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mitAmtlichem Kreisblatt". W»chc»kilM: Illustriertes SomtaMatt.

; Aeleforr 85.:: Ppstschetkkonto Frankfurt a. M. 11408 .: Telefon 85.

Erscheint Mittwoch^nd Samstag. Preis mitAreisblat^' vierteljährlich 1,50 Mk. Äi^eiE kosten Me Keine Zeile oder deren Raum 12 pfg.

M 44 Samstag, bett 2. Juni 1917. 68. Jahrgang.

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AmtUche».

O r - » » « g betreffend die Erhebung einer Hundesteuer im Bezirke der Stadt Soden.

Auf Grund der Beschlüsse der hiesigen Stadtver- ttdneten-Bersammlung vom 15. September 1916, 20. Februar 191? wird hierdurch in Gemäßheit der §§ 16, 18, 82 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 nachstehende Ordnung betreffend die Erhebung einer Hundesteuer im Bezirke der Stadt Soden erlaffen.

8 1. Wer einen nicht mehr an der Mutter saugen- vrtF1 hält, hat für denselben jährlich eine Steuer nach den im § 2 aufgeführten Sätzen zu entrichten. Die Steuer ist in halbjährlichen Raten, und zwar in bet ersten Hälfte der Monate Mai und November, spätestens also am 16. Mai bezw. 16. November an sie hiesige Stadtkaffe zu entrichten. Das erste halbe ' ^ahr erstreckt sich auf die Zeit vom 1. April bis Wde September. Es ist gestattet, die Steuer für das ganze Jahr in ungetrennter Summe im Voraus zu entrichten.

ß 2. Die Steuer (8 1) beträgt jährlich:

1. für Bernhardiner, Leonberger, Neufundländer, Doggen (englische, deutsche, dänische, Doggen) so­wie die sonstigen doggenartigen Hunde und Wind-

2. Air alle übrigen Hunde 5 M.

Werden in einem Hausstand zwei oder mehr < Halten, so erhöht sich die Steuer für den zweit, leben folgenden Hund um 3 Mk.

§ 3. Für einen Hund welcher im Laufe halben Jahres (§ 1) steuerpflichtig wird, sowie für teuerpflichtigen Hund, welcher im Laufe eines

1. für Bernhardiner, Leonberger, W Doggen (englische, deutsche, dänische,

eines einen

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ür »aS- taus«we ^uce ^m,r oüluen ^^Weu ^ Beginn der Steuerpflicht an gerechnet, entrichtet wecken.

Wer einen bereits versteuerten Hund erwirbt oder mit einem solchen neu anzieht, oder einen Hund an Stelle eines eingegangenen versteuerten Hundes er» wirbt, darf für das laufende halbe Jahr die gezahlte Steuer auf hie zu zahlende in Anrechnung bringen.

§ 4. Steuerrückstände werden im Wege des Ver- -tvalttmgszwangsverfahrens beigetrieben.

§ 5. Wer einen steuerpflichtigen oder steuerfreien Hund anschafft oder mit einem Hunde neu anzieht, hat denselben unter Angabe der Raffe binnen 14 Tagen nach der Anschaffung bezw. nach dem Anzüge bei dem Magistrate anzumelden. . , « t

Binnen derselben Frist ist ebendaselbst, sobald der Grund wegfällt, welcher nach § 6 dieser Ordnung bie Steuerfreiheit eines Hundes zur Folge hatte, hiervon Anzeige zu erstatten.

Neugeborene Hunde gelten als angeschafft nach Ab­lauf von 14 Tagen nach dem sie aufgehört haben an der Mutter zu saugen, spätestens aber wenn sie zwei Monate alt sind. Jeder Hund welcher abgeschafft worden, abhanden gekommen, oder eingegangen ist, muß spätestens innerhalb 14 Tagen, nach dem Abgänge bei dem Magistrate abgemeldet werden.

§6. Von der Steuer sind die Besitzer solcher Hunde frei, die zur Bewachung oder zum Gewerbe unentbehrlich sind. Mit dieser Maßgabe tritt die Steuer- sreiheit ein: v

») für Hunde welche auf einzeln liegenden Gehöften, die von dem nächsten Gehöft mindestens zwei­hundert (200) meter (Luftlinie) entfernt liegen, gehalten werden. r , . Werden auf solchen Gehöften mehr als exn Hund gehalten,'.so tritt Steuerfreiheit für nur einen Hund ein.

Wird^mehr als ein Hirtenhund gehalten so ist nur ein Hirtenhund steuerfrei.

