Mifabschnitte ergangenen oder sonstigen noch gültigen I Ultb Durchfuhrverbote fallen, sowie aller Waren, L von diesen Verboten ausgenommen sind, wird loten, wenn sich diese Waren nach Beschaffenheit und tzMdungszweck kennzeichnen als: 1. Uniformstücke, LsauSrüftungSftüäe und erkennbare Teile davon; Mchschu^ und Atmungsapparate jeder Art, Kopf- LMaSken und -Helme, Respiratoren und dergleichen L Schutze gegen Staub, Rauch, Gase und Säure- Lc; 3. Schutzbrillen jeder Art: 4. Kriegsfahrzeuge L Mt sowie deren Teil und Zubehöre: 5. Verband- Itunb andere Verbandmittel, auch Sicherheitsnadeln; Miche Instrumente und Geräte zur Verhütung, |(linlIttg und Behandlung von Menschen- und Tier- Wciten 'sowie zum Gebrauche bei der Krankenpflege » in Laboratorien, auch Teile und Halbfabrikate M Gegenstände; 7. Stoffe zu bakteriologischen Nähr-
8. Versuchstiere; 9. chemische und bakttriologische auch Teile unb Halbfabrikate von solchen; 10 Wrvcndosen aller Art; 11. Waren, welche Asbest, (Mika), Mikanit, Kork, Kautschuk, Regenerat Mcn; 12. Waren jeder Art und in jedem Zustand lNarbeitung, zu deren Herstellung Allumtnium, Blei, L Nickel, Kupfer, Antimon, Zink oder ihre Legie- Ln’! und Verbindungen unteretnander und mit an- L Stoffen (auch in Altmetall, Abfällen und Rück- M«) verwendet worden sind, in Sendungen mit L als 2 Klg. der vorstehend genannten M.talle oder L Legierungen und Verbindungen. II. Das Verbot LI Ziffer 12 findet keine Anwendung auf die Durch- von.Taschenuhren und Taschenuhrteilen. —-Eine Mntmachung vom 27. November beschränkt das fee Metallgewichtvon ?5Kg. auf 2Kg. für nachstehend Linie Waren (Handelskammerbescheinigung): Absatz [in Ziffer III der Bekanntmachung vom 30. Juni M erhält folgende Fassung: a) Sendungen von Lugniffen aus Aluminium, Blei, Zinn, Nickel, Kupfer, Linon, Zink oder ihren Legierungen und Verbindungen iereinander und mit anderen Stoffen (auch in Alt-
Abfällen und Rückständen), soweit sie ein Ge- Lt von 2 Klg. nicht übersteigen oder nicht mehr als W der genannten Metalle oder ihrer Legiernngen k Verbindungen enthalten.
[ -* Eine Bekanntmachung vom 27. November regelt ! Behandlung von Umschließungen, Verpackungsmittel k Verschnürungen folgendermaßen neu: 1. In der ikanntmachung vom 4. September erhalten die Ziffern . III und V folgende veränderte Fassung: IL Als Mießung, Verpackungsmittel oder Verschnürungen utfen mit aus- oder durchgeführt werden: Stroh, «feile, Heu, Moos, Heidekraut. Sägespäne, Hobelte, Sägemehl, Holzwolle, soweit sie zur Sicherung t Waren gegen Bruch usw. notwendig sind ; Packfässer i Trockenwaren, d. s. roh — nicht auf Nut oder per — gearbeitete Packfässer aus Weichholz (Tanne, rate, Kiefer); Verschlage, Bretter, Latten aus Holz; Mankörbe; Papierbindfaden; Papier,"i Pappe und toter daraus; Hohlglaswaren; Büchsen, Dosen und
Tuben aus Schwarzblech; Hanffindfaden sowie Leinen- und Baumwollenband, soweit ihre Verwendung unbedingt notwendig ist (z. B. zum Verschließen von Säcken, zum Verschnüren von Postpaketen usw.) Diese Ausnahme gilt nur für Umschließungen, VerpackungSmittel und Verschnürungen, die handelsüblich sind und nicht zur Umgehung eines Ausfuhrverbots mit aus- oder durch- geführt werden sollen. III. Die Mitausfuhr folgender Umschließungen, a) Umschließungen aus Baumwollen, Flachs, Hanf- und Jutegeweben, sowie Nachahmungen von solchen aus Papierstoff, Textilosigewaben und Textilit; d) Matten aller Art aus Stroh, Beaft, Binsen oder anderen pflanzlichen Flechtstoffen (außer Gespinstfasern); c) andere Holzfäffer als die unter II genannten;
d) Stahlflaschen, Flasch.n aus Fluß- oder Schweißeisen;
e) eiserne Fässer; f) mit Hopfen gefüllte Zylinder aus Eisenblech nebst den dazu gehörigen Gummtrringen und Jutesäcken ist gestattet, wenn zur Sicherstellung ihrer Wiedereinfuhr nach der Entleerung im Ausland vor der Ausfuhr der Doppelte Betrag ihres Wertes bei einer Zollstelle hinterlegt wird, sofern nicht in der Bewilligung auf die Hinterlegung verzichtet ist; der hinterlegte Betrag ist zu erstatten, wenn nachweislich wieder eingegangen sind. Solche Umschließungen die gleichen oder wenigstens gleichartige Umschließungen können nur gegen erneute Sicherstellung besüllt wieder ausgeführt werden. V. Andere als die unter II und III genannten Umschließungen usw. dürfen mit aus- oaer du-chgeführt werden, wenn sie in der Bewilligung ausdrücklich genannt sind.
