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mit Amtlichem Kreisblatt"

Telefon 65.

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Telefon 65

Erscheint Mittwoch und Samstag. preis mitAreisblatt" vierteljährlich {,50 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum |2 pfg .

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Mittwoch, den 19. Dezember 1917

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Die im 68. Jahrgang erscheinende Schküchteruer Zett«ng mit amtlichem Kreisblätt ist mithin die älteste und verbreiteste Zeitung im Kreise Schlüchtern und weit noch über denselben hinaus und finden Inserate in derselben wirksame Verbreitung.

n TT-n4-n-rtli'nnnlin«r daher in der Zustellung unserer Zeitung durch die Post beim bevorstehenden Quartalswechsel vermeiden will, der rlllr I r PIIPPP IIIII wolle dieselbe so bald wie möglich bei dem betreffenden Postamte bestellen. Nur diejenigen auswärtigen

IIIII | I III 1111 I III Postabonnenten, welche bis spätestens 30. Dezember unsere Zeitung wieder bestellt haben, können verlangen,

uuuuu daß ihnen unsere Zeitung vom 1. Januar 1918 ab pünktlich von der Post geliefert wird. Wer später bestellt, muß nach den amtlichen Bestimmungen für Nachlreferung der ersten -Nummern des neuen Quartals eine besondere Gebühr von 10 Pfg. bezahlen. Jede Post- Anstalt und jeder Landbriefträger ist verpflichtet, Abonnements-Bestellungen anzunehmen.

Zu recht zahlreiche« Bestellungeu auf das mit dem 1. Januar 1918 beginnende neue Vierteljahr ladet freundlichst ein

die Expedition derSchlüchterner Zeitung".

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Amtlicher

Betr. Fleischabgabe.

J.-Nr. 10852 K. G. Nachdem der Herr Staats­sekretär des Kriegsernährungsamtes als erwünscht be­zeichnet hat, zur Schonung der Rinderbestände und um eine die künftige Milchversorgung und die Ackerbestellung über Gebühr gefährdende Rinderabnahme zu vermeiden, die Fleischration entsprechend ver Lage der örtlichen Versorgung in den nicht industriellen und kleineren Gemeinden, sowie auf bem platten Lande nach unten abzustufen, hat die Bezirksfleischstelle für den hiesigen Kreis vom 16. Dezember ab die wöchentliche auf die Reichsfleischkarte entfallende Fleisch-Menge auf 100 Gr. festgesetzt. Die Schwerst- und Rüstungsarbeiter behalten ihre bisherige Ration. Zum Bezüge desselben werden ihnen entsprechend Zusatzfleischkarten ausgehändtgt.

In der Weihnachtswoche (24. bis 30. Dezember) erhalten die Metzger kein Schlachtvieh zugeteilt, die für diese Woche geltenden Fleischmarken haben deshalb ansuahmsweise schon in der Woche vom 17. bis 23. , Dezember Gültigkeit.

Schlüchtern, den 17. Dezember 1917. | Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusses.

Betr. Fleisch ans Notschlachtnngeu. ____

J.-Nr. 10853 K. G. Das Fleisch aus Notschlach- tungen soweit es nach Hanau abgeliefert ist kommt viel- sich in einer sehr schlechten Verpackung und in sehr beschmutzten Zustande an, sodaß Teile, desselben als genußunfähig vernichtet werden mußten. Zur Ver- Aeidung dieser Uebelstände ist auf die Verpackung größte Sorgfalt zu verwenden. Stroh darf zu diesem Zwecke | unter keinen Umständen verwendet werden.

| Gleichzeitig mit der Absendung des Fleisches ist die I Wurstfabrik hier von unter Angabe der Stückzahl, der | Anzahl der Frachtstücke und des Gewichts brieflich zu I benachrichtigen. Falls das Fleisch ununtersucht einge- I tabt wird, sind die sämtlichen Eingeweide und Geräte I (Kopf, Zunge, Leber, Lunge, Därme, Pansen, Magen Imb Darmfett) mit einzusenden, weil sonst die Unter- lluchung in Hanau nicht erfolgen darf Für die Bezah­lung ist das nach Ankunft in Hanau festgestellte amtliche I Gewicht maßgebend.

Schlüchtern, den 17. Dezember 1917.

I Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

Betr. Külber-Liefernug und -Anmeldung.

Nr. 10854 K. G. Die Anlieferung von Kälbern W in der letzten Zeit sehr nachgelassen. Es liegt die Minutung nahe, daß die Kälber vielfach heimlich ab- Mlachtet werden. Um dem zu begegnen, hat der silehhandelsverband für die Aufdeckung solcher heimlicher Schlachtungen Prämien ausgesetzt und außerdem an- JJ^M, daß alle neugeborenen Kälber spätestens ^zi»^age nach ihrer Geburt beim Bürgermeisteramt Tn8umelben sind. Die Herren Bürgermeister haben die Anmeldungen Listen zu führen und Abschrift Won am Wochenschluß mir einzureichen, sodaß die Meldungen am Dienstag spätestens hier vorliegen. Manzeige ist erforderlich.

