Kreismatt
für die Stadt und den Kreis Sck/" 7
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J2 66. Samstag, den 18. August 191?.
^Sammelt Pilze!
Sie sind billig,' nahrhaft und bekömmlich.
J.-Nr. 8306. Gemäß der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 30. Januar 1917, findet am
I. September d Js. eine Viehzählung statt.
Diese Zahlung erstreckt sich aus Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine,^ Ziegen, Kaninchen, und Federvieh.
Die näheren Anweisungen für deren Durchführung enthalten die den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern zugehenden Formulare zu den Zählbezirks- liften C und den Gemeindeliften E. Mit dem Inhalt dieser Anweisungen und der Formulare wollen die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher sich alsbald eingehend vertraut machen und wegen der Ausführung der Zählung das Weitere sofort veranlassen. Ein entwaiger Mehrbedarf an Formularen ist alsbald hier anzumelden.
Die sorgfältig ausgestellten Zählbezirkslisten und Gemeindelisten sind vollzählig und sobald wie möglich, spätestens aber am 2. September ds. Js. hieher einzureichen und zwar beide in zweifacher Ausfertigung. Der für die Einsendung der Zähl- Papiere festgesetzte Termin darf nicht überschritten werden, da zur Zusammenstellung und Nachprüfung der Listen hier nur wenige Tage zur Verfügung stehen.
Schlüchtern, den 16. August 1917.
Der Königliche Landrat, von Trott zu Solz.
Abt. III b. Tgb. - Nr. 15391/4463.
Betr.: Arbeitsnachweise.
Werordnung.
Auf Grund des § 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und des Gesetzes betreffend Abänderung dieses Gesetzes vom 11. 12. 1915 bestimme ich:
• 1. Jeder nicht gewerbsmäßige Arbeitsnachweis mit Ausnahme derjenigen für kaufmännische, technische und Büro-Angestellte (Ziffer 3) hat solche Arbeitsgesuche und offene Stellen, die er nicht selbst sogleich oder voraussichtlich binnen 48 Stunden erledigen kann, an die zuständige Hilfsdienstmeldestelle zu melden. Diese Meldungen sind zahlenmäßig unter genauer Berufsbezeichnung mittels vom Kaiserlichen Statistischen Amt, Abteilung für Arbeiterstatistik, Berlin W. 62, Landgrafenstr. 1 kostenlos erhält
licher Postkar tenvordrucke zweimal wöchentlich so zeitig zu erstatten, daß diese Postkarten spätestens an jedem Montag und Donnerstag srüh bei der Hilfsdienstmeldestelle eintreffen.
2. Jede Hilfsdienstmeldestelle hat alle ihr zugehenden Meldungen, soweit sie diese nicht selbst oder mittels der Arbeitsnachweise ihres Bereichs sogleich oder voraussichtlich binnen 48 Stunden erledigen kann, an die zuständige Zentralauskunftsstelle weiterzumelden, und zwar so zeitig daß die Meldungen bei der Zentralauskunftsstelle spätetestens an jedem Dienstag und Freitag früh eintreffen.
Die Wettermeldung geschieht in der Weise, daß die von den Arbeitsnachweisen eingehenden Postkarten im Original weitergeleitet werden, nachdem darauf die sich aus der Ausgleichstätigkeit der Hiflsdienstmeldestellen etwa ergebenden Abänderungen vorgenommen sind. Soweit die bei der Hilfsdienstmeldestelle unmittelbar gemeldeten Arbeitsgesuche und offenen Stellen bis zur Ab- sendung der Meldekarten und voraussichtlich binnen weiterer 48 Stunden nicht erledigt werden können, ist hierfür ebenfalls ein Vordruck auszufüllen und den übrigen Meldekarten beizufügen.
3. Die nicht gewerbsmäßig betriebenen Arbeitsnachweise (Stellenvermittlungen) für technische, kaufmännische und Büro-Angestellte haben solche Stellengesuche und offene Stellen, die sie nicht selbst sogleich oder voraussichtlich binnen einer Woche erledigen können, an die zuständige Zentralauskunftsstelle zu melden und zwar die Vermittlungszweigstellen des Kriegsausschusses der technischen Verbände mit dem Zusatz „Für den Obmann der technischen Verbände". Die Meldungen sind mittels vom Kaiserlichen Statistischen Amt kostenlos erhältlicher Pastkartenvordrucke einmal wöchentlich so zeitig zu erstatten, daß oie Postkarten spätestens an jedem Freitag rüh bei der Zentralauskunftsstelle eintreffen.
4. Die Zentralauskunftsstelle hat die ihr zugehenden Mitteilungen, die sie nicht innerhalb 48 Stunden ausgleichen kaun, an das Kaiserliche Statistische Amt, Berlin W. 62, Landgrafenstr. 1 weiterzuleiten und zwar so zeitig, daß sie beim Statistischen Amt spätestens jeden Donnerstag und Montag früh eintreffen. Die Wettermeldung geschieht in der Weise, daß die von den Arbeitsnachweisen eingehenden Postkarten im Original weiter- gesandt werden, nachdem darauf die sich aus der Ausgleichstätigkeit jder Zentralauskunftsstelle etwa ergebenden Abänderungen vorgenommen sind.