SchlüchternerAitung
nit „Amtlichem Kreieblatl". — WochrnbeilM: Illustriertes Sonutogsblatt.
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Mittwoch, den 11. Juli 1917.
68 Jahrgang.
Amtliches
Die H rren Lehrer werden auch an dieser Stelle chmals. aus die Sammlung von Tee-Etsatzhtättern «gewiesen und gemäß meines Rundschreibens vom yuli d. Js. Je Nr. 1816 ^. G I l um ihre freunder Mithilfe gebeten.
Schlüchtern, den 6. Juli 1917.
Der Vorsitzende des Kreis - Ausschusses
Die Polizei- sind Gemeindebehörden werden ersucht, 'Sachgemäßen Ausführung obiger Vorschriften die ilttiffte Förderung Unb Unterstützung zu teil werden lassen und ganz besondeig durch Belehrung unb egentliches gutes Beispiel dabei mitzuwirken, daß schichtigen und von allen Kulturnationen betriebenen perimente von Erfolg begleitet werden.
Schlüchtern, den 4. Juli 1917.
Der Königliche Landrat. J. V. Schuliheis. ie Hausfchlachtungen im Winter 1917/18, ist - entgegen auftretenden Gerüchten — nicht besichtigt, ■ die Hausschlachtungen während des kommen- i Winters zu verbieten. Die Genehmigung hierzu in jedoch nach § 9 a Absatz 2 der Verordnung über Regelung des Fleischverbrauchs vom 2. Mai 1917 c dann erteilt werden, wenn der Selbstversorger ein tt, das er nach dem 30. September 1917 schlachtet, »bestens* drei Monate in seiner Wirtschaft gehalten L
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-Nr. 6904. Benachrichtigung und Anweisung er die. Behandlung von Lustballons oder Drachen und zugehörigen Apparaten, welche im Kreise Schlüchtern aufgesunden werden.
Zum Zwecke wissenschastticher Erforsch»»^ bu Höherer, sischlchieu läßt man kleinere oder größere mit GaS rillte Luftballons steigen, oder auch Drachen vom inde emporheben, welche Instrumente tragen, die bsttätige Aufzeichnungen über die Temperatur, die uchtigkeft. die Windstärke usw ausführen. Da diese illrMs usw. zu klein sind, um Menschen tragen zu inen, so wird vorausgesetzt, daß sie von verständigen Uten gefunden — in zweckmäßiger Weise behandelt d ausbewahrt und schließlich an den Eigentümer zuckgeschickt werben.
Zu diesem Zwecke seien folgende Vorschriften gegeben, n deren strenger Befolgung nicht nur der Stiert der lszeichmmgen, sondern auch die Höhe der an den Finder zahlenden Belohnung abhängt.
I. Die Ballons sind mit entzündlichem Gase, Wasser- ff oder Leuchtgas gefüllt und müssen deshalb fern vom Her gehalten werden. Besteht die Hülle derselben 3 Papier, so verreise man sie um du« GaS entweichen lassen, Bei Stoff oder Gummihüllen binde man i Ballon aus, richte die Oeffnung nach oben und ent- te das Gas durch drücken, ohne den Stoff viel zu ten oder zu reiben; danach wickle man ihn glatt ammen.
Wird ein Ballon bemerkt, der noch in der Lust kgl, so gehe man ihm nach unb suche zunächst den ihm hängenden Apparat auszufinden, der an einem stchcn ober Körbchen steckt, unb ihn vor Beschädigungen sichern. Besonders vermeide Man, den Apparat hart zufaffen oder mh den Fingern in ihn Hineinzugreisen. Ie man ihn abschneidet, sichere man den Ballon gegen 5 Davonfliegen, indem man ihn irgendwo festbindet, > sein Gas entleert ist.
Gummiballons, welche meist einen Durchmesser von 2 Mtr haben, pflegen in der Höhe zu platzen und sin dann den Apparat mittels eines Fallschirmes t Erde niedersinken; gewöhnlich bedeckt dieser den Parat ober er hängt in einem Baume fest, während s Apparat unter ihm hängt ober am Erdboden liegt.
Bei dem Herunter holen ist vor allen Dingen ein rabstürzen des Apparates zu vermeiden.
Der Apparat ist nun mehr unter Vermeidung aller »öligen Erschütterungen in einem trockenen, nicht ja innen Raum auszubewahren, bis er entweder abge lt wird, oder bis eine für seinen Rücktransport mit 'Post bestimmte Kiste eintrifft in welcher sich nähere "veisuageu sowie Fragebogen befinden, der tunlichst lau auszusüUen ist.
An dem Ballon oder am Apparate findet man einen iefumschlag, der die Adresse enthält, an welche sobald 1 irgend möglich unter genauer Angabe der Nummer 1 Apparates, des Namens unb Wohnortes des Finders
sowie des nächsten Postamtes eine telegraphische Depesche abzuschicken ist.
