SchliilhternerIkituW
Mit Amtlichem Kreisblatt
Wochenbeilage: Illustriertes Sonntaqsblatt
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Telefon 05.
Erscheint Mittwoch und Samstag Preis mit „Kreisbiatt' oiertetjährlich 1,50 Mk Anzeigen fasten 80 ffeine Aetir aber deren Raum 12 pfg.
Samstag, heu 29. September 1917.
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Die im 68, Jahrgang erscheinende Schlüchterner Zeitung mit amtlichem Kreisblatt ist mithin die älteste und verbreiteste Zeitung im Kreise Schlüchtern und weit noch über denselben hinaus und finden Inserate in derselben wirksame Verbreitung.
In W UMcIng
daher in der Zustellung unserer Zeitung durch die Post beim bevorstehenden Quartalswechsel vermeiden will, der wolle dieselbe so bald wie möglich bei dem betreffenden Vostamte bestellen. Nur diejenigen auswärtigen Postabonnenten, welche bis spätestens 30. September unsere Zeitung wieder bestellt haben, können verlangen, j daß ihnen unsere Zeitung vom 1. Oktober 1917 ab pünktlich von der Post geliefert wird. Wer später bestellt, muß nach den amtlichen Bestimmungen für Nachlreferung der ersten Nummern des neuen Quartals eine besondere Gebühr von 10 Pfg. bezahlen. — Jede Posi- Anstalt und jeder Landbriefträger ist verpflichtet, Abonnements-Bestellungen anzunehmen.
Zu recht zahlreichen Befteüuugeu aus das mit dem 1. Oktober 1917 beginnende neue Vierteljahr ladet freundlichst ein
die Expedition der „Schlüchterner Zeitung".
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nehmen wir Zeichnungen über 100 Mark und mehr entgegen und die Wertpapiere mit Zinsscheine — auf Wunsch — in Verwahrung. Geben wir Anteilscheine aus über 5, 10, 20 und 50 Mark und Kriegsspar bücher über jeden Betrag.
Die beiden letzteren Arten sind rückzahlbar nebst Zinsen nach Friedensschluß oder bei Bedarf jederzeit.
Es kann also jede Mark sicher und zinstragend, und doch stets greifbar, angelegt werden und brauch nicht zinslos im Kasten zu liegen.
Kreissparkasse Schlüchtern.
Die Einzahlung der in den Monaten Juli, August und September 1917 (1/7. 17—30/9. 17) fällig gewordenen Krankenverficherungsbeiträge wird hiermit in Erinnerung gebracht.
Diejenigen Herren Arbeitgeber, die noch im Besitze der für 1917 geltenden namentlichen Auszüge sind werden ersucht solche umgehend zur Eintragung der Beiträge hierher einzusenden.
Die Hebetermine finden statt:
1. in Tteinau, für die Stadt Oteu.au und umliegenden Ortschaften am: Sonnabend, den 13. Oktober 1917, von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 2 Uhr in der „Eckhart'schen Gastwirtschaft" daselbst,
2. in Sterbfritz, für Sterbsritz und alle naheliegende» Orte am: Mittwoch, den 17. Oktober 1917 von vormittags 8 bis 101/, Uhr in der „Böhm'schen Gastwirtschaft" daselbst,
3. in Soden, für Soden, Romsthal, Eckardroth, Kerbersdorf und Wahlert am: Mittwoch, den »4. Oktober 1917 von morgens 8 bis 11'/, Uhr in ber „Zehner'schen Gastwirtschaft" daselbst,
4. in Salmünster, für Salmünster und Ahl ebenfalls am : Mittwoch, den »4. Oktober 1817 von nachmittags 1 Uhr bis 4'/, Uhr im Gasthause „Zum Engel" daselbst:
Die Quittungsbücher und Karten ersuchen wir bei der Zahlung vorlegen zu lassen.
Die Herren Bürgermeister bitten wir im Interesse aller Zahlungspflichtigen ihrer Gemeinde dieses wiederholt ortsüblicherweise bekannt machen zu lassen.
Besonders dürfte sich für die Orte Steinau, Sterbfritz, Soden und Salmünster eine Bekanntmachung an den Hebetermintagen sehr empfehlen. Schlüchtern, am 26. September 1917. Der Vorstand der Allgemeinen Ortskrankeukasse.
betreffend die
Nacheichung der Matze, Wagen n. Gewichte.
