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SchliilhternerIkituW

Mit Amtlichem Kreisblatt

Wochenbeilage: Illustriertes Sonntaqsblatt

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Telefon 05.

Erscheint Mittwoch und Samstag Preis mitKreisbiatt' oiertetjährlich 1,50 Mk Anzeigen fasten 80 ffeine Aetir aber deren Raum 12 pfg.

Samstag, heu 29. September 1917.

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Die im 68, Jahrgang erscheinende Schlüchterner Zeitung mit amtlichem Kreisblatt ist mithin die älteste und verbreiteste Zeitung im Kreise Schlüchtern und weit noch über denselben hinaus und finden Inserate in derselben wirksame Verbreitung.

In W UMcIng

daher in der Zustellung unserer Zeitung durch die Post beim bevorstehenden Quartalswechsel vermeiden will, der wolle dieselbe so bald wie möglich bei dem betreffenden Vostamte bestellen. Nur diejenigen auswärtigen Postabonnenten, welche bis spätestens 30. September unsere Zeitung wieder bestellt haben, können verlangen, j daß ihnen unsere Zeitung vom 1. Oktober 1917 ab pünktlich von der Post geliefert wird. Wer später bestellt, muß nach den amtlichen Bestimmungen für Nachlreferung der ersten Nummern des neuen Quartals eine besondere Gebühr von 10 Pfg. bezahlen. Jede Posi- Anstalt und jeder Landbriefträger ist verpflichtet, Abonnements-Bestellungen anzunehmen.

Zu recht zahlreichen Befteüuugeu aus das mit dem 1. Oktober 1917 beginnende neue Vierteljahr ladet freundlichst ein

die Expedition derSchlüchterner Zeitung".

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nehmen wir Zeichnungen über 100 Mark und mehr entgegen und die Wertpapiere mit Zinsscheine auf Wunsch in Verwahrung. Geben wir Anteilscheine aus über 5, 10, 20 und 50 Mark und Kriegsspar bücher über jeden Betrag.

Die beiden letzteren Arten sind rückzahlbar nebst Zinsen nach Friedensschluß oder bei Bedarf jederzeit.

Es kann also jede Mark sicher und zinstragend, und doch stets greifbar, angelegt werden und brauch nicht zinslos im Kasten zu liegen.

Kreissparkasse Schlüchtern.

Die Einzahlung der in den Monaten Juli, August und September 1917 (1/7. 1730/9. 17) fällig ge­wordenen Krankenverficherungsbeiträge wird hiermit in Erinnerung gebracht.

Diejenigen Herren Arbeitgeber, die noch im Besitze der für 1917 geltenden namentlichen Auszüge sind werden ersucht solche umgehend zur Eintragung der Beiträge hierher einzusenden.

Die Hebetermine finden statt:

1. in Tteinau, für die Stadt Oteu.au und um­liegenden Ortschaften am: Sonnabend, den 13. Oktober 1917, von vormittags 10 Uhr bis nach­mittags 2 Uhr in derEckhart'schen Gastwirtschaft" daselbst,

2. in Sterbfritz, für Sterbsritz und alle nahe­liegende» Orte am: Mittwoch, den 17. Oktober 1917 von vormittags 8 bis 101/, Uhr in der Böhm'schen Gastwirtschaft" daselbst,

3. in Soden, für Soden, Romsthal, Eckardroth, Kerbersdorf und Wahlert am: Mittwoch, den »4. Oktober 1917 von morgens 8 bis 11'/, Uhr in berZehner'schen Gastwirtschaft" daselbst,

4. in Salmünster, für Salmünster und Ahl ebenfalls am : Mittwoch, den »4. Oktober 1817 von nachmittags 1 Uhr bis 4'/, Uhr im Gasthause Zum Engel" daselbst:

Die Quittungsbücher und Karten ersuchen wir bei der Zahlung vorlegen zu lassen.

Die Herren Bürgermeister bitten wir im Interesse aller Zahlungspflichtigen ihrer Gemeinde dieses wie­derholt ortsüblicherweise bekannt machen zu lassen.

Besonders dürfte sich für die Orte Steinau, Sterbfritz, Soden und Salmünster eine Bekannt­machung an den Hebetermintagen sehr empfehlen. Schlüchtern, am 26. September 1917. Der Vorstand der Allgemeinen Ortskrankeukasse.

betreffend die

Nacheichung der Matze, Wagen n. Gewichte.

