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Es gilt dabei nicht nur die in der Heimat zurückge- bilebene Bevölkerung mit der notwendigen Kleidung zu versehen, sondern auch viele unserer im Felde stehenden Volksgenossen werden bei ihrer Heimkehr die bei der Einstellung zurückgelassene bürgerliche Kleidung nicht mehr vorfinden und dann mit Recht den Anspruch erheben, daß ihnen solche beschafft werde. Auch zur Erfüllung dieser ^Ansprüche werden die abgelieferten getragenen Kleidungsstücke herangezogen werden müssen. Unsere Altbekleidungsstelle hat, also die Aufgabe, eine Aus- gleichstelle. zu bilven, Mischen den Kreisen, die noch ent­behrliche .getragene Kleidungsstücke im Besitz haben und denen, die sich nur mit der nötigsten Kleidung versehen konnten und nunmehr, nachdem diese Kleidung aufge- tragen ist, nicht mehr in der Lage sind, sich neue Kleider zu beschaffen. Nür, wenn alle Kommunalver-» bände sich ernstlich bemühen, alle entbehrlichen Kleidungs­und Wäschestücke ir«»rhalb ihres Bezirks zu erfassen und der Allgemeinheit wieder nutzbar zu machen, wird die große, der Reichsbekleidungsstelle und den Kommunal­verbänden auf tiefem Gebiete gestellte Aufgabe gelöst werden können. Der Vorsitzende des Kreisausschusses wendet sich deshalb in der heutigen Nummer des Kreis- blattes wiederholt an die Bewohner des Kreises Schlüchtern mit der Bitte, unserer Altbekleidungsstelle die größte Aufmerksamkeit zu widmen und jedes entbehrliche ge- ragene Kleidungsstück abzuliefern.

* Obsterfassung. In zahlreichen Schreiben, die in der Rcichsstelle für Gemüse und Obst aus Erzeuger­kreisen einlaufen, kommt immer wieder die Frage zum Durchbruch, was Erzeuger tun sollen, um ein Ver­derben von Obst zu verhindern, falls niemand die Ware abhole. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß an sich kein Obst, beschlägnahmt ist. Jeder Erzeuger kann in seinem Haushatte verwenden, was ihm beliebt. Will er aber Obst (Aepfel, Birnen, Pflaumen und Zwetschen)

absetzen, so bedarf er dazu der Genehmigung. Sollte er nicht wissen, an wen er sich dieserhalb zu wenden hat, so möge er die zuständige Kreisstelle für Gemüse und Obst (Landratsamt) befragen. Für sorgfältige Aberntung und Verwahrung des Obstes ist ausschließlich der Erzeuger verantwortlich.

* Zur Abgabe von Obst. Da die Großmärkte im allgemeinen jetzt besser mit Obst versorgt sind, hat sich das Preußische Landesamt für Gemüse und Obst veranlaßt gesehen, die Verordnung vom 30. Juni 1917 aufzuheben, worin unter anderem vorgeschrieben war, daß an einem Tage nicht mehr als 2 Pfund Obst an eine' und dieselbe Person abgegeben werden darf.

* Der Deutschen Gesellschaft für Kausmanns-Er- Holungsheime (Ferienheime für Handel und Industrie) sind in letzter Zeit nachstehende Zuweisungen zugegangen: Jute Spinnerei und Weberei, Cassel Wif. 2000. Weg­mann u. Co., Cassel weitere Mk. 1000. Gustav Dörr u. Co., Frankfurt a. M. Dik. 1000. Baugeschäft Kunz Söhne G. m. b. H. Höchst a. M. Mk. 1000.

Vaterländischer Hilfsdienst.

Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meld­ung gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über den vater­ländischen Hilfsdienst.

