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Ende seiner Kraft ist. Solche Selbstbeherrschung in Wort und Schrift in den höchsten Augenblicken der Entschei­dung wenn es ums Ganze geht und die Feinde auf jede Aeußerung der Schwäche lauern, solche Selbst­beherrschung einer Herrschernatur sollen wir vom Eng­länder lernen!

Die Sorge für die Gräber unserer Tapferen.

Die Ueberführung in die Heimat.

Aus vielen Erwägungen heraus muß geprüft werden, ob es denn richtig ist, wenn die Angehörigen einen Ge­fallenen aus dem Verband der gemeinschaftlichen Ruhe­stätte auf dem Felde der Ehre herausheben und ihn in die Heimat überführen wollen. Gewiß erscheint es be­greiflich, daß viele Angehörige den Wunsch haben, auf heimatlichem Boden die Ruhestätte persönlich pflegen zu können. Zu beachten bleibt aber, ob denn dem Toten dort wirklich auch die Beachtung der Allgemeinheit zuteil wird, die seine Treue zum Vaterlande, welche er mit dem Tode besiegelt, verdient. Zu berücksichtigen ist ferner, ob wir den Toten wirklich ehren, indem wir ihn umbetteu und in seiner Ruhe stören. Auf dem Feld der Schlacht liegt er unter den Kameraden, die gleich ihm dem Vaterlande das Beste gaben, was sie zu geben hatten, wie im Leben so im Tode vereint mit feinem Regiment. Hier wirft ein Denkmal, das all die vielen Einzelgräber zusammenfassend überragt, seinen Abglanz auch auf seine letzte Ruhestätte und erzählt den Kommen­den von der heißen Schlacht, in der alle diese treuen Söhne einer fernen Heimat abberufen wurden vom Heldentod. Wenn auch nur ein Ueiner Teil eines großen Ganzen, wirkt das Einzelgrab doch nur dort, wo es hingehört, nur auf dem Felde der Ehre. Auch wenn es in der Heimat durch besondere Pflege und den Schmuck des Eisernen Kreuzes aus den Reihen der Frie­densgräber des Friedhofs herausgehoben wird, so kann sich doch kaum ein Besucher der Frage entwinden, warum liegt nicht auch dieser stille Held bei denen, zu denen er gehört in Leben und Sterben, bei seinen Kameraden?

Endlich ist es vi Dicht angebracht, darauf hinzuweisen, daß erfahrungsgemäß in vielen Fällen die beträchtlichen Kosten der Ueberführung besser angewendet wären für die Erziehung der hinterlassenen Kinder oder minder- jährigen Gefchwister, und daß es vielleicht mehr im Sinne des Gefallenen gelegen hätte- diesem Umstände. Rechnung zu tragen. Auch der Seemannstod hat so manchen Braven unserer Marine, seiner Umgebung ent­rissen, niemand kann dessen sterbliche Ueberreste heimholen und die Ruhestätte schmücken, und dennoch wahren die nächsten Hinterbliebenen sein Andenken sicher ebenfalls in Liebe und Dankbarkeit.

All diese Gedanken überkommen jeden, der jemals einer Ausgrabung mit beigewohnt oder eine Ueberführung geleitet hat; sie sollen deshalb an dieser Stelle nicht ----rr^t^-^rtTt^^rn;swmtrvy uvu.-^tnu/'flTity 1 tiuuuu) daß der Gräber-Verw.-Ofsizier, wenn vielleicht infolge letztwilligen Wunsches des Gefallenen oder aus anderen Gründen doch die Ausgrabung erwünscht ist, selbstverständ­lich mit allen hierbei zu beachtenden Formalitäten genau vertraut sein muß und die Einzelheiten zu überwachen hat. Er hat zunächst, falls ein dahingehender Antrag gestellt wird, zu prüfen, ob es sich um ein Einzel- oder nur ein Massengrab handelt, und wo das Grab liegt.

Massen- oder Seuchengräber dürfen nicht geöffnet werden. Hier fehlt also jede Aussicht auf Ueberführung; Ausgrabungen in der Gefechtszone können ebenfalls naturgemäß nicht gestattet werden.

Liegen keine Hindernisgründe vor, so reicht der Gräber-Verw.-Offizier seine Genehmigung an das zu­ständige Generalkommando ein, dieses prüft alsdann die weiter zu beachtenden Bedingungen und erteilt, wenn möglich, seine Zustimmung. Anträge sind also stets an das Stellv. Generalkommando zu richten, das für den Wohnort des Gesuchstellers zuständig ist.