'en Tagsüber htS innerhalb

c) rik Bie^unbi

8 Steuerst! angebunden liegen ..... eines geschlossenen Raumes frelumher laufen, dieselben dürfen die Straßen und Plätzen, überhast nicht be­treten. Steuerfreie Schäferhunde, dürfen letzteres nur, solange sie die Herde begleiten, steuerfreie Zughunde

nur solange sie emaepanm nno.

Verantwortlich für die Befolgung dieser Vorschnsten, sind die Besitzer der betreffenden Hunde.

§ 8. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften ' ' ziehen eine Strafe bis zur Hohe von

dieser Ordnung

§ 9. Die in Beziehung auf das Halten von Hun­den bestehenden Polizeivorschriften, werden durch vor­stehende Bestimmungen nicht berührt.

§ 10. Gegenwärtige Steuerordnung tritt mit dem 1. April 1917 in Kraft und wird von demselben Zeit­punkte ab, die bezügliche Ordnung vom 24. Dezember 1894 aufgehoben.

Soden, den 20. Februar 1917.

Der Magistrat. Htadte.

Vorstehende Ordnung betreffend die Erhebung einer Hundesteuer im Bezirke der Stadt Soden, wird auf Grund der §§ 16, 18, 77, des Kommunalabgabenge­setzes vorn 14. Juli 1893 genehmigt.

Cassel, den 5. März 1917.

Namens des Bezirksausschusses.

(L. S.) Der Vorsitzende. I. V.: gez. Piutti. B. A. 166a/17

* *

Die Zustimmung wird erteilt.

Cassel, den 19. März 1917.

Der Oberpräsideut.

(L. S.) gei Henastenberg.

J.-Nr. 6046.

In dem gewaltigen Völkerringen unserer T ginnt ein neuer Abschnitt, den die Tättgkeü uns Boote eingeleitet hät. Das ganze deutsche

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mütig hinter den Männern, die diese schar starmenswertem Erfolge gegen den Feind

9hm gilt es in gleicher Einhelligkeit die

e be- U- ft-ht ein-

Angst vor

9hm gilt es in g den Dank abzustatten.

N-Voor-Azse»oe

als Gabe des ganzen deutschen Volkes dargebracht

werden. c . , -

Deutsche aller Parteien und aller Berufe legt Euer

Scherflein

für die K-Noot-HLefatzungen und für andere Marineangetzärige, die ähulrchm Gefahren ansgeschi find,

b^^e^^u-Boot-Spende wird für diese Besatzungen und für deren Familien verwendet werden.

Berlin, den 1. März 1917.

Ehrenpräsidium:

Dr. von Bethmanu Hollweg, Reichskanzler.

Dr. von Beneckendorff unb von Hindenburg, Generalfeldmarschall.

Präsidium:

Dr. Kaempf, Präsident des Reichstags, Vorsitzender, vou Bülow, Generalfeldniarschall.

Graf von Baudissin, Admiral 4 la suite bei Seeoffiziers-Korps.

Zimmermanu, Staatssekretär des AuSwärttgen Amts.

Vorstehenden Aufruf bringen wir hiermit zur öffent­lichen Kenntnis mit der ebenso herzlichen wie dringenden Bitte, die Gaben im Kreise Schlöchtern auch diesmal recht reichlich fließen zu lassen.

Jedes Sckerflein ist willkommen.

Jedes Scheri......r ----------

Jeden Einzelnen, besonders aber die Herren Pfarrer, Lehrer, Ortspolizeibehörden, unsere Vorstandsmttglieder und Mitglieder der KriegswirtschaftSausschüffe bitten wir, sich der Sammlung besonders annehmen zu wollen. An die Herren Schulletter, Hauptlehrer und Einzel- Lehrer richten wir die Bitte,

amnächsten Sonnabend «.Sonntag

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Schlüchtern abliefern zu lofffen. SammMtltensvEmarr und Plakate werden in den nächsten Tagen übersandt werden.

Schlüchtern, den 28. Mai 1917.

Für den Framn-Berei« vom Roten-Kreuz Frau v. Trott zu Solz.

Für den Miimier-Bereiu vom Roten-Kreuz Landrat v. Trott zu Solz.

Für deu Flottenverriu mrd Kriegerverein AmtSgerichtsrat HengSberger. Für die Deutsche Svlouialgesellschast Steuerinspektor Momsen.

Der Landrat, von Trott zu Satz.

Eier-Ausgabe für die Stadt Schlüchtern.

