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U 48 Samstag, den 16. Juni 1917. 68 Jahrgang.
Amtliches
Bekanntmachung über Frühdrusch.
Vom 2, Jum 1917. (Nr. 6868)
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes ier die Ermächtigung des Bundesrats zu mirtschaft- hen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs- esetzbl. S- 327) folgende Verdrdnung erlassen:
§ 1. Die im § 1 der Verordnung über die Preise tr landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus der Ernte 1917 ib für Schlachtvieh vorn 19. März 1917 (Reichs- kcetzbl. S. 243) für Getreide festgesetzten Höchstpreise Höhen sich, wenn die Ablieferung erfolgt
vor dem 16 August 1917 um eine Druschprämie von 60 Mark für die Tonne,
: ■ vor dem 1. September 1917 um eine Drusch- präm'e von 40 Mark für. die Tonne, vor dem 1. Oktober 19'7 um eine Drusch - prämie von 20 Mark für die Tonne.
§ 2. Jeder Besitzer von andwirtschaftlichen Mannen und Geräten sowie von Trocknungsanlagen hat s Verlangen der zuständigen Behörde innerhalb einer in ihr bestimmten Frist zu erklären, ob sich seine Mannen, Geräte und Trocknungsanlagen in gebrauchs- higem Zustand befinden oder bis zu welchem Zeitpunkt sie instand zu setzen vermag. Die Aufforderung nn durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Er- rderlichcnfalls kann die zuständige Behörde die Jnstand- tzung auf Kosten des Besitzers vornehmen lassen.
§ 3. Jeder Besitzer von landwirtschaftlichen Maschinen eräten und Betriebsmitteln aQit Art, insbesondere reibriemen und Kohlen, sowie von Trocknungsanlagen, verpflichtet, diese auf Verlangen der zuständigen ehörde zum Zwecke der Frühernte und des FrühdruscheS ier der Getreidetrocknung gegen eine angemessene iergütung an dem von der zuständigen Behörde stimmten Orte zur Verfügung zu stellen. In gleicher Seife sind Besitzer von Kraftwerken verpflichtet, ihre ^Ächtungen sowie den elektrischen Strom gegen eine igemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen.
§ 4. Die nach ß 3 zu gewährenden Vergütungen tb von dem Kommunalverbande zu zahlen, vorbehaltlich ines Rückgriffs gegen die Person, zu deren Gunsten ie Benutzung erfolgt. Die Drefchlöhne hat in allen allen der Unternehmer des landwirtschaftlichen Betriebs mittelbar zu zahlen. Ueber die Höhe der Vergütung iib der Löhne entscheidet auf Antrag die untere Ver- Ätungsbehörde. . .
§ 5. Gegen die Verfügung nach § 2 Satz 3, § 3 i binnen zwei Tagen, gegen die Entscheidung nach
In eiserner Zeit.
Kriegsroman von Charlotte Wilbert. 7 „Von der österreichischen Gesandtschaft?"
Der Mann zog die Brauen hoch und stUrzte diese Sorte fast hervor!"
„Ja, derselbe!"
„Donnerwetter, Weib! Wie hast Du den so schnell tuten gelernt und in Deinen Bann gezogen?"
Sie zuckte ironisch lachend mit den Schultern.
„Pah, Leichtigkeit! Du selbst wolltest eS ja! Uebri- tilg habe ich den Herrn übermorgen zum Tee gela»
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„Ich weiß bereits, habe eben die zärtliche Komödie ^angesehen, ist rasend in Dich verliebt, der junge äffe!"
„Lasse, sagst Du. DaS ist Graf Brirhorf nicht, er ist i jeder Beziehung ein durchaus feiner Mann, ein Hoch» üstokrat!"
„Oho," lachte der Fremde spöttisch, „doch sicher Esel einig, sich von Dir umgarnen zu lasten, mache Deine lache nur so weiter, Du verstehst es ausgezeichnet. Uebri» eng lange Zeit haben wir nicht mehr, Du mußt so-
at mit diesem Brixdorf so rasch wie möglich vorwärts ontmen, «8 kann sein, daß wir in drei biß vier Tagen >ach Paris müssen!"
„Warum?" kam es erschreckt aus dem Munde Lm-
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„Es herrscht augenblicklich eine kolossale Spcmmmg, Dir stehen sozusagen auf dem Höhepunkt der Krisis. Serbien hat selbstverständlich die Bedingungen Oester- Ms nicht angenommen, es ist also damit der Krieg iwischeu diesen beiden Staaten erklärt. Rußland muß inb wird Serbien helfen und was Frankreich tut, uns» en wir. Der Weltkrieg steht vor der Tür. Die Papiere, He ich brauche, habe ich nun in Händen, außer dem iroßen Festungsplan, der in der österreichischen ©e»
§ 4 Satz 3 binnen einem Monat Beschwerde zulässig. Die Beschwerde bewirkt keinen Aufschub.