Hilfsdienstpflichtige werden zur Verwendung bei Militär­behörden und Zivilvermaltungen im besetzten Gebiet für folgende Beschäftigungsarten gesucht:

Gerichtsdienst, Post- und Telegraphendienst Maschinen- und Hilfsschreiber, Botendienst, technischer Dienst, Kraft­fahrdienst, Eisenbahndienst, Bäcker und Schlächter, Hand­werker jeder Art, land- und forstwirtschaftlicher Arbeits­dienst, anderer Arbeitsdienst jeder Art, Pferdepfleger, Kutscher, Viehwärter, Sicherheitsdienst, (Bahnschutz, Ge­fangenen- und Gefängnisbewachung) Krankenpflege.

Hilfsdienstpflichtige mit französischen oder vlainis Sprachkenntnissen werden besonders berücksichtigt.

Hilfsdienstpflichtige im wehrpflichtigen Alter ^ nicht angenommen.

Bis zur endgültigen Neberweisung an die Bes« stellen des besetzten Gebietes wird einvorläp Dienstvertrag" abgeschlossen.

Die Hilfsdienstpflichtigen erhalten:

Freie Verpflegung oder Geldentschädigung für Se! Verpflegung, freie Unterkunft, freie Eisenbahnfahrt Bestimmungsort und zurück, freie Benutzung Feldpost, freie ärztliche und Läzarettbehandlung, ß angemessenen Lohn für die Dauer des vorläufi Dienstvertrages. Die entgültige Höhe des Lohnes « Gehaltes kann erst bei Abschluß des endgültigen Dir vert-ages festgesetzt werden und richtet sich nach Art: Dauer der Arbeit sowie nach der Leistung; eine, kömmliche Bezahlung wird zugesichert.

Im Falle des Bedürfnisses werden außerdem; lagen gemährt für die "in der Heimat zu versorge Familienangehörige. Die Versorgung Hilfsdienstpflicht die eine Kriegsdienstbeschädigung erleiden,' und ij Hinterbliebenen wird noch besonders geregelt.

Meldgungen nimmt entgegen: Das BeziM mando Hanau, Paradeplatz, Zimmer 6 und die W ämter in Gelnhausen und Fulda.

Es sind beizubringen: Etwaige Militärpach Beschäftigungsausweis oder Arbeitspapiere, erforb; lichenfalls eine Bescheinigung gemäß § 9 Abs. 1 i Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst, (Abkei schein) Angaben, wann der Bewerber die Beschäftign antreten kann. Eine vorläufige ärztliche Untersuch« erfolgt kostenlos bei der Meldung beim Bezirkskommaii Hanau und die Meldeämter Fulda und Gelnhausen.

Kriegsamtsstelle Frankfurt a. M.

Iugdverpachtung

Donnerstag, den 13. September d. As., nachm. 3 Hlhr findet in der Gastwirtschaft des Julius Erhard hierselbst die Verpachtung der Gemeindejagd Ahl ca. 372 ha groß, be stehend aus Feld und Wald öffentlich meistbietend statt

Die Bedingungen werden im Termin bekannt gemacht.

Ahl, den 27. August 1917.

Der JaAworsteher: I. V. Adrian.

Anmeldungen

auf Ausstellung von Saatkarten sind umgehend beim Bürgermeisteramt anzubringen uud zwar bis spätestens Donnerstag, den 30. August d. Js.

Alle Personen, die Saatgut beziehen wollen, haben sich bis zu dieser Zeit hier anzumelden und in eine Liste eintragen zu lassen.

Gewichtsmenge, Art des Saatguts und die vorhandenes Aussaatflächen ist bei der Anmeldung anzugeben.

Gleichzeitig wird den hiesigen Einwohnern bekannt gegeben, daß nur derjenige Anbauer Getreide zu Saatzwecken abgeben darf, der vorher schriftliche Erlaubnis von dem Herrn Vorsitzenden des Kreisausschusses eingeholt hat.

Wer ohne diese Erlaubnis Frucht zu Saatzwecken abgibt, ist nach der R.G.O. strafbar.

