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-Mit Amtlichem Kreisblatt"

Wochtubeiiage: Illustriertes Zountagsblatt

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Telefon 65

oi« Erscheint Mittwoch und Samstag. preis mitArersblatt"" vierteljährlich 1,50 M? Anzeiss-. n kosten -v klein. Aeire oder deren Raum 12 ptg.

Mittwoch, den 17. Oktober 1917.

68 Jahrgang.

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Amtliches

M J.-Nr. 10583. Die Herren Bürgermeister 15 md Gutsvorsteher werden an die umgehende it^Winsendung der Gemeinde- nnd Zählbezirks-

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'N der Schweinezählnttg erinnert.

Schlüchtern, den 17. Oktober 1917.

Der Königliche Landrat. J. V. Schultheis.

Betr. Brot- und Mehlpreise

J. Nr. 8579 K. G. Infolge Wegfalls der Drusch­prämie beim Einkauf des Getreides, dem ab 15. d. Mts. erfolgenden Mehrzusatz von Weizenmehl zum Roggenmehl und der Verwendung von Kartoffeln bei der Brotbereitung werden die Preise für Brot und

1911

| J.-Nr. 5315 K.-A. Kleister welche noch mit

. f |n erzielten Erlös aus _ Manbe sind werden

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Diejenigen Herren Bürger- Einsendung des Berichts über verkauftem Gemeindeobst im hieran mit einer Frist von 8

Oktober 1917.

^agen erinnert.

| Schlüchtern, den 11.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Mehl festgesetzt wie folgt:

Für einen 4 Pfund Laib Roggen K-Brot auf

Für einen 2 Pfund Laib Waizenbrot auf

Für ein 100 Gramm Brötchen auf

Für einen Zwieback auf

Für ein Pfund Roggen-Mtschmehl b-'i Ver­käufen über 25 Pfd. auf -

Für ein Pfund Roggen-Mischmehl bei Ver­käufen unter 25 Pfd. auf

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J.-Nr. 10597. Diejenigen Herren Bürgermeister, in Kelche mit der Erledigung der ihnen besonders zuge- ^an-enen Verfüg ng vom 26. v. Mts., Js.-Nr. 9697, sie Nachweisung über die ländlichen Fortbildungsschulen k.tr., noch im Rückstände sind, werden an deren als-

aldige Erledigung erinnert.

Schlüchtern, den 12. Oktober 1917.

Der Königliche Landrat. I. V. Schultheis

* I I. Nr. 10593 Die Ortspolizeibehörden hier, Breitenbach, Jossa, Marborn, Marjoß, Mottgers, 1 Biederzell, Reinhards, Nomsthal, Seidenroth, Nttrichs- Aausen und Wallroth, welche noch mit der Einsendung des Verzeichniffes der Drogenhandlungen (Verfg. vom 12. 4. 17 Kreisblatt 31) im Rückstände sind, fetben an die alsbaldige Erledigung erinnert.

: Schlüchtern, den 10. Oktober 1917.

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Der'KMtgliche OMorae. J. ^- -

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J.Nr. 10706. Herr Pfarrer Fritsch in Hinter- Wnau ist zum Waisenrat für die Gemeinde Hinter- ieinau bestellt worden.

Schlüchtern, den 12. Oktober 1917.

Der Königliche Landrat: von Trott zu Solz. ).-Nr. 10349. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, l(1|N hinzuwirken, daß das Abhüten der Wiesen durch >as Rindvieh zur Schonung der Heuvorräte in d iesem )ahre so lange wie möglich fortgesetzt wird.

Schlüchtern, den 15 Oktober 1917.

Der Königliche Landrat: von Trott zu Solz.

Mir. 10659. Am 29. Oktober ds. Js., Vormittags M 10 Uhr ab, findet in der Werkstätte des Schuh- nachermeisters Philipp Werner hier die Gesellenprüfung «r Schuhmacher und am 30. Oktober ds. Js., Vor- tnittags von 10 Uhr ab, in der Werkstätte des Schneider­meisters Ludwig Freund hier die Gesellenprüfung für Schneider statt.

Anmeldungen zu den Prüfungen sind an Herrn Schneidermeister Johannes Alt hier einzusenden, bei ^em auch die Anmeldungsformularen abzuholen sind.

Schlüchtern, den 15. Oktober 1917.

^ Der Königliche Landrat I. V. Schultheis.

Gemäß Verfg. der Kgl. Reg. werden die Schulver- ^e angewiesen, die den Lehrern und Lehrerinnen Ziffer 118 des Amtl. Schulblattes Nr. 10 vom ; Juli d. Js. ab zustehenden Beträge auf Verlangen nnstwetlen vorschußweise auszuzahlen.

Schlüchtern, den 15. Oktober 1917.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

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$ Tgb. Nr. 2929 M. Gemäß Verfügung des stellv. Generalkommandos 18. Armeekorps I a 8061 öirb das Ers. Batl. Res. Jnfanterie-Regt. 87 Wtes- um 25. Oktober 1917. zum Truppenübungsplatz ^--Wegscheide verlegt. Es wird gebeten, nach dem J Mts. alle für das Ers. Batl. Res Ins. Regt. 87 ^ostben bestimmten Dienstsachen nach Truppen- ^'ngsplatz OrbWegscheide zn richten.