Im Kreise Schlüchtern wird die durch § 11 der Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 vorgeschriebene Nacheichung aller Meß- und Wiegegeräte im Jahre 1917 nach unten abgedrucktem Plan durch geführt. Sämtliche Ataße, Wagen unb Gewichte werden neben dem Eichzeichen mit der Jahreszahl ihrer Nacheichung versehen werden. Die Zeit (Tage u. Stunden), zu welcher die Gegenstände aus den einzelnen Gemeinden im Nacheichungslokal vorzulegen sind, werden durch die Eichbeamten den Herren Bürgermeistern rechtzeitig mit- geteilt werden. Zur Verhütung von Masseueinlieser ungen und Stockungen bei der Abfertigung sind diese Termine genau innezuhalten.
P CP s
Alle Gewerbetreibenden, Großhandlungen, Genossenschaften, Konsumvereine, Fabrikbetriebe und Landwirte, sofern sie irgendwelche Erzeugnisse oder Waren nach Maß oder Gewicht ein- oder verkaufen oder den Um fang von Leistungen wie z. B. den Arbeitslohn dadurch bestimmen, werden hierdurch aufgefordert, ihre eichpflich- sigen Meßgeräte in den angegebenen Nacheichungslokalen Zur festgesetzten Zeit gereinigt vorzulegen. Ungereinigte Gegenstände werden zurückgewiesen. Besonders mache ich auf die Eichpflicht der Landwirte aufmerksam, die zur Vorlegung ihrer Wiegegeräte anzuhalten sind. Nach
den Bestimmungen über die polizeilichen Revisionen der Meßgeräte vom 28. Dezember 1912 (Sonderbeilage Nr. 7 des Regierungsamtsblattes für 1913) unterliegen die Landwirte der regelmäßigen polizeilichen Revision, wenn ein regelmäßiger Absatz der Erzeugnisse unter Verwendung von Meßgeräten stattfindet.
Die Nacheichung nicht transportabler Meßgeräte (z. B. Viehwagen) kann auf Antrag beim Eichmeister gegen Erhebung von 1 Mark Zuschlag zu den Eichgebühren am Standort erfolgen.
Regierungsbezirk Cassel.
R u N d r e i s e p l a n
für die periodische Nacheichung im Kreise Schlüchtern im 4. Vierteljahr 1917.
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Ortschaften, aus denen die Teilnehmer ihre Mehge- räte zum öffentlichen Eichtag zu bringen haben.
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von I
bis einschl.
1.
8. Oktbr.
9.
Oktbr.
Heubach
Heubach, Oberkalbach, Uttrichshausen,
Gastwirtschaft Vögler
2.
11.
Oktbr.
12.
Oktbr.
Oberzell
Oberzell, Weichersbach, Zttntersbach,
Gastwirtschaft W. Kühltau
3.
15.
Oktbr.
19.
Oktbr.
Sterbfritz
Sterbsritz, Breunings, Mottgers, Sannerz, Schwarzenfels, Weiperz,
Gastwirtschaft
Schreiber
4.
“22.
Oktbr
25.
Oktbr.
Jossa
Jossa, Altengronau, Marjoß Neuengronau,
Gastwirtschaft Müller
5,
2.
9.
Sal-
Salmünster
Gastwirt-
Nov.
Nov.
Münster
Ahl, Eckardroth, Kerbersdorf, Romsthal, Soden, Wahlert,
schaff I. Wolf
6.
12.
Nov.
16.
Stov.
Steinau
Steinau, Hundsrück, Bellings, Kressenbach, Marborn, Seidenroth,
Gastwirtschaft Eckardt
7.
19.
Nov.
23.
Nov.
Ulmbach
Ulmbach, Hintersteinau, Klesberg, Reinhards, Sarrod, Uerzell, Elisabethenhof, Neustall, Rabenstein, Rebsdorf, Unter- und Ober-
Uttrichsberg, Wannhöfe,
Gastwirtschaft Ed. Heil
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3.
20.
Schlüch-
Schlüchtern
Saal der
Dez.
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Elm, Ahlersbach, Breitenbach, Klosterhöfe, Guudhelm, Herolz, Hohenzell, Lindenberg, Hinkelhof, Hütten, Niederzell, Ramholz, Vollmerz, Wallroth.
Turnhalle
Die Einziehung der Eichgebühren und sonstigen Ge- fälle, die vor Rückgabe der Meßgeräte zu erstatten sind erfolgt während der Abhaltung des Nacheichungstages durch die Gemeinde der Nacheichstelle für den gesamten Nacheichungsbezirk.