§ 6. In Fällen dringenden Bedürfnisses kann die zuständige Behörde verlangen, daß Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe Getreide auch aus den Vorräten abliefern, die zur Ernährung der Selbstversorger, zur Fütterung des im Betriebe gehaltenen Viehes und zur Bestellung der zum Betriebe gehörigen Grundstücke bestimmt sind. Soweit das den Unternehmern verbleibende Getreide für die bezeichneten Zwecke nicht hinreicht, sind die abgelieferten Mengen auf Antrag so bald wie möglich von der Reichsgetreidestelle zurückzuliefern.
§ 7. Die Landeszentralbehörden erlassen die ersor- d tilgen Ausführungsvorschriften.
§ 6. Wer den nach §§ 2, 3, 7 zur Durchführung dieser Verordnung erlassenenen Anordnungen zuwider- handelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.
§ 9. Soweit die Sicherung des Frühdrufches bereits im Wege der Landesgesetzgebung herbeigesiihrt worden ist, finden die Vorschriften der §§ 2 bis 5, 7, 8 keine Anwendung.
§ 10. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 2. Juni 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich.
Wird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 11. Juni 1917.
Der Vorsitzende des Kreis - Ausschuffes.
J.-Nr. 5866. Auf die im Kreisblatt Nr. 58 für 916 enthaltene Bekanntmachung des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos des 18. Armeekorps vom 18. Juli 1916 die Beschlagnahme und Bestands- erhebung der deutschen Schafschur nud des Wollgefälles betr. werden die Schafhalter mit dem Bemerken erneut aufmerksam gemacht, daß die Durchführung der Verordnung sowohl durch Revisoren, wie durch Polizeibeamte überwacht wird, und daß bei der Wichtigkeit der Wollstreckung Verstöße gegen die erlassenen Vorschriften strafrechtlich verfolgt werden.
Auch sind die Schofhalter zu belehren, daß die in bisherigen Bekanntmachungen genannten Firmen und Einzelpersonen nicht etwa ausschließlich zu Wollaufkäufen ermächtigt sind. Diese Firmen sind nur bekannt gegeben worden, damit diejenigen Schafhalter, denen geeignete Abnehmer nicht bekannt sind, mit ihnen in Verbindung treten können.
sandtschaft oder vielmehr im Besitze dieses Brirdorf ist. und den Sachen des alten Perkowitsch. Dafür werd' ich selbstverständlich sorgen!"
„So fährst Du morgen nach Berlin ?"
„Ja, liebes Kind, morgen mit dem Zug 11 Uhr 15 Minuten."
„Wirst Du also auch morgen mit Perkowitsch zu- sammentreffen?" Eine gew isseAngst lag in ihrer.Stimme, als sie dieses frug.
„Du brauchst Dich nicht zu ängstigen, eß wird alles klappen. Dem „Alten" weiß ich durch eine Hand voll Gold Sand in die Augen zu streuen. Ich wette, der Alte rückt sofort die Plane raus. Und sollte er eß nicht — — Glaub' mir's, eher verlasse ich ihn nicht, biß die Pläne in meiner Hand sind, unb sollte der Alte verbluten." —
„Um Gotteswillen, Henry, waS sprichst Du für entsetzliche Worte," rief zu Tode erschrocken Liane Startell.
„Aber ich sage ja blos," raunte er ihr nun in'S Ohr, „ich sage ja blos, wenn Perkowitsch die Zeichnungen verweigern sollte, dann — dann muß ich zum Aeußer- sten greifen. Weißt Du denn nicht, daß, wenn mir die Pläne, die der Alte besitzt, entgehen, mir auch die 100000 Franks von der französischen Regierung futsch sind? Liane, 100000 Franks I Und — und was schadet es schließlich um den alten Wucherer, wenn ich ihn, mir den Gewinn der 100000 sicherstellend, kalt mache! Wir wären mit einem Schlage reich, Liane, reich!"
Entsetzt, die Hände wie zur Abwehr ausstreckend, sprang Liane auf und wich zurück.
Lachend suchte Henry sie zu beruhigen. „Mach' kein so schrecklich böses Gesicht, Maus; komm, sei vernünftig, komm!" Hub er wollte sie auf den Schoß ziehen. Doch hastig stieß sie ihn zurück unb rief bebend: „Laß mich I" Unwillig wandte sich Henry ab. Dann ging er zum Sekretär, öffnete mit einem kunstvollen Schlüssel ein Geheimfach und kramte eifrig darin um.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, dies in orts üblicher Weise bekannt zu machen.