Wiesbaden, den 11A Dftober 1917.

Stellv. 41 Jns.-Brigade.

L______ gez. Unterschrist.

Mt. IlfH^N? StJNr. 8149.

Bekanntmachung.

^'i Bekanntmachung des stelln. Generalkomnlandos

... 20. 5. 1917 Nr 811. 3. 17. AZS 1 betreffend

J "gelung der Arbeit in Web-, Wirk und Strickstoffe ze "arbeitenden Gcwerbezweigen wird hiermit für die

'n Militärischen Stellen zur Vergebung gelangen- ^^Heeresnäharbeitcn jeder 2lrt außer Kraft

Fronkfurt (Main), den 15. 10. 1917.

Der stellv. Kommandierende General: Riedel, Generalleutnant.

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Für ein Pfund Speisemehl auf

Diese Preise sind Höchstpreise im Sinne des setzes. Ihre Überschreitung wird entsprechend bestraft.

Schlüchtern, den 12. Oktober 1917.

- Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

Betr. Brotstreckung mit Kartoffeln.

Nr. 8578 K. G. Vom 15. Oktober d. Js. ab ist das Brot mit 30% Frischkartoffeln zu strecken. Demzufolge wird die auf Brot- pp. Karten abzugebenden Menge Mehl vom gleichen Tage ab auf 330 Gr. herabgesetzt. Den Selbstversorgern werden zur Brotstrcckung in der Zeit vom 1. November 1917 bis 31. Juli 1918 die erforderlichen 0,58 Ztr. Kartoffeln belassen, ebenso den Versorgungsöerechtigten, welche ihr Brot selbst backen, die für die Zeit vom 1. November bis 31. Januar 1918 zustehenden Mengen von 0,20 Ztr. je Kopf der Familie.

Schlüchtern, den 12. Oktober 1917.

2n Vorjitzrude ut^; u^ei^J^ic^wi^^ von Trott zu Sülz.

Betr. Kartoffellieferung.

Nm zu vermeiden, daß dem Kreise nach Frank­furt a. M. gelieferte Kartoffeln zur Verfügung ge­stellt werden, ersuche ich die Landwirte wiederholt dringlichst, nur gute, gesunde, sorgfältig von Erde gereinigte und verlesene Kartoffeln anzuliesern. Die Kartoffeln müssen auch Sortenrein sein, d. h. es dürfen nicht verschiedene Sorten durcheinander in Säcke ge tan werden. Eine Ausnahme gilt, wenn verschiedene Sorten zusammen gewachsen sind.

Ich warne dringend, faule oder kranke Kartoffeln unter die guten zu mischen. Die Landwirte, welche dies trotzdem tun, werden unnachsichtlich der Staatsan­waltschaft zur Anzeige gebracht; außerdem haften sie für den ganzen Schaden, welcher entsteht, wenn der be­treffende Waggon vom Empfangsorte zurückgewiesen wird.

Ferner gebe ich bekannt, daß die Bedarfsbezirke nicht soviel Kartoffeln lagern können, wie ihnen jetzt zugehen Die Kartoffeln können daher erst nach nnd nach abgerufen werden. Ich bitte also die Landwirte, diesem Umstände Rechnung zu tragen und die zunächst nicht abgerufenen Kartoffeln zu lagern und pfleglich zu behandeln.

Jedoch warne ich, gesunde Kartoffeln zu verfüttern. Die dem Kreise aufgegebenen Pflichtlieferungen müssen unbedingt erfüllt werden. Durch die hiergeführten Wirtschaftskarten wird jedem einzelnen Erzeuger Pach- gewiesen, was er zu liefern hat. Es liegt daher in seinem Interesse, die sichergestellten Mengen nicht anzugreifen, falls er sich nichtstrafrechtlicher Verfolgung aussetzen will.

Ich bin nach Kräften bemüht, zu erreichen, daß die Abnahme so flott wie irgend möglich erfolgt.

Schlüchtern, den 12. Oktober 1917.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

Betr. Kartosfel-Ernteerhebungen.

Im Anschluß an meine Kreisblattverfügung vom 14. September 1917 Nr. 2456 K. G- II Kreisblatt Nr. 74 und mein Rundschreiben vom 20. September 1917 I. Nr. 2451 K. G. II ersuche ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher mir bis zum 20. Oktober d. Js. bestimmt die Gemeindelisten und Er­hebungsformulare über die geernteten Kartoffeln ein zureichen, da ich dieselben zur Berichterstattung benötige.

Diejenigen Landwirte, die jetzt noch nicht mit der Kartoffelernte fertig sind, haben die noch zu erntenden Mengen schätzungsweise anzugeben.

Der Termin ist bestimmt einzuhalten.

Schlüchtern, den 16. Oktober 191

Der Vorsitzende deS Kreisausschusses.

ist

I. Nr. 10669. In Schlitz, Kreisamt Lauterbach, an einem Hunde Tollwut festgestellt worden.

Schlüchtern, den 12. Oktober 1917.

