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SchlüchternerMtung

mit Amtlichem Kreisblatl". Wochesbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt.

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Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitAreisblatt" vierteljährlich t,50 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raun, {2 Pfg

104 Samstag, den 29. Dezember 1917. 68. Jahrgang.

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Der Segen Gottes rußte 1917 auf unseren Waffen. Kr wird 1918 unsere gerechte Sache zu einem gltten Knde fußren.

Großes Karrptgartier, 24. Dezember 1917

gez. Hindenburg, Generakfekdmarschaü.

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Amtliches

I.-Nr. 13530. Die Ortspolizeibehörden sind an erster Stelle verpflichtet, für die Offenhaltung des Ver­kehrs auf allen öffentlichen Straßen und Wegen inner­halb der Gemarkungsgrenzen des Ortspolizeibezirks zu sorgen und jede Störung des Verkehrs, insbesondere der durch Naturereignisse (Schneewehen, Vereisung usw.) verursachten mit tun liehst er Beschleunigung zu beseitigen. Die den Ortspolizeibehörden aus dieser Verpflichtung entstehenden Ausgaben fallen als Polizeiverwaltungs- kosten den Gemeinden zur Last.

Daneben haben aber auch die Beamten der stän­dischen Landesbauverwaltung die Aufgabe, ihrerseits für schleunige Beseitigung aller Verkehrshinderungen auf den Landstraßen und Landwegen, insbesondere auch der Schneewehen Sorge zu tragen. Die dadurch ent­stehenden Ausgaben übernimmt der zur Unterhaltung der betreffenden Straße W verpflichtete kommunale Verband.

Diese Bestimmungen werden zwecks genauester Be­achtung hiermit in Erinnerung gebracht.

Schlüchtern, den 28. Dezember 1917.

Der Königliche Landrat. I. V.: Schultheis.

I.-Nr. 13530. Ich nehme Veranlassung, die Herren Ortspolizeiverwalter daraus ßfmuweisen, das, sie verpflichtet und, dafür M sorgen, daß "vereiste " Straßen- und Wegestrecken, oder Bürgersteige, soweit e$ zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erfor­derlich ist, mit abstumpfenden Stoffen bestreut, oder vom Eis befreit werden.

Schlächtern, den 28. Dezember 1917.

Der Königliche Landrat. I. V.: Schultheis.

Kreises werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung sofort zur Kenntnis der Händler mit Zucker und nächst- bcm zur allgemeinen Kenntnis der Gemeindeeinwohner ^u bringen.

Schlächtern, den 27. Dezember 1917.

Der Vorsitzende doö Kreis-Ausschusses-

I.-Nr. 0401 K.-A. Nach § 82 der Kreisordnung bringe ich hiermit die Beschlüsse des Kreistages vom 20. 12'1917 zur allgemeinen Kenntnis.

1. Die Kreissparkafsen-Rechnung für 1915 wurde

auf: 2061169,94 M. Einnahme,

2009212,11 M. Ausgabe

mithin auf 51957,83 M. Bestand festgestellt. Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt 2. Die Kreis-Kommunalkassenrechnung für

wurde auf

850304,72 M. Einnahmen

853352,30 M. Ausgabe

mithin auf 3047,58 M. Überzahlung gestellt.

Dem Rendanten wurde Entlastung erteilt.

1915

fest.

Die Etatsüberschreitungen wurden genehmigt.

3. Die Aufnahme einer weiteren Anleihe bis Betrage von 500000 M. zur Deckung der KriegS-

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Betr. Ablieferung von Kälbern

I. Nr. 11146 K. G. Um die Milch- und Vutter- Mennung zu fördern und ein möglichst frühzeitiges Absetzen der nicht zur aufzucht bestimmten Kälber zu erreichen, ist seitens der Bezirksfleischstelle für Kälber einerlei welchen Gewichts ein Einheitspreis-von 80 Psg. je Pfund Lebendgewicht festgesetzt wordeu. Hier­nach empfiehlt es sich, die Kälber nicht länger als 10 Tage mit Milch zu tränken bezw. bei der Kuh zu lassen, worauf ich die Viehbestzer erneu Hinweise.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich dies ortsüblich Ab in Versammlungen bekannt zu machen.