Ist einer Ueberführung zugestimmt, und hat der Ver­wandte oder Freund des Gefallenen die Erkennung der Leiche am Grabe ausgesprochen, so nimmt ein Kriegs­gerichtsrat daselbst das Protokoll auf, und der Gräber- Verw.-Offizier stellt den Leichenpaß aus. Gegebenenfalls werden die Bedingungen zur Ueberführung möglichst erleichtert. _ Es empfiehlt sich aber, letztere tunlichst zu vertagen, sofern es sich um Gefallene handelt, die im Feindeslands ruhen, zumal nach Friedensschluß auf den Eisenbahnen nur halbe Gebühren erhoben werden. Unterbleiben Ueberführungen aus Gründen, die im vor­stehenden aufgeführt wurden, so wird den Angehörigen auf Wunsch eine pholograohifche Aufnahme der Grab­stätte übermittelt. Jedem Gräber-Verw..-Offizier wurde hierzu durch die Etävpeninspektion ein phötoghraphischer Apparat mit Zubehör zugewiesen, damit der zugeteilte Photograph den Wünschen der Angehörigen und Truppen­teile möglichst gerecht werden kann. . Natürlich können - diese Aufnahmen nicht immer Anspruchs machen auf künstlerisch einwandfreie Ausführüng,. tönn einerseits

erschweren die Begleitumstände im feindlichen Feuerbe­reich häufig die Tätigkeit des Photographen, anderseits stehen auch die mangelhaften Einrichtungen im Quartier den guten Absichten oft hinderlich im Wege Auf alle Fälle wird aber schon aus menschlichem Empfinden gegenüber dem Gefallenen das Bestmöglichste, geboten, und die Hinterbliebenen können von der Gräberver- waltungsstelle, wenn das Grab überhaupt erreichbar ist, Bilder bekommen. Laut Verfügung des Kriegsministeriums werden bis zu sechs Bilder geliefert und zwar kostenlos. Da aber in vielen Fällen schon bei Anträgen auf photo- graphische Aufnahmen von vornherein Bezahlung an­geboten wurde, hat der Etappenkommandeur die Gräber- Verw.-Stelle ermächtigt, freiwillige Bezahlungen ent- gegenzunehmen, über den Empfang Buch zu führen und zu quittieren. Diese Beträge sind dem Fonds zur Unterstützung der bedürftigen Hinterbliebenen zuzuführen. Gerne wurde bisher durch die Empfänger der Bilder dieser Möglichkeit entsprochen, so daß schon namhafte Beträge an die Unterstützungskasse abgeführt werden koNNteN.

Um Zweifeln vorzubeugeu, sei noch bemerkt, daß fast alle Vorteile, die die Gräber Verw.-Stellen bieten (Ueberführungen ausgeschlossen), im gleichen Maße auch den Angehörigen gefallener Feinde zuteil werden können.

Die" Gräberverw.-Stellen stehen in jüngerer Zeit auch schon in ziemlich umfangreichem Schriftwechsel mit anfragenden Angehörigen, sie erleichtern auf diese Weise dem Zentralnachweisebureau des Kriegsministeriums seine schwierige Tätigkeit und wirken überhaupt segens­reich im Interesse der Allgemeinheit.

Daß mitten in diesem fürchterlichen Weltbrand die deutsche Heeresverwaltung in dieser liebevollen, peinlich genauen und eingehenden Weise für unsere tapferen Toten sorgt und damit den Angehörigen Beruhigung und Trost bietet, bildet wohl eines der vornehmsten Kapitel unsererdeutschen Organisation".

Hoffen wir, daß dieNichtbarbaren" in ähnlicher Weise unsere gefallenen Helden ehren.

Belbe Leutnant

Lokales und HrovmMes.

Schlüchtern, den 29. Mai 1917.

* Die Preisprüfungsstelle des Kreises Schlüchtern hat in ihrer Sitzung am 31. Mai 1917 beschlossen, dem Herrn Landrat vorzuschlagen, daß für den Herbst 1917 im. Kreise Schlüchtern der Preis des Weißkrautes mit 5 Mk. für den Zentner bei freier Lieferung an den Verbraucher festgesetzt werden möchte.