Der Königliche Landrat. I. V. Schultheis.

Betr. Unerlaubten Verkauf von Hafer, Gerste, Hülsenfrüchten.

J.-Nr. 8654 K. G. Ich habe Kenntnis erhalten, daß Anbauer von Hafer, Gerste, Hülsensrüchten aus den ihnen zur Verfügung bezw. zum Verbrauch in der eigenen Familie freigegebeneu Früchten an solche Per­sonen verkauft haben, die nicht selbst Gerste, Hafer oder Hülsenfrüchten angebaut haben. Ich mache darauf auf­merksam, daß solche Verkäufe nicht erlaubt sind und sich der Verkäufer, wie der Käufer strafbar machen. Mahl- oder Schrotscheine dürfen für auf diese Weise erworbene Früchte nicht ausgestellt werden.

Schlüchtern, den 16. Oktober 1917.- Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusses.

Gbstbäuinchen!

Aepfel-, Biernen- usw. Hochftämmchen werden von jetzt ab jeden Donnerstag in der alten Kreis- baumschule zu Herolz abgegeben.

Größere Bezüge sing einige Tage vorher anzumelden. Die Kreisbaumschul - Verwaltung.

Von Trott zu Solz. Landrat.

. Im Bereich des stellvertretenden Generalkommando, 18. Armeekorps finden EisenbahnüberwachungSreisen statt Sie haben fich infolge der fortgesetzten feindlichen Agenten­tätigkeit zum Schutze unseres gesamten Wirtschaftslebens und militärischer Maßnahmen nötig gemacht.

Die Ueberwachungsreisenden (Militärpersonen in Zivil) sind mit Ausweisen versehen, die sie vorzeigen.

Jeoe Militär- und Zivilperson ist verpflichtet, sich diesen Ueberwachungsreisenden gegenüber sobald sie da- rum angegangen wird, auszuweisen und zwar:

Personen im wehrpflichtigen Alter durch die Militär- pupivre, ÄEMktorL durch Pap dezw. Patzersatz, und alle übrigen Inländer am besten durch einen polizeilichen oder sonstigen behörlichen Ausweis mit Angabe der Staatsangehörigkeit, des Wohnortes und des Alters und möglichst auch mit abgestempeltem Lichtbild.

Von der Einsicht der Reisenden wird erwartet, daß den betreffenden Militärpersonen, denen dieser Dienst übertragen worden ist, keine Schwierigkeiten bereitet werden.

Die Ueberwachungsreisenden sind berechtigt, solche Reisende, die sich weigern, sich auszuweisen. oder die falsche Angaben über ihre Person machen, und nach Be­finden auch solche, die sich nicht ausreichend über ihre Person, auszuweisen imstande sind, vorläufig festzu­nehmen und sie von der Eisenbahnfahrt so lange aus- zuschließen, bis die Persönlichkeit einwandfreifestgestelltist.

Es liegt daher im Interesse der Reisenden selbst, der Aufforderung, sich auszuweisen, willig nachzukommen.

Franfurt a. M. am 22. September 1917. Stellvertretendes Generalkommando 18. Armeekorps.

Der stellv. Kommandierende General.

Riedel, Generalleutnant.

Politische Uebersicht.

Die Flotte ihrer Sache sicher.

Eine Duisburger Versammlung der Deutschen Vater- landSpartei hatte nach einem Vortrage des Oberleutnants d. Res. Alfred Roth überDas deutsche Volk vor der Entscheidung" an Admiral Scheer eine Begrüßungs­depesche abgesandt. Darauf traf von Admiral Scheer folgende Antwort ein:

Die Flotte und die U-Boote sind ihrer Sache sicher. Mit besonderer Genugtuung empfinden wir darum die verständnisvollen niarkigcn Worte der Duis­burger Versammlung. Allen Beteiligten aufrichtigen Dank."

Englische Verluste.

Nach demNieuwe Rotterdamschen Courant" geben die englischen Verlustlisten dieGesamtverluste der britischen Armee im Monat September mit 2938 Offizieren und 169 000 Mann und die Gesamtverluste der Flotte mit 100 Offizieren und 614 Mann an. Im August be­trugen die Gesamtverluste der Armee 5284 Offiziere und 52 404 Mann.

Von den eigenen Landsleuten.

Die Zahl der bei feindlichen Artillerie- oder Flieger­angriffen getöteten und verwundeten Einwohner der be­setzten Gebiete in Frankreich und Belgien hat sich im Monat September 1917 wieder beträchtlich erhöht. ES wurden getötet 22 Männer, 29 Frauen und 11 Kinder und verwundet 39 Männer, ^7 Frauen und 32 Kinder. Nach den Zifiamnienstellungen derGazette des Ardennes" sind nunmehr seit 'Ende September 1915, als inner­halb der letzten 24 Monate, insgesamt 3562 friedliche französische und belgische Einwohner in den von uns besetzten Gebieten Frankreichs und Belgiens Opfer der Geschosse ihrer eigenen Landsleute geworden.