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SchlnchternerMuttg

nit Amtlichem Kmeblati". Wochellbessagc: Illustriertes Ionntagsblatt.

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Erscheint Mittwoch und Samstag. preis mitAreisblatt" vierteljährlich 1,50 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum J2 pfg.

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Samstag, den 27. Oktober 1917.

68. Jahrgang.

Anetticher

Am Mittwoch, den 31. d. Mts. Vor­mittags bleiben die Geschäftsräume des Landratsamtes der R e f o r m a t i o n s f e he r- «°b» geschlossen.

Schlüchtern, den 26. Oktober 1917.

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Der Köngliche Landrat:

von Trott zu Solz.

Weue Mchtttnien II. Aassung der Neichsbekteidungsstesse für Krteitung von Wezugsfcheinen.

| Entsprechend der fortgeschrittenen Verringerung der Bestände an Web- usw. Waren sind von der Reichs- bekleidungsstelle weitere Maßnahmen zur erhöhten [Streuung der Vorräte getroffen worden, die ich hier­mit im Wesentlichen zur allgemeinen Kenntnis bringe.

1. Es darf hinfort kein Bezugsschein ohne Bestands- Mgaben ausgefertigt werden. Zugleich ist zu versichern, daß weder Abgabebeschelnigungeu, noch «nein- gelöste Bezugsscheine, noch zur Anfertigung des beantragten Gegenstandes geeignete Stoffe vorhanden find. Sind diese vorhanden, so sind sie auf den Be­stand anzurechnen. Erreicht der vorhandene Bestand hiernach die in der Bestandsliste bestimmte Stückzahl, o ist der Antrag abzulehen. Der Beantragende ist stets auf die Strafbarkeit falscher Angaben hinzuweisen.

2. Wenn Bestände in ausreichendem Maße vorhanden ind, so ist die Erteilung eines Bezugsscheins ohne Vorlegung einer Abgabebescheinigung unbe­dingt abzulehnen. (Annahmestelle für Altkleider und Schuhe: Schlüchtern, Schmidtsgasie 15).

5. Dlu-nah«KrurHe Gau n VLN ^ Är.sseru^u^- teilen an Personen, die durch ihren Beruf oder ihre Beschäftigung zn einem größeren Aufwand an Kleidung, Wäsche und Schuhmerk gezwungen sind, ^zugsscheine auch über den in der Bestandsliste vor­gesehenen Bestand hinaus, aber nur in mäßigem llmfange, ausgefertigt werden. Zunächst find aber ^artige Antragsteller darauf hinzuweisen, daß sie durch Abgabe gebrauchter Stücke sich einen Bezugs- thein ohne Prüfung der Notwendigkeit der Anschaffung »schaffen können.

Bei Vorhandensein nur eines Wintermantels kann »i Krankheit, hohem Alter und ähnlichen Ausnahme- Men ein Bezugsschein auf einen Sommer-Mantel Wgefertigt werden, wenn durch ärztliches Zeugnis die Notwendigkeit der Anschaffung belegt wird.

4« Es ist ganz besonders zu beachten, daß die in Bestandsliste genannte Stückzahl nicht als Mindest- M aufgefaßt wird, der gestallt, daß jedermann den Anspruch erheben kann; seine Bestände bis auf 'less Zahlen u ergänzen; vielmehr werden sich die kreise des Volkes, die sich bisher regelmäßig mit weniger 'Mügen konnten und begnügt haben, auch künftig regel- mit weniger begnügen müssen.