* Sammeltdeutschen Tee!" Jetzt ist die rechte Zeit, um sich für die Wintermonate einen gesunden ' und aromatischen Tee zu sammeln, der für jung und alt nicht nur bekömmlich, weil keineswegs aufregend, sondern auch sehr wohlschmeckend ist, Man sammelt zu 4^1^^ t^MMhG MEAiü^"- und des Waldmeisters ohne Blüten, trocknet, mit einer dünnen- Gaze bedeckt die Blätter an der Sonne und bewahrt die Kräuter in einem Säckchen an einem trocke­nen Ort auf.

* Durch besondere Abmachungen mit der franzö­sischen Regierung ist die Versorgung unserer Kriegsge­fangenen in Frankreich mit Brot sichergestellt und in­folgedessen die Versendung von Brot, Biskuits und Zwieback an deutsche Kriegsgefangene als überflüsig verboten. Brot, Biskuits und Zwieback sowie ähnlich Backwaren, die trotz des Verbotes den Kriegsgefangenen­paketen beigefügt werden, werden den Empfängern nicht ausgehändigt.

* An die Stelle der Armbinden für die im vater­ländischen Hilfsdienst bei militärischen Stellen und Ein­richtungen beschäftigten Personen tritt eine runde, mit einem Eichenkranz umgebene und unten mit schwarz weiß­roter Schleife versehene eiserne Plakette mit der In­schriftVaterländischer Hilfsdienst" Die Plakette wird auf der linken Brust, bei weiblichen Personen auch als Brosche getragen. Die Plaketten bleiben Eigentum der Heeresverwaltung, können jedoch bei oder nach der De- mobilmachung auf Wunsch unentgeltlich überlassen werden.

* Die Leipziger Herbstmustermesse findet, wie das Meßamt für die Mustermessen in Leipzig mitteilt, in die­sem Jahre in der Zeit vom 26 August bis 1. September statt Es ist anzunehmen, daß der Besuch außerordent­lich rege sein wird. Zur Frühjahrsmustermesse waren etwa 35 000 Personen, darunter Angehörige des ver­bündeten und neutralen Auslandes erschienen, eine Zahl, die von keiner der früheren Kriegs- oder Friedensmessen erreicht wurde. Der außerordentlich starke Andrang im März dieses Jahres fand feine Erklärung zum Teil in der großen Geldflüssigkeit, zum Teil aber auch darin, daß der Besuch der Kundschaft durch Reisende in der 'Kriegszeit eine erhebliche Einschränkung erfahren hat. "Beide Momente dauern fort, so daß die Vorbedingung für einen guten Verlauf der Herbstmesse, zu der die gleichen Vergünstigungen hinsichtlich der Reise, Güter-

helörderung usw. wie zur Ostermesse gewährt wc dürften, gegeben sind. -

* Birstein. Fürst Franz Joseph zu Jsenburg - stetn, jetzt Chef der Zivilverwaltung für Litauen, anläßlich einer Kollekte für das litauische Volk Bischof von Kowno 20 000 Mark für das Priestersem in der Diözese Samogitien zur Verfügung gestellt.

* Steinau. Wegen tapferen Verhaltens vor Feinde erhielt der Schütze Joh. Iahn von hier Eiserne Kreuz 2. Klasse. Befördert zum Untern fl wurde her 18 jährige Sohn d 5 Schrankenwärters I Iahn von hier.

- * Hanau. Der Kreisausschuß des Landk, Hanau hat beschlossen, zur Behebung des Klein mangels 50 000 Fünfzigpfennia-Scheine und 50 Zehnpfennig-Scheine herstellen zu lassen.

* Hanau. Die beiden 18jährigen Mädchen Käte kel und Grete Braun aus Kl. Stein Hain führe, Sonntag nach Aschaffenburg, um sich dort Schul kaufen. " Dabei entwendeten sie ein Paar Damenst Sie wurden gefaßt und zur Anzeige gebracht. Aus S über das Bekanntwerden ihres Fehltritts und d erwartende Strafe beschlossen sie, gemeinsam in den zu gehen. Sie banden ihre Hände zusammen sprangen gemeinsam bei Offenbach in den Main. Leichen sind gestern aufgefunden worden.

Deutsche chMziere.*)

Von Rudolf Herzog.

Sie blieben beim Sturme dem Feind in der Han!