Der Finder reP. der Ablieferer des Apparates er- hält eine Belohnung von 5 Mark, in besonderen Fällen wenn die Bergung besonders schwierig oder zeitranbead war, aber mehr. Außerdem werden alle notwendigen Auslagen zurückerstattet. Im Falle einer mutwilligen Beschädigung eines Apparates oder eines Versuches, den Schutzkasten an irgend einer Stelle zu öffnen, wird nicht nur keine Belohnung gezahlt, sondern auch noch ein Verfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet werden.
Die Ballons, Apparate und alles Zubehör sind „fiskalisches Eigentum".
2. Die zu demselben Zwecke benutzten Drachen haben meist die Gestatt eines viereckigen, offenen, aus Holz- oder Metallstäben bestehende» Kastens, der teilweise mit Stoff bekleidet ist.
Da die Drachen mittels eines dünnen Stahldrahtes emporgelassen werden, kommt es gelegentlich vor, daß ein kürzeres oder längeres Stück solchen Drahtes an dem Drachen hängt. Befinden sich in der Nähe elek trische Stußenbahnen mit oberi.dis hen Stromzulritung und liegt die Möglichkeit vor, daß der Drachendraht mit dem elektrischen Starkstromdraht in Berührung kommt, so ist jedes Eingreifen des ersteren mit bloßen Händen oder Berühren mit unbedeckten Körperteilen sorgfältig zu vermeiden, man wickle deshalb ein dickes trockenes Tuch um die Hände, ehe man den Draht angreist.
Ist der Drache bei starkem Winde noch in schneller Bewegung, so versuche man mit aller Vorsicht, den nachschleifenden Draht schnell um einen festen Pfahl ober einen festen Baum umzuschlingen. Dasselbe gilt auch für einen Ballon, welcher eine Lein- ^er ein Kubetstück nachschleijt.
„Es fommt auch vor daßdas Drachenkabel beziehungsweise Ballontabet, welches dann mehrere Drachen und Ballons trägt, unten an der Winde abreißt, dahintreibt und sich vonselbst an einem Gegenstand des Geländes (Wald, Gebüsch usw.) verfängt und festhakt. In diesem Fall bleiben die Drachen oder Ballons gewöhnlich in der Lust sieben. Sie sind dann nicht herunter zu holen sondern das Observatorium Lindenberg ist sofort durch Telegramm zu benachrichtigen. Die Kosten werden ersetzt."
In dem Falle, daß sich Streitigkeiten über den Anspruch auf die Belohnung oder aus anderen Gründen ergeben, wirb das Königliche Landratsamt hierüber entschiede».
EitrausMe für die Stadt Schtüchteru
Freitag, d a 1:3. Juli Nachmittags 2 bis 4 Uhr für die Fulsaer-, Hauauer- und Brückenaueistraße.
Ausgabe pro Kopf 2 Stück gegen Abgabe der Eierkarten Preis 29 Pfg
Für den übrigen Teil bet Stadt findet die ÄuS- gäbe erst nächste Woche statt.
Einkaufsftelle für ben Kreis Schlüchtern.
Politische Uebersicht.
Unter der Tauchbootangfl.
„Times" sagt, das Hiuundherjchwauken bei englischen öffentlichen Meinung über die Wirkung des Tauchboot- krieges sei beinahe komisch, wenn die Sache nicht so ernst wäre. Nach einer Zeit von unberechtigtem Opti- mitniuo habe eine ebenso unnötige Gegenströmung eingesetzt. Jedermann gebe zu, daß die letzten amtlichen Ziffern der Schlffsversenkangen ernst seien und noch ernster aussehen würden, wenn die Statistiken eine weniger irreführende Form hätten. Völlig sicher bleibe indessen daß wenn man die Verschwendung der Lebenswille! streng unterdrücke, der Tauchbootseidzug den Krieg «richt für Deutschland gewinne» könne, wenngleich seine augen- blickeliche Wirksamkeit außer Frage stehe und noch nicht erheblich beelnUächtigt sei. Nach Ansicht der Zeitung braucht das Land ein „viel ruhigeres, allgemeiner« Verständnis der wirklichen T agweiie der Tauchboot- gefahr, welche ständig sei." Zugleich verlangt die Zet Nmg erneut, die Sinterten Regierungen sollten sich im eigenen Interesse über die Veröffentlichung ehrlicherer Verluststatistiken einigen. Die Versenkungen von nicht englischen Schiffe Alliierter ober neutraler Flaggen seien einwichtiger, vielleicht ausschlaggebender Faktor der Lage. Ebenso wichtig sei die Angabe der Verluste nach
Tonnengehale. Der Tauchbootkrieg lasse sich nicht da' durch gewinnen, daß man das Land im Dunkel lasse'
Vorsicht bei Flugzeug*«
In letzter Zeit haben sich mehrfach Unglücksfälle dadurch ereignet, daß Personen sich unvorsichtig Flugzeugen genähert haben, die im Begriffe waren, zu landen ober auszusteigen. Ferner wird von Grundbesitzern über Flurenschäden geklagt, die von der Bevölkerung, namentlich der Jugend, durch rücksichtslosen Zulauf zum Landungsplatz verursacht sind. Die Landungen tm Gelände außerhalb von Flugplätzen unvsrmeidlich sind und häufig gar nicht oder nur kurze Zeit vorher voraus z «sehen sind, können Absperrungsmaßregeln meisten« nicht oder doch nur unvollkommen durchgeführt werden. Eine Abhilfe ist nur zu erwarten, wenn eine allgemeine Belehruug der Bevölkerung, insbesondere der Jugend ftahfinbet, die in gewissen Zeiträumen wiederholt wird. Dabei wäre nicht nur vor den Gefahren zu warnen, w.lche die Nähe landender oder aufsteigender Flugzeuge mit sich bringt sondern auch auf die im voÄwirt- schaftlichen Interesse unbedingt nötige Schonung anze- bauter Felder eindringlich hinzuweisen. Es wäre mit Dank zu begrüßen, wenn sich Eltern, Lehrer und Behörden-dieser Aufgabe unterziehen würden
Lokales uuü provinzielles
Schlüchtern, den 10. Juli 1917.
