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Iilt auf die Mitarbeit und die Unterstützung des Bei- y lege. Er crllärte, daß, wie schon wiederholt hervor toben, ein Systemwechsel mit dein Wechsel in der eituns des Kriegsernährungsamts nicht beabsichtigt sei.

Schluß seines Ueberblicks über unsere künftige Er- jhmngswirtschast hob er hervor, daß er, auf die Wdhastigkeit und die Einsicht des deutschen Volkes mit auf das Pflichtgefühl der Landwirte bauend, zuver- Mch vertraue, daß das deutsche Volk auch die Er- /hymgsschwierigkeiten des 4. KriegswirtichastSjahres Jtwinben werde. Im einzelnen hatten die Besprechungen i Brotgetreideversorgung und die Futtermittelwirt- toft im laufenden Wirtschaftsjahre zum Gegenstand. m auf Grund des vorläufigen Ergebnisses der Ernte- Hrschätzung aufgestellter Wirtschaftsplan für Brotge- ieibe, Hafer und Gerste wurde einer sich auf zwei erstreckenden Beratung unterzogen. Bei der Er- rteriing der Wirkungen der Frühdruschprämien wurde ach eingehender Darlegung der von der Reichsgetreide- Me angestellten Erhebungen die Haltlosigkeit der viel- M in der Presse verbreiteten Gerüchte über das Ver­üben von Brotgetreide anerkannt und dabei beklagt, ein Teil der Presse zwar bereitwillig die Alarm- Wrichten, nicht aber die Richtigstellungen verbreite. |er wenig günstige Aussall der Futtermittelernte wird he Einschränkung des Bestandes an Schweinen und Ändern notwendig machen, deren Umfang sich aber M nach Vorliegen des Ergebnisses der Viehzählung Messen läßt. Es herrschte ferner Uebereinstimmung

darüber, daß Maßnahmen zu treffen seien, um eine an­gemessene Ernährung der städtischen Arbeitspferde im kommenden Wirtschaftsjahr sicherzustellen, daß dagegen Rennpferden erhöhte Nationen nicht zugewiesen werden können. Endlich war man der Ansicht, daß die Hal­tung von Pferden, die nur dem Luxus dienen, zu verbieten sei. Um die Ernährung der landwirtschaft­lichen Zugtiere, deren Leistungsfähigkeit für die Auf rechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs unbedingt erforderlich ist, und der in den Städten und in der Industrie in kriegswirtschaftlich wichtigen Betrieben gehaltenen Pferde zu ermöglichen, muß in der Ver­wendung des Hafers die äußerste Sparsamkeit eintreten. Der Beirat beantragte deshalb, den Rennpferden keine erhöhten Rationen mehr zu gewähren und die Haltuug von reinen Luxuspferden überhaupt zu verbieten.

Durchhalten erneuert, und wer Krirgsanleihe zeichnet, macht mir die schönste Geburtstagsgabe.

Großes Hauptquartier, den 9. September 1917.

v. Kindenöurg.

Generalfeldmarschall.

Hindenburgs Geburtstagsbitte."

Aus manchem ersehe ich, daß mall in freundlicher Gesinnung besonderen Anteil an meinem bevorstehenden 70-jährigeu Geburtstage nehmen will. Ich bitte, von allen Festlichkeiten und Glückwünschen, die mir zugedacht werden, Abstand zu nehmen. Unser aller Zeit ist zu ernst für Feste, meine Zeit zn sehr durch Arbeit, in Anspruch genommen, um persönliche Glückwünsche ent- gegenzunehmen oder zu beantworten. Wer an meinem Geburtstage für Verwundete und Hinterbliebene sorgt, in seinem Herzen das Gelübde zum zuversichtlichen

Kirchlicher An,eign für SchMchiern.

Evangelische Gemeinde: Sonnabend, den 22, September 1917. Rachm. 1 Uhr: Beichte. Herr Pfarrer Rollmann. Sonntag, den 23. September 1917.

Vormittags % 10 Uhr: Herr Superintendent Orth. (Hl. Abendmahl.)

Abends 8 Uhr: Kriegsbetstunde. Herr Pfr. Rollmann. Wochendienst: Herr Superintendent Orth.

Evangelisch Kirchlicher Blaukreuz-Verein. Versammlung nachmittags 5 Uhr in der Kleinkinderschule.

Katholische Gemeinde. Sonntag, den 23. September 1917. Vormittags 10 Uhr: Amt mit Predigt. Nachmittags 2 Uhr: Bittandacht.

Herr Kaplan Ramb.

Das konzentrierte Licht

Osm

. Arzneimittel, Drogen, Apothekenbedarf (auch Medizinflaschen,

Motore.

Die städtische Sparkasse in Schlüchteru (Rathaus) nimmt Zeichnungen entgegen und zwar für:

Zur Gewinnung von Wagen für den Ladungsverkehr (Kartoffeln, treibe, Düngemittel usw.) ist vom Donnerstag den 20ten Sep- ber an bis aus weiteres die Annahme von Frachtstückgut,«Eil­gut und beschleunigtem Eilstückgut auf die nachbezeichneten Güter

Verbandsstoffe),

|. Benzin, Benzol und sonstige Betriebsstoffe für . Bücher und Zeitschriften,

. Decken und andere Lademittel.

