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!ilit „Amtlichen! Kreisblatt". — Wocheubeilage: Illustriertes Sonntagsblatt.
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^70. Samstag, den 1. September 1917,
68. Jahrgang.
I llmtUd^e^
Bekanntmachung.
Nach der Bekanntmachung vom 7. August 1917 ^Deutscher Reichsanzeiger Nr. 187) werden sämtliche Mticke, die mit Ware gefüllt von den Verbrauchern Linschl. Sack erworben sind oder erworben werden, nach Entleerung für die Reichs-Sackstelle in Anspruch genommen.
Die Säcke werden von den mit der Einziehung der Säcke beauftragten und mit einem Ausweis versehenen Sackhändlern eingesammelt. Erfolgt die Abholung nicht binnen 14 Tagen nach der Entleerung der Säcke, so ist >cr zuständigen Sammelstelle hiervon Anzeige zu erstatten. Der Verbraucher ist berechtigt, die leeren Säcke auch unmittelbar der Sammelstelle zu übersenden. Soweit bestimmten Industrien das Siecht zum Rückkauf der leeren Säcke übertragen ist, sind letztere an die Industrien zurückzusenden.
Als Vergütung für die Abgabe der leeren Säcke Krhält der Verbraucher die vom Reichskanzler in der Bekanntmachung vom l. 8. 1917 (Deutscher Reichsam seiger Nr. 182) festgesetzten Höchstübernahmepreise. Die Zahlung erfolgt sofort bei Empfang der Ware gegen Quittungsleistung.
Für den Bezirk vom Regierungsbezirk E^ffel die Kreise Fulda, Gelnhausen, Gersfeld, Hersfeld, Hünfeld, Rotenburg, Schlichtern, Ziegenhain, Hanau (Stadt und Land) ist die Firma Bacharach & Hrst, Frank- surt a. M. als Sammelstelle bestellt.
WeiHs-Sachstelle.
Festsetz»,ng von Erzeugerpreisen für Gemüse im Regierungsbezirk Eaksel.
Auf Anordnung der Reichsstelle für Gemüse und Qbst sind die in Nr. 33b des Regierungsamtsblattes veröffentlichten Erzeugerpreise mit sofortiger Wirkung ns zum 10. September 1917 wie folgt anderweit festgesetzt:
Grüne Bohnen 20 Pfg.
Wachs- und Perlbohnen' 30 „ Rote Mähren und lange Karotten 8 „ Karotten.....18 „
Weißkohl ..... 7 „
Wirsing und Rotkohl . 10 „ Tomaten.....35 „
Die Preise sind Erzeugerhöchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914, 11 der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1^4 (Reichsgesetzbl S. 516) und der dazu ergangenen abändernden Bekanntmachungen. (A II. G. 630i II.) Caffel, am 27. August 1917.
Bezirksstelle für Genlüse und Obst.
I. V.: Junge.
Kriegsroman von Charlotte Wildert.
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Da plötzlich wurden der Gräfin Züge weich, der herbe Zng verschwand. Ihr Auge ruhte voll Zärt- i 'Web und Liebe auf feinem erregten Gesichte. „Franz" kam es leise mahnend aus ihrem Muude, „Franz, ich habe Mutterstelle an Dir vertreten, von Deiner frühesten Z'^eud an. Als Deine gute Mutter starb, warst Du "» Kind, ein armes, unmündiges Kind, ich Habeden nervenden Wunsch Deiner Mutter erfüllt, habe Dein
Deine Kindbett und Deine Jugend tren beschützt;
bist nun zum Manne, zum gereiften Manne geivor- iM trotzdem habe ich aber ein Recht, Dich vor dieser r>-au, vor diesem Flitterfalter zu warnen. Es würde "ur das Herz verwunden, wenn ich sähe, daß diese ^"uzerin unseren edlen Namen trüge, daß sie Deine bmgebenbe Liebe besitzt, die, die Deiner Liebe Ulchl wert ist."
„Tante," rief Franz außer sich. „O, Gott, wie sprichst
! Du folterst mich mit diesen Worten. Es ist nur ß,e bürgerliche Abkunft, die Dich gegen Liane einge- wuuilen, Du kennst ihr goldenes Wesen nicht; was a" Weltadel, an Namensadel fehlt, besitzt sie tau- ^"ofach wehr an Herzensadel."
„Äv genau kannst Du Liane .urteil nicht in solch "hier Frist kennen lernen," sprach die Gräfin ernst.
„Doch, Tante, ich kenne sie, sie ist wie ein klarer iu den man bis auf den Grund schaut."
, "Mm gut!" Die Rechte der Gräfin fuhr liebkosend das dunkle Haar ihres Neffen. „Gott der Allmäch- dZ wird Dich beschützen, mein Gebet, mein heißes fürder soll es fein, daß die Wahrheit doch noch JWeüig Dir die Augen öffnet, Dich znrnckreißt aus Z'" Banne dieses Weibes. Du irrst Dich, Franz, meint ^"'"äft, die bürgerliche Abkunft Liane Startells habe gegen sie eingenommen. Seelenadel gilt auch mir
Kreispolizei-Verordnung.