Schlächtern, den 26. Dezember 1917.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschuses.

Betr. Hausschlachtungen.

I.-Nr. 11125 K. G., Ich mache wiederholt darauf aufmerksam, daß eine möglichst frähzeitige Vornahme ^r Hausschlachtungen erwünscht ist. Auf mehrfach sNngene Anfragen, ob nach dem 15 Januar 1918 Ausschlachtungen nicht mehr stattfinden dürfen, sei be- Aerkt, daß z. Zt. ein solches Verbot noch nicht erlassen

Schlüchtern, den 26. Dezember 1917*

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

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* familien Unterstützungsgelder wurde beschlossen.

4. Der seitherige Jo-

Sperzel zu Mottgerö Schmied- wurde als solcher wieder gewählt.

5. Der Landwegebauvoranschlag für 1918 wurde genehmigt und auf den Betrag von 46200 M. festete stellt.

6. Als Zeitpunkt für den Beginn der Alterszulagen für den Kreisbaubeamten Schutt wurde der 1. April 1912 festgesetzt.

7. Der Kreisausschuß wurde ermächtigt, die dem Kreise durch den Vorstand der alten Kreiskrankenkasse für die Gemeindekrankenpflegestationen" des Kreises überwiesenen 8000 M. im Vergleichswege an die All­gemeine Ortskrankenkasse in Schlüchtern herauszugeben.

8. Das Dankschreiben des Herrn Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen vom 4. August 1917 an die KriegshilsSvereine der Landkreise des Regierungsbezirks Cassel wurde dem Kreistage bekannt gegeben.

Schlüchtern, den 24. Dezember 1917.

Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.

6379. Der Metzger Jean Leipold ist als Wild Händler für die Stadt Schlächtern zugelafsen worden.

Schlächtern, 24 Dezember 191J.

Der Königliche Landrat.

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Anordnung | f 1 deu Verkehr mit Verbrauchszucker in

Privathaushaltungen, Bäckereien, Kon­ditoreien, Gastwirtschaften u. Anstalten.

Um eine Rücklage für Einmachzucker zu bilden wird t^l^W: Von den Zuckerkarten, in Abschnitte zu und 250 Gramm Ungeteilt, haben vom 1. Januar a nur noch die Abschnitte zu 500 Gramm Gültigkeit, j blc Abschnitte über 250 Gramm nur dann, wenn sie M die OrtSbehörde mit Gältigkeitsvermerk versehen 5 S Dies darf nur ausnahmsweise auf Antrag ge- "" Wen. Ueber die für gültig erklärten Abschnitte ist lllc ^ifte zu führen, welche zur Einmackzeit eingeford^rt wird um nötigenfalls Kürzungen bei der Ein- ^zuckerzuteilung vornehmen zu können.

, Schlüchtern, den 27. Dezember 1917.

^ws des KreisauSschußeS: von Trott zu Solz.

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^te Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des

Auf Hofgut Ahlersbach stehen folgende Simmen- taler Herdbuchtiere zum Verkauf:

eine hochtragende Kuh,

eine Kalbiu (zwei Monate tragend) ein Bnllenkalb (4 bis 5 Monate alt) zwei Rinderchen (6 Monate alt) - Simmentaler Zuchtgenoffenschaft.

Des Kaisers Dank an Keer und Heimat.

Berlin, 24. Dez. (W. B. Amtl.

An den Kriegsminister!

Die gewaltigen Angriffe unserer Feinde an der Westfront sind gescheitert! Unterstützt durch die ge­samten Industrien Englands, Frankreichs und Amerikas, trotz monatelanger Vorbereitungen umfassendster Art, trotz allergrößten Munitionsaufwandes waren alle Be­mühungen unserer Gegner umsonst. D.-s zähe-Durch­halten und die unerschütterliche Tapferkeit unserer todes­mutigen Truppen an der Front konnte dies aber neben der Unterstützung durch die Marine nur leisten durch

