SchlüchternerMtung
I hiiit Amtlichem Kreisblatt". — Wocheubeilage: Illustriertes Sonntaasbltttt.
Telefon 65.
:: Postscheckkonto Frankfurt a. M. 1140Ä ::
Telefon 65.
Erscheint Mittwoch und Samstag. — preis mit „Areisblatt" vierteljährlich 1,50 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum J2 pfg
X 94 Samstag, den 24. November 1917. 68 Jahrgang.
Ainttt^h«»
| J.-Nr. 12129. Gemäß der Bekanntmachung de 11 Herrn Reichskanzlers vom 30. Januar 1917 findet am
I 1. Dezember dS. I- eine Viehzählung statt.
Diese Zählnng erstreckt sich auf Pferde, Rindvieh, I Schafe, Schweine, Ziegen, Kaninchen und Federvieh.
Die näheren Anweisungen für deren Durchführung I enthalten die den Herren Bürgermeistern und Gutsvor- I stehern zugehenden Formulare zu den Zählbez'rkslisteu C “ I und den Gemeindelisten E. Mit dem Inhalt dieser E I Anweisungen und der Formulare wollen die Herren | Bürgermeister und Gutsvorsteher sich alsbald eingehend Ä V vertraut machen und wegen der Ausführung der Zählung | | das Weitere sofort veranlassen. Ein entwaiger Mehr- i | bedarf an Formularen ist alsbald hier anzumelden.
Die sorgfältig ausgestellten Zählbezirkslisten und I Gemeindelisten find vollzählig und sobald wie möglich, rhittrstenS aber am 3. Dezember dS. Js. hierher ein I zureichen und zwar beide in zweifacher Ausfertigung. »Der für die Einsendung der Zählpapiere festgesetzte M I Termin darf nicht überschritten werden, da zur Zusammen- I Mung uub Nachprüfung der Listen hier nur wenige I Tage zur Verfügung stehen.
I Schlüchtern, den 22. November 1917.
Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.
[ J.-Nr. 12129. Die Herren Lehrer und die Lehrerinnen ersuche ich, fich in gleicher Weise, wie dies bei der am I 5. Dezember ds. Js. vorzunehmenden Volkszählung erforderlich ist, auch bei der am 1. Dezember ds. Js. I stattfindenden Viehzählung zu beteiligen, insbesondere die Herren Bürgermeister bei dem Wiedereinsammeln und der Zusammenstellung der Zählpapiere bereit- Mgst zu unterstützen.
Schlüchtern, den 22. November 1917.
Der Königliche Landrat, von Trott zu Solz.
J.°Nr. 11931. Die Herren Bürgermeister und f Gutsvorsteher werden an die Erledigung meiner Ver- kfügung vom 8. Juni 1915, Nr. 5176, — Kreisblatt Nr. 25, — betreffend die Beschäftigung polnischer Arbeiter österreichischer Staatsangehörigkeit, erinnert. Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
Schlüchtern, den 20. November 1917.
Der Vorsitzende des Versicherungsamts.
_______________I. V. Schultheis.__________ I I. Nr. 12030. Die Landwirte werden ersucht, die (lueckeuwurzekn sorgfältig zu sammeln und soweit solche nicht als Futtermittel dringend benötigt werden, alsbald an die Ortsbehörde abzuliefern. Für den Zentner Queckenwurzeln, einschließlich Anfuhr und Ver- l'abung, werden, 3 Mk Vergütung gezahlt.
Schlüchtern, den 23. November 1917.
Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.
k W» »M ■ .1 in. I i . ■ I .....—in UMWI
In eiserner Zeit.
KriegSroman von Tharlotte Wildert.
80
P
ä d
2 o
Als die schwere Portaltüre sich hinter ihr schloß, at» Liane Startell tief auf: „Nun war eS geschehen " Gott sei Dank I Nun noch den Tod und dann Ruhe, süße Ruhe!" Sie schloß die Augen und lehnte Kopf hinten über, als spüre sie schon letzt diese süße, >wge Ruhe. Wie im Traume wandelte sie die Stra- W entlang, nie geahntes Glücksgefühl in der Brust. Fochten die Menschen nun bald über sie herfallen, 77er sie spotten und höhnen, sie hatte wenigstens diese Schuld gebüßt. Sie eilte immer weiter, ohne zu wohin, nur weiter — weiter — der Ruhe — zu.