Schlüchtern, 17. Dezember 1917.

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Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

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Am Tonnabend, den 22. Dezember d Js. in Sterbfritz eine Bullenkörung statt. Es °^u 1012 Tiere zur Vorführung. Die Gemeinden ihren Bedarf hierbei decken.

Schlüchtern, den 13. Dezember 1917.

Der Landrat: von Trott zu Solz.

Betr. Schweinezählung und -Ausnahme.

Um zu verhindern, daß unerlaubtes Futter, nament­lich Körner und Kartoffeln mit den Schweinen verfüttert werden, sind die Hausschlachtungen möglichst frühzeitig vorzunehmen.

Alle nicht zur Zucht verwendeten Schweine (Mutter­tiere und Eber) ^und alle nicht für die Hausschlachtung im Winter 19f7 bestimmten Schweine werden vom 1. Januar ab für das Heer abgenommen, einerlei welches Gewicht die Tiere haben. Zu diesem Zwecke findet am 27. Dezember eine Aufnahme der Schweine statt, worauf schon jetzt hingewiesen wird. Nach Abschluß der Schweine­aufnahme werden durch die Gendarmen Stichproben über die Richtigkeit der Angaben gemacht werden. Sollten dabei Schweine verheimlicht worden sein, so werden diese als dem Kreis verfallen erklärt und ohne Bezahlung weggenommen werden. Der Verkauf von Schweinen an andere Personen als die Aufkäufer des Viehhandelsverbandes ist vom 1. Januar ab verboten. Ausnahmen bedürfen meiner und der Bezirksfleischstelle Genehmigung. Am 15. Januar hört die Erlaubnis auf, Ferkel bis 30 Pfund Lebendgewicht zu schlachten und marken- und anrechnungsfrei zu verwerten, sie werden von diesem Tage ab auf die Fleischkarte angerechnet.

. _ ist M o ^ JJi Januar.

1,60 Mk. je Pfund Lebendgewicht. Für Schweine von 30 Pfund - Lebendgewicht ab beträgt der Höchstpreis 79 Pfg. Daneben darf für Tiere von 30 60 Pfd. Lebendgewicht ein Zuschlag von 18 Mk., für Tiere von 6090 Pfd. ein Zuschlag von 14 Mk, für Tiere von 90120 Pfd. ein Zuschlag von 10 Mk. und für Tiere von 120 -150 Pfd. ein Zuschlag von 6 Mark gefordert und gezahlt werden.

Schlüchtern, den 17. Dezember 1917.

Namens des Kreis-Ausschusses.

Der Vorsitzende: von Trott zu Solz.

Abt. Illb. Tgb. Nr. 24330/6838.

Betr.: Verbot des Einfärbens von Militärtuchen.

Verordnung.

Auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den Be lagerungszustand von, 4. Juni 1851 in der Fassung des Reichsgesetzes vom 11. Dezember 1915 bestimme ich für den mir unterstellten Korpsbezirk und im Einvernehmen mit dem Gouverneure auch für den Befehlsbereich der Festung Mainz:

Die Färbereien haben bis zum 1. Januar 1918 hierhin Anzeige zu erstatten, ob und wann ihnen Militärtuch und militärische Bekleidungsstücke zum Ein­färben übergeben worden sind.

In gleicher Weise ist Anzeige zu erstatten, sobald ihnen fernerhin solche Tuche und Bekleidungsstücke zum Einfärben übergeben werden.

Es ist verboten, die übergebenen Tuche ohne Ge­nehmigung des stellv. Generalkommandos einzufärben und an den Auftraggeber oder eine andere Person herauszugeben.

Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder Geldstrafe bis 1500 M. bestraft.

Frankfurt a. M/ 3. 12; 1917.

18. Armeekorps. Stellvertretendes Generalkommando. ~ Abt. Il^ Tgb?N^

Betr.: Beseitigung von Transportstörungen. Verordnung.

Auf Grund der §§ 4 und 9 b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in der Fassung des Reichsgesetzes vom 11. Dezember 1915 bestimme ich für den mir unterstellten Korpsbezirk lind im Ein­vernehmen mit dem Gouverneur. auch für den Befehls­bereich der Festung Mainz:

Die Verordnung vom 11.9. 1917 (Illb 19219 5476) gilt auch für die Be und Entladung von Schiffen sowie die An- und Abfuhr von Schiffsgütern.

Frankfurt a. M., den 3. Dezember 1917.