Sie lagen gefangen im Frankenland,

Sie lagen verwundet und waffenlos, Die Köpfe gebeugt und die Faust im Schoß, Und kein Trost, der die Qual der Gedanken gedä^ Deutsche Offiziere--und Deutschland kämps

Und

Und Deutschland kämpfte - - - Zu Reihen und 9 Häufte sein Schwert der Feinde Gebein. Schweigend sein Kampf und schicksalsschwer. Und die Erde ward rot, und rot ward das Meer Im wirbelnden Wasser ein Tauchboot kreist das Meer liegt leer, als wär' es verwaist.

Und

Wo Wo

bliebst du, gallischer Uebermut?

bliebst du, britisches Seemannsblut?

Sie nagten die Lippen und standen beiseit. Wir fahren nicht aus. Gebt ein besser Geleit. Das Kreuz, das schimpfierte, schützt Mann nicht und« Verflucht sei die Flagge. Wir fahren nicht aus/

Deutsche Offiziere, vierzig und mehr, Deutsche Offiziere, wo kommt ihr her? Schwertlos den Arm und den Leib verdorrt, Schleppt mann die vierzig an feindlichen Bord. Anker hoch! Tau los! Den Teufel genarrt! Säuft uns die Ss^-so säuft sie halbpart!" "MM'-lr^'tltWN^Mibec um tigern ^inn Ihr Deutschen, nun sitzt euch der Tod im Geni Die Hocken zu Häuf, und ihr Auge wird groß: Glück, Brüder! nun ward uns Soldatenlos. Gebt Feuer, Kameraden, was lebt und was leibt Wir zählen nur Vierzig, und Deutschland bleibt

Keine Kunde wird kommen, kein Heldensang, Wo die Vierzig blieben, wo die See sie schlang. Tauchboote kreisen Kopfüber ein Wrack! Gruß, Gruß dir, Marschall am Grenzverhack . Der hebt die Stirn, und die Ader schwillt: Sterben und sterben lassen--Es gilt."

*) Nachrichten kriegsgefangener deutscher Offizier den, daß sie in Toulon an Bord sogenannter Hospita gebracht worden seien, um auf den Fahrten durch di sperre als Schutzschild gegen deutsche U -Boote zu l Die deutschen Offiziere fordern voll Stolz von der bei Heeresleitung, daß im Verfolg des uneingeschiänkt Boot-Krieges keinerlei Rücksicht auf ihr Leben gem werde. Ihrem Wunsche wird entsprochen. Aber st Vergeltungsmaßnahmen werden verhängt.

Kirchlicher Anzeiger für Schlüchtern.

Evangelische Gemeinde:

Sonntag, den 3. Juni 1917.

Vormittags Va 10 Uhr: Herr Superintendent Anschließend Christenlehre der konfirmierten!

Abends 8 Uhr: Bittgottesdienst. Herr Pfr. 9ioüii

Wochendienst: Herr Superintendent Orth.

Niederzell. Vormittags 10 Uhr: Herr Pfr. Roll,

Evangelisch Kirchlicher Blaukreuz-Verein.

Versammlung nachmittags 5 Uhr in der Kleinkinders

Katholische Gemeinde.

Sonntag, den 3. Juni 1917.

Vormittags 9'/, Uhr: Hochamt mit 1 .edig Nachmittags 2 Uhr: Bittandack:

Herr Kaplan Ramb.

Am 1. 6. 17. ist eine Bekannt­machung betreffendBestands­erhebung von Holzverkohlungs- erzeugnissen und anderen Chemi­kalien" erlassen worden.

Der Wortlaut der Bekannt­machung ist in den Amtsblättern und durch Anschlag veröffentlicht worden.

Stellv. Generalkommando

18. Armeekorps.

Wen eröffnet!

Mel halbreifer Steinau

Gast-, Logiert aus und Caffee empfiehlt sich einer gütigen Beachtung. Täglich frischen Maitrank, sowie ferner zeitgemässe Bowlen.

Um gütigen Zuspruch bittet

Rohrmann und Frau.

Am 1. 6. 17. sind zwei Be­kanntmachungen betreffendBe­schlagnahme, Behandlung, Ver­wendung und Meldepflicht von rohen Kanin-, Hasen- und Katzen­fellen und aus ihnen hergestell­tem Leder" undHöchstpreise für rohe Kanin-, Hasen- und Katzen­felle" erlassen worden.

Der Wortlaut der Bekannt­machung ist in den Amtsblättern

und durch Anschlag veröffe, worden.

Stellv. Generalkomm«

18. Armeekorps.

Tüchtiges

Dienstmäikhi

gesucht, welches schon gebier

Direktor ^oppe

Geluhausen Gummi fa