Wer seine Meßgeräte an den festgesetzten/Tagen nicht an der Nacheichungsstelle vorlegt oder seine Vieh- wage nicht rechtzeitig anmeldet, kann später nicht mehr berücksichtigt werden und muß dann später den umständlichen Weg zum Königl Eichamt in Fulda machen, um dort seine Meßgeräte vorzulegen, wodurch größere Kosten entstehen.
Nach beendeter Nacheichung werden polizeiliche Revisionen vorgenommen werden. Gewerbetreibende usw., die von der Nacheichung keinen oder unzureichenden Gebrauch machen, werden besonders eingehend revidiert und gegebenenfalls gemäß § 22 der Maß- und Gewichtsordnung mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft werden. Daneben ist auf Unbrauchbar- machung, Einziehung oder Vernichtung der vorschriftswidrigen Meßgeräte zu erkennen.
Die Ortspolizeibehördeu des Kreises ersuche ich für die sofortige Aufstellung der Eichlisten Sorge zu tragen.
Die Formulare zu den Eichlisten werden auf Kosten der Gemeinden von hieraus beschafft und in Kürze den Ortspolizeibehörden übersandt werden. Die Vordrucke zu den Zahlungslisten werden von dem Eichbeamtea ausgegeben.
Die nach dem bei jeder Ortspolizeibehörde vorhandenen Verzeichnis der Gewerbetreibenden vollständig aufgestellten Eichlisten, in die auch die eichpflichtigen Landwirte auf- zunehmen sind, müssen der Ortspolizelbehürde des zuge- gehörigen Nacheichungsorts die aus dem unten abgedruckten Plan ersichtlich ist, rechtzeitig, mindestens 2 Tagen vor Beginn der Nacheichung übersandt werden. Letztere hat sämtliche Eichlisten dem Eichbeamten bei seiner Ankunft zu übergeben.
Zur Abhaltung der Nacheichungstage habeu die Gemeinden nach § 3 Abs. 1. Ziffer 2 des Ausführungs gesetzes zur Maß- und Gewichtsordnung vom 3. Juni 1912 geeignete, für den Aufenthalt der Beamten und des Publikums angemessen, hergerichtete, Helle und, falls nötig geheizte und beleuchtete Räumlichkeiten bereitzustellen. Die Bürgermeister haben die Eichbeamten bei der Abhaltung der Eichtage zu unterstützen, insbesondere bei Erlangung geeigneten Fuhrwerks für die Fortschaffung der EichauSrüstung zu angemeffenen Preisen. Die Kosten für das Fuhrwerk übernimmt die Eichamtskaffe
Die Ortspolizeibehörden und Gutsvorstände mache ich für eine wiederholte rechtzeitige ortsübliche Bekanntmachung meiner Anordnung verantwortlich, soweit als nötig sind die Beteiligten von den N^cheichungsterminen besonders — durch Boten pp. — in Kenntnis zn setzen.
Schlüchtern, den 10. September 1917.
Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.
Die Gemeindevorstände haben nach den Ihnen noch zugehenden Formularen:
1. über die durch Abänderung der Besitzsteuer erwachsenen Mehreinnahmebeträge für den Erhebungszeitraum 1917 1919, § 70 Absatz 4. Besitzsteuer Gesetz, Artikel 256 Pr. A.
2. über vereinnahmte Zinsen von Kriegssteuern, § 31* • Kriegssteuer Gesetz, Artikel 257 Pr. A.
entsprechende Nachweisungen aufzustellen und mit Richtig- keitsbescheinigung zu versehen.
Zu 1. am Schlüsse des Rechnungsjahres
Zu 2. am Schlüsse der Rechnungsjahre 1917 u 1918.
Die Nachweisungen sind mir behufs Festsetzung bis zum 10 4. einzuretchen. Ich ersuche die Hebestellen mit Anweisung zu versehen. Die Kosten der Vordrucke haben die Gemeinden zu tragen.
Schlüchtern, den 24 September 1917.
Der Vorsitzende
der Einkommensteuer-Veraulagungs-Kommiffion.
J.-Rr. 9983. In Tiefe,lgruben (Kreis Fulda) ist bei einem Hunde die Tollwut aufgetreten.
Schlüchtern, den 25. September 1917.
Der Königliche L mdrat. I. V.: Schultheis.