Schlüchtern, den 25. August 1917.

Der Magistrat: Stückrath.

GrunältücKverpucAtung.

Die zu Martini d. Js. pachtfrei werdenden städtischen Grundstücke am Hommelstein, Mittelbins, Oberbins und Eichholz und S Beete am Neuengarten sollen

Donnerstag, den 30. August d. 3s. hon nachm 2 Uhr ab

an Ort und Stelle, neu verpachtet werden.

Zusammenkunft.nachmittags 2 Uhr an der alten Straße bei dem Anwesen des Herrn Gärtner Dörr.

Schlüchtern, den 24. August 1917.

Der Magistrat: Stückrath.

Bekanntmachung.

Der Einwohnerschaft wird hier­mit wiederholt bekannt gegeben, daß Göbel- und Handdrusch (Flegeldrusch) vor Beginn des Dreschens auf dem Bürgermeister­amt anzumelden sind.

Der Anzumeldende hat sich über die erfolgte Anmeldung eine Bescheinigung ausstellen zu lassen. Die ausgedroschenen Ge­wichtsmengen sind täglich auf dem Rathaus anzumelden.

Wer dieser Anordnung nicht nachkommt, macht sich nach den gesetzlichen Bestimmungen straf­bar.

Schlüchtern, 25. August 1917.

Der Bürgermeister: Stückrath.

Bekanntmachung-

Schmiedekohlen.

Sind eingetroffen und können von den Schmieden des Kreises nach vorheriger Anmeldung ab­geholt werden.

Die Kohlenausgabestelle: Setbert, Lehrer.

Bekanntmachung.

Bei der heute erfolgten Er­satzwahl eines Stadtverordneten ist Herr Mühlenbesitzer Karl Hadermann gewählt worden.

Schlüchtern, 24. August 1917. Der Wahlvorstand: Stückrath.

Bekanntmachung.

Schafpferch - Verpachtung.

Am Donnerstag, den 30. August 1917, vorm.' 8'/, Uhr, wird im Rathaus Kanzlei der Schaspferch öffentlich ver­pachtet.

Schlüchtern- 27. August 1917

Der Magistrat: Gutermuth.

Obst-Diebstahl.

In letzter Nacht sind an der Fuldaer Straße von etwa 10 Bäumen, zwischen dem Fried Hof und Hof Reich, das Obst zum Teil gestohlen worden. Wer mir den oder die Täter namhaft macht, erhält hohe Be­lohnung.

Liiders, Straßenmeister.

Gute Belohnung zahle ich jedem, der einen Aepfel dieb auf meinem Grundstück zur Anzeige bringt.

H. Feick.

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Für die Redaktion verantwortlich: Lina Hohmeister

Keklmntma^ung.

Die hiesige Einwohnerschaft wird wiederholt darauf hing miesen, daß die Büros des Kreisausschusses und des Magistrat! nachmittags für den Verkehr mit dem Publikum geschlossn sind. In besonderen Eilsällen (Notschlachtungen und dergl.) i Anmeldung auf Zimmer 9 des Kreishauses erforderlich.

Schlüchtern, den 25. August 1917.

Der Magistrat: Stückrath.

Große

allgemeine

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mit Preisverteilung und Verlosung.

Sonnabend, den 1. Sept. und Sonntag, den 2. Sept = imHessischen Hof" in Schlüchtern.

Zahlreiche Geld- und Ehrenpreise kommen zur Verteilung Preisrichter: Herr Ebert aus Gelnhausen.

Zur Verlosung gelangen Zucht- und Schlachttiere aller A sowie allerhand Zuchtgegenstände.

Eröffnung am Sonnabend, den 1. September, nachmittags 4 Uhr.

Am Sonntag Nachmittag 4 Uhr Vertrag b

Herrn Verbandsvorsitzenden Vorhauer aus Fulda.

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