnim in Tkischtm a. Ah.
finden im Jahre 1918 folgende Unterrichtskurse statt:
1. Oeffentlicher Reblauskursus am 11. und 12. Februar.
2. Obstbaukursus vom 11. bis 23. Februar.
3. Baumwärterkursus vom 11. bis 23. Februar.
4. Kriegslehrgang über Gemüsebau vom 18. bis 20. März.
5. Kriegslehrgang über die Verwertung der Frühgemüse im Haushalte vom 13. bis 15. Mai.
6. Pflanzenschutzkursus vom 23. bis 25. Mai.
7. Kriegslehrgang über die Verwertung des Frühobstes u. der Gemüse im Haushalte vom 17. bis 19. Juni.
; 8. Kriegslehrgang über die Herstellung der Obst- und .Beerenweine sowie der alkoholfreien Weine und Obstsäfte im Haushalte vom 11. bis 13. Juli.
9. Wiederholungskursus für Obstbaulehrer vom 22. bis 26. Juli.
10. Obstbaunachkursus vom 22. bis 27. Juli.
11. Baumwärtern ach kursus vom 22. bis 27. Juli.
12. Obstverwertungskursus für Männer vom 29. Juli bis 8. August.
13. Obstverwertungskursus für Frauen vom 19. bis 24. August.
14. 1. Kriegslehrgang über. das Sammeln und Verwerten von Pilzen vom 29. bis 31. August.
15. 2. Kriegslehrgang über das Sammeln und Verwerten von Pilzen vom 5. bis 7. September.
16. Kriegslehrgang über Winter-Gemüsebau vom 7. bis 9. Oktober.
17. Kriegslehrgang über Obstbau für Gartenbesitzer vom 11. bis 16. November.
18. Kriegslehrgang über Beerenobstbau vom 9. bis 11 Dezember.
Das Nuterrichtsgeld beträgt:
Für den Kursus 1: Nichts.
Für den Kursus 2 und 10: Preußen und Nichtpreußen 10 Mk. Preußische Lehrer sind frei. Personen, die nur am Nachkursus (Nr. 10) teilnehmen, zahlen 5 Mk.
Für den Kursus 3 und 11: 10 Mk. Personen, die nur am Nachkursus (Nr. 11) teilnehmen, haben 5 Mk. zu zahlen.
Für die Kriegslehrgänge 4, 5, 7, 8, 14 bis einschließlich 18: Nichts.
Für den Kursus 6: Preußen und Nichtpreußen 10 Mk.
Für den Kursus 9: Nichts.
’ Für den Kursus 12; Preußen 10 Mark, Nichtpreußen 15 Mark.
Für den Kursus 13: Preußen 6 Mk., Nichtpreußen 9 Mk.
Anmeldungen sind unter Angabe von Vor- und Zuname, des Standes und der Staatsangehörigkeit zn richten:
bezüglich der Kurse 2 bis einschl. 8 und
10 bis einschl. 18. an die Direktion der Kgl. Lehranstalt, Geisenheim am Rhein;
Versteuerung der Pacht- und Mret- verträge, sowie der Automaten und
Musikwerke.
A. Im Monat 3 attitar.lt> 18 sind zu versteuern;
1. sämtliche nach Tarifstelle 481 des Stempel- steuergesetzes vom 31 Juli 1895 26 Juni 1909 ftemvclpflichtigen Pacht- und Mietverträge (auch die mündlich abgeschlossenen, sowie die After- Pacht- und Atieiverlräge welche im Kalenderjahr 1917 in Geltung gewesen sind,
2. die nach Tarifstelle 11a des genannten Gesetzes steuervflichtigen Automaten und mechanischen Musikwerke.
B. Die Versteuerrung hat zu erfolgen:
Zu 1. durch die dem Verpächler oder Vermieter obliegende Einreichung eines Pacht- u. Mietverzeichnisses u. Einzahlung der Steuer bei den Zollstellen oder Stempelverteilern, welche auch die Formulare zu den Verzeichniffen unentgeltlich verabfolgen,
Zu 2. durch Anmeldung des Automaten oder Musikwerkes seiters des Eigentümers oder Ausnützers bei der zuständigen Zollstelle.
C. Nicht oder nicht rechtzeitig bewirkte Versteuerung zieht Bestrafung nach sich.
Wegen des voraussichtlichen Andrangs bei den Zollstellen wird die alsbaldige Versteuerung empfohlen.
Hanau, den 20 Dezember 191 l Königliches Hauptzollamt.
bezüglich beä Kurlutz 9 an den zuständigen Oberpräsidenten.
Wegen Zulassung zum Reblauskurse (Nr. 1) wollen sich Preußen an ihren Zuständigen Oberpräsidenten, Nichtpreußen an ihre Landesregierung rechtzeitig wenden.
Weitere Auskunft ergeben die von der Lehranstalt kostenlos zu beziehenden Satzungen.
Die unter 2, 3, 10 und 11 aufgeführten Kurse, sind Veranstaltungen der Landwirt- schaftskammer in Wiesbaden, werden aber von deren Lehrern an der Geisenheimer Lehranstalt abgehalten.
Der Direktor: W o r t m a n n.
Geheimer RegierungSrat.
Die Förderung des Flachsbaues im Jahre 1918. Es ist eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit, den Flachsbau in Deutschland im Jahre 1918 ganz wesentlich zu steigern.
Groß sind die Vorteile, welche der Flachsbau -im nächsten Jahre den Landwirten bietet. Die Preise für Stroh- und Röstflachst sind bedeutend erhöht worden. Ebenso haben die Leinsamen eine beträchtliche Preiserhöhung gegen das Vorjahr gesunden.
Die zur Aussaat im Jahre 1918 gebrauchte saatfertige Leinsaat wird den Flachsanbauern gegen Bezahlung durch die Leinsaatverteilungs- stellen rechtzeitig geliefert.
Auch werden den Flachsanbauern mit Genehmigung der Kriegsrohstoffabteilung unter Berücksichtigung der abgelieferten Flachsmengen auf Antrag größere Mengen an Flachsgarn oder Seilerwaren oder Leinwandstoffe zur Verwendung in der eigenen Wirtschaft gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt. Ferner erhalten die Flachsanbauer unter Berücksichtigung der abgelieferten Flachsmengen bestimmte Mengen an Bindegarn zu ermäßigten Preisen für den Verbrauch in der eigenen Wirtschaft, und sichern sich weiterhin das Recht anf Rück- behaltung von Leinsamen der eigenen Ernte um sich daraus entweder selbst Oel schlagen zu lassen oder aber gegen Ablieferung des Leinsamens nicht unerhebliche Mengen von Leinöl durch die Kommunstiverwaltungen zu beziehen.
Das Ziel eines stark vermehrten Flachsanbaues wird unter der wertvollen Mitwirkung aller landwirtschaftlichen Behörden und Organisationen wesentlich gefördert werden können. Besonders sollten die Flachsaufkäufer der diesjährigen Ernte auf die großen, hier kurz erwähnten Vorzüge des Flachsanbaues für das nächste Jahr Hinweisen.
Ein stark vermehrter Flachsanbau ist schließlich eine militärische Notwendikeit, und man darf erwarten, daß die Landwirtschaft im Interesse des Heeres die große Arbeit gerne auf sich nimmt, die mit dem Flachsbau ver« knüpft ist.
AW^ Fortsetzrmg des „Kreis- blattes" is der „Zeitung".