Auf Gund des § 142 des Geseßes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 und des § 6 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 wird für den Umfang des Kreises Schlüchtern zur Ausführung des Feld und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 mit Zustimmung des Kreisansschuffes folgendes verordnet.
§ 1. Der Aufenthalt in den Feldern und auf den Feldwegen für die Zeit von 9^ Uhr abends bis 5 Uhr morgens ist bis auf Weiteres für Jedermann mit Ausnahme der in Ausübung ihres Dienstes begriffenen Polizei- und Forstschutzbeamten untersagt. Dies gilt auch für den Eigentümer eines Grundstückes, soweit das Betreten der Feldwege in Frage kommt......
§ 2. Zuwiderhandlungen werden, soweit sie nicht durch allgemeine Strafgesetze mit höherer Strafe bedroht sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder entsprechender Haft bestraft.
§ 3. Vorstehende Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Schlüchtern, den 28. August 1917.
Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.
* *
Ich ersuche die Herren Bürgermeister und Guts- vorstehrr vorstehende Polizeiverordnung wiederholt ortsüblich bekannt zu machen und die Feldhüter zu erhöhter Wachsamkeit zu ermähnen.
Der Königliche Landrat, von Trott zu Solz.
Warnung!
Ich habe Beweise dafür, daß gewissenlose Personen versucht haben, von Einwohnern des Kreises durch Versprechen hoher B^zuhluug, Mr ' Vorteile, oder auch unter Ausnutzug einer ihnen bekannten Notlage des Betreffenden, Lebensmittel zu erpressen, deren entgeltliche Abgabe an andere als die Kreisstellen bei Strafe verboten ist.
So sind einem Müller Vorteile angeboten worden, wenn er Mehl verkaufe; ein Anderer, der Einblick in die schlechte Vermögenslage eines Bauern hatte drohte ihm mit wirtschaftlichen Nachteilen, wenn er ihm nicht einen Teil seiner noch aus dem Felde stehenden Gerste verkaufe. Von den hohen für Butter gezahlten Schmuggelpreisen rede ich nicht. Die Schürfung der Gewissen und eine noch strengere Neberwachung oer Ablieferungspflicht muß hier neben der ^trafdrohung Wandel schaffen. , _
Ich warne hiermit öffentlich vor jeden» Entgegenkommen gegen die Verführer. Verführer und Verführte sind mit strenger Strafe bedroht und ich erwarte von der Einsicht eines Jeden, der Kenntnis von so.Ren Umtrieben erhält, daß er Anzeige erstattet.
Schlüchtern, den 29. August 1917.
Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.
mein ais Blutadel, als alles andere, aber diese Frau besitzt ihn nicht, ich habe in ihrem Auge gelesen. Du wirst meiner Worte später noch gedenken. Dein toter Vater mürbe keine Ruhe im Grabe finden, wüßte er, daß sein Name so in bett Schmutz gezogen würde, durch diese — Schlange!"
„Tante Wanda?"
„Ja, einer schillernden Schlange sieht sie ähnlich — einer Giftschlange, bereit Biß verwundet. Ich marite Dich vor ihr!"
„Tante, Du beleidigst »»ich, inbem Du so von meiner Braut sprichst!"
„Laß es gut sein. Ich sehe, daß ich nichts gegen dieses Weib vermag. Mag barum die Erfahrung Deine Lehrmeistern» iverden. Sie ist die beste Lehrmeisterin.
Tante Wanda verließ das Zimmer und Franz war allein. Erregt sprang er auf. „Wäre diese Frau ein Mann, ich hätte sie zur Rechtfertigung gefordert, so ist sie ein Weib, doch das werde ich ihr nie vergessen. Das Höchste, das Schönste besudeln sie mit ihren falschen Anklagen. Liane mirb fie selbst zurückweisen, durch ihr Wesen, ihr Tun imb Lassen. Gestern abend war es mein Freund Philipp von Gordis, heute diejenige, die ich ivie eine Mutter achtete und ehrte, die mir mein Glück mißgönnen — weiter nichts. Aber märtet! Morgen früh merbe ich's dem Eilten znrückzahlen, imb Dir, Tante Wanda, werde ich trotzeil; ich merbe Dir be- weisen durch Liaile, wenn sie meine Gattin ist, daß kein Falsch in ihr ist, daß sie doch den Seelenadel besitzt, den Du ihr abstreitest."
7. Kapitel.
Die Natur war in tiefes Schweigen gehüllt. Klar und glänzend stand der Mond am wolkenlosen, sternenbe- säten Himmel. Ein leiser Wind spielte in dem Geziveig der hohen Baulukrouen. Vor« Ferne drang ein lautes Getöse durch den meiljevollen Frieden der Stacht. Dort war der Hinnuel erhellt vom Scheine unzähliger La-
, J.-Nr. 9101. Die zunehmende Knapoheit an Lede und damit an Schuhwaren und Ausbesserungsmaterial für Schuhe zwingt zu größter Sparsamkeit im Gebrauch von Lederschuhzeug. Um nen Bedarf der Bevölkerung für die ungünstigere Jahreszeit einigermaßen sicher zu stellen, müssen alle Mittel angewandt werden, um in den Sommer- und Herbstmonaten das Schuhwert möglichst zu schonen.