5. Bei Ausfertigung von Bezugsscheinen üer Stoff- «engen dürfen nur die Stoffhächftmaße n den (kormal-Tto-fbreiten berücksichtigt werden. So darf «r ein Frauenkletd nur 4 m 25 cm (130 cm Stoff- "elle), für 1 Bluse 1 m 60 cm bewilligt werden. Nur « besonders begründeten Ausnahmefällen, wie bet starken Msonen. können bis zu 15°/, mehr bewilligt werden

"- Die Gewerbetreibenden dürfen in der Normal- ttite höchstens das auf dem Bezugsscheine bewilligte an die Verbraucher abgeben. Werden Stoffe "anderer Breite abgegeben, so dürfen Gewerbe- Abende an Stelle der auf dem Bezugsscheine bewilligten laße höchstens die in der Liste für die abgegebene ^"Breite verzeichneten entsprechende: Stoffhöchstmaße J" Käufer überlassen. Bei Abgabe in anderer M^'te als dieser Normalbreite (130 cm für Ober- Ä für Frauen, 110 cm für Mädchen, 140 cm A <nnet' und Burschenkleidung ist von dem Gewerbe- ^vepden die überlassene Stoffbreite und Meterzahl l dem Bezugsscheine unter der Meterzahl mit Tinte .^ Tintenstift unter Hinzufügung des WortesAb- zu vermerken; z. B.

--Drei m zehn cm Stoff zu einem Kleid.

Abgegeben 4,25 m 80 cm"

5 Für Ausstattungen ist Kleidung, Wäsche und I^erk nur im Umfange der Bestandsliste unter ^Nung vorhandener Stücke zu bewilligen.

L ^ie Bewilligung besonderer Konfirmanden so.,bder Kommunikanten Kleider nur zum ,is. ^ ber Einsegung und über den nach der Bestands- I erlaubten Bestand ist unzulässig.

9. Bei schweren Krankheiten, die einen besonders starken Verbrauch von Leib-, Bett- und Hauswäsche für den Kranken zur Folge haben, kann auf Grund ärztlicher Bescheinigung in mäßigem Umfange über den Rahmen der Bestandsliste hinaus solche Wäsche be­willigt werden.

10. Bei Trauerkleidung ist auf das Aushilfs- mitte! des Färbens zu verweisen. Sonst ist höchstens eine vollständige Trauerkleidung zu bewilligen.

11. Für Sargausstattung dürfen Bezugsscheine nicht mehr erteilt werden. Für Totenkleidung (auch rituale), einschließlich Schuhe dürfen Bezugsscheine nur auf Gewebe aus reinem Papiergarn erteilt werden.

12. An Stelle der bisherigen Bezugsscheinvordrucke AI und BI treten neue Vordrucke AII und BII. Die Bezugsscheine AII und BII sind nur innerhalb zweier Monate, vom Tage der Ausfertigung ab gerechnet, gültig. Die Bezugsscheinvordrucke AI und BI sind aufzubrauchen. Ihr Neu- bezw Nachdruck ist verboten.

Schlüchtern, den 24. Oktober 1917.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses, von Trott zu Solz.

Verkehr mit Witd.

J.-Nr. 5331 K. A. Unter Bezugnahme auf die im Kreisblatt Nr. 61 und 81 veröffentlichte Verodnung über den Verkehr mit Wild vom 12./7. 1917 und die hierzu erlassenen Ausführungsanweisung vom 10./9. 17. wird hiermit angeordnet.

1. AlsWild-AbuahmefteÜe" für den Kreis Schlüchtern wird die unter Leitung des Herrn Kaufmann Fenner stehende Kreiseinkaufsstelle bestimmt (§ 2 der Verordnung v. 12/7 17.)

2. Als Wildhändler (Ziffer 11 der AuSführ.-An- weisung) wird Herr Metzgermetster Wilhelm Harnisch, fegen zu Salmünfter »«gelassen.

3. Dir Herren Jagdpächter und EiKenjagdberech- tigten find durch die Herrn Jagdvorst.her und Polizei­verwalter auf die gesetzlichen Bestimmungen über den Vertehr mit Wild (Kreisblatt Nr. 61 u. 81) und die vorstehende Anordnung hinzuweisen und zur genauesten Befolgung derselben anzuhalten.

Die nach § 3 1er Verordnung an die Abnahmestelle zu erstattende Anzeige vor Abhaltung jeder Treibjagd ist ihnen besonders zur Pflicht zu machen.