18. Armeekorps. Stellvertr. Generalkommando.

Es hat sich gezeigt, daß eine große Zahl von wehr­pflichtigen zurückgestellten Landwirten in den von den Herrn " Bürgermeistern der Kriegswirtschaftsstelle über- sandten Fragebogen nicht aufgeführt worden sind. Da­bei scheinen in erster Linie solche Landwirte unberück­sichtigt geblieben zu sein, die zwar wehrpflichtig sind, bis jetzt aber noch nicht unter die Fahne gerufen waren. Diese sowohl wie auch diejenigen Landwirte, welche bereits eingezogen waren, und zwar sowohl Betriebs­leiter- als landwirtschaftliche Arbeiter, müssen in den Fragebogen von den Gemeindebehörden aufgeführt werden.

Da erste Voraussetzung für die Nachprüfung der Zurückstellung die Namhaftmachung sämtlicher in Betracht kommender Wehrpflichtigen ist, wird ersucht, unverzüglich etwa fehlende Anmeldungen hierher gelangen zu lassen.

Schlüchtern den 18. Dezember 1917.

Kriegswirtschaftsstelle.

J.-Nr. 12787. Die Herren Bürgermeister werden nochmals ersucht, die Sammlung von Quecken-Wurzeln eifrigst zu unterstützen und auf rasche Einlieserung hin­zuwirken.

Schlüchtern, den 11. Dezember 1917.

Der Königliche Landrat. J. V.: Schultheis.

Gute Bücher.

6191 K. A. Den Herren Verwaltern der Volksbibliotheken wird hiermit die BeHaffuNg folgender Bücher empfohlen:

1. August Sperl, Hanne's. Eine Soldatengeschichte für Jugend und Volk. Mit Zeichnungen, bei Parthes, Gotha. 4 Mk. geb.

2. Julius Lerche, die Gründorfer. Stuttgart, Thienn- mann. 5 Mk. Führt die Jugend in lebensvollen Geschichten zur Naturbeobachtung.

3. P. Keller. Von Hause, Bergstadtverlag Breslau (Humor) 3 Mk.

4. Friedrich, Wir, Stuttgart, Frankh. 1 Mk.

5. Krausbauer, Lieder, Blumen, Eichcnreis.er. Schlich­te Geschichten aus d. großen Kriege. Geb. 3.20 gj(f.

6. Derselbe, Glimmen und Glosteu und Lodernde Glut. Oranien-Verlag in Herborn. Geb. 2,20 Mk.

7. Heinrich Naumann. Wie das Dorf den Krieg erlebte. Fein brosch 1,40 Mk. Oranienverlag, Herborn.

8. Wilhelm Schreiner, Der Tod von Ipern. Oranien- Verlag, Herborn. Fein geb. 5 Mk.

9. Hesselbacher. Daheimgebliebenen, Heilbronn, Eugen Salzer, geb. 1,00 Mk. Sehr zu empfehlen!

10. Derselbe, Die Kichnerin. Heilbronn, Salzer, geb. 2,50 Mk.

11. A. Supper, Gottfried Fabers Weg. Reuß u. Jtla. Konstanz. 1,50 Mk.

12. 'Winkelglück. Ein ffröhlich Buch aus ernster Zeit. Quelle und Meyer, Lepzig, 2,40 Mk.

13. Hesselbacher, Sieger über die Not. Steinkopf, Stuttgart. 2,50 Mk.

14. Paul Schreckenbacher, Michael Meyenburg. Ein Lebensroman aus der Reformulionszeit. Staakmann, Leipzig. Geb. 6 Mk.

15. Müller Guttenbrunn, Joseph der Deutsche. Staakmann, Leipzig. Geb. 6 Mk.

16. Walter Flex, Der Kanzler Klaus von Bismarck. Verl. der Ev. Gesellschaft, Stuttgart. ,50 Mk.

17. Sapper, Familie Pfäffling. Eine deutsche Wtntergeschichte. Gundert 3,40 Mk.

18. Dr. Otto Krack, General Ludendorff. Scherl. Geb. 2 Mk.

19. Schlipköter, Das Buch der Mutter. Ein Weg­weiser zur Erziehung, Bildung und Unterhaltung unserer Kleinen. Ausgabe zu 2,80 Mk geb.

20. Stückrat, Hessen Heimat. Erste Jahresgabe Hess. Künstler und Dichter. Elwert, Marburg 1,20 Mk.

21. Allihe, Die Anfangsgründe der häuslichen Krankenpflege. Warneck, Berlin 1 Mk.

22. Sohnrey, Landjugend ll^eusie Ausgabe. desgl. empfiehlt sich ^in Abonnemet auf dessen Dorfzeitung.

23. Quert Wandel buch vom blutigen Westen. Lab. 4 M. Schlüchtern, den 42. Dezember 1917.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

[von Trott zu Solz.