Ich mache die Bevölkernng hierauf besonders aufmerksam.
Schlüchtern, den 9. August 1917.
Der Königliche Land rat. von Trott zu Solz.
Sammett Kichetn und Moßkastanien.
Die Ernte an Eicheln und Roßkastanien ist wie im Vorjahre für das Reich beschlagnahmt. Die Sammelftesten und die zahlenden Preise werden noch im Kreisblatt bekannt gegeben. Ich bitte besonders die Herren Lehrer die Sammeltätigkeit anzuregen und zu organisieren, damit das Ergebnis der Sammlung ein befriedigendes werden wird.
Schlüchtern, den 22. August 1917.
Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusses.
Entsprechend der Bekanntmachung Mc */3 17 K. R. A. vom 20. Juni 1917 — abgedruckt im Kreisblatt Nr. 49 — lasse ich in diesen Tagen Flugblätter verteilen, deren sorgsame Beachtung ich hiermit allen Kreisbewohnern dringend empfehle.
Zur Entgegennahme der auf dem Flugblatte angeführten Gegenstände aus Kupfer, Messing, Rotguß, Tombak und Bronze werde ich noch trachträglich Tage bestimmen, an denen diese Gegenstände vor dem 30. September in unseren Sammelstellen in Schlüchtern, Steinau und Salmünfter abgeliefert werden können. Zuvor aber bitte ich, mir unter Beifügung der Gruppe und Benennung der Gegenstände das Gewicht der ab- zuliefernden Metallarten zu melden.
Schlüchtern, den 30. August 1917.
Der Vorsitzende des Kreis - AusschuffeS. von Trott zu Solz.
Verordnung über die Freigabe von Ferkeln zur Schlachtung.
Auf Grund der Verordnung der Landeszentralbehörden vom 22. Mai 1916 J.-Nr. la Ic 2578 M. f. L. und vom 22. August 1916 J.-Nr. Ia le 12709 M. f. L., sowie der Verordnung des Landesfleischamtes vom 16. August B. I. 3982 erläßt die Bezirksfleischstelle für den Regierungsbezirk Caffel, für den Umfang des Regierungsbezirk Caffel, außer der Grafschaft Schaumburg die nachstehende Verordnung:
§ 1 Ferkel bis zu 30 Pfund Lebendgewicht werden zum Schlachten freigegeben; Einer besonderen Genehmigung hierzu bedarf es nicht, jedoch bleibt der Beschauzwang bestehen.
MEa^«^*»eea»we«aeM!iueBee™e®i »«■■»■■■■■■■■■■■■i ternen und Bogenlampen, vom Widerschein der großen, feuergeifernden Fabrikschlote. Es lag ein rötlich- blauer Dunst über den Zinnen und Türmen der Weltstadt Berlin.
Da schlich, in einen nachtgrauen Mantel gehüllt, mit katzenartiger Geschwindigkeit eine Gestalt längs der hohen Umfassungsmauer des Schlosses Brixdorf hin.
Es war Liane Startell, die Braut des Schloßherrn von Brixdorf, die Spionin! 235,18*
Bis zur Unkenntlichkeit war sie in lange, graue Gewänder gehüllt. Jetzt blieb sie aufatmend stehen und lauschte. Ringsum war alles still, sie konnte sicher sein. Mit einem kühnen, elastischen Schwung saß sie auf der Brüstung der Mauer. Langsam ließ sie sich auf der anderen Seite wieder heruntergleiten. Jetzt stand sie vor dem Schlosse, das wie ein ungeheurer Felskoloß steinern unb stumm dastand. Da — über dem Portal ist das bekannte Fenster zu Brixdorfs Stndierzinnner. Langsam, vorsichtig spähend, schlich sie näher bis zu den steinernen Löwen, dort konnte sie einen Ausstieg wagen. Bald saß sie oben auf den »nächtigen Fresken über dem Portal. Mit der einen Hand klanunerte sie sich geschickt an die Fensterbrüstung, mit einem Ruck zog sie sich empor und kraft ihrer außerordentlicheu Gele»»kig- keit saß sie oben auf betn Fenstersims. DaS war geglückt. Tief aufatmenb lauschte sie wieder in d'- Nacht hinaus. Alles war still. Langsam, vorsichtig, ürh nicht abzustürzen, griff sie in die Manteltasche und zog ein klenips, seideupapiernmhülltes Päckchen hervor. AchtloS warf sie das »nnhüllende Papier weg und - ein ziemlich großer, blitzender Diamant — kam zum Vorschein. Vorsichtig, wie mit geübter Hand, ritzte sie in die Fe»r- sterscheibe mit dem' scharfen Edelstein einen ziemlich großen Kreis. Bald gab das Glas nach, und ohne viel Mühe konnte sie die raube Scheibe Herausbrechen. Sie legte sie behutsam, um durch das Geklirr nicht verraten zu iverden, neben sich auf das breite FenstersiulS.