die rastlose Arbeit und reiche Unterstützung der Heimat mit Waffen, Mnnition und allem sonstigen KriegS- gerät. Dafür sage ich dem Kricgsminsterium und seinen Nachgeordneten Behörden meinen und des Heeres Dank. Zielbewußte Leitung, strengste Pflichterfüllung jedes Einzelnen, enges Zusammenarbeiten mit den anderen Behörden, insbesondere den Kriegsministerien der Bundes- staaten und mit einer schaffensfreudigen, erfinderischen Industrie auf dieser Grundlage haben sich die Er­folge aufgebaut. Glänzendes ist auch in der recht­zeitigen Bereitstellung eines kriegSmäßig vorgebildeten Ersatzes, der Fürsorge für unsere Verwundeten und in der Verteilung und Verwendung der heimischen Ar­beitskräfte geleistet. So vertraue ich darauf, daß mein Kriegsministerium auch weiter in vorbildlicher Pflicht­treue zum Nutzen von Heer und Vaterland arbeiten und so für sein Teil zum Endsiege beitragen wird.

Großes Hauptquartier, 24. Dez 1917.

Deutsches Reich.

Berlin. Kaiserspende für die Kriegsgefangenen. Vor kurzem wurde bekannt gegeben, daß eine bedeutende Summe, teils aus Reichsmitteln, teils aus nationalen Spenden, der schwedischen Regierung übergeben wurde, Ävr der-Rot^er 4wt£^n^ in Rußland

abzilhelfen. Wie wir erfahren, hat auch der Kaiser eine große Spende dazu beigesteuert. Es ist also in diesem vierten Kriegswinter in umfassendster Weise da­für Sorge getragen, daß die Leiden der Gefangenschaft für unsere Brüder und Söhne in Rußland gemildert werden.

Berlin. Am Mittwoch abend begab sich unter der Leitung des Gesandten Grafen Mirbach die im Zusatz zum deutsch-russischen Waffenstillstandsvertrag vom 15. 12. vorgesehene Kommission nach Petersburg die die Regelung des''Austausches der Zivilgefangenen und dienstuntauglichen in Angriff nehmen und Maß­nahmen zur Wiederherstellung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern innerhalb der durch den Waffen­stillstand gezogenen Grenzen treffen soll. Der Kom­mission gehören an: Geheimrat Eckhardr uno General­konsul Biermann vom Auswärtigen Amt, vier Herren des Kriegsministeriums unter Leitung des Obersten von Fransecky und Gießler, Major von Besten von der Obersten Heeresleitung mit zwei Begleitern, Geheimrat Schenk vom Reichspostamt uni Herr Landshoff vom Roten Kreuz. Die Abordnung ist von Hilfspersonal begleitet.

Petersburg. Moskau im Belagerungszustand- Meldung der Petersburger Telegraphenagentur: Der Belagerungszustand ist über Moskau verhängt worden zur Bekämpfung der Gegenrevolution.

Preise für Kaffeersntzmitet.

Bei Durchführung der Verordnung vom 16. Rovem her 1917 über Kaffeersatzmitteln befinden, als bei Erlaß der Verordnung angenommen werden konnte. Diese Vorräte sind durchschnittlich zu höheren Preisen er­worben worden, als die in dieser Verordnung festge­setzten Höchstpreise betragen. Nach 8 9 As. 2. der ge­nannten Verordnung siud die Kommunalverbände und Gemeinden berechtigt, für die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits im Handel bestndlichen Vorräte an Kaffeersatzmitteln Ausnahmen von den festgesetzten Höchstpreisen bis zum 31. Dezember, 1917 einschließ­lich zu zulassen. Diese Frist ist für den Absatz der Vor­räte vielfach zu kurz, so daß bei ihrer Aufrechterhaltung der Handel schwerwiegende Verluste erleiven wurde. Durch eine neue Verordnung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts wurde die Frist nunmehr bis zum 15. März 1918 einschließlich .'verlängert. Dem Handel soll insoweit, als es nach Ansicht der Kom- ruunalverbände und Gemeinden unbedenklich ist, die Möglichkeit gegeben werden, bis dahin seine Vorräte mit Zustimmung der Kommunalverbände und Gemeinden nach deren Anordnungen noch zu höheren Preisen als den Höchstpreisen abzusetzen. Die Ausnahmspreise sollen vor der Erteilung der Absatzerlaubnis von der die