Im Kreise Schlüchtern wird die durch § 11 der Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 vor­geschriebene Nacheichung aller Meß- und Wiegegeräte im Jahre 1917 nach unten abgedrucktem Plan durch geführt. Sämtliche Ataße, Wagen unb Gewichte werden neben dem Eichzeichen mit der Jahreszahl ihrer Nach­eichung versehen werden. Die Zeit (Tage u. Stunden), zu welcher die Gegenstände aus den einzelnen Gemeinden im Nacheichungslokal vorzulegen sind, werden durch die Eichbeamten den Herren Bürgermeistern rechtzeitig mit- geteilt werden. Zur Verhütung von Masseueinlieser ungen und Stockungen bei der Abfertigung sind diese Termine genau innezuhalten.

P CP s

Alle Gewerbetreibenden, Großhandlungen, Genossen­schaften, Konsumvereine, Fabrikbetriebe und Landwirte, sofern sie irgendwelche Erzeugnisse oder Waren nach Maß oder Gewicht ein- oder verkaufen oder den Um fang von Leistungen wie z. B. den Arbeitslohn dadurch bestimmen, werden hierdurch aufgefordert, ihre eichpflich- sigen Meßgeräte in den angegebenen Nacheichungslokalen Zur festgesetzten Zeit gereinigt vorzulegen. Ungereinigte Gegenstände werden zurückgewiesen. Besonders mache ich auf die Eichpflicht der Landwirte aufmerksam, die zur Vorlegung ihrer Wiegegeräte anzuhalten sind. Nach

den Bestimmungen über die polizeilichen Revisionen der Meßgeräte vom 28. Dezember 1912 (Sonderbeilage Nr. 7 des Regierungsamtsblattes für 1913) unterliegen die Landwirte der regelmäßigen polizeilichen Revision, wenn ein regelmäßiger Absatz der Erzeugnisse unter Verwendung von Meßgeräten stattfindet.

Die Nacheichung nicht transportabler Meßgeräte (z. B. Viehwagen) kann auf Antrag beim Eichmeister gegen Erhebung von 1 Mark Zuschlag zu den Eich­gebühren am Standort erfolgen.

Regierungsbezirk Cassel.

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für die periodische Nacheichung im Kreise Schlüchtern im 4. Vierteljahr 1917.

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Datum

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Ortschaften, aus denen die Teil­nehmer ihre Mehge- räte zum öffentlichen Eichtag zu bringen haben.

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bis einschl.

1.

8. Oktbr.

9.

Oktbr.

Heubach

Heubach, Oberkalbach, Uttrichshausen,

Gastwirt­schaft Vögler

2.

11.

Oktbr.

12.

Oktbr.

Oberzell

Oberzell, Weichersbach, Zttntersbach,

Gastwirt­schaft W. Kühltau

3.

15.

Oktbr.

19.

Oktbr.

Sterbfritz

Sterbsritz, Breunings, Mottgers, Sannerz, Schwarzenfels, Weiperz,

Gastwirt­schaft

Schreiber

4.

22.

Oktbr

25.

Oktbr.

Jossa

Jossa, Altengronau, Marjoß Neuengronau,

Gastwirt­schaft Müller

5,

2.

9.

Sal-

Salmünster

Gastwirt-

Nov.

Nov.

Münster

Ahl, Eckardroth, Kerbersdorf, Romsthal, Soden, Wahlert,

schaff I. Wolf

6.

12.

Nov.

16.

Stov.

Steinau

Steinau, Hundsrück, Bellings, Kressenbach, Marborn, Seidenroth,

Gastwirt­schaft Eckardt

7.

19.

Nov.

23.

Nov.

Ulmbach

Ulmbach, Hintersteinau, Klesberg, Reinhards, Sarrod, Uerzell, Elisabethenhof, Neustall, Rabenstein, Rebsdorf, Unter- und Ober-

Uttrichsberg, Wannhöfe,

Gastwirt­schaft Ed. Heil

8

3.

20.

Schlüch-

Schlüchtern

Saal der

Dez.

Dez.

tern

Elm, Ahlersbach, Breitenbach, Klosterhöfe, Guudhelm, Herolz, Hohenzell, Lindenberg, Hinkelhof, Hütten, Niederzell, Ramholz, Vollmerz, Wallroth.

Turn­halle

Die Einziehung der Eichgebühren und sonstigen Ge- fälle, die vor Rückgabe der Meßgeräte zu erstatten sind erfolgt während der Abhaltung des Nacheichungstages durch die Gemeinde der Nacheichstelle für den gesamten Nacheichungsbezirk.