Schlüchtern, den 26. Oktober 1917.

Der Vorsitz ende des Kreis-Ausschusses, von Trott zu Solz.

J.-Nr. 11033. Im Verlag von Quelle und Meyer in Leipzig ist ein von Emma und Eugen Gramberg, Königsberg i. Pr., verfaßtesKleines Ptlzkochbuch für Krieges- und Friedenszeiten" erschienen, dessen Anschaffung empfohlen werden kann. Der Preis beträgt 60 Pfennig für das Heft.

Schlüchtern, den 23. Oktober 1917.

Der Königliche Landrat. I. V. Schultheis.

Müssen Obstbäume gedüngt werden?

Die Obstbäume brauchen wir doch nicht zu düngen!" sagte mein Nachbar, als er vom Felde heimkehrte. Was für eine Freude habe ich in diesem Jahre an den Straßenbäumen erlebt, die in der Nähe meines Feldes stehen. Die hängen so voller Früchte, daß sie fast unter der Last brechen. Die Bäumen tragen, ohne daß sich ein Mensch etwas um sie kümmert. An unseren Gartenbäumen schneiden und pflegen wir solange herum, bis sie ihre Fruchtbarkeit verlieren. Das ist ganz falsch, denn die Natur hilft sich selbst."

Ich entgegnete meinem lieben Nachbar nicht, sondern führte ihn zwei Tage später nach dem letzten, heftigen Gewitterregen hinaus an die Straße.

Was es nur da zu sehen gibt?" meinte er, ging aber doch neugierig mit.

Die Straßenbäume meines Heimatortes stehen an beiden Seiten des Weges. Hinter den Baumreihen be­findet sich der breite Straßengraben. Während das Wasser bei dem heftigen Regen von den Feldern ablief, ohne diese in der Tiefe zu benetzen, sammelte sich das Wasser in den an beiden Seiten der Straße befind­lichen Gräben.

Das Wasser hatte von der Straße allen Abraum mit weg in den Graben geschwemmt. So war das Grabenwasser eine ganz ideale Dunggabe. In dem Wasser befanden sich Kuh- Pferde- und Schafdünger, außerdem der dungkräftige Straßenstaub, Lehm und andere Bodenarten von den Aeckern. Dieses Dungwaffer blieb in den Gräben längere Zeit stehen. Es weichte tief in den Boden ein und traf bis auf die feinen Faserwurzeln der Obstbäume. Kein Wunder, wenn der Graben für den Obstbaum eine reiche Vorratskammer

wurde, in der er alle Nahrungsstoffe, deren er bedurfte, in Hülle und Fülle vorfand. So find als« die Straßen­bäume in bezug auf Düngung recht gut daran. Wer von ungedüngten Straßenbäumen redet, hat also unrecht! Es ist darum kein Wunder, wenn die Straßenbäume fast immer reich tragen.

Lieber Nachbar, gib deinen Bäumen ebenfalls Düngung, damit sie nicht zu hungern brauchen. Du kannst jetzt schon mit der Düngung beginnen. Es ist notwendig, zuvor die Baumscheibe aufzulockern. Die Baumscheibe soll größer sein als der Kronenumfang des Baumes. An Düngung braucht ein 40= bis 50= jähriger Baum für seine etwa 100 Quadratmeter be­tragende Standfläche 6 Zentner Stallmist, 4 Pund Kalidüngsalz oder 12 Pfund Kainit, 12 Pfund Thomas­mehl oder 4 Pfund Superphosphat und 24 Pfund Kalk 30jährigen Bäumen gibt man etwa V«/ 20jäh- rigen etwa 7, dieser Düngung. Buschbäume brauchen für einen Baum auf ihre etwa nur 25 Quadratmeter betragende Standfläche folgende Dungmengen: 1/* Zentner Stallmist, 1 Pfund Kalidüngesalz oder 3 Pfund Kainit, 3 Pfund Thomasmehl oder 1 Pfund Super­phosphat und 6 Pfund Kalk. Der Dünger muß auf die ganze Standfläche verteilt und gut untergegraben werden.