Schlüchtern, den 11. Juni 1917.
Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.
I. 4914. K. G. Diejenigen .Herrn Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises, welche noch mit der Erledigung meiner Verfügung vom 4. d. Mts. I. Nr. 4580 (Kreisblatt Nr. 45) betreffend Getreideablieferung im Rückstände sind, werden an die sofortige Erledigung erinnert.
Schlttchteru, den 15. Juni 1917.
Der Vorsitzende des Kreis - Ausschuffes.
J. Nr. 5986. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 2 v. Mts. Nr. 3461, betr. Abgabe von Brennholz an die Minderbemittelten, noch im Rückstände sind, werden an deren alsbaldige Erledigung erinnert.
Schlüchtern, den 13. Juni 1917.
Der Königliche Landrat. I. V: Freywald.
- ' ^• <^»^»-„——--—-^ ^ ^-w a^^. ^.>^~;^.^^... .^ »wwv»*-^^.- »iw^m^^c.^«»—^y ^tftft—MüT.r»i ii w I. Nr. 6003. Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, welche mit der Einsendung des Verzeichnisses über die von Privathengften abstammenden Fohleu (eventl. Fehlanzeige) noch im Rückstände find, werden hiermit daran erinnert.
Schlüchtern, den 12. Juni 1917.
Der Königliche Landrat. J. V.: Freywald.
J'-Nr. 5610. Diejenigen Herren Bürgermeister und Synagogenältesten, weiche noch mit der Einreichung des Berichts über die Höhe der Schulunterhaltungskssten im Jahre 1916 im Rückstände sind, werden an die sofortige Erledigung erinnert.
Schlüchtern, den 12. Juni 1917.
Der Königliche Landrat. I. V.: Freywald.
Bekanntmachung.
Zum Stellvertreter des hiesigen Ortsbrandmeisters ist Herr Nikolaus Basermann ernannt worden.
Schlüchtern, den 14. Juni 1917.
Die Polizeiverwaltung: Stückrath.
Athen, 13. Juni. (W. T. B.) „Havas" meldet: König Konstantin hat zu Gunsten seines Sohnes, Prinz Alexander, abgedänkt.
Liane staub abseits am Fenster und schaute hinaus in die schöne, klare Sommernacht.
„Soo!" Henry steckte den Schlüssel wieder in die Tasche und trat auf Liane zu. „Na, Mänselchen, warum so betrübte Miene? Hattest doch sicher heute abend glänzenden Erfolg?" Er wollte den Arm um sie legen, doch sie stieß ihn heftig zurück. „Na, ich seh' schon, gnädige Frau ist heute einmal wieder schlecht gelaunt I Na, miß ist eß einerlei."
„Gehen wir einfach zu Bett. Gute Nacht, Liane! Doch halt! Nochmals: Mache die Sache mit Brixdorf mög- lichst flott, hörst Du! Welche Sachen ich brauche, weißt Du ja, aber Du brauchst auch sonstige Wertpapiere, faUß Du sie finden solltest, nicht zu verschmähen. Sobald dann die beiden Sachen abgemacht sind, reisen wir ab. Also nütze Deine Freiurdschaft zum Herrn „Hocharistokraten", wie Du eben sagtest, ja recht gut auß, verstanden?"
Finster hatten sich Lianes Augenbrauen zusammen» ^^ kain eß fragend von Henry? Lippen.
Trotzig stieß da Liane hervor: „Ich bin im Zwei- sei. Ich habe keine Lust, auch Brirdorf so schmählich zu betrügen. Er ist zu schade dazu. Ich tu'S nicht!"
„WaaaS?" rief Henry höhnisch unb trat dicht vor sie hin, „waS faselst Du? Willst wohl mit einem Male sentimental werden!"
Zurücktretend sagte sie mit bebenber Stimme: «Ich tue es nicht, ich kann nicht!"
„Oho ! Du kannst nicht?" er schrie eß ihr inS Ge- ficht,|bie stechenden, grauen Augen bohrten sich fe't, durch» dringend in die ihren, als er sie roh bei den Schüttern packte und schüttelte. „Du mußt aber! Hörst Dir's? Du mußt! Haha, oder hast Du vergesseit, daß Du mein Weib bist, baß mir gehorchen muß, dein ich zu befehlen habe?" Seine Stimme wurde wieder weicher: „Du kleine, bumme Liane!" Er versuchte sie in seine Arme zu ziehen, doch hastig sprang sie zurück 235,18*