Wer seine Meßgeräte an den festgesetzten/Tagen nicht an der Nacheichungsstelle vorlegt oder seine Vieh- wage nicht rechtzeitig anmeldet, kann später nicht mehr berücksichtigt werden und muß dann später den umständ­lichen Weg zum Königl Eichamt in Fulda machen, um dort seine Meßgeräte vorzulegen, wodurch größere Kosten entstehen.

Nach beendeter Nacheichung werden polizeiliche Re­visionen vorgenommen werden. Gewerbetreibende usw., die von der Nacheichung keinen oder unzureichenden Gebrauch machen, werden besonders eingehend revidiert und gegebenenfalls gemäß § 22 der Maß- und Gewichts­ordnung mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft werden. Daneben ist auf Unbrauchbar- machung, Einziehung oder Vernichtung der vorschrifts­widrigen Meßgeräte zu erkennen.

Die Ortspolizeibehördeu des Kreises ersuche ich für die sofortige Aufstellung der Eichlisten Sorge zu tragen.

Die Formulare zu den Eichlisten werden auf Kosten der Gemeinden von hieraus beschafft und in Kürze den Ortspolizeibehörden übersandt werden. Die Vordrucke zu den Zahlungslisten werden von dem Eichbeamtea ausgegeben.

Die nach dem bei jeder Ortspolizeibehörde vorhandenen Verzeichnis der Gewerbetreibenden vollständig aufgestellten Eichlisten, in die auch die eichpflichtigen Landwirte auf- zunehmen sind, müssen der Ortspolizelbehürde des zuge- gehörigen Nacheichungsorts die aus dem unten abgedruckten Plan ersichtlich ist, rechtzeitig, mindestens 2 Tagen vor Beginn der Nacheichung übersandt werden. Letztere hat sämtliche Eichlisten dem Eichbeamten bei seiner An­kunft zu übergeben.

Zur Abhaltung der Nacheichungstage habeu die Ge­meinden nach § 3 Abs. 1. Ziffer 2 des Ausführungs gesetzes zur Maß- und Gewichtsordnung vom 3. Juni 1912 geeignete, für den Aufenthalt der Beamten und des Publikums angemessen, hergerichtete, Helle und, falls nötig geheizte und beleuchtete Räumlichkeiten bereitzu­stellen. Die Bürgermeister haben die Eichbeamten bei der Abhaltung der Eichtage zu unterstützen, insbesondere bei Erlangung geeigneten Fuhrwerks für die Fort­schaffung der EichauSrüstung zu angemeffenen Preisen. Die Kosten für das Fuhrwerk übernimmt die Eichamtskaffe

Die Ortspolizeibehörden und Gutsvorstände mache ich für eine wiederholte rechtzeitige ortsübliche Bekannt­machung meiner Anordnung verantwortlich, soweit als nötig sind die Beteiligten von den N^cheichungsterminen besonders durch Boten pp. in Kenntnis zn setzen.

Schlüchtern, den 10. September 1917.

Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.

Die Gemeindevorstände haben nach den Ihnen noch zugehenden Formularen:

1. über die durch Abänderung der Besitzsteuer er­wachsenen Mehreinnahmebeträge für den Erhebungszeit­raum 1917 1919, § 70 Absatz 4. Besitzsteuer Gesetz, Artikel 256 Pr. A.

2. über vereinnahmte Zinsen von Kriegssteuern, § 31* Kriegssteuer Gesetz, Artikel 257 Pr. A.

entsprechende Nachweisungen aufzustellen und mit Richtig- keitsbescheinigung zu versehen.

Zu 1. am Schlüsse des Rechnungsjahres

Zu 2. am Schlüsse der Rechnungsjahre 1917 u 1918.

Die Nachweisungen sind mir behufs Festsetzung bis zum 10 4. einzuretchen. Ich ersuche die Hebestellen mit Anweisung zu versehen. Die Kosten der Vordrucke haben die Gemeinden zu tragen.

Schlüchtern, den 24 September 1917.

Der Vorsitzende

der Einkommensteuer-Veraulagungs-Kommiffion.

J.-Rr. 9983. In Tiefe,lgruben (Kreis Fulda) ist bei einem Hunde die Tollwut aufgetreten.

Schlüchtern, den 25. September 1917.

Der Königliche L mdrat. I. V.: Schultheis.