—* Mehr Speisefett. Bon heute ab werden auf die Fettkarten für Persorgungsberechtigte wieber 75 Gr. statt 60 Gr. Butter verabfolgt. Diese Erhöhung der Fettmenge wird voraussichüich bis zu Erhöhung der Brotration bestehen bleiben.
—* Dein Gefreiten Ludwig Schäfer von hier wurde wegen Tapferkeit vor dem Feinde das ®lfer. Kreuz 2. Klasse verliehen.
—* Wie aus Berlin mitgeteilt wird, sind zum Zwecke der Kohlenförderung Maßnahmen getroffen worden, die eine erhebliche Verbesserung der Kohlenverfor- gung für den nächsten Winter mit Sicherheit erwarten lassen.
—* Erster Gorstenschnitt. Am Sonnabend ist mit dem ersten Schnitt der Winterg rste in der Feldflur im Philippinnenhofe und auf anderen Aeckern des Stadt- unb Landkreises Caffels der Anfang gemacht worden. Die Wintergerste ist prächtig ausgefallen.
—* Gute Eruteansfichlen. Die Heuernte im Stadt- und Landkreise Gaffel ist beendet, sie ist als gut zu be zeichnen, Korn, Hafer, Klee, Zucker-, Futter- und Kohlrüben und Kartoffeln, auch Bohnen unb Gurken stehm ausgezeichnet.
—* Für Liebhaber eigenartger Daten wird es tn- teieffaiit sein zu erfahren, daß das Jahr 1917 am s. Juli den >00000. Sonntag der christlichen Zeitrechnung ausweist.
—* Kohlrübentrocknung in den Brauereien. In der Reichsstelle für Gemüse und Obst versammelten sich die Vertreter der großen Brauereien und Malzfabriken, um mit der maßgebenden Stelle über eine vermehrte Trock nung von Kohlrüben zu beraten Es hat sich als wünscheuswett t)erau$geiMU, dem sogenannten wilden Trocknen von Kohlrüben ein Ende zu bereiten unb die gesamte Trocknung unter staatliche Aufsicht zu nehmen. Da aber die bisher im Betriebe befindlichen staatlichen Trocknungsanstalten nicht ausreichen, will man die Trock- uuiigsanlagen der Brauereien unb Malzfabriken für die Trocknung von Kohlrüben heranziehen.
—* Schafwolle, Kamelhaare, Mohär, Alpaka und Kafchmir. Am I. Juli ist eine Bekanntmachung bett. Beschtagnahine von reiner Schafwolle, Kamelhaaren, Mohär,' Alpaka, Kaschmir sowie deren Halberzeugnissen und Abgänge«« in Kraft getreten. Diese Bekanntmachung unterscheidet sich von der bisher in Kraft gewesenen Beschlagnahme der gleichen Stoffe vom 31. Dezember 1915 (Nr. W. 1 770/12. |5. K. R. A.) im wesentlichen nur dadurch, daß nunmehr die verschiedenen, von ihr betroffenen Spinnstoffe auch in Mts hungen untereinander ober mit anderW Spinnstoffen beschlagnahmt sind. Abgesehen von ben seit dem 14 August 1915 vom Reichsausland eingeführten Wolle«« unterliegen auch die Wollen der deutschen Schafschu! unb das Woll» qesälle bei den deutschen Gerbereien nicht dieser Be» fanntmadiuug. Vielmehr ist durch eine besondere, ebenfalls am 1. Juli 1917 in Kraft getretene Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme unb Bestandserhebung ber deutschen Schafschur und des Wollgefülles bei den deutschen Gerbereien der gesamte Wollertrag der deutschen