' Ff “ö’*”^* VI* »H*» »HIHI r _
Wen wohin, nur weiter — weiter —■ der Ruhe — zu.
^n dem sonst so belebten Parke der Vorstadt war “te totenstill, kein lustiges Kinderlachen, keine Pro- ^ ?°°e>mmsik, kein Leben, nichts; heute war alleS, Jung f. „ Alt, in den Hauptstraßen, wo sich die Menge fast dir» E' denn man erwartete zu jeder Stunde die Mo- ""u^ung.
UN^OH hohen, büfteten Tannen unitägt, lag schweig«! LlAM der Parkweiher. Die kleinen Wellen spielt
md
und
)&,?“ &,................
?*n Plan und meinen >e8 ?“* schändliche Weib
aen Wellen spielten '«. Ab und zu flog i^ ^?klle dicht über der Wasserfläche hin, den schlau» Mb im Fluge biegend. In den Tannenzweigen satt« ' M«, klagend die Döglein ihr« süßen Weisen.
«n».? ^"En Baum gelehnt stand Liane Startest da, lllMwandt in das tiefe Wasser starrend. Sie atmete "nd beftia keuchend hob und senkte sich ihre Brust. toteubltich. Jetzt umspielte ein irres 'osen Lippen und tonloS flüsterte st« t schon erfahren haben. Er Brief gefunderr haben. Er des V"* lamnvttche Weib — verfluchen!" Gin gellen- ^chmr m klingt von ihren Lipven. „Hahaha! Der« im Nein — ich bin ja verflucht — vom Schick-
- v'rflmhtl Du —Du — sollst ^ ipn dsrflt njich
Bekanntmachung
Rr. L. 115/11. 17. K. R. A. II. Ang., betreffend Verkaufsverpflichtung von rohen Kanin-, Hasen- und Katzenfellen.
Vom 24. November 1917.
Auf Grund des § 4 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914, in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dez. 1914 (Reichs Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 23. März 1916 (Reichs-Gesetzbl S. 183) und vom 22. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 253) werden alle Personen, w.lche Kaninchen, Hasen und Katzen schlachten oder geschlachtet haben aufgefordert, die rohen Kanin-, Hasen- und Katzenfelle binnen sechs Wochen nach der Veröffentlichung dieser Aufforderung, beziehungsweise nach dem Abziehen des Felles an die Vereins- sammelftelle eines Kaninchenzuchtvereins ihres Wohnortes oder an einen Händler (Sammler) zu verkaufen. Der Kaufpreis darf die in der Bekanntmachung Nr. L. 9004. 17. K. R. A., betreffend Höchstpreise für rohe Kannin-, Hasen- und Katzenfelle, vom 1. Juni 1917 festgesetzten Höchstpreise nicht übe> schreiten.
Frankfurt a. M., den 24. November 1917_
Der stelln. Kommandierende General:
Riedel, Generalleutnant.
Bekanutmachnng
Nr L. 115/11 17. K. R. A., betreff. Ausnahmebewilligung zu der Bekanntmachung Nr. L. 800/4. 17. K. R. A., betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von rohen Kanin-, Hafens und Katzenfellen und ans ihnen hergestelltem Leder vom
1. Juni 1917. Vom 24. November 1917.
Auf Grund des § 10 der Bekanntmachung Nr. L. 800/4 17. K. R. A., betreffeud Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von rohen Kanin-, Hasen- und Katzenfellen und aus ihnen hergestelltem Leder vom 1. Juni 1917, sind von der Kriegs Rostoff-Abteilung des Königlich Preußischen Krieg-ministeriums folgende Ausnahmen bewilligt worden:
I. Trotz der Beschlagnahme ist die Veräußerung und Ablieferung der beschlagnahmten Felle, sofern die Bestimmungen der §§ 5 und 6 der Bekanntmachung innegehalten werden, von dem Besitzer des Tieres, auch wenn er nicht Mitglied eines Kaninchenzuchtvereins ist, an die Vereinssammelstelle eines Kaninchenzuchtvereins seines Wohnortes erlaubt.