®y „Im Interesse der vielen Bruchletdenden sei an dieser Stelle nochmal ganz besonders auf das Inserat d. Fa. Ph. Steuer Sohn in heutiger Nummet Hingewiesen."
—* Ahlersbach (Kr. Schlüchtern). Herr Bürgermeister Rüffer von Ahlersbach, der seit 32 Jahren in treuester Pflichterfüllung die Bürgermeisterstelle dortselbst versah, wurde wieder auf weitere acht Jahre gewählt und bestätigt.
* Fulda 5. Dez. Ein guter Fang glückte gestern unserer Polizei, indem sie am hiesigen Bahnhof einige Lebensmittelwucherer dingfest machte. Diese waren eben im Begriffe, mit einer Anzahl schwerer Kisten im Züge nach Frankfurt zu verschwinden, als sie abgefaßt wurden. Die Kisten enthielten nahezu 4 Zentner Fleisch (Rind-, Kalb- und Schweinefleisch, Würste, Speck, Butter), was alles im Kreise Fulda und in der Rhön aufgekauft war und zu Wucherpreisen in Frankfurt abgesetzt werden sollte. Die Verhafteten, darunter eine Frauensperson, sind aus hiesiger Gegend und führten reichlich Geld zu weiteren Aufkäufen bei sich.
* Cassel 5. Dez. Der Zopfabschneider hat sich wieder geregt. Gestern vormittag hat der gemeingefährliche Bursche am Schnittpunkt der Mombachstraße mit der Holländischen Straße ein I4jähriges Mädchen angehalten, ihm den üppigen Haarschmuck abgeschnitten und ist mit dem Raub entflohen.
—* Was kosten die Weihnachtsbäume in diesem Jahr ? Augenblicklich kaufen die Frankfurter, Mainzer, Wiesbadener, Offenbacher Händler im Vogelsberg die Weihnachtsbäume auf. Um allen Preistreibereien von vornherein die Spitze zu bieten, haben die Oberförstereien sogenannte Richtpreise festgesetzt. Es werden abgegeben Bäumchen bis zu 1 Meter Höhe mit 30 Pfennigen, von 1—3 Meter Höhe mit 60 Pfennigen und mehr als 3 Meter Höhe mit 1,60 Mark das Stück. Gegen die Vorjahre sind die Preise wohl in die Höhe gegangen und sichern den Forstbetrieben eine schöne Einnahme; aber man kann nun mit Recht gespannt sein, welche Preise die Städter in diesem Jahr für ihren Weihnachts- baum anlegen müssen.
An Einzelgaben zum
„Volksdank für Heer und Flotte"
gingen weiter ein:
von Herrn Wolf. Meier, Fabrikant, Schlüchtern 200 M. von Ungenannt, Schlüchtern 100 M. von Herrn von Trott zu Solz, Landrat
Schlüchtern 30 M. von der Firma A. Sichel, Schlüchtern 50 M. von Herrn Lion Goldschmidt, Schlüchtern 50 M. von Herrn Förster Stückrath, Marjoß 30 M. von Frau Oberförster Richter, Marjoß 10 M. von Herrn Rüffer, Bürgermeister, Ahlersbach 5 M. von Frau von Voith, Schwarzenfels 25 M. von Herrn Sptelmann, Johs., Setdenroth 5 M.
Eine Hliesmaufgaöe, die ich nur kraft Handreichung barmherziger Liebe lösen kann, ist in dieser Zeit die Unterhaltung der 1000 elenden, gebrechlichen, alten und jungen Krüppel in unseren Anstalten: verkrüppelte Kinder, von überall ohne Unterschied der Heimat und Religion ausgenommen zu heilen, pflegen und erziehen; verkrüppelte Lehrlinge und Mädchen erwerbsfähig zu machen; alte Siechen zu sättigen und wärmen. Zur Linderung der Not und Tröstung dieser Leidenden werden milde Wohltäter um freundliche Weihnachtsspenden herzlich gebeten.
Krüppelheim Augerburg Ostpr. Braun, Superintendent. (Postscheck-Konto 2423 Königsberg Pr.
Kirchlicher seiger für Schlüchtern.
Evangelische Gemeinde: Sonntag, den 9. Dezember 1917.
Vormittags 10 Uhr: Herr Pfarrer Rollmann. Abends 7»8 Uhr: Herr Superintendent Orth.
Wochendienst: Herr Pfarrer Rollmann.
Evangelisch Kirchlich« Blaukreuz-Verein. Versammlung nachmittag 5 Uhr in der Kleinkinderschule.
Katholische Gemeinde.
