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Jur 7. Uviegsanleihe!

Die 7 Kriegsanleihe wird unseren Gegnern zum Maßstab dienen für den Willen und die Kraft des deutschen Volkes zum Ziege. Ihre Zeichnung muß den vorhergegangeueu nicht nur gleichkommen, sondern sie iibertreffen. Dann werden die Feinde erkennen, daß unsere Friedensliebe nicht der Schwachheit und Verzagtheit entspringt. Sie werden einsehen, daß wir außer dem Willen auch die Kraft besitzen, den Krieg zu glücklichem Ende zu führen. Manchem mag es bedenklich erscheinen, soviel Geld an eine Sache zu setzen, deren Abschluß und Ausgang man nicht kennt. Aber schon in den gewohnten Geschäften ist es nicht viel anders Ist auch Alles erwogen und aus möglichst sichere Grundlage gestellt, ein Wagen bleibt immer damit verbunden. Hier handelt es sich nicht um ein gewöhnliches Geschäft, sondern um Bestand oder Untergang unseres Volkes, um die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder und um die Pflicht gegenüber den ungezählten Tausenden, die ihr Leben für das gemeinsame Vaterland eingesetzt haben. Alle die Glücklichen, die Keinen von ihren Lieben im Kriege verloren haben, alle die Begünstigten, die durch den Krieg gewonnen haben, sie sollten willig und reichlich geben. Aber auch die Vielen, die Verluste an Blut und Gut erlitten haben, sie dürfen nicht verbittert zurückstehen mit der Begründ mg schon genug geopfert zu haben Auch das größte Leid wird verklärt durch das^Bewnßtsein Gutes zu tun. Wir Deutsche sind oft uneins und streiten auch in größter Zeit um kleinliche Dinge zu unserem Schaden und zum Vorteil der Gegner Diese Kriegsanleihe muß uu§ alle einig finden in der Bereitwilligkeit für das Vaterland kein Opfer zu scheuen. v. Stein, Kriegsminister.

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Die Einzahlung der in ben Monaten Juli, August und September 1917 -1/7. 1730 9. 17. fällig ge­wordenen Krankenversicherungsbeiträge wird hiermit in Erinnerung gebracht.

Diejenigen Herren Arbeitgeber, die noch im Besitze | bei für 1917 geltenden namentlichen Auszüge sind werden ersucht solche umgehend zur Eintragung der Beiträge hierher einzusenden.

Die Hebetermine finden statt:

1. in Tteinau, für die Stadt Steinau und um­liegenden Ortschaften am: Sonnabend, den 18. Oktober 1917, von vormittags 10 Uhr bis nach­mittags 2 Uhr in derEckhari'scben Gastwirtschaft" daselbst,

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liegenden Orte am: Mittwoch, den 17. Oktober 1917 von vormittags 8 bis 10'/, Uhr in der Böhm'schen Gastwirtschaft" daselbst,

3. in Soden, für Soden, Romsthal, Eckardroth, Kerbersdorf und Wahlen am: Mittwoch, den 24. Oktober 1917 von morgens 8 bis 117, Uhr in derZehner'schen Gastwirtschaft" daselbst,

4. in Salmünster, für Salmünster und Aht ebenfalls am: Mittwoch, den 24. Oktober 1917 von nachmittags 1 Uhr bis 4'/, Uhr im Gasthause »Zum Engel" daselbst:

Die OuiUungsbücher und Karten ersuchen wir bei der Zahlung vorlegen zu lassen.

Die Herren Bürgermeister bitten wir im Interesse aller Zahlungspflichtigen ihrer Gemeinde dieses wie­derholt ortsüblicherweise bekannt machen M loffon.

Besonders dürfte sich für die Orte Steinau, Sterbsritz, Soden und Salmünster eine Bekannt­machung an den Hebetermintagen sehr empfehlen.

Schlüchtern, am 26. September 1917.

Der Vorstand der Allgemeinen Ortskrankenkasse.

Bekanntmachung.

Die Dienststunden sind mit Genehmigung der König­lichen Regierung auf

8 Uhr v,r«>ttt«s biS 4 Uhr uach«itt«gS sestgefetzt.

Schlüchtern, den 2. Oktober 1917.

Königliches Katasteramt. gez. M o m s e n.

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B e k a n n t m a ch u n g

betreffend die

Nacheichung der Maße, Wagen n. Gewichte.

Im Kreise Schlüchtern wird die durch £ 11 der Maß- und Gewichtsordnung vom 30 Mai 1908 vor geschriebene Nacheichung aller W' und Wiegegeräte im Jahre 1917 nach unten abgedrucktem Plan durch geführt. Sämtliche Maße, Wagen und Gewichte werden neben dem Eichzeichen mit der Jahreszahl ihrer Ruch eichung versehen werden. Die Zeit (Tage u. Stunden), zu welcher die Gegenstände aus den einzelnen Gemeinden im Nacheichnngölokal vorzulegen und, werden durch die Eichbeamten den Herren Bürgermeistern rechtzeitig mit geteilt werden. Zur Verhütung von Masseneiulieser Ungen und Stockungen bei der Abfertigung liub diese Termine genau innezuhalten.