II. Die im § 4 Ziffer a und b der Bekanntmachung zur Ablieferung der Felle vorgeschriebene Frist von 3 Wochen wird aus 6 Wochen festgesetzt.
Frankfurt a. M., den 24. November 1917.
Der stellv. Kommandierende General: Redel, Generalleutnant.
nicht verfluchen — ich — ich — o ich muß ja tanzen — tanzen — den — Schleier — her! Nein, Henry, nein; Du darfst den Alten nicht töten — das ist ja Blut — da an Deiner Hand ! — Geh!"
Mit angstverzerrtem Gesicht, die Hände abwehrend ausstreckeud, schrie sie mit schriller Stimme die furchtbaren Worte in die tiefe Stille des Parkes. Ein furcht
barer. Wahnsinn hatte ihren Geist nmnachtet. Doch jetzt plötzlich wurde ihre Stimme weich, ein glückseliges Lächeln irrte um ihre Lippen. „O sieh doch — sieh — die Nixe — dort unten in bein Wasser! Franz! Komm doch, komm unb sieh — sie winkt uns zu — uns beiden — die Nixe mit dem langen, feuchten Haar — stehst Du das schimmernde Perleugewaud? Wie schön sie ist und wie sie uns winkt, komm doch, Franz von Brixdorf, wir wollen zu ihr gehen, komm!" Das Lä- 'hreu Zügen schwand, starr und finster wurde Antlitz, sest mß sie die Zähne zusammen, Hoch- , wie ein steinern Bild, steht sie da, mit auf-
cheln von tl
das schöne
aufgerichtet, wie ein steinern -ono, liegt jie oa, mit aup gerissenen Augen inS Leere stierend. „Haha," zischend, bebend ringt eS sich von ihren blutleeren Lippen, „da kommen sie — sie wollen mich verlachen, verhöhnen — dort Franz üon Brixdorf — Philipp von Gordis — und dort -— Alex von Scheidtl Ja, alle — sie alle — kommen I Sieh, wie sie mit den Fingern auf mich geigen — wie sie spotten! Ja! Sie wollen mich fes- seln — mich binden — nein — nein — ihr dürft es Nicht — ich will eS nicht! Laßt mich los! — Los!"
Verzweifelt wirft sie die Arme in die Höhe, um sich gegen die Angriffe der Verfolger, die ein toller Wahnwitz ihr vor 'die Angeu zerrt, gu wehren. Ihre Brust keucht, der Atem fliegt, wild rollen die Augen, da — ein unartikulierter Schrei! „Henry, da — kommt Henry — ec will mich fortreißen, mit sich, o, das Blut, das Blut — nein, ich will — ich will nicht! Franz, komm, komm — hilf mir, hilf — hilf mir!" Wieder durchzit- tert ein markdurchdringender Schrei die Luft, langsam
Verordnung
über die den Unternehmern landwirschaftlicher Betriebe zur Ernährung der Selbstversorger und zur Fütterung zu belassenden Früchte. Vom 13. November 1917.