Die Erfahrung hat gelehrt, daß Obstbäume dort reiche Ernte hervorbrachten, wo als Volldüngung Kali, Phosphorsäure, Stickstoff und Kalk verwendet wurden. Es wurde aber auch nachgewiesen, daß, wenn auch nur einer der drei Stoffe Kali, Stickstoff Phosphor- säure fehlt, der Ertrag um ein ganz Bedeutendes sank. Es sind also zur Erzielung reicher vollkommener Ernten alle aufgeführten Dungstoffe notwendig. Da die Dung- stoffe nur im aufgelösten Zustande von dem Baum« aufgenommen werden, so wirkt die Düngung um so vollkommener, je durchdringender nach der Düngung bewuss-et werben konnte. Bäume, sie stark treiben, erhalten keinen Stickstoff, dagegen Kalk, Kali und etwa« mehr Phosphorsäure. Bäume, die sehr viel Früchte ansetzen, aber keinen oder nur wenig Holztrieb zeigen, erhalten viel Stickstoff, Kali und Kalk, aber keine Phosphorsäure. Kranke Bäume mit Krebs und Spitzen- dürre erhalten viel Kalk und Kali, Stickstoff nach Vorschrift, aber keine Phosphorsäure.

Mancher wird sich wundern, daß die Jauche nicht als Düngemittel angegeben ist. Das geschah mit Ab­sicht. Die Jauche verursacht einen mastigen Trieb, der spät zur Ruhe kommt, sv daß die Bäume, die mit Jauche gedüngt werden, sehr unter Frost zu leide» haben. Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, daß die Jauche sowohl den Geschmack als die Haltbarkett der Früchte wesentlich beeinflußt, so daß von ihrer Anwendung im Obstgarten abgeraten werden muß.

Politische Uebersicht.

Der Kaiser hat dem türkischen Sultan Stern und Kette des Königlichen Hausordens von Hohenzollern in Diamanten verliehen und machte ihm eine prächtige Vase aus der Königlichen Manufaktur in Berlin zum Geschenk. Der Sultan heftete eigenhändig den großen diamantenen Stern des Jstichar - Ordens, die höchste türkische Kriegsauszeichnung, an die Brust des Kcksers.

- Der Kaiser ist am letzten Samstag abend von Konstantinvpel wieder abgereist. In Trinksprüchen und ausgetauschten Abschiedstckegrammen wurde das etulbs- bare Bündnis, das Deutschland mit der Türkei verbindet und der feste Wille zu siegen, nachdrücklich hervorgehoben.

Der neue Milliardensteg.

Wieder hat das deutsche Volk auf dem Kriegsschau­platze des Geldes einen herrlichen Sieg erfochten. Rund 127« Milliarden Mark hat, nach den vorläufigen Zu­sammenstellungen, die siebente Kriegsanleihe ergeben, ein Resultat, wie es großartiger und glänzender nicht erwartet werden konnte. Nachdem bei der sechsten Anleihe das deutsche Volk mit der Zeichnung von mehr als 13 Milliarden die Ergebnisse jeder früheren Anleihe über- troffen und damit den stärksten Beweis seines unge- brochenen Siegeswillens und seiner lebendigen Wirtschafts­kraft erbracht hatte, ist es schon jetzt, nach knapp sechs Monaten, wieder in der Lage, eine Summe von der ungefähr gleichen gewaltigen Größe dem Vaterlande zur Verfügung zu stellen.

Wie die Heimat, so hat auch das Heer dabei wieder seine Schuldigkeit getan. Zwar können die endgültigen Ziffern über feine Beteiligung an der Anlethezeichnung noch nicht gegeben werden, da die ZeichnungSfrist noch bis zum 20. November dauert, aber nach den bis jetzt vorliegenden Ergebnissen hat auch diesmal das Heer feinen redlichen Anteil am siebenten Milliardensieg. Man darf damit rechnen, daß das vorläufige 12'/»-