Sonntag, den 9. Dezember 1917. Vormittags 10 Uhr: Hochamt mit Predigt.
Herr Kaplan Ramb.
6k KncMickihk.
Sämtliche Wertpapiere für die Einzahlungen ;ur 6tm Kriegsanleihe sind eingetroffen. Die Zeichner werden gebeten, die wich alsbald in Empfang zu nehmen.
Stadtkasse Schlüchtern.
ftm. Mtmjichtmz
Donnerstag, den 13. Dez. 1917, vormittggs 11 Uhr
versteigere ich in der Wirtschaft von Herrn Konrad Hafner in Schlüchtern gegen - gleich bare Zahlung 5 erstklassige Arbeite n. Wagenpscrdc.
In diesem Termine, welcher bestimmt stattfindet, Junten gleichzeitig zum Verkäufe
10 Stall- NN Wagenhalfter mit den dazu gehörigen
Keöiffen.
- Schreiber,
Gerichtsvollzieher K, A in Schlüchtern.
Vom 4. Dezember ab werden nachstehende auf d^r Strecke Frankfurt—Berlin und Leipzig über Bebra—Erfurt vor- uWt)enb ausgefallene Schnellzüge wieder eingelegt.
D 211 Frankfurt ab 8.34 V. Leipzig an 4.50 N. 8 83 Frankfurt ab 1 34 N Leipzig an I0.W N. D 203 Frankfurt ab 9.55 R. Berlin an 8.36 V. I) 206 Leipzig ab 10.37 N. Frankfurt an 6.35 V. D. 238 Berlin ab 7.03 V. Frankfurt an 5.35 N.
^Königliche KiseuöahndireKtion Arankfurt (Main).
^Uflsldjeifb’ für Midergolst
[lllb iU Mcn in bet
Buchdrmkttti C. Hihmcifter.
Anordnung
über den Geschäftsverkehr in Läden und über Sch anfensterbeleuchtung.
Mit Bezug auf die §§ 12 Ziffer 5 und 17 der Bundesratsverordnung pom 25. September/4. November 1915 über die Versorgungsregelung wird mit Zustimmung des Herrn RegierungS- Prästdenten für den Umfang der Stadt Schlüchtern folgendes bestimmt.
§ 1. In der Zeit vom 6. Dezember 1917 bis 31. März 1918 wird der Ladenschluß auf 6 Uhr, Sonnabends und für die letzten 14 Tage vor Weihnachten auf 7 Uhr abends festgesetzt.
§ 2. Jegliche Beleuchtung der Schaufenfenster wird während des im § 1 bezeichneten Zeitraumes verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind die letzten 8 Tage vor Weihnachten.
§ 3. Wer den Bestimmungen dieser Anordnung zuwider- handelt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
§ 4. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.
Schlüchtern, den 6. Dezember 1917.
Der Magistrat: Stückrath-
Ooiz- Verkauf.
Gräfl. Hiittcn Cza-skl'sche Oberförstern
zu Womsthal.
Am Dienstag, den 18. Dezember, von vormittags 9 Uhr ab sollen in dem Jackob Weder'schen Säule zu Romsthal aus Schutzbezirk Romsthal (Förster Preßberger) in Distrikt Ib Langeloh, 6c, 6b Mühlberg und 10c Struthwald
Eichen: 24 Abschnitte mit 8 Festm.
Fichten: 85 Stück Derbstg. 3. Kl., 34 Rm. Nutzreisknüppel 1.
(1,50 lg.)
Eichen: 4 Rm. Scheit, 5 Rm. Knüppel, 3 Rm. Reis 1.
Buchen: 166 Rm. Scheit, 100 Rm Knüppel, 65 Rm. Reis 1. Kiefern: 20 Rm. Knüppel, 30 Rm. Reis 1.
sowie mehrere Lose Schlagraum öffentlich meistbietend zum Verkauf ausgeboten werden.
Der ^betreffende Förster erteilt über das zum Verkauf kommende Holz auf Ansuchen müudlich nähere Auskunft.
Die VerkaufSdedingungen werden vor Beginn der Ver. steigerung bekannt gemacht.
Romsthal, den 6. Dezember 1917.
Der Oberförster: Tefchauer.
Vr«««hstz und Schanzen kaust
Edm. Stock, Solingen.
Ein fast neuer!
Geschäftsschlitten
steht preiswert zum Verkauf. Anzusehen bei:
«Frau Wwe, C.JCatz, Brückenauerstraße, hier.
WeWlten zu kaufen gesucht.
Angebote an die Ztg. erbeten.
Zu kaufen gesucht
1 Strohbaul zum schneiden für Langstroh
Peter Zelter 46,
Zwei Hammel entlaufen.
Abzugeben gegen Belohnung bei Joseph Müller, Dielhof bei Ulmbach.
Kerkanftkurs
Der Verkaufskurs der 4%tgen Schuldverschreibungen der Lan- dcskreditkasse zu Cassel Serie 26 beträgt 93%.
Landes-Kentern.
Wildscheiue,
sind zu haben in der Buchdruckers
C. Hohmeister.