Dienstag, den 5. Juni Nachmittags und zwar von 24 Uhr für Fuldaer-, Hanauer- und Brückenauer- straße, von 46 Uhr für die übrige Stadt.

Abgabe 4 Stück pro Kopf gegen Abgabe der Eier­karten. Preis 27 Pfg. Der abgezählte Bettag ist mitzubringen.

Es wird wiedcrholt empfohlen einen Teil der Eier einzulegen, da im Herbst und Winter keine Eier aus­gegeben werden können.

Eivkanfssteüe für den Steil Schlüchtern.

Politische Uebersicht.

Echiffsavstäuf-r.

Aus Spanien wird berichtet, daß französischen und englische Agenten die Fischerflotte von Huelva aufge- ; kauft hätten. Zahlreiche Familien seien dadurch brotlos geworden, die Fischversorgung der Stadt sei unzureichend und die Lebensmittelteuerung verschärfe sich. Dieselben Agenten hätten versucht, auch die Ftscherflotten anderer spanischer Häfen anzukaufen. Alles natürlich aus

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woten, denen man mitleichten

itoot Jäger nur st aus dem Boden stampfen werde, doch nicht allzu sehr zu vertrauen.

-z»^ ^1»^»^. ffinAfa»^- jl. «..-«,.. j«tUn____ Herrn gemacht, überall hat er feine Hand und läßt er seine Macht fühlen. Länder, die viel größer M a» sein Stammland, gehorcheu ihm nnd zahlen '.hm Tribut, auf daß er leben und andere für sich Frondienste tun lassen kann. Mit seinem früheren Erbfeind, dem Fran­zosen, hat er sich vertragen, und das Kolonralland dieser Heiden ist mit 42» Millionen Quadratkilometern sieben­mal so groß wie die Länder Deutschlands und seiner Verbündeten zusammengenommen. Mit seiner Handels­flotte umspannt England die Welt und beherrscht den Welt­markt. Sollen wir das von ihm lernen?

Das ist ^icht mehr zu lernen. Vor dem Kriege machte er dem Engländer Not und Pein, daß btqer Damned German" es wagte, überall auf dem Welt­markt mitzustrechen, Bessere» zu liefern und um $lei& und Dienstfertigkeit feine Waren an den Mann zu bringen. Um diese aufsteigende Gefahr zu beseitigen brächte England eine gewaltige Koalition von l^u Millionen Menschen zusammen, die den Krieg erklärten gegen 155 Millionen, und die übrigble-bend^n WU Millionen Neutrale sucht er mit allen Künsten und Schlichen, mit raffinierter englischer Diplomatie, d. I). mit Geschick und Heuchelet, Zuckerbrot und Peitsche in den Kampf zu hetzen, daß sie sich für Englands Kriegs- ziele verbluten und schießlich nichts Mächtige- aus der Erde mehr lassen all Old England, das über Tribut- länder gebietet. Sollen wir das von ihm lernen?

Da« ist kein Ziel, da» bei deutschen Streben» würdig wäre. Aber wo der Engländer hinkam, wußte er all Herr aufzutreten. Er machte sich nicht gemein mrt d m Volk, da» er beherrschrn wollte, ging nicht als beflissener Diener, all Kellner, Barbier oder Kutscher in fremde Länder und trug nicht wie die biederen Deutschen sem Herz auf der Zunge. Ihm sind die Künste der »p one geläufig, und er fällt nicht darauf hinein, wenn einer ihn aushorchen will. Er ist genügmd polittsch geschult, um zu wissen, was er au» dem Geheimschrank seine» WiffmS sagen darf und was nicht. Er verplaudert sich nicht, und wenn er in Gefahr oder in Rot ist klagt er nicht und übertreibt nicht, sondern gibt sich mit Wel- tmannsaeste den Anschein, als ob es ihm sehr gut gehe unber her Sieger fei Vollends wenn er Stegerist, ver­scherzt er sich nicht die Sunslde» Augenbl'cks durch unbe­dachte Reden oder durch Schwarzmalerei. Er hält bie Trümpfe in der Hand und wägt die Aeußerungen, wenn es Augenblicke ernster Entscheidung gilt - wie etwa bie, bie wir jetzt durchleben. Als Weltmann kennt und berechnet er die Wirkungen einer Schilderung über die wmichaft- lichen Derhätniffe, über die Lage der Lebensmittelver- sorguug und ß bi nicht dem Feinde Gelegenheit, auf seine eigne Schwäche zu rechnen, solange er nicht wirklich am