Düngemittel,

. Einkochgläser, Einkochtöpfe und Zubehör,

Felle.

. Fette.

. Fischereigerätschaften. Futtermittel.

a. Gewerbesalz.

. Grubenlampen,

Güter für Lokomotiv, Güterwagenbau, Sicherungs-, Tele­graphen- und Fernsprechanlagen.

Häute,

Holzschuhe, Holzsohlen, Kohlensäure, Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte,

Lebende Pflanzen.

Lebensmittel (einschl. Nähr- und Genußmittel, Bier, Wein, Spirituosen, Kuchtsaft, Mineralwasser und dergl.)

- Lebende Tiere.

Leder, einschl. Kunstleder.

f Leere Säcke und andere Behälter und Verpackungsmaterialien für die zu 1, 2, 5, 6, 8, 10, 15, 18, 23, 25, 28, 29

ge:

, nannten Güter.

Maschinen, Motore und Zubehör, auch einzelne Teile.

Del (Schmiermittel).

Saatgut.

Sauerstoff, Wasserstoff und Azetylen.

Seife, Seifenpulver, Wasch und Scheuermittel aller Art

Schuhwaren.

Schwefelsäure für Akkumulatoren.

Spiritus.

' Sprengstoffe für Bergwerke.

Fertige Stereotypinplatten und Fertigfabrikate der Schrift- gießereien.

Tabak.

Treibriemen.

5 Umzugsgut.

U-Bootmaterial, sofern es als solches mit den vorgesehenen 1 Beklebezetteln gekennnzeichnet ist.

Zeitungsdruckpapier, sofern die Dringlichkeit von der KriegS- I Wirtschaftsstelle für das Deutsche Zettungsgewerbe G. m. b. H. hr Berlin bescheinigt ist.

' Wästiren, Zigaretten.

Zündhölzer.

Alle Güter, die nachweislich ausgeführt werden sollen.

Militärgut und Privatgux für die Militärverwaltung an mi­litärische Stellen.

Dringende Sendungen für die Munitionsherstellung und die Kriegsrüstung, soweit die Notwendigkeit des Versandes durch die Linienkommandantur des Versandbezirkes bescheinigt ist.

Sonstige Güter in ganz besonders dringlichen Einzelfällen Mit Genehmigung der Königlichen Eisenbahndirektion.

Ferner werden vom gleichen Tage an bis auf Weiteres als W und als beschleunigtes Eilgut Sendungen, die nach Vor- Mein an sich zugelassen sind, dann nicht angenommen, wenn einzelnen Stücke mehr als 100 kg wiegen. Diese Maßnahme 1 a»ch für Militärgut und Privatgut für die Militärverwaltung 1 militärische Stellen. Ausnahmen für Güter des öffentlichen U"ehrs sind an die Genehmigung der Eisenbahndirektion, für Mtärgüter an die der Linienkommandantur Frankfurt (Main) ß^nnben,

Die bisherigen Einschränkungen bei der Annahme von Erpreß Meiben bestehen und werden noch dahin erweitert, daß auch

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t dem Glasballon

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kleinere Stücke bis zu 5 kg, die mit der Post befördert werden können, nicht mehr angenommen werden.

Nähere Auskunft erteilen die Auskunftsstelle für Güterverkehr im Geschäftsgebäude der Königlichen Eise bahndirektion, Hohen- zollernplatz 35, sowie die Güter-, Eilgut- und Gepäckabfertigungen.

Frankfurt (Main), den 17. September 1917.

Königliche KisenöahndireKtion.

7. Kriegsanleihe.

1. 5% Reichsanleihe, unk. 1924, freie Stücke = 98°/0

2. Desgleichen Schuldbuchstücke.....= 97,807,

3. 4V2o/o Deutsche Reilbsschatzautoeifnngcn, verlosbar zu 110 120% - = 98%

o

Ferner werden Zeichnungen und Z hlungen auf Kriegsspar­bücher mit 5% Tagesverzinsung unter denselben Bedingungen wie bei den früheren Kriegsanleihen entgegengenommen.

Schlächtern, den 17. September 1917.

Der Vorstand der städtischen Sparkasse.

Stückrath.

Am 20. September 1917 ist eine Bekanntmachung W. I. 1492/8. 17. K. R. A.betreffend Ausführungsbestimmungen gemäß § 12 der Bekanntmachung N. W. I 1771/5 !7. K. R A. vom 1. Juli 1917, betreffend Beschlagnahme und Vestands- erhebung der deutschen Schafschur und des Wollgefälles bei den deutschen Gerbereien", erlassen worden.

Der Wortlaut der Bekanntmachung ist in den Amtsblättern und durch Anschlag veröffentlicht worden.

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Ar bis VII. Krikzsulkihe nehmen mir Zeichnungen über 100 Mark und mehr entgegen, und die Wertpapiere mit Zinsscheine - auf Wunsch in Ver­wahrung. Geben wir Anteilscheine aus über 5, 10, 20 und 50 Mark und Kriegssparbücher über jeden Betrag.

Die beiden letzteren Arten sind rückzahlbar nebst Zinsen nach Friedensschluß oder bei Bedarf jederzeit.

Es kann also jede Mark sicher und zinstragend, und doch stets greifbar, angelegt werden und brauch mcht zinslos im Kasten

zuliegen.

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