Alle Gewerbetreibende«, Großhaudlunge«, Genossen schaffen, Konsumvereine, Fabrikbetriebe und Landwirte, sofern sie irgendwelche Erzeugnisse oder Waren nach Maß oder Gewicht ein- oder verkaufen oder den Unv sang von Leistungen wie z. B. den Arbeitslohn- dadurch

bestimmen, werden hierdurch aufgefordert, ihre eichpflich- tigen Ateßgeräte in den angegebenen Nacheichungslokalen zur festgesetzte« Zeit gereinigt vorzulege«. Ungereinigte Gt geilstände werden zurückgewiesen. Besonders mache ich aus die Eichpflicht der Landwirte aufmerksam, die zur Vorlegung ihrer Wiegegeräte anzuhalte« sind. Nach den Bestimmungen über die polizeilichen Revisionen der Meßgeräte vom 28. Dezember 1912 (Sonderbeilage Nr. 7 des Regierungsamtsblattes für 1913) unterliegen die Landwirte der regelmäßigen polizeilichen Revision, wenn ein regelmäßiger Absatz der Erzeugnisse unter Verwendung von Meßgeräten stattfindet.

Die Nacheichung nicht transportabler Meßgeräte (z. B. Viehwagen) kann auf Antrag beim Eichmeister gegen Erhebung von 1 Mark Zufching zu den Eich gebühren am Stando,: .-rfolaen falle, öfe vor Rückgabe der Meßgeräte zu erstatten hnb erfolgt während der Abhaltnug des NacheichungStages durch die Gemeinde der Nacheichstelle für den gesamten Nacheichungsbezirk.

Wer seine Meßgeräte an den festgesetzten Tagen nicht an der Nacheichungsstelle vorlegt oder seine Vieh­wage nicht rechtzeitig anmeldet, kann später nicht mehr berücksichtigt werden und muß dann später den um stäub- liefen Weg zum Königl Eichamt in Fulda machen, um dort seine Meßgeräie vorzulegen, wodurch größere Rollen entstehen.

Nach beendeter Nacheichung werden polizeillche Visionen vorgenommen werden. Gewerbetreibende usw., die von der Nacheichung keinen oder unzureichenden Gebrauch machen, werden besonders eingehend revidnnt und gegebenenfalls gemäß § 22 der Maß und Gewichts ordnung mit Geldltrase bis zu 150 Mark oder mit Hast bestraft werden Daneben ist auf Unbranchbar- machuug, Einziehung oder Vernichtung der vorschrifts­widrigen Meßgeräte zu erkennen. ,

Die Ortspolizeibehorde« des Kreises ersuche id) für die sofortige Aufstellung der Eichlisten Sorge zu tragen.

Die Formulare zu den Eichlisten werden auf Kosten der Gemeinden von hieraus beschafft und in Kürze den Ortspolizeibehörden übersandt werden. Die Vordrucke zu den Zahlungslisten werden von dem Eichbeamten ausgegeben. .

Die nach dem bei jeder Ortspoltzeibehörde vorhandenen Verzeichnis der Gewerbetreibenden vollständig ausgestellten Eichlisten, in die auch die eichpflichtigen Landwirte auf zunehmen sind, müssen der Ortspolizell ehdrde des zuge- gehorigen NacheichungSorts die aus dem unten abgedruckten Plan " ersichtlich " ist* rechtzeitig, mindestens 2 Tagen vor Beginn der Nacheichung übersandt werden. Letztere hat sämtliche Eichlisten dem Eichbeamten bei seiner An­kunft zu übergeben.

Zur Abhaltung der Nachcichnugstage habe« die Ge meinden nach § 3 Abs. 1. Ziffer 2 des Ausführungs gefeßes zur Maß- und Gewichtsordnung vom 3. Juni 1912 geeignete, für den Aufenthalt der Beamten und des Publikums angemessen, hergerichtete. Helle und, falls nötig geheizte unb beleuchtete Riiumlichkeiteu bereitn stellen. Die Bürgermeister haben die Eichbeamten bei der Abhaltung der Eichtoge zu unterstützen, insbefondere bei Erlangung geeigneten Fuhrwerks für b'c Fort schaffuug der' Eichausrüstung zu angemessenen Preisen. Die Kosten für das Fuhrwerk übernimmt die Eichamtskasse

Die Ortspolizeibehörden und Gutsvorstände mache ich für eine wiederholte rechtzeitige ortsübliche Bekannt­machung meiner Anordnung verantwortlich, soweit als nötig sind die Beteiligten von ben Nacheichungsterminen besonders durch Boten pp. in Kenntnis zu setzen.

Schlüchtern, den 10 September 1917.

Der Königliche Landral. von Trott zu Solz.

Regierungsbezirk Caffel.

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für die periodische Nacheichung im Kreise Schlüchtern im 4. Vierteljahr 1917.

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Nach eichungs- ort

Ortschaften, aus denen die Teil­nehmer ihre Meßge­räte zum öffentlichen Eichtag zu bringen haben.

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Hundsrück, Bellings, Kreffeubach, Marborn, Seidenroch,

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Hintersteinau, Klesberg, Reinhards, Sarrod, llerzell, Elisabethenhof, Reustall, Rabenstein, Rebsdorf, Unter- und Ober-

Uttrichsberg, Gannhöfe,

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Elm, Ahlersbach, Breitendach, Klosterhöfe, Gundhelm, Herolz, Hohenzell, Lindenberg, Hinkelhof, Hütten, Riederzell, Ram holz, Vollmerz, ?Wallroch.

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