(Nr. 6136). Der Bundesrat hat auf Grund des § 7 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 507) folgendes verordnet:
§ 1. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen aus ihren selbstgebauten Früchten vom 15. Ncv. 1917 bis 15 August 1918 einschließlich verwenden: I. zur Ernährung der Selbstversorger auf den Kopf und Monat:
1. an Gerste und Hafer insgesamt zwei Kilogramm;
2. an Hül^enfrüchten (Erbsen einschließlich Peluschken Bohnen einschließlich Ackerbohnen, Linsen und Saatwicken [vicia sativa]), insgesamt ein Kilogramm. Gemenge, in dem sich Hülsenfrüchte befinden, gilt als Hülsenfrüchte;
II. zur Fütterung des im Betriebe gehaltenen Viehes:
1. an Hafer, einschließlich Gemenge aus Hafer und Gerste, insgesamt folgende Mengen:
a) für Pferde und Maultiere je sechs Zentner:
b) für zur Zucht verwendete Zuchtbullen mit Genehmigung des Kommunalverbandes je zwei Zentner;
2. an Hafer, an Gemenge aus Hafer und Gerste oder an Gerste mit Genehmigung des Kommunalverbandes für Zuchtsauen bis zu fünfundvierzig Pfund bei jedem Wurfe und für Eber, die zum Sprunge benutzt werden je ein halbes Pfund für den Tag. ,
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.
Berlin, den 13. November 4917.
&S1 Reichskanzlei:
' I -Nr. 9982 K. G. Mrd veröffenklicht: Schlüchtern, den 19. November 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Abt. Hlb. Tgb. Nr. 22306/6366.
Betr. Auskunftserteilung.
Verordnung.
Auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in der Fassung des Reichsgesetzes vom 11. Dezember 1915 bestimme ich:
1. In Gewerbebetrieben, welche die Erteilung von Auskünften über Vermögungsverhältnisse oder persönliche Angelegenheiten zunr Gegenstand haben, dürfen keine Auskünfte erteilt werden, die betreffen:
a) militärische Einziehungen,
b) den Ersatz eingezogener Arbeitskräfte in kaufmännischen und industriellen Betrieben,
c) Aufträge der Heeres- und Mdrknevcrwaltung,
d) Tatsachen, von denen der Auskunftserteilende weiß
Hochaufspritzeud schlagen die Wellen über dem uu« glücklichen Weibe zusammen, die Wasser gurgeln und zischen und umklammern mit eiserner Gewalt ihr Opfer, um es nie, nie wieder loszulasseu.--
Ruhig unb spiegelklar liegt die Wasserfläche, die Wellen tänzeln in munterem Reigen und ein leiser, milder Wind streicht liebkosend drüber hin. Nichts, nichts gibt Kunde von dein grausigen, erschütternden Drama, das sich vor ivenigeit Minuten hier abgespielt hat, jener furchtbare Abschluß eines verfehlten Lebens. Nur die zarten Blumenkinder flüstern sich'» im Winde zu und neigen betrübt die duftenden Köpfe, nur die alten, ehrnuirdigen Tannen schiitteln trauernd die mächtigen Zlveige, und die Vöglein singen in süßer, klagender Weise — ein Totenlied. —
Mit einem Ruck hielt ein dunkles, elegantes Auto vor der Startell'scheu Villa! Der Chairffeur öffiret deu Verschlag unb drei Herren in Civil steigen aus. Es sind dies der Krimiualkommissar Greif und zwei Schlltzleute. Die Herren gelangen durch die uuverschlosseueu Türen ohne Hiuderuisse sofort iu's Juuere des HauseS und Greif, der die Haustür mit einem Dietrich abgeschlossen und diesen zu sich gesteckt hatte, sprach erklärend: „Einer von Ihnen muß hier unten blewen und genau darauf achten, ob sich im Hause etwas Verdächtiges regt." Mit einem der Schutzleute stieg er dann vorsichtig, langsam die Treppe hinauf, bis zu dem ihm besonnten Boudoir der Tänzerin. Er lauschte angestrengt an der Tür, doch, mertnnirbig, nichts regte sich. Totenstille im ganzen Hause. Entschlossen öffnete Greif die Tür und trat ein, das Geumch war leer. Rasch trat der Kontinissar in das anstoßende Zimmer, doch auch dieses war leer. Keine Spur von einem menschlichen Wesen. Greif griff sich an die Stirn. „Himmel! Sollte sie Lunte gerochen habest? Das wäre ja noch schöner!" Er rannte mit kraus zusammen gezogener Stirn in den Räumen auf und nieder, sich alle Gegenstände g^